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    Speku-Steuer 1999 ff und Verlängerung der Spekufrist 1999 von 6 Monate auf 12 Monate - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.04 10:06:33 von
    neuester Beitrag 06.05.04 10:18:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 855.096
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      schrieb am 04.05.04 10:06:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle Leidensgenossen,

      ich habe ein paar konkrete Fragen an euch:

      1.) wer hat sich schon mal persönlich mit Herr Prof. Tipke in Verbindung gesetzt?
      Wird Herr Prof. Tipke auch für die Veranlagungsjahre 1999ff. klagen?

      2.) Wer hat sich denn schon mit einer Verfassungsklage intensiv beschäftigt?

      Welche Anwälte taugen was?

      3.) Liege ich richtig in der Annahme, dass die Verlängerung der Spekufrist der SPD-Neidregierung 1999 nicht mit dem Vertrauensschutz in Einklang zu bringen ist und damit eventuell nichtig ist? ( hat mich viel Geld gekostet)

      Wer wusste, daß man als Privatmann, KEINE Belege aufheben muß?
      Mein dummer Ex-Steuerberater hat gesagt, ich müßte alle Belege ( WP-Abrechnungen) der Steuer beilegen!


      Ich freue mich auf konstruktive Antworten.

      Grüße
      GoldSTAR
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 11:50:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Privatleute haben keine Buchführungspflicht. DAS weiß m. E. auch JEDER Steuerberater. Allerdings wollen die immer schön aus jeglicher Haftung bleiben, so dass sie alle Belege haben wollen. Steuerberater sind m. E. einer DER grossen Krankheiten in unserem Bürokratiedschungel...anyway...

      Klagen liegen m. E. noch nicht vor, da aber jederzeit die Spekusteuern 1999ff. von den FAs verlangt werden (da die Aussetzung der Vollziehung wohl von vielen FAs - nicht von der OFD München, siegh unten! - zurückgenommen werden), ist sozusagen minütlich mit vielen Klagen zu rechnen!

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.05.04 10:18:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu #2: Das heißt aber nicht, dass der ESt-Erklärung keine Belege beigefügt werden müssen.Das Finanzamt kann, wenn es will, durchaus Abrechnungen über Kauf und Verkauf verlangen. Das hat mit "Buchführungspflicht" nichts zu tun.


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