Freistellungsauftrag ausgeschöpft! Was nun? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.05.04 14:52:06 von
neuester Beitrag 03.05.04 15:17:08 von
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Wenn ein Freistellungsauftrag komplett ausgeschöpft wurde. Muss man alle weiteren Einnahmen ja komplett versteuern. Gibt es Möglichkeiten die Steuerlast zu reduzieren, z.B. über einen geschlossenen Fonds? Ich hab von Schiffsbeteiligungen gehört. Was macht denn wirklich Sinn?
Bitte heisse Tipps hier abliefern. Danke!
Investiere bitte in den jojofond, ist kaum Spekulativ und bringt etliche Vorteile!!
Da ich gerade mit einigen Verlagshäusern und Fernsehproduktionsfirmen in Verhandlungen stecke, die sehr Erfogsversprechend sind, aber noch eine kleine Finanzielle Spritze benötige um am Set für tolle Stimmung zu sorgen, schlage ich vor, Du Investierst ein wenig in meine Produktion der Filme und Bücher, von dem Du ausgehen kannst, das sie in naher Zukunft Dein Vermögen verzehnfachen.
mfg jojo
interessenten bitte an BM
Da ich gerade mit einigen Verlagshäusern und Fernsehproduktionsfirmen in Verhandlungen stecke, die sehr Erfogsversprechend sind, aber noch eine kleine Finanzielle Spritze benötige um am Set für tolle Stimmung zu sorgen, schlage ich vor, Du Investierst ein wenig in meine Produktion der Filme und Bücher, von dem Du ausgehen kannst, das sie in naher Zukunft Dein Vermögen verzehnfachen.
mfg jojo
interessenten bitte an BM
Beantragen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung
Unter bestimmten Voraussetzugen können Sie Steuerabzüge vermeiden, selbst
wenn die Kapitalerträge Ihren Sparerfreibetrag überschreiten. Für den Fall,
daß Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte vom Gesetzgeber vorgegebene
Höhe nicht überschreitet, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie bewirkt, daß weder Zinsabschlags- noch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten werden.
Auf eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird verzichtet, wenn der
persönliche Grundfreibetrag nicht überschritten wird.
Viele Rentner brauchen keine Kapitalertragsteuer zu zahlen
In den Genuss der Steuerbefreiung kommen mehr Rentner als es auf den ersten
Blick scheint. Als Einkommen im Sinne des Steuerrechts gilt bei Rentnern nach Angaben des Bankenverbandes nämlich nur der so genannte Ertragsanteil der Altersbezüge. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der nicht aus Beitragszahlungen, sondern aus den darauf bezogenen Zinsen beruht. Für die Berechnung der Höhe des Ertragsanteils ist das Lebensalter bei Beginn des Rentenbezugs massgebend. Geht ein Arbeitnehmer mit 65 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 27 Prozent der Bruttojahresrente, mit 64 Jahren sind es 28 Prozent, mit 63 Jahren 29 Prozent und so weiter...
Ein mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Arbeitnehmer mit 2.100 Euro
Bruttomonatsrente braucht demnach keine Kapitaleinkünfte zu versteuern. Hat
er keine weiteren Einnahmen, beträgt sein zu versteuerndes Jahreseinkommen 6.804 Euro und somit kann er eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei seinem Finanzamt beantragen.
Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder
Sie können sich für Ihr Kind beim Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist für alle Bürger
möglich, die nur geringe oder gar keine Einkünfte haben, so dass sie im Jahr
nicht mehr als das steuerfreie Existenzminimum von 7.664 Euro
verdienen, von dem sich der Grundfreibetrag ableitet. Von daher müssen sie
nicht veranlagt werden, müssen also keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt
kommen Sie ,falls sie keine anderen Einkünfte zu versteuern haben, mit allen
Frei-und Pauschbeträgen auf stolze 9.085 Euro ,die Ihr Kind im Jahr an
Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen darf.
Zur Zeit gilt folgender Grundfreibetrag:
7.664 Euro
Unter bestimmten Voraussetzugen können Sie Steuerabzüge vermeiden, selbst
wenn die Kapitalerträge Ihren Sparerfreibetrag überschreiten. Für den Fall,
daß Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte vom Gesetzgeber vorgegebene
Höhe nicht überschreitet, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie bewirkt, daß weder Zinsabschlags- noch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten werden.
Auf eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird verzichtet, wenn der
persönliche Grundfreibetrag nicht überschritten wird.
Viele Rentner brauchen keine Kapitalertragsteuer zu zahlen
In den Genuss der Steuerbefreiung kommen mehr Rentner als es auf den ersten
Blick scheint. Als Einkommen im Sinne des Steuerrechts gilt bei Rentnern nach Angaben des Bankenverbandes nämlich nur der so genannte Ertragsanteil der Altersbezüge. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der nicht aus Beitragszahlungen, sondern aus den darauf bezogenen Zinsen beruht. Für die Berechnung der Höhe des Ertragsanteils ist das Lebensalter bei Beginn des Rentenbezugs massgebend. Geht ein Arbeitnehmer mit 65 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 27 Prozent der Bruttojahresrente, mit 64 Jahren sind es 28 Prozent, mit 63 Jahren 29 Prozent und so weiter...
Ein mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Arbeitnehmer mit 2.100 Euro
Bruttomonatsrente braucht demnach keine Kapitaleinkünfte zu versteuern. Hat
er keine weiteren Einnahmen, beträgt sein zu versteuerndes Jahreseinkommen 6.804 Euro und somit kann er eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei seinem Finanzamt beantragen.
Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder
Sie können sich für Ihr Kind beim Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist für alle Bürger
möglich, die nur geringe oder gar keine Einkünfte haben, so dass sie im Jahr
nicht mehr als das steuerfreie Existenzminimum von 7.664 Euro
verdienen, von dem sich der Grundfreibetrag ableitet. Von daher müssen sie
nicht veranlagt werden, müssen also keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt
kommen Sie ,falls sie keine anderen Einkünfte zu versteuern haben, mit allen
Frei-und Pauschbeträgen auf stolze 9.085 Euro ,die Ihr Kind im Jahr an
Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen darf.
Zur Zeit gilt folgender Grundfreibetrag:
7.664 Euro
ein paar Vorschläge
-fondsgebundene LV,
-zero bonds
-oder geschlossene Fonds
schau dir mal Jamestown an (7,x%!)
Gruss
-fondsgebundene LV,
-zero bonds
-oder geschlossene Fonds
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