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    einspruch gegen steuerbescheide - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.05.04 16:37:54 von
    neuester Beitrag 02.05.04 14:55:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 854.387
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      schrieb am 01.05.04 16:37:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      wuerde es eigentlich sinn machen, Rentnern, die ab 2005 mehr zu versteuern haben, zu raten, geegn die zu erwartenden Steuerbescheide (vorsorglich) rechtsmittel einzulegen? immerhin besteht ja die moeglichkeit , dass auch dieses gesetz verfassungswidrig ist wegen doppelbesteuerung- wie eben das gesetz zur zahlung von spekulationssteuern und letzterer fall doch zeigt, dass diejenigen, die auf verfassungsmaessiges handeln vertrauen , angeschissen sind und ihr e gezahlte steuer nicht zurueckbekommen. eigentlich muesste ja der staat, wenn er feststellt, er hat verfassungswidrig gehandelt, alles rueckabwickeln, so wie das jede privatperson auch zu tun hat.anderenfalls kann doch der staat ein verfassungswidriges gesetz nach dem andren beschliessen, ausfuehren und davon profitieren. ich frage mich , wo bleibt die effektive kontrolle der regierung?oder koennen wir verfassungsgerichte abschaffen?
      cura
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 17:41:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn beim Bundesfinanzhof bzw. beim Bundesverfassungsgericht kein Verfahren anhängig ist, hat der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg - er ist unbegründet.
      Bei einem anhängigen Verfahren sollte man sicherhaltshalber schon einen Einspruch einlegen.

      Ansonsten - wenn ein Verfahren in dieser Sache nicht anhängig ist - besteht nur die Möglichkeit, in eigener Sache beim Finanzgericht gegen eine Einspruchsentscheidung zu klagen, um im Falle einer Niederlage ins kostenpflichtige Revisionsverfahren zu gelangen.

      Vorerst aber muß man abwarten, wie sich die Sache bis zu diesem Zeitpunkt entwickeln wird.

      Gruss rsch.
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 18:26:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      ich denke mal, dass die Besteuerung für einen bestimmten Personenkreis nicht verfassungsgemäss ist. Z.B. Selbstständige, freiwillig Versicherte, Einzahlungen aus Höherversicherung. Im Prinzip Beitragszahler, die den beitrag zu 100% aus eigenen Mitteln entrichtet haben-ohne Arbeitgeberanteil. Es gab dazu in der Zeitschrift IMPULSE vor 1-2 Jahren einen Bericht, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes div. Verbände Musterklagen anstreben. Insofern gilt es abzuwarten. Die Steuererklärung 2004 gibt man fja frühestens 09/2005 ab - insofern scheint genügend Vorlauf.
      Schwierig erscheint mir der Nachweis für jeden Einzelfall. Insofern dauert die Angelegenheit sicherlich 5-8 Jahre.
      (Siehe Ausschluss von freiwillig Versicherten Rentnern aus der Krankenvers. der Rentner -Vorversicherungszeit 9/10)
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 20:57:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Die Steuererklärung 2004 gibt man fja frühestens 09/2005 ab - insofern scheint genügend Vorlauf."

      Die Änderungen gelten ab 2005, also geht es um die ESt-Erlärung 2005.
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 23:58:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      also verschieben wir das Ganze um ein Jahr: 9/2006

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      schrieb am 02.05.04 14:55:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke fuer die zahlreichen anmerkungen:)
      cura


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