Menschenleben retten per Internet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.04.04 08:59:35 von
neuester Beitrag 28.04.04 11:38:25 von
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DIE STEINIGUNG VON AMINA WURDE BESTÄTIGT!
Zur Info nochmals die Nachricht vom 20.05.2003
Der Nigerianische Oberste Gerichtshof hat die Todesstrafe für Amina
Lawal wegen Ehebruchs vom 19. August 2002 bestätigt. Sie soll bis zum
Hals begraben und zu Tode gesteinigt werden. Wie Sie vielleicht gehört
oder gelesen habt, wurde die Todesstrafe vor ein paar Monaten
aufgeschoben, damit sie ihr Kind stillen konnte. Nun wurde die Exekution
von Frau Lawal auf den 3. Juni 2003 festgesetzt.
Kurz der Fall: Aminas Baby diente als Beweis für den Ehebruch, der
Vater bestritt die Vaterschaft und die Angelegenheit wurde nicht
weiter gerichtlich verfolgt.
Der Fall wird von Amnesty International (AI) Spanien betreut. AI versucht, genügend Unterschriften zu sammeln, um die nigerianische Regierung zu einer Begnadigung zu bewegen.
Zu wenige Unterschriften gegen die Steinigung wurden gesammelt.
Das Obergericht von Nigeria hat das Todesurteil durch Steinigung ratifiziert. Sie haben nur die Hinrichtung um 2 Monate verschoben, um ihr die Zeit zu lassen, sich von ihrem Baby zu trennen!
Nach diesem Aufschub wird sie bis zum Hals in die Erde begraben und dann gesteinigt, wenn nicht eine Lawine von Unterschriften kommt, um die nigerianische Behoerde zu überzeugen.
Amnesty International bittet Euch die Petition auf ihrer Webseite zu unterschreiben. Mit einer ähnlichen Unterschriftskampagne wurde eine andere Frau gerettet, "Safiya", die sich in einer ähnlichen Situation befand. Es scheint, daß zu wenig Unterschriften für Amina angekommen sind.
Sie können unterschreiben auf der Seite:
http://www.es.amnesty.org/nigeria/
Für die, die kein spanisch können:
PAGE ½ / Seite 1/2
NOMBRE = Vorname
Apellidos = Name
Provincia = Stadt
Pais = Land
Seguir = weiter
PAGE 2/2 / Seite "2/2
Dann auf "acceptar" klicken. Bitte denk nicht, es wäre nutzlos, das Leben einer anderen Frau wurde so gerettet.
Zur Info nochmals die Nachricht vom 20.05.2003
Der Nigerianische Oberste Gerichtshof hat die Todesstrafe für Amina
Lawal wegen Ehebruchs vom 19. August 2002 bestätigt. Sie soll bis zum
Hals begraben und zu Tode gesteinigt werden. Wie Sie vielleicht gehört
oder gelesen habt, wurde die Todesstrafe vor ein paar Monaten
aufgeschoben, damit sie ihr Kind stillen konnte. Nun wurde die Exekution
von Frau Lawal auf den 3. Juni 2003 festgesetzt.
Kurz der Fall: Aminas Baby diente als Beweis für den Ehebruch, der
Vater bestritt die Vaterschaft und die Angelegenheit wurde nicht
weiter gerichtlich verfolgt.
Der Fall wird von Amnesty International (AI) Spanien betreut. AI versucht, genügend Unterschriften zu sammeln, um die nigerianische Regierung zu einer Begnadigung zu bewegen.
Zu wenige Unterschriften gegen die Steinigung wurden gesammelt.
Das Obergericht von Nigeria hat das Todesurteil durch Steinigung ratifiziert. Sie haben nur die Hinrichtung um 2 Monate verschoben, um ihr die Zeit zu lassen, sich von ihrem Baby zu trennen!
Nach diesem Aufschub wird sie bis zum Hals in die Erde begraben und dann gesteinigt, wenn nicht eine Lawine von Unterschriften kommt, um die nigerianische Behoerde zu überzeugen.
Amnesty International bittet Euch die Petition auf ihrer Webseite zu unterschreiben. Mit einer ähnlichen Unterschriftskampagne wurde eine andere Frau gerettet, "Safiya", die sich in einer ähnlichen Situation befand. Es scheint, daß zu wenig Unterschriften für Amina angekommen sind.
Sie können unterschreiben auf der Seite:
http://www.es.amnesty.org/nigeria/
Für die, die kein spanisch können:
PAGE ½ / Seite 1/2
NOMBRE = Vorname
Apellidos = Name
Provincia = Stadt
Pais = Land
Seguir = weiter
PAGE 2/2 / Seite "2/2
Dann auf "acceptar" klicken. Bitte denk nicht, es wäre nutzlos, das Leben einer anderen Frau wurde so gerettet.
@lasse
immer mal aufs datum schauen
Nigeria: Todesurteil gegen Amina Lawal aufgehoben
Am 25. September 2003 hat das Scharia-Berufungsgericht in Katsina Amina Lawal freigesprochen. Weltweit hatten sich Tausende von MenschenrechtlerInnen für die Aufhebung des Todesurteils eingesetzt. Die 31 Jahre alte Amina Lawal war am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt worden, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte. Das islamische Gericht sah darin einen "Ehebruch", hatte aber im Interesse der kleinen Tochter von Lawal entschieden, dass das Urteil nicht vor Januar 2004 vollstreckt werden kann. Ein erstes islamisches Berufungsgericht hatte das Todesurteil vor einem Jahr bestätigt. Lawals Anwälte hatten argumentiert, dass das Kind noch vor der Einführung des islamischen Rechts gezeugt worden sei. Die Scharia gilt mittlerweile in 12 der 36 Bundesstaaten.
immer mal aufs datum schauen
Nigeria: Todesurteil gegen Amina Lawal aufgehoben
Am 25. September 2003 hat das Scharia-Berufungsgericht in Katsina Amina Lawal freigesprochen. Weltweit hatten sich Tausende von MenschenrechtlerInnen für die Aufhebung des Todesurteils eingesetzt. Die 31 Jahre alte Amina Lawal war am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt worden, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte. Das islamische Gericht sah darin einen "Ehebruch", hatte aber im Interesse der kleinen Tochter von Lawal entschieden, dass das Urteil nicht vor Januar 2004 vollstreckt werden kann. Ein erstes islamisches Berufungsgericht hatte das Todesurteil vor einem Jahr bestätigt. Lawals Anwälte hatten argumentiert, dass das Kind noch vor der Einführung des islamischen Rechts gezeugt worden sei. Die Scharia gilt mittlerweile in 12 der 36 Bundesstaaten.
Uuuups
... die Buschleute haben aber auch ein paar außergewöhnliche Zeremonien darauf ...
#4: ich musste gerade überlegen, welche Bushleute du meinst
... besser: Buschmänner - dachte wohl an: EZ: Hauptmann - MZ: Hauptleute
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