Verlust bei Bankpleite - Steuerl. Beurteilg. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.04 18:24:51 von
neuester Beitrag 19.10.06 16:31:55 von
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Hallo,
habe einen Bekannten, der gern in "sichere" Papiere investiert. Somit war eine Anlage in einem 5-Jahres-Sparbrief der BFI-Bank mit ordentlichem Zinssatz ja nicht ganz falsch.
Also: ca. 25.000 € etwa 2001 investiert zzgl. thesaurierter Zinsen = ca. 30.000 €.
Nun ging die Bank Mitte 2003 pleite, Entschädigungsfall festgestellt, 20.000 € (= 90% der abgesicherten Summe, max. 20.000 €) wurden vom Entschädigungsfond gezahlt.
FRAGE:
Kann die Differenz zwischen eigentlichem Wert und Entschädigungssumme, also ca. 10.000 €, steuerlich geltend gemacht werden (Verlust aus Finanzanlagen) und mit anderen (Zins-)einkünften verrechnet werden? Wenn ja, was braucht das Finanzamt an Unterlagen?
Während ca. 6 Monaten (Dauer der gesamten Entschädigungsszenerie) war das Geld blockiert und kein weiterer Zinsertrag aufgelaufen, welcher ja eigentlich zu erwarten war. Kann auch dieser entgangene Zinsgewinn geltend gemacht werden?
Danke für hilfreiche Antworten - ich weiß, komplizierte Kiste ist das.
habe einen Bekannten, der gern in "sichere" Papiere investiert. Somit war eine Anlage in einem 5-Jahres-Sparbrief der BFI-Bank mit ordentlichem Zinssatz ja nicht ganz falsch.
Also: ca. 25.000 € etwa 2001 investiert zzgl. thesaurierter Zinsen = ca. 30.000 €.
Nun ging die Bank Mitte 2003 pleite, Entschädigungsfall festgestellt, 20.000 € (= 90% der abgesicherten Summe, max. 20.000 €) wurden vom Entschädigungsfond gezahlt.
FRAGE:
Kann die Differenz zwischen eigentlichem Wert und Entschädigungssumme, also ca. 10.000 €, steuerlich geltend gemacht werden (Verlust aus Finanzanlagen) und mit anderen (Zins-)einkünften verrechnet werden? Wenn ja, was braucht das Finanzamt an Unterlagen?
Während ca. 6 Monaten (Dauer der gesamten Entschädigungsszenerie) war das Geld blockiert und kein weiterer Zinsertrag aufgelaufen, welcher ja eigentlich zu erwarten war. Kann auch dieser entgangene Zinsgewinn geltend gemacht werden?
Danke für hilfreiche Antworten - ich weiß, komplizierte Kiste ist das.
meines wissens nach nein, da es sich hier um einen verlust des kapitals handelt und um keinen spekulationsverlust der durch verkauf realisiert wurde...das gilt übrigens auch wenn eine fa in die insolvenz geht ala us airways usw...
vielleicht sollte man das einmal ausprozessieren...
invest2002
vielleicht sollte man das einmal ausprozessieren...
invest2002
ich glaube, es ist sogar noch schlimmer
das fa erkennt keinesfalls den verlust an, versteuert aber die "zinsen" aus der rückzahlung, tut quasi so, als wäre die rückzahlung nicht ein teil des eingezahlten betrages, sondern versteuert volle zinsen
ich glaube, da gibt es bereits urteile, habe aber keins parat
das fa erkennt keinesfalls den verlust an, versteuert aber die "zinsen" aus der rückzahlung, tut quasi so, als wäre die rückzahlung nicht ein teil des eingezahlten betrages, sondern versteuert volle zinsen
ich glaube, da gibt es bereits urteile, habe aber keins parat
Informationen zum Insolvenzverfahren
BFI Bank AG, Dresden
Wir wollen Gläubiger und sonstige, am Insolvenzverfahren der BFI Bank AG Dresden interessierte Personen schnell über die wesentlichen Verfahrensdaten sowie den aktuellen Verfahrensstand informieren.
Bitte beachten Sie:
Das Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, hat mit Beschluss vom 15.07.2003 mit Wirkung zum 16.07.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG eröffnet. Gläubiger, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht über die Verfahrenseröffnung informiert wurden, werden gebeten, Ihre Forderungen unter Verwendung des allgemeinen Anmeldeformulars (PDF-Format) anzumelden.
GIS Gläubiger-Informationssystem
(Verfahrensdaten, Berichte des Verwalters und Stand der Prüfung der angemeldeten Forderung)
Die nachstehenden vom Amtsgericht Dresden per Beschluss vom 15.07.2003 anberaumten Prüfungstermine haben planmäßig stattgefunden:
1. Donnerstag 23.10.2003 (S, X, Y, Z)
2. Dienstag 28.10.2003 (A, B, C, D, E, K)
3. Donnerstag 30.10.2003 (F, G, I, J, L)
4. Montag 03.11.2003 (M, N, O, P, Q)
5. Dienstag 04.11.2003 (H, R, T, U, V, W)
Gegenstand des jeweiligen Prüfungstermins waren die angemeldeten der Gläubiger, deren Nachnamen mit den in Klammern bezeichneten Buchstaben beginnen.
Alle Gläubiger, deren Forderungen in vorgenannten Terminen geprüft worden sind, wurden bis Jahresende 2003 schriftlich über das Ergebnis informiert.
Weitere Prüfungstermine fanden am 16.02.2004 und 03.06.2004 statt. Die Gläubiger wurden über das Ergebnis der Prüfungstermine unter Übersendung eines Tabellenauszuges in Kenntnis gesetzt.
Der nächste Prüfungstermin wurde für
Freitag, den 26.11.2004, 09:30 Uhr
Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, Saal D 131
anberaumt.
Mit Hilfe des Gläubigerinformationssystems (GIS) können Sie den aktuellen Stand der Prüfung Ihrer Forderung sowie Informationen zum Verfahren abfragen.
Diese Informationen sind durch eine persönliche PIN geschützt, da das Insolvenzverfahren nicht öffentlich ist. Diese können Sie online erhalten.
Beachten Sie dabei bitte die Schrittfolge, die Ihnen nachfolgend als WORD-Dokument oder im pdf-Format zur Verfügung steht:
Hinweise zur Online-Registrierung (WORD-Dokument)
Hinweise zur Online-Registrierung (pdf-Format)
Zugang zum Verfahren im Gläubigerinformationssystems (GIS)
WEITERE AKTUELLE INFORMATIONEN:
Mitteilung des Insolvenzverwalters bezüglich der abschließenden Abrechnung der Sparverträge auf Eagle-Funds
Auszahlung der Eagle-Anteile
BFI Bank AG, Dresden
Wir wollen Gläubiger und sonstige, am Insolvenzverfahren der BFI Bank AG Dresden interessierte Personen schnell über die wesentlichen Verfahrensdaten sowie den aktuellen Verfahrensstand informieren.
Bitte beachten Sie:
Das Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, hat mit Beschluss vom 15.07.2003 mit Wirkung zum 16.07.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG eröffnet. Gläubiger, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht über die Verfahrenseröffnung informiert wurden, werden gebeten, Ihre Forderungen unter Verwendung des allgemeinen Anmeldeformulars (PDF-Format) anzumelden.
GIS Gläubiger-Informationssystem
(Verfahrensdaten, Berichte des Verwalters und Stand der Prüfung der angemeldeten Forderung)
Die nachstehenden vom Amtsgericht Dresden per Beschluss vom 15.07.2003 anberaumten Prüfungstermine haben planmäßig stattgefunden:
1. Donnerstag 23.10.2003 (S, X, Y, Z)
2. Dienstag 28.10.2003 (A, B, C, D, E, K)
3. Donnerstag 30.10.2003 (F, G, I, J, L)
4. Montag 03.11.2003 (M, N, O, P, Q)
5. Dienstag 04.11.2003 (H, R, T, U, V, W)
Gegenstand des jeweiligen Prüfungstermins waren die angemeldeten der Gläubiger, deren Nachnamen mit den in Klammern bezeichneten Buchstaben beginnen.
Alle Gläubiger, deren Forderungen in vorgenannten Terminen geprüft worden sind, wurden bis Jahresende 2003 schriftlich über das Ergebnis informiert.
Weitere Prüfungstermine fanden am 16.02.2004 und 03.06.2004 statt. Die Gläubiger wurden über das Ergebnis der Prüfungstermine unter Übersendung eines Tabellenauszuges in Kenntnis gesetzt.
Der nächste Prüfungstermin wurde für
Freitag, den 26.11.2004, 09:30 Uhr
Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, Saal D 131
anberaumt.
Mit Hilfe des Gläubigerinformationssystems (GIS) können Sie den aktuellen Stand der Prüfung Ihrer Forderung sowie Informationen zum Verfahren abfragen.
Diese Informationen sind durch eine persönliche PIN geschützt, da das Insolvenzverfahren nicht öffentlich ist. Diese können Sie online erhalten.
Beachten Sie dabei bitte die Schrittfolge, die Ihnen nachfolgend als WORD-Dokument oder im pdf-Format zur Verfügung steht:
Hinweise zur Online-Registrierung (WORD-Dokument)
Hinweise zur Online-Registrierung (pdf-Format)
Zugang zum Verfahren im Gläubigerinformationssystems (GIS)
WEITERE AKTUELLE INFORMATIONEN:
Mitteilung des Insolvenzverwalters bezüglich der abschließenden Abrechnung der Sparverträge auf Eagle-Funds
Auszahlung der Eagle-Anteile
Danke für die Infos, der Inhalt ist aber prinzipiell bekannt.
Die eigentlichen Fragen sind aber diese:
Kann die Differenz zwischen eigentlichem Wert und Entschädigungssumme, also ca. 10.000 €, steuerlich geltend gemacht werden (Verlust aus Finanzanlagen) und mit anderen (Zins-)einkünften verrechnet werden? Wenn ja, was braucht das Finanzamt an Unterlagen?
und
Während ca. 6 Monaten (Dauer der gesamten Entschädigungsszenerie) war das Geld blockiert und kein weiterer Zinsertrag aufgelaufen, welcher ja eigentlich zu erwarten war. Kann auch dieser entgangene Zinsgewinn geltend gemacht werden?
Die eigentlichen Fragen sind aber diese:
Kann die Differenz zwischen eigentlichem Wert und Entschädigungssumme, also ca. 10.000 €, steuerlich geltend gemacht werden (Verlust aus Finanzanlagen) und mit anderen (Zins-)einkünften verrechnet werden? Wenn ja, was braucht das Finanzamt an Unterlagen?
und
Während ca. 6 Monaten (Dauer der gesamten Entschädigungsszenerie) war das Geld blockiert und kein weiterer Zinsertrag aufgelaufen, welcher ja eigentlich zu erwarten war. Kann auch dieser entgangene Zinsgewinn geltend gemacht werden?
BFI ist eine Perle.
Schaue ich mir den Chart an, gerate ich ins Schwärmen...
Schaue ich mir den Chart an, gerate ich ins Schwärmen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 12.868.717 von traumstrand am 25.04.04 18:24:51Heute Depotraeumung Totalausverkauf MKP. laecherlich ca. 100 tsd. Euros...
ist sehr ruhig geworden um diese Aktie
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.758.503 von Jgersauce am 19.07.06 15:29:48wie viele Aktien gibts denn von BFI?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.064.792 von Paris03 am 20.09.06 16:45:17akt. + 100 %
Nortrax Treuhand AG
Bremen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
BFI Bank AG i.I., Berlin
- WKN 800173 / ISIN DE0008001736 -
zum Erwerb ihrer Vorzugsaktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,03 je Aktie
Der vollständige, allein maßgebliche Angebotstext ist im Internet unter www.nortrax.de abrufbar.
Das Amtsgericht Dresden hat am 16.07.2003 unter dem Aktenzeichen 549 IN 1246/03 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG eröffnet. Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder durch die rechtskräftige Ablehnung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird die Gesellschaft gemäß § 262 AktG aufgelöst. Sollte am Ende des Verfahrens kein Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft gemäß § 274 AktG gefasst werden können, so droht die anschließende Löschung der Gesellschaft im Handelsregister gemäß § 141a FGG.
Die Nortrax Treuhand AG bietet den Vorzugsaktionären der BFI Bank AG an, ihre Aktien mit der WKN 800173 mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,03 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 2. Oktober 2006 bis zum 13. Oktober 2006, 17:00 MESZ einschließlich. Das Angebot kann nur für Stückzahlen von mindestens 100 Stück angenommen werden. Die Nortrax Treuhand AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmalig zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 683735 Vorzugsaktien (9,99 % des Grundkapitals) der BFI Bank AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle erhältlich:
Nortrax Treuhand AG, Häschenstraße 17-19, 28199 Bremen
Tel. 0900-54488843 (Informations-Hotline für Privatanleger, 1,99 €/Min.)
Tel. 0421-5769941 (nur für Banken und institutionelle Anleger)
Fax 0421-5769943
e-Mail: info@nortrax.de
Internet: www.nortrax.de
Bremen, im Oktober 2006
Nortrax Treuhand AG
Quelle:
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
Bremen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
BFI Bank AG i.I., Berlin
- WKN 800173 / ISIN DE0008001736 -
zum Erwerb ihrer Vorzugsaktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,03 je Aktie
Der vollständige, allein maßgebliche Angebotstext ist im Internet unter www.nortrax.de abrufbar.
Das Amtsgericht Dresden hat am 16.07.2003 unter dem Aktenzeichen 549 IN 1246/03 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG eröffnet. Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder durch die rechtskräftige Ablehnung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird die Gesellschaft gemäß § 262 AktG aufgelöst. Sollte am Ende des Verfahrens kein Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft gemäß § 274 AktG gefasst werden können, so droht die anschließende Löschung der Gesellschaft im Handelsregister gemäß § 141a FGG.
Die Nortrax Treuhand AG bietet den Vorzugsaktionären der BFI Bank AG an, ihre Aktien mit der WKN 800173 mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,03 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 2. Oktober 2006 bis zum 13. Oktober 2006, 17:00 MESZ einschließlich. Das Angebot kann nur für Stückzahlen von mindestens 100 Stück angenommen werden. Die Nortrax Treuhand AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmalig zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 683735 Vorzugsaktien (9,99 % des Grundkapitals) der BFI Bank AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle erhältlich:
Nortrax Treuhand AG, Häschenstraße 17-19, 28199 Bremen
Tel. 0900-54488843 (Informations-Hotline für Privatanleger, 1,99 €/Min.)
Tel. 0421-5769941 (nur für Banken und institutionelle Anleger)
Fax 0421-5769943
e-Mail: info@nortrax.de
Internet: www.nortrax.de
Bremen, im Oktober 2006
Nortrax Treuhand AG
Quelle:
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.346.626 von Courtier am 02.10.06 17:30:10Danke für die Nachricht. 0,03 ist nen büschen wenich...
Warum wollen die denn nur 10%?
Hallo zusammen,
ergänzend zu Paris03 würde mich darüber hinaus interessieren, warum man Vorzugsaktien kaufen will, die doch nach meinem Verständnis kein Stimmrecht beinhalten... .
Wünsche einen schönen Feiertag an alle, die ihn genießen können!
Pfeiffermitdreif
ergänzend zu Paris03 würde mich darüber hinaus interessieren, warum man Vorzugsaktien kaufen will, die doch nach meinem Verständnis kein Stimmrecht beinhalten... .
Wünsche einen schönen Feiertag an alle, die ihn genießen können!
Pfeiffermitdreif
Die Stammaktien sind nicht börsennotiert und daher in festen Händen - aber in wessen? Sitzt der alte Großaktionär nicht im Knast? Die Vorzugsaktien sind mit Stimmrecht, etwas ungewöhnlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.373.067 von Paris03 am 03.10.06 11:29:33Damit haben die schon mal preisgegeben, wieviel Prozent die schon haben. Beachte den Chart: Es sind fast keine Aktien mehr im Umlauf, wohingegen der Freefloat 80 % sein müsste.
Eine Meldung der Besitzverhältnisse bei überschreiten der 5 %, 10%, 15% Hürde dürfte nach dem AktG bald anstehen.
Die Nortrax hat anscheinend an einer Wiederbelebung großes Interesse und will die 50 % Schwelle mit dem Aktienzukauf überschreiten.
Und die Banklizens hat ebenfalls einen großen Wert...
Eine Meldung der Besitzverhältnisse bei überschreiten der 5 %, 10%, 15% Hürde dürfte nach dem AktG bald anstehen.
Die Nortrax hat anscheinend an einer Wiederbelebung großes Interesse und will die 50 % Schwelle mit dem Aktienzukauf überschreiten.
Und die Banklizens hat ebenfalls einen großen Wert...
Einstellung des Handels zum 29.06.2007
http://www.berlin-boerse.de/publications/pdf/Publication_002…
http://www.berlin-boerse.de/publications/pdf/Publication_002…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.234 von Jgersauce am 18.10.06 12:55:25wir machen nun das Licht aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.234 von Jgersauce am 18.10.06 12:55:25Warum dann das Kaufangebot zu 3 Cents???
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