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    Procter bietet Wella-Garantiedividende von über 5% - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.04 17:24:09 von
    neuester Beitrag 26.05.04 17:06:21 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 26.04.04 17:24:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wella -Vorzüge kommen bei mir ins "Rentendepot" .

      Garantiedividende von exakt 5%, diese ausserdem hälftig steuerfrei im gegensatz zu Zinsen auf Unternehmensanleihen oder Genussscheinen (ohne EK-Charakter). Zahlbar unabhängig von Gewinnen der Wella oder von Procter&Gamble.

      Risko nach unten begrenzt duch den Barabfindungsanspruch gegen P&G von über 72 EUR. Werde mal versuchen etwas zu 73-74 zu bekommen.



      ADE: DGAP-Ad hoc: Wella AG deutsch
      Wella und Procter & Gamble schließen Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrag
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      Wella und Procter & Gamble schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      Darmstadt/Deutschland, 26. April 2004. Die Wella AG (FSE: WAD) und die Procter &
      Gamble Holding GmbH & Co Operations oHG (P&G), eine 100-prozentige
      Tochtergesellschaft von The Procter & Gamble Company (NYSE: PG), haben heute
      einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Aufsichtsrat
      der Wella AG hat dem Abschluss des Vertrags zugestimmt. Darüber hinaus muss die
      Hauptversammlung der Wella AG dem Vertrag zustimmen.
      Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird P&G den außenstehenden Aktionären der Wella
      AG eine Barabfindung anbieten. Das Angebot folgt einer Bewertung der
      PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), die Wella und
      P&G bei der Festsetzung der Barabfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung
      unterstützt.
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2004
      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
      Das Barangebot wird sowohl für die Stammaktien als auch für die Vorzugsaktien
      72,86 EUR betragen, basierend auf dem Dreimonatsdurchschnittskurs der Wella
      Vorzugsaktie vor dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Aufgrund des extrem
      geringen Streubesitzes bei Stammaktien und in Ermangelung eines hinreichenden
      Handelsvolumens für Stammaktien in den dieser Bekanntmachung vorhergehenden drei
      Monaten ist der Dreimonatsdurchschnittskurs der Stammaktien ohne Bedeutung für
      die Festsetzung der Barabfindung. PwC zufolge liegt der Unternehmenswert je
      Aktie bei 69,27 EUR und somit klar unter der angebotenen Barabfindung je Aktie
      eines außenstehenden Aktionärs. Der Unternehmenswert je Aktie wurde nach dem
      Standard 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
      ermittelt.
      Alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung sind die
      Minderheitsaktionäre berechtigt, von P&G eine jährliche Ausgleichszahlung von
      3,81 EUR je Stammaktie und 3,83 EUR je Vorzugsaktie
      zu erhalten, die auf Basis
      der zu erwartenden Gewinne aus dem nach IDW S1 bestimmten Unternehmenswert
      abgeleitet wurde.
      Die Angemessenheit der von P&G anzubietenden Ausgleichs- und Abfindungszahlung
      nach § 304 und § 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer
      Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (E&Y) geprüft.
      Aufgrund des heute abgeschlossenen Vertrags wird der Vorstand der Wella AG die
      auf den 13. Mai 2004 anberaumte ordentliche Hauptversammlung auf den 8. Juni
      2004 verlegen. Um zwei aufeinanderfolgende Hauptversammlungen zu vermeiden, ist
      dieser Schritt im Hinblick auf die gesetzlichen Einberufungs- und
      Ankündigungsfristen erforderlich, um die Tagesordnung für die ordentliche
      Hauptversammlung um die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrag zu ergänzen.
      Investor Relations Unternehmenskommunikation
      (für Investoren, Analysten und (für die Presse):
      interessierte Anleger):
      Dr. Dietmar Scheja Birgit Klesper
      Phone: +49 6151 34 3876 Phone: +49 6151 34 3440
      E-mail: ir@wella.de E-mail: uk@wella.de
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 776560; ISIN: DE0007765604; Index: MDAX
      Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Frankfurt (Prime Standard);
      Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
      NNNN
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 23:46:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessante Konstellation, und vor allem danke für den Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 10:16:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie lange gilt denn das Barabfindungsangebot?
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 10:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ K1

      Das Abfindungsangebot stützt sich auf § 305 AktG und gilt grundsätzlich so lange wie der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag gilt. Da dieser unbefristet sein dürfte, daher erst einmal "bis auf Weiteres".

      Ich gehe davon aus, dass sich erst dann wieder etwas ändert, wenn P&G die erforderliche Mehrheit für einen Squeeze out haben wird (vor allem, wenn jetzt die Anleger aussteigen, die keine Aktie mehr wollen, die faktisch komplett vom Mehrheitseigner beherrscht wird), aber das dürfte für die dann verbleibenden Aktionäre nicht nachteiliger werden.
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 10:24:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      ....sehe gerade, dass nach § 305 Abs. 4 AktG eine von der Fortdauer des GAV unabhängige Befristung des Abfindungsangebots möglich ist....(frühestens zwei Monate nach HR-Eintragung). Man sollte also noch einmal im GAV nachschauen...

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      Avatar
      schrieb am 27.04.04 10:45:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung sind die
      Minderheitsaktionäre berechtigt, von P&G eine jährliche Ausgleichszahlung von
      3,81 EUR je Stammaktie und 3,83 EUR je Vorzugsaktie zu erhalten


      ...das klingt doch so als wäre das Barabfindungsangebot befristet....
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 16:42:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Shortguy

      die Garantiedividende hat den Vorteil nur nach dem HEV versteuert zu werden. Allerdings halte ich es in der aktuellen Situation nicht gerade für ratsam einen Perpetual mit extremer Zinssensivität in das Depot zu legen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 17:29:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ K1

      Das ist sicherlich richtig. Aber wenn absehbar ist, dass ein EAV für P&G nur eine Zwischenstation ist um weitere Aktionäre rauszudrängen (und das ist es, denn mit den momentanen Mehrheitsverhältnissen können sie nur einen BV und EAV durchsetzen, der nach § 293 AktG 75%-Zustimmung erfordert - P&G hat aber mehrfach durchblicken lassen, dass man grundsätzlich keine börsengelisteten Töchter will !) dann ist das Ende dieses EAV und ein neues Abfindungsangeot im Rahmen eines Squeeze out ebenso vorhersehbar und wird die Bewertung der Aktie nicht zwingend der eines Perpetuals folgen lassen.

      Im übrigen: Alle Welt erwartet steigenden Langfristzins. Die Rechnung ist schon Anfang des Jahres nicht ganz aufgegangen. Gut - ich investiere auch nicht auf Teufel komm raus am langen Ende habe aber deart viel Kurzes, dass mich eine Beimischung von Wella nicht umbringen würde.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 17:06:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      26.05.2004
      Wella VZ aussichtsreich
      MWB Wertpapierhandelshaus AG

      Trotz der Übernahme durch Procter & Gamble (PG) sowie des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags ist Wella (ISIN DE0007765638/ WKN 776563, VZ) kein langweiliger Titel, so die Analysten der MWB Wertpapierhandelshaus AG.

      So sei das Übernahmeangebot für die Vorzüge von zunächst 61,50 über 65 auf inzwischen 72,86 erhöht worden. Trotzdem lasse der Widerstand einiger institutioneller Investoren (u.a. DEKA sowie der englische Hedgefonds Elliott) nicht nach. Im Gegenteil: Auf der HV am 8. Juni würden wohl die Weichen für ein Spruchstellenverfahren gestellt. U.a. werde das Lizenzabkommen zwischen Wella und PG in der Conusmer Sparte kritisiert. Dieses sichere Wella zwar höhere Margen, als der Konzern in der Vergangenheit habe erzielen können. Es biete aber auch PG die Chance, während der 5jährigen Laufzeit den Kundenstamm ausbluten zu lassen und anschließend eine leere Hülle an Wella zurück zu geben.

      Zudem werde kritisiert, dass nicht honoriert worden sei, dass sich Wella in den Sparten Professional und Cosmetics/Fragrances bislang deutlich besser als die Konkurrenz, wie z.B. L`Oréal, entwickelt habe und nichts gegen eine Fortsetzung dieses Trends spreche. Da PG sicherlich im Vorfeld der Wellaübernahme nicht mit derart heftigem Widerstand gerechnet habe, würden die Analysten es als nicht unwahrscheinlich erachten, dass eine weitere Nachbesserung des Angebots erfolge und das nicht erst in einigen Jahren. Auch fundamental sei Wella vor allem im Professional- und Cosmetics/Fragrances-Bereich mit Wachstumsraten im hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich sehr gut aufgestellt und biete auch unabhängig von PG aussichtsreiche Perspektiven.

      Seit März 2003 underperformen Wella Vz. den MDAX deutlich, so die Analysten der MWB Wertpapierhandelshaus AG. Das Ratio Wella Vz./MDAX habe sich bis zu 38,5% auf 0,01437 im Februar diesen Jahres ermäßigt. Seither habe sich die relative Stärke zum Referenzindex jedoch wieder erholt und mit 0,0165 das 23,6%ige Fibonacci-Retracement erreicht. Auf diesem Niveau befinde sich auch ein horizontaler Widerstand. Dass die einfache 65 Tage GDL bereits nach oben drehe sei ein positives Signal. Es scheine nur eine Frage der Zeit zu sein, bis der Widerstand überschritten werde.

      Dann empfiehlt es sich, aufgrund der zu erwartenden relativen Stärke der Aktie, in einem MDAX Portfolio die Wella VZ überzugewichten, so die Analysten der MWB Wertpapierhandelshaus AG. Das Erreichen des 38,2% Fibonacci-Retracements sei dann möglich, was einer Outperformance der Wella-Aktie um 8,2% entspräche.


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