Danke Zypern!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.04 00:04:19 von
neuester Beitrag 26.04.04 18:56:29 von
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ID: 851.207
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Geiler Sräd
Absolut Richtig die Entscheidung der griechischen Zyperer! Die EU - Versager haben doch nur immer ein große Schnauze und sonst garnichts.
Wurden wir Deutsche auch nur einmal gefragt und durften wählen ob wir überhaupt in die EU wollen. Die EU verweigert uns deutschen die ,Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht. Den Politiker in der EU geht es nur um Luxusgehälter und gefälschte Spesenabrechnung und sonst um rein garnichts.
Ich danke den Zyprer das sie erkannt haben das in der EU nur hinterhältige Versager das sagen haben und von Ihnen keine Mehrheit erhalten haben. 23 Jahren haben die Herren im Brüssel nur versagt und zum erstenmal haben sie endlich einen Denkzettel erhalten!
Wurden wir Deutsche auch nur einmal gefragt und durften wählen ob wir überhaupt in die EU wollen. Die EU verweigert uns deutschen die ,Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht. Den Politiker in der EU geht es nur um Luxusgehälter und gefälschte Spesenabrechnung und sonst um rein garnichts.
Ich danke den Zyprer das sie erkannt haben das in der EU nur hinterhältige Versager das sagen haben und von Ihnen keine Mehrheit erhalten haben. 23 Jahren haben die Herren im Brüssel nur versagt und zum erstenmal haben sie endlich einen Denkzettel erhalten!
Aber jetzt wird der türkiche Teil voll unterstützt
Was das wieder kostet
Was das wieder kostet
Interessiert Euch dieser kleine Inselstaat wirklich?
Oder habt Ihr nix besseres zu tun!?!
Oder habt Ihr nix besseres zu tun!?!
Da kannste den nächsten Soli hinüberweisen
Wart`s nur ab, Burli
Wart`s nur ab, Burli
Albatossa
nicht die EU verweigert uns etwas, sondern das deutsche Grundgesetz!
nicht die EU verweigert uns etwas, sondern das deutsche Grundgesetz!
Hey StellaBluna - das is zu einfach
Volksentscheid is verankert
Volksentscheid is verankert
hwzock
hab heute gelesen, dass z. B. eine Bürgerbefragung zum EU-Referendum in Deutschland ohne Änderung des Grundgesetzes nicht möglich ist. Leider ist der Artikel von Heribert Prantl bei der SZ nicht online gestellt.
hab heute gelesen, dass z. B. eine Bürgerbefragung zum EU-Referendum in Deutschland ohne Änderung des Grundgesetzes nicht möglich ist. Leider ist der Artikel von Heribert Prantl bei der SZ nicht online gestellt.
jetzt habe ich was gefunden in der Tiroler Tageszeitung,
betrifft aber das Referendum:
Schröder sagte dem Magazin "Focus": "Ich bin gegen ein EU-Referendum in Deutschland, weil die Verfassung gilt". Er könne sich zwar "durchaus vorstellen, das Verhältnis zwischen Parlaments- und Bürgerentscheidungen zu verändern". Es gebe allerdings für eine Grundgesetzänderung weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Zwei- Drittel-Mehrheit. Auch wenn die Briten in ihrem Referendum mit Nein stimmen sollten, will Schröder die EU-Verfassung retten. Fischer sprach sich am Freitagabend auf einer Parteiveranstaltung in Frankfurt am Main gegen ein Referendum aus.
betrifft aber das Referendum:
Schröder sagte dem Magazin "Focus": "Ich bin gegen ein EU-Referendum in Deutschland, weil die Verfassung gilt". Er könne sich zwar "durchaus vorstellen, das Verhältnis zwischen Parlaments- und Bürgerentscheidungen zu verändern". Es gebe allerdings für eine Grundgesetzänderung weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Zwei- Drittel-Mehrheit. Auch wenn die Briten in ihrem Referendum mit Nein stimmen sollten, will Schröder die EU-Verfassung retten. Fischer sprach sich am Freitagabend auf einer Parteiveranstaltung in Frankfurt am Main gegen ein Referendum aus.
Und Was "lernt" uns das?
Dein Kohl wußte ALLES zu verhindern
Hallo AttiMichael,
die wollen mit den 200 Millionen Euro jährlich die dieser Schräge EU - Vogel Verheugen den türkisch Zyprerin den hinter blasen will doch nur Trainings Camps aufmachen gegen uns aufmachen. Und wir Deutschwen zahlen ja sowieso bereits die gesamte EU-Beiträge ganz allein und praktisch ohne Mitspracherecht.
So kann es nicht weiter gehen das immer mehr Politiker und Beamte unsere Steuergeld sinnlos verpulvern und auch noch unsere Arbeitsplätze mit unsere Steuergelder kostenlos exportieren. Während sich alle Länder arm rechnen dürfen ist es uns deutschen nur erlaubt zu zahlen!
die wollen mit den 200 Millionen Euro jährlich die dieser Schräge EU - Vogel Verheugen den türkisch Zyprerin den hinter blasen will doch nur Trainings Camps aufmachen gegen uns aufmachen. Und wir Deutschwen zahlen ja sowieso bereits die gesamte EU-Beiträge ganz allein und praktisch ohne Mitspracherecht.
So kann es nicht weiter gehen das immer mehr Politiker und Beamte unsere Steuergeld sinnlos verpulvern und auch noch unsere Arbeitsplätze mit unsere Steuergelder kostenlos exportieren. Während sich alle Länder arm rechnen dürfen ist es uns deutschen nur erlaubt zu zahlen!
Genau Albatross - das musste mal gesacht werden
hwzock
Kohl verursacht noch immer Blähungen
Kohl verursacht noch immer Blähungen
Und kauf Dir mal ein Deutschbuch
Das hat mich auch geholfen
Das hat mich auch geholfen
Albatossa
mir scheint, ich habe Verheugen bislang unterschätzt. Dass er alleine entscheiden kann, wer wie viele Mio. Euros "hinterher geblasen" bekommt, da sag ich nur "Hut ab"!
mir scheint, ich habe Verheugen bislang unterschätzt. Dass er alleine entscheiden kann, wer wie viele Mio. Euros "hinterher geblasen" bekommt, da sag ich nur "Hut ab"!
Es ging nur ums Blasen
Nich ums Hinterher
Nich ums Hinterher
Hallo hwzock,
#16
das liegt an der Tastatur wenn die Batterien so ganz langsam den Geist aufgeben!
Muß jetzt leider aufhören und die versteckten Batterien suchen gehen!
#16
das liegt an der Tastatur wenn die Batterien so ganz langsam den Geist aufgeben!
Muß jetzt leider aufhören und die versteckten Batterien suchen gehen!
Ostern is doch längst vorbei
wetten, dass Albatossa die Batterien jetzt
dem Hasen klaut
dem Hasen klaut
dem Unicell-Hasen den Saft stehlen,
aber sich über Verheugen beschweren
aber sich über Verheugen beschweren
So sindse
Die EU-Bürger
Albatossas Aufregung verstehe ich überhaupt nicht
Ich schon - nur anders
In der Rheinischen Post wurde heute sinngemäß darauf hingewiesen, das die niederlassungsfreiheit von den festlandstürken via Zypern, hätte zu missbrauch führen können.So wäre quasi schon eine kleine EU mitgliedschaft der Türkei durch die hintertüre möglich gewesen,wovor die Griechen sich gefürchtet hätten.
Wer will denn hier die Bundesrepublik umkrempeln?
Artikel 29 GG [Neugliederung des Bundesgebietes]
(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Artikel 29 GG [Neugliederung des Bundesgebietes]
(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.
@endaxi
Auch wenn ich mit dir nicht oft einer Meinung bin. Das ist genau der Knackpunkt, vor dem nicht nur die Inselgriechen auf der Hut sein sollten.
Es wäre ein unkontrollierbares Einfallstor für weitere Zuwanderungen in unsere Sozialsysteme geworden.
Einer der wenigen Punkte wo man der rückständigen Ansichten eines alten Osmanen wie Denktasch, aus unserer Sicht, direkt dankbar sein kann.
Auch wenn ich mit dir nicht oft einer Meinung bin. Das ist genau der Knackpunkt, vor dem nicht nur die Inselgriechen auf der Hut sein sollten.
Es wäre ein unkontrollierbares Einfallstor für weitere Zuwanderungen in unsere Sozialsysteme geworden.
Einer der wenigen Punkte wo man der rückständigen Ansichten eines alten Osmanen wie Denktasch, aus unserer Sicht, direkt dankbar sein kann.
jetzt haben die griechischen zyprioten den eulern und auch verheugen kräftig in die suppe gespuckt, verheugen dazu gestern im zdf:
er halte den vorwurf. der anan plan enthalte zu wenig sicherheiten gegen einen militärischen übergriff der türken für vorgeschoben, da er sich nicht denken könne, dass die türkei ein eu-land militärisch angreife
wo bitte war denn die eu, als die türkei in zypern einmaschierte und es zur teilung der insel kam ???
na?
aber das beste ist: türkische zyprioten erhalten einen eu-pass, sind eu-bürger und dürfen frei reisen, sich niederlassen und arbeiten....
es kam auch schon zu einem ansturm auf die passämter im türkischen teil zyperns...
applaus, applaus brüssel...nur weiter so!!!
invest2002
er halte den vorwurf. der anan plan enthalte zu wenig sicherheiten gegen einen militärischen übergriff der türken für vorgeschoben, da er sich nicht denken könne, dass die türkei ein eu-land militärisch angreife
wo bitte war denn die eu, als die türkei in zypern einmaschierte und es zur teilung der insel kam ???
na?
aber das beste ist: türkische zyprioten erhalten einen eu-pass, sind eu-bürger und dürfen frei reisen, sich niederlassen und arbeiten....
es kam auch schon zu einem ansturm auf die passämter im türkischen teil zyperns...
applaus, applaus brüssel...nur weiter so!!!
invest2002
wetten, daß bald halb Türkei pro forma nach Nordzypern umzieht...
Und was die EU-Pässe betrifft - ich würde da unbedingt auch den Irak miteinbeziehen.
Und was die EU-Pässe betrifft - ich würde da unbedingt auch den Irak miteinbeziehen.
#4
Die Gelder die dann demnächst für den nicht zur EU gehöreden türkischen Teil Zyperns verpulvert werden, werden vorher bei der Förderung Ostdeutschlands eingespart...
Die Gelder die dann demnächst für den nicht zur EU gehöreden türkischen Teil Zyperns verpulvert werden, werden vorher bei der Förderung Ostdeutschlands eingespart...
@28: bei der EU-Verfassung geht es nicht um die terretoriale Neugliederung des Bundesgebietes, insofern geht der Hinsweis auf Artikel 29 GG fehl.
Weiter käme man hier aber mit Artikel 146 GG, den man hier zwar nicht direkt anwenden kann (es geht nicht um den Ersatz des GG durch eine neue Verfassung), aus dem man jedoch die Legitimität einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung ohne große Paragraphenbiegerei herleiten kann.
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Meine Meinung ist: Über die EU Verfassung sollte auch in Deutschland abgestimmt werden.
Weiter käme man hier aber mit Artikel 146 GG, den man hier zwar nicht direkt anwenden kann (es geht nicht um den Ersatz des GG durch eine neue Verfassung), aus dem man jedoch die Legitimität einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung ohne große Paragraphenbiegerei herleiten kann.
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Meine Meinung ist: Über die EU Verfassung sollte auch in Deutschland abgestimmt werden.
eine wiedervereinigung zyperns hätte einen weiteren krisenherd in europa bedeutet
allein die vorstellung christen und moslems per zwang vereinigen zu wollen, kann nur kranken eu-bürokratengehirnen entspringen
wo war denn europa als eine faschistische türkei zypern überfallen hat?
für so eine schwachsinns eu-politik zahlen wir deutschen steuern
allein die vorstellung christen und moslems per zwang vereinigen zu wollen, kann nur kranken eu-bürokratengehirnen entspringen
wo war denn europa als eine faschistische türkei zypern überfallen hat?
für so eine schwachsinns eu-politik zahlen wir deutschen steuern
@jeep: Du irrst.
Wir zahlen nicht für so eine schwachsinnige EU-Politik unsere Steuern.
Die Steuern werden von Bund und Ländern eingetrieben. Die gewählten Politiker zahlen munter nach Brüssel.
Mit anderen Worten: wir zahlen, wofür wir gewählt haben.
Wir zahlen nicht für so eine schwachsinnige EU-Politik unsere Steuern.
Die Steuern werden von Bund und Ländern eingetrieben. Die gewählten Politiker zahlen munter nach Brüssel.
Mit anderen Worten: wir zahlen, wofür wir gewählt haben.
#35
und ich dachte die faschistische militärjunta hat geputscht um den anschluss an griechenland zu bewerkstelligen.
und ausserdem müssen ja moslems und christen ja nicht zusammenleben. ihr müsst nur den türkischen teilstaat anerkennen. das wollen ja auch die türken
aber stopp das geht ja garnicht du kannst doch nicht mit den türken übereinstimmen dann würde ja dein ganzes weltbild ins wanken geraten.
was nu ????
und ich dachte die faschistische militärjunta hat geputscht um den anschluss an griechenland zu bewerkstelligen.
und ausserdem müssen ja moslems und christen ja nicht zusammenleben. ihr müsst nur den türkischen teilstaat anerkennen. das wollen ja auch die türken
aber stopp das geht ja garnicht du kannst doch nicht mit den türken übereinstimmen dann würde ja dein ganzes weltbild ins wanken geraten.
was nu ????
ich habe nichts prinzipiell gegen die aufnahme der türkei in die eu
ich sehe aber immer mehr, das hier völker durch eine illegale eu-institution in ihrer freiheit zu entscheiden, durch übelste propaganda behindert und gegängelt werden
es lebe die freiheit der völker, nieder mit der eu
ich sehe aber immer mehr, das hier völker durch eine illegale eu-institution in ihrer freiheit zu entscheiden, durch übelste propaganda behindert und gegängelt werden
es lebe die freiheit der völker, nieder mit der eu
#37 Diego hat recht,der Putsch ging vom Nikos Sampson gegen Erzbischof Makarios 1974 aus,mit einverständnis der Athener Militärjunta die dem anschluss Zyperns erzwingen wollte.
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