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    Wer von euch hat schon mal Morgens um 6:00 Uhr bei Esso angefangen zu saufen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.04 11:56:33 von
    neuester Beitrag 04.05.04 12:53:12 von
    Beiträge: 8
    ID: 855.191
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      schrieb am 04.05.04 11:56:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      so vier fünf halbe und dazu einwenig Hoch Sitz Limo:D
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:00:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1 von Frau_Breule

      Ich habe mal während meines Zivildienstes nachts in einer Shell Tanke gearbeitet.
      Die Figuren, die morgens um 4 anfingen zu saufen, hab ich fast aufgefressen.:mad: :mad: :mad: :mad:
      Strandgut der Großstadt eben.:D
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:04:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 Zivieldienst bei der Shell Tanke :confused:



      das saufen ist doch nett aber teuer:D
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:06:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kein Schadensersatz für Verlust der Vorhaut


      Nürnberg (ddp-bay). In einem äußerst delikaten Fall von Schadensersatz und Schmerzensgeld hat das Oberlandesgericht Nürnberg gegen den 14-jährigen Kläger entschieden. Der Jugendliche hatte nach dem Pinkeln den Reißverschluss seiner Hose etwas zu schnell nach oben gezogen und sich dabei die Vorhaut eingeklemmt. Erst im Krankenhaus konnte er befreit werden, musste allerdings ein paar Zentimeter kostbarer Haut lassen.

      Der 14-Jährige versuchte danach, von einem Kioskbesitzer über 5000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, sowie 150 Euro Schadenersatz für die bei der Rettung demolierte Hose einzuklagen. Im Laden des Mannes hatte der Jugendliche nämlich zuvor Bier und Schnaps gekauft. Die Argumentation des Klägers lautete, der Mann hätte dem jungen Mann gar keinen Alkohol verkaufen dürfen. Wenn der 14-Jährige nichts getrunken hätte, wäre es auch nicht zu dem schmerzhaften Zwischenfall gekommen.

      Das Gericht wies die Klage aber am Montagabend ab. Der Sinn des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sei, einer Verwahrlosung entgegen zu wirken, die durch zu frühen Alkoholgenuss eintreten könne. Hingegen sei der individuelle Schutz nicht vorrangig. Im übrigen, befand das Gericht, könne es keinen rechten Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und fehlerhafter Benutzung des Reißverschlusses erkennen. Dies sei nicht typisch für einen Unfall unter Alkoholeinfluss. (Az.: OLG Nürnberg 1 U 2507/03)
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:08:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 von Frau_Breule

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: Nein, natürlich nicht.
      Ich hatte so einen ziemlich lauen Zivildienst Job ( Mobiler sozialer Hilfsdienst ) und noch genügend Zeit, nachts zu arbeiten. Hab 15 Monate durchgehalten, von 22. Uhr an bis 8. 00 Uhr früh. Danach Zivildienst. Hab mir von der Kohle ein Auto gekauft.
      Die Gestalten die sich nachts an den Tanken herumdrücken, sind so ziemlich das allerletzte Pack.:mad: :mad: :mad: :mad:

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      schrieb am 04.05.04 12:13:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: In good old America wäre der Kerl jetzt Millionär... :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:14:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also um 6 an der Tanke anfangen zu saufen ist doch krank!

      Um 6 an der Tanke nach einer durchzechten Nacht weitersaufen bevor man dann um 8 in die Arbeit muss, das ist OK!

      :D
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 12:53:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 ja und am besten sind die Nachbarn

      guten Morgen Herr XXXXXXXX schon so früh auf den beinen:D


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