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    Günther & Sohn tatsächlich vor Neuanfang!?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.04 12:26:23 von
    neuester Beitrag 22.09.04 14:05:05 von
    Beiträge: 37
    ID: 855.803
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      schrieb am 05.05.04 12:26:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      schaut mal, was ich heute per email von der Makro Capital GmbH aus Hamburg erhalten habe. Wenn das stimmt, geht bei Günther in den nächsten Tagen die Post ab. Das erklärt dann auch die Kursentwicklung der letzten Wochen.

      Gesamtvollstreckungsverfahren soll durch Zwangsvergleich beendet werden / Neue Großaktionärsgruppe um amerikanischen Staranwalt Edward D. Fagan

      Es gehört zu den eher seltenen Begebenheiten in der deutschen Börsenlandschaft, wenn eine bereits vor mehr als sieben Jahren durch die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens aufgelöste Aktiengesellschaft ihre Aktionäre noch einmal zur Hauptversammlung einlädt. Dass genau dies im Falle der F.A. Günther & Sohn AG i.K. geschehen soll, zeigt, dass sich gerade an der Börse Geduld auszahlen kann.

      Seit Mitte Februar 2004 ist plötzlich wieder rege Nachfrage nach den Papieren des 1909 gegründeten Leipziger Traditionsunternehmens zu verzeichnen. Galten sie bis vor kurzem noch als quasi historische Wertpapiere, so scheinen sie jetzt wieder mit einer realen Werthaltigkeit versehen zu sein. Jahrelang dümpelte die Aktie nahezu umsatzlos um die Marke von 2 Euro, bis massive Käufe die Notierung binnen weniger Wochen über die 10 Euro-Schwelle hievten.

      Was war geschehen?

      Eine Gruppe kapitalkräftiger Investoren war auf der Suche nach einem traditionsreichen Börsenmantel, der Aussicht auf die Einbringung eines völlig neuen Geschäftes bietet. Dabei ging es nicht um die viel zitierten (ohnehin nur stark eingeschränkt nutzbaren) steuerlichen Verlustvorträge. Entscheidendes Kriterium für die Fokussierung auf die Günther AG war vielmehr die Tatsache, dass das Gesamtvollstreckungsverfahren (Gegenstück zu Konkursverfahren / heute Insolvenzverfahren in den „neuen“ Bundesländern) bei Günther & Sohn bereits seit 1997 andauert.

      Für die Zielsetzung der neuen Investoren ist dieser Umstand ein großes Plus: Je länger das Verfahren andauert, umso niedriger ist zum einen die Erwartungshaltung der Gläubiger einer solchen Gesellschaft, die Belastungen aus so lange zurückliegenden Konkursen längst abgeschrieben und bilanziell verarbeitet haben. Zum anderen ist auch nur in solchen Fällen davon auszugehen, dass die Konkursverwaltung - hier die Gesamtvollstrecker oder Sequester - die Situation des Unternehmens und seine Aktenlage minutiös aufgearbeitet haben. Versuche, Insolvenzverfahren sehr viel jüngeren Datums zu einem Abschluss zu bringen und die dann schuldenfreie Unternehmenshülle mit neuem Leben zu füllen, sind schon aus diesen Gründen eigentlich zum Scheitern verdammt.


      Wer aber steckt hinter dieser Initiative?

      Bevor wir darauf näher eingehen, sei ein kleiner Exkurs gestattet.

      Jeder hat schon davon gehört: Kirch verklagt Breuer und die Deutsche Bank, Kerkorian die Daimler-Chrysler AG und Schrempp, Bertelsmann einigt sich mit ehemaligen Managern über immerhin $200 Mio. und Bayer „settled“ über 1.000 Klagen wegen Lipobay durch Vergleich. Dies alles passiert nicht etwa vor deutschen Gerichten, sondern natürlich am „Internationalen Gerichtshof“, nämlich in den USA. Nirgendwo anders sind die Chancen für Millionenkläger größer als dort. Zunächst ist das Einbringen einer Klage gegen einen Konzern sehr viel risikoloser für den Kläger. Selbst wenn er unterliegt, muss er nämlich nicht wie in Deutschland auch die Kosten der Verteidigung des Gegners tragen, die bei den Streitwerten immens sind. Auch die Gerichtskosten sind zu vernachlässigen und überschreiten in den seltensten Fällen die Marke von $1.000. Sie orientieren sich nicht an den mit der Klage geltend gemachten Forderungen.

      Diese Eigenheiten des amerikanischen Rechtssystems sind es, die gerade in den letzten Jahren harsche Kritik an der US-Gerichtsbarkeit laut werden ließen. Doch auch diese Medaille hat zwei Seiten: Die tatsächliche Gleichbehandlung vor Gericht ist nämlich nur auf diese Weise erreichbar. Nur wenn die Kosten nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden, kann es sich ein tatsächlich in seinen Rechten beeinträchtiger Normalbürger erlauben, den Kampf „David gegen Goliath“ vor Gericht auszutragen.

      Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich so in den USA eine regelrechte Klageindustrie entwickelt. Die Protagonisten, also die erfolgreichsten Anwälte, erfüllen sicherlich nicht in jedem Fall die Anforderungen, die man hierzulande an ein seriöses anwaltliches Geschäftsgebahren stellen würde.

      Doch hat sich eine Reihe von Anwälten so in den Vordergrund spielen können, dass allein die Tatsache, ein solcher Anwalt habe einen bestimmten Fall übernommen, in manchen Fällen den Gegner schon vor Einleitung eines formellen Verfahrens an den Verhandlungstisch bringt und lukrative Vergleiche geschlossen werden.

      Allen voran gilt dies für Edward D. Fagan, den „König der Sammelkläger“, wie er von Bewunderern genannt wird. Aus Sicht seiner Gegner klingt dies etwas nüchterner: Für sie ist er schlicht „The Devil“.


      Fagan war es, der 1998 die Schweizer Banken wegen ihres Verhaltens im Hinblick auf jüdische Konten zu einem Vergleich über 1.25 Milliarden US- Dollar brachte. Fagan war es, der maßgeblich daran mitwirkte, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2000 wegen ihrer Rolle als Profiteur von Zwangsarbeitern zu Zeiten des Nazi-Regimes einen Vergleich über 10 Milliarden DM mit verschiedenen Opferorganisationen schloß.
      Und Fagan ist es, der gegenwärtig die Schweizer UBS AG in den USA auf sage und schreibe 36 Milliarden Dollar verklagt hat, die diese zu Unrecht durch Übernahme einer ehemaligen Tochter der deutschen IG Farben vereinnahmt haben soll. Im Falle des Obsiegens sollen auch diese Mittel noch lebenden Opfern des Dritten Reichs zufliessen.

      Und:

      Fagan ist es auch, der als Kopf der Investorengruppe die Wiederbelebung der Günther & Sohn AG anpeilt.

      Wieso das ?

      Wieder ist eine kurze Erklärung nötig. Es herrscht die Ansicht vor, amerikanische Anwälte würden auf Basis eines Erfolgshonorars tätig, dem Mandanten würden also im Verlauf eines Verfahrens keinerlei Kosten auferlegt. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Zutreffend ist, dass Anwälte dieses Kalibers keine üblichen Stundensätze berechnen, die reine anwaltliche Arbeit also tatsächlich nur dann vergütet wird, wenn ein Prozess einen erfolgreichen Ausgang nimmt. Ebenso richtig ist aber, dass die so genannten „out of pocket expenses“ durch den Mandanten zu tragen sind. Darunter sind beispielsweise Reiseaufwendungen, Übersetzungskosten, Kosten für Pressekonferenzen zu verstehen, also pauschal betrachtet alle neutralen Ausgaben.

      Diese Tatsache macht das Tor für eine in Deutschland einzigartige Dienstleistung weit auf: Die Partizipation über die Finanzierung solcher „Expenses“ an Prozessen in Milliardenhöhe!

      Fagans Konzept ist es, nach Durchführung des angestrebten Zwangsvergleiches in der Günther AG den ersten europäischen Prozessfinanzierer für den riesigen US-Markt zu positionieren. Künftig soll den Aktionären der Günther AG eine Teilnahme an den Erlösen solcher Schadenersatzprozesse möglich sein. Dabei wird Fagan nicht etwa eigene Prozesse finanzieren; die Vorgehensweise soll an der eines üblichen Fonds orientiert sein. Ohnehin plant er, obwohl erst 52 Jahre alt, für 2005 den Rückzug aus dem aktiven Geschäft.


      Günther & Sohn – vorausgesetzt die Wiederbelebung gelingt – soll künftig als Gegenleistung für die Finanzierung neutraler Verfahrenskosten mit einem Prozentsatz zwischen 5% und 25% an den Bruttoerlösen solcher Verfahren partizipieren.

      Fagan bekleidet dann das „Fondsmanagement“, selektiert ihm vorgestellte Fälle, prüft auf Herz und Nieren in Zusammenarbeit mit seinem großen Netzwerk in den USA und trifft abschließend eine Investitionsentscheidung.

      Um die anstehenden Maßnahmen der Wiederbelebung der Günther AG zu forcieren, wurde bei dem zuständigen Amtsgericht Leipzig bereits ein Antrag auf Neubesetzung des Aufsichtsrates gestellt. Diesem Antrag wurde am 03.05.2004 vollumfänglich entsprochen. Nächste Schritte werden dann die Einberufung einer Hauptversammlung und die Vorbereitung von Verhandlungen mit den Gläubigern des Unternehmens sein.

      Unterstützung erfährt Fagan dabei etwa von dem deutsch-amerikanischen Anwalt Dr. Manfred Kahl (Münster / New York) und möglicherweise auch von Michael Witti (Berlin), der seit den Tagen des 1998er-Vergleichs mit den Schweizer Banken als Fagan-Intimus gilt.

      Doch Fagan wäre nicht Fagan, wenn die Auswahl des Börsenmantels, der Günther & Sohn AG, nicht auch einen zutiefst juristischen Hintergrund hätte:

      Grund für den Konkurs 1997 war nämlich der Umstand, dass der Gesellschaft auf Betreiben zweier einflussreicher Großaktionäre sukzessive Liquidität entzogen worden sein soll. Ein kurz vor der Insolvenz eingetretener neuer Vorstand deckte diese Machenschaften auf.
      Zudem wurde diese Annahme zentral durch ein umfangreiches Gutachten der Wirtschaftsprüfungssozietät Ernst & Young gestützt. Folglich erhob der Vorstand noch 1997 Zahlungsklage über 40 Millionen DM gegen die vermeintlichen Schädiger vor dem Landgericht München. Der Insolvenzverwalter Dr. Frege (Leipzig) trat unmittelbar nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens in den Prozess ein und erhielt dazu Prozesskostenhilfe. Die Gewährung solcher staatlichen Mittel erfolgt nur in Fällen, die nachvollziehbar begründete Erfolgsaussichten aufweisen.

      Das besagte Verfahren ist nun seit 7 Jahren anhängig und bisher in keine Richtung entschieden worden. Durch den Zinslauf dürfte sich die Schadenersatzforderung mittlerweile 75 Millionen DM oder heute 37.5 Millionen Euro belaufen. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren jedoch noch in diesem Jahr durch Urteil (oder Vergleich) abgeschlossen werden.


      Und in Amerika sagen sie Fagan eines nach: „When he comes in, there is money!“.
      Soll meinen: Wenn er nicht davon ausgehen würde, dass dieses Verfahren auch nach Befriedigung der Gläubiger zu einem beachtlichen Mittelzufluss für die dann entschuldete Günther AG führen würde, hätte er sich sicherlich auf ein anderes Zielunternehmen für sein Konzept konzentriert.

      Bei aller Vorsicht sei folgende Beispielrechnung angestellt:

      Erhielte die Günther AG nur 50% ihrer aktuellen Forderung von ungefähr 37.5 Millionen Euro zugesprochen, wäre dies ein Zufluss von 18.75 Millionen Euro. Geht man von noch ungefähr 5 Millionen Euro offener Forderungen der Gläubiger aus, stünden der AG nach Zwangsvergleich 13.75 Millionen Euro zur Verfügung.

      Pro Aktie (216.000 Aktien sind emittiert) aber bedeutet dies Cash in Höhe von 63,65 Euro bei Verbindlichkeiten von Null. Phantasie aus den angestrebten künftigen Erträgen aus der Prozessfinanzierung in den USA muß also für die ungefähre Berechnung eines – vorläufigen - Kurszieles gar nicht aufgebracht werden.

      Selbst für den Fall eines negativen Ausgangs des Prozesses in München ist davon auszugehen, dass Fagan nicht eher ruhen wird, als ein Zwangsvergleich auf andere Weise - etwa unter teilweisem Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen - zustande kommt.

      Fazit:

      Ein Investment in der Günther & Sohn- Aktie kann mit Blick auf die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung in München und auf die geplante Neuausrichtung als US-Prozessfinanzierer kurz-, aber auch langfristig lohnenswert sein. Bei Käufen ist darauf zu achten, dass die Aktie gegenwärtig nur in Berlin und nur zur Kasse, also einmal pro Tag, handelbar ist. Limitierungen sind ausdrücklich zu empfehlen, wobei vor dem Hintergrund der greifbaren Perspektiven auch Kaufkurse um 20 Euro sicherlich ein erträgliches Chance-Risikoprofil aufweisen.

      Wir werden den Fortgang dieser innovativen und von echten „Weltmarktführern“ initiierten Mantelübernahme begleiten und in absehbarer Zeit ein „follow-up-Studie“ erstellen.

      Edward Fagan wird voraussichtlich noch im Mai in Deutschland (vermutlich Berlin) im Rahmen einer umfassenden Pressekonferenz weitere aufschlussreiche Details zu den Hintergründen der eingeleiteten Wiederbelebung von Günther & Sohn bekannt geben.
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 14:17:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      quelle?
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 14:45:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Christian Werner <christian.werner@web.de>"

      Aha, WERNER und BEUTENMÜLLER wieder auf Beutefang :laugh: :laugh:

      Naja, vielleicht finden sie ja genug dumme, die ihnen die 50-100 k mit ein paar Euro`s Aufschlag wieder abnehmen.

      Ich jedenfalls net ;) :laugh: :laugh:

      ----> www.huest.de
      Avatar
      schrieb am 06.05.04 22:33:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Diesen Thread hatten wir zunächst gesperrt, da wir an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen Zweifel haben. Wir müssen abwägen zwischen unserer Sorgfaltspflicht gegenüber unerfahrenen Börsenneulingen und der Informationsfreiheit. Gerade hier in Wallstreet-Online liefen schon ganz dubiose Dinge ab.

      Da der Threaderöffner in seinen 3 Jahren WO-Mitgliedschaft nicht negativ aufgefallen ist, geben wir den Thread zunächst wieder frei.

      Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass sich jeder bei seinen Anlageentscheidungen selbst informieren und sich keineswegs ungeprüft auf irgendwelche Gerüchte verlassen sollte.

      MfG
      BoersenMod
      Avatar
      schrieb am 06.05.04 23:18:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat noch jemand den New`sletter bekommen?

      Liege ich bei den vermutlich handelnden Personen mit Artstor, Ahag, Bremer Vulkan, Done, Gonthart Abzockereien richtig, die sich bis jetzt alle in Luft aufgelöst haben?

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      schrieb am 06.05.04 23:21:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      betrugsstory
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 12:29:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hört sich ja sehr abenteuerlich an.

      Zumindest wissen wir nun einmal, wer der Käufer die letzten Monate war. Wobei die "Investorengruppe" wohl noch nicht so ganz klar ist, oder doch ?
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:48:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ab heute werden die Günther & Sohn-Aktien in Berlin variabel gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 10:15:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Scheint was dran zu sein, heute schon wieder 32% hoch unter relativ hohen Umsaetzen, konnte nicht mehr zusehen und bin zu 14,42 rein, aergere mich nur, da ich letzte Woche schon zu 9,50 reinwollte.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 10:34:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Weiterer lächerlicher Pushversuch


      HGN - Ad hoc: Ad hoc- Mitteilung - F.A. Günther & Sohn AG i.K., WKN 591 200 <GUSG.BE>
      10:21:23 16.07.04

      .
      Ad hoc - Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------------
      Vor Aufnahme von Verhandlungen mit dem Gläubigerausschuss
      Außerordentliche Hauptversammlung im September 2004
      Eine Aktionärsgruppe um den im Mai 2004 durch gerichtlich bestellten
      Aufsichtsrat eingesetzten Vorstand Dr. Walter Hess
      (Immobilienkaufmann, Porto d`Andratx/Spanien) hat eine umfassende
      Prüfung der Unternehmensverhältnisse der Gesellschaft durchgeführt.
      Der neue Aufsichtsrat wurde auf Antrag der Aktionärsgruppe am
      03.05.2004 durch das Amtsgericht Leipzig bestellt.
      Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Dr. Manfred Kahl,
      deutsch-amerikanischer Rechtsanwalt mit Sitz in Münster. Sein
      Stellvertreter ist der Wiener Finanzkaufmann Peter Weihs, weiteres
      Mitglied Herr Christian Werner (Anm: siehe Posting #3), Kaufmann aus Paderborn. Das in
      Leipzig ansässige Unternehmen befindet sich seit 1997 in Konkurs. Es
      gilt für dieses Verfahren noch die Gesamtvollstreckungsordnung. Diese
      sieht die Möglichkeit eines Zwangsvergleiches mit den Gläubigern vor.
      Für den Fall eines erfolgreichen Abschlusses einer solchen
      Vergleiches kann das Unternehmen fortgeführt werden.

      Erste Voraussetzungen für die angestrebte Wiederbelebung soll dabei
      eine für den 16. September einzuberufende außerordentliche
      Hauptversammlung schaffen. Die entsprechenden Bekanntmachungen
      erfolgen in diesen Tagen durch den Bundesanzeiger.

      Von großer Bedeutung kann für die Wiederbelebung ein seit 1997
      anhängiges Schadenersatzverfahren gegen ehemalige Organe und
      Großaktionäre der Gesellschaft vor dem Landgericht München werden. In
      diesem Prozess wurde Anfang 2004 ein durch das Gericht in Auftrag
      gegebenes Sachverständigengutachten vorgelegt, das die Sichtweise der
      Gesellschaft stützt. Das Unternehmen macht im Rahmen dieses
      Verfahrens Schadenersatz im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften in
      einem Umfang von ¤ 20 Mio. zuzüglich 7% p.a. Zinsen seit
      1997 geltend.

      Eine auch nur teilweise Durchsetzung dieser Ansprüche würde sich
      naturgemäß sehr positiv auf die geplante Beendigung des
      Gesamtvollstreckungsverfahrens und die angestrebte Wiederaufnahme der
      operativen Tätigkeiten auswirken. Die Gesellschaft, in diesem
      Verfahren vertreten durch den Verwalter, wird sich gegebenenfalls
      angemessenen Vergleichsangeboten nicht verschließen.

      Die Gesellschaft soll nach erfolgreichem Zwangsvergleich erneut als
      Immobilienhalter mit Sitz in der sehr wirtschaftsfreundlichen Region
      um Leipzig etabliert werden. Der Vorstand sieht mit dieser
      Zielsetzung gute Voraussetzungen für konstruktive Verhandlungen mit
      den Gläubigern, insbesondere auch der örtlichen Finanzverwaltung.

      Leipzig, den 16. Juli 2004
      F.A. Günther & Sohn AG i.K.
      Der Vorstand

      F.A. Günther & Sohn AG i.K.
      c/o Dr. Kahl & Coll., Weseler Str. 561, 48163 Münster (Vorsitzender
      des Aufsichtsrates)
      e-mail: gus-ag@gmx.de
      Telefon: 01 71-4 03 30 44 (Vorstand)
      oder 02 51-7 13 28-0 (Büro Aufsichtsrat)

      --- Ende der Ad-hoc Mitteilung ---
      WKN: 591200; ISIN: DE0005912000;
      Notiert: Amtlicher Markt in Börse Berlin Bremen;
      Copyright © Hugin ASA 2004. All rights reserved.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 10:51:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Von ihrem alten Konzept scheinen sich die Jungs ja verabschiedet zu haben...

      @honeymoon

      Glaubst Du wirklich, dass die so leicht nachprüfbare Dinge wie eine Unternehmensprüfung nur aus Push-Gründen in eine Ad Hoc packen? Warten wir doch mal ab, ob die Einladung zur aoHV tatsächlich erfolgt.

      Grundsätzlich finde ich den Ansatz sehr schlüssig. Ich werde auf jeden Fall weiter aufmerksam beobachten.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 11:04:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das alte Konzept ist halt spätestens seit der angeblichen Bremer Vulkan Sanierung (wieviel ad hocs gabs da wohl?!?) verbrannt...

      Dass die aoHV stattfinden wird, hab ich an keiner Stelle bezweifelt. Bei Escom gabs damals auch ne HV - guck nach, wenn Du`s mir net glaubst. Und wurde Escom reaktiviert??

      Die Frage ist doch, sieht die Gesellschaft eines Tages noch Geld bzw. wie realistisch ist ein Vergleich mit den Gläubigern (altes Insovlenzrecht, ganz übel!!!!). Übrigens ist das mit dem Schadensersatzverfahren ein ganz alter Hut... wenn sich noch jmd. an "Mr. Knowledge" erinnern kann... vielleicht findet sich noch was im Archiv unter www.share-infos.de zum Thema...

      Die Frage, die sich darüber hinaus stellt: Wer hat der "Investorengruppe" die rund 25% verkauft. Laut damaligen Vernehmen lag der Löwenanteil in festen Händen... sind die so dumm zu Kursen von 5 Euro abzuverkaufen (Schnittpreis für Investorengruppe), wenn wirklich Aussicht auf nennenswerten Schadensersatz besteht. ITN dürfte eigentlich auch net bei 3,75 Euro stehen. Zugesprochener Schadensersatz und erhaltener Schadensersatz sind halt auch immer noch zwei paar Schuhe.

      Die Historie von Beutenmüller und Werner sagt nur eins: strongest sell!
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 11:08:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      schade, das ich die nicht shorten kann !!

      schade, schade
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 11:19:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Werner scheint indes ein ganz flinker Wiesel zu sein: Noch im Mai d.J. hieß es (verbreitete er per Mail die Story), bei GUS sei eine "Neuausrichtung als US-Prozessfinanzierer" geplant und nun sollen`s doch wieder Immos sein (oh wie spannend)! Frage: ja was denn nun eigentlich?? Aber was interessiert mich mein Geschwätz von gestern... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 11:19:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Verfahren läuft nach den Massgaben der Gesamtvollstreckungsordnung, eine abgespeckte Version der alten Konkursordnung, die nur in den neuen Ländern gültig war, bis das neue Insolvenzrecht eingeführt wurde. Die Klage kann meines Erachtens nur ein mögliches Bonbon sein, von dem dann mit Sicherheit auch die Gläubiger profitieren wollen (und müssen, wenn sie denn einem Vergleich zustimmen sollen). Ansnonsten dürften die Gläubiger bei dieser Gesellschaft nach so vielen Jahren wohl keine grossen Illusionen mehr haben, was ihre Quote angeht.

      Zu Beuttenmüller & Co. kann ich nicht mehr sagen, als ich natürlich auch selbst gelesen habe. Das hört sich natürlich alles andere als rosig an. Aber würde heute ein Anwalt seinen guten Namen für den AR hergeben, wenn er nicht vom Projekt überzeugt wäre? Man sollte vielleicht den Ball flach halten und aufmerksam zuschauen. Vielleicht werden wir ja eines besseren belehrt. Ich werde auf jeden Fall versuchen, das Projekt Günther ohne Scheuklappen zu begleiten und mich evt. mit einer kleinen verschmerzbaren Position einbringen.

      No risk, no fun...;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 11:26:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Honeymonn

      mit altem Konzept unter #11 meinte ich auch eher den Abschied vom Prozessfinanzierermodell. Das habe ich ja damals selbst eingestellt, nachdem ich es erhalten habe. Keine Ahnung was damit ist. War ja vielleicht auch etwas überambitioniert...
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 13:20:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      ..hat sich erstaunlich gut entwickelt diese insolvente Immobilienfirma. Vor paar Wochen stand GuS schon bei 18, jetzt immerhin noch 16. Welche Phantasien stecken dahinter? Ist es die aoHV, wenn sie dann wirklich einberufen werden sollte? Was könnte hier passieren? :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 13:33:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es kann ja erst mal nur um den Mantel und die Notiz gehen. Alles weitere wäre wohl etwas zu weit vorgegriffen. Die Chancen, den Mantel zu erhalten sind aber m.E. nicht Übel, da die Gläubiger dieses Thema bestimmt auch mal irgendwann aus den Füßen haben möchten. Das ist aber auf dem Abwicklungsweg nicht möglich, solange die Klage noch anhängig ist.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 13:41:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ach so, was könnte so ein Mantel und Notiz denn wert sein? Und worum geht`s eigentlich bei der Klage? Um welche Summen dreht es sich? Haben die Beklagten überhaupt noch Kohle? Weiß man hier was?:rolleyes::rolleyes: Sorry, für die Fragen. Aber die Firma interessiert mich schon rein emotional, weil ich in Leipzig aufgewachsen bin...
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 13:55:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Jonnybegood: Wie bist Du zu der Email in #1 gekommen? Gibt es einen Verteiler der makro GmbH? und wie trägt man sich da ein?

      Wieso ist Beuttenmüller eigentlich aktiv (falls er da mit drin hängt), ich dachte, der wäre im letzten Jahr zu 2,5 Jahren verurteilt worden.

      Insgesamt: Ich bin da skeptisch. Die Vorgehensweise und der handelnde Personenkreis kommt mir tatsächlich sehr bekannt vor (vgl. #5).
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 14:14:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ist die Aktie eigentlich ausgesetzt??
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 14:16:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Um wieviel es bei der Klage geht, steht in der adhoc, ca. 20 Mio., was sich auch mit damaligen Angaben in der Presse deckt.

      Ein börsennotierter Mantel hat den Charme, dass man sein bestehendes Geschäft in eine Publikumsgesellschaft einbringen kann, ohne ein eigenes IPO durchführen zu müssen. Das wäre zur Zeit eh kaum machbar.

      Die Aktie ist übrigens zur Zeit vom Handel ausgesetzt!?!
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 14:20:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich hatte denen mal ne mail geschickt, mit der Bitte mich zu informieren, wenn es was Neues gibt.

      Nach meinen Informationen wurde Beuttenmüller in der Revision zu 24 Mon. auf Bewährung verurteilt. Darüber schreibt die Presse dann natürlich nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 13:04:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Lustisch, wie der Kurs ohne die Stützungsmaßnahmen der Pusher-Maf. umsatzlos wegbricht. Werden wohl bald mal wieder eingreifen müssen, obs hilft? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 00:24:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      Folgendes wurde heute unter https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.… veröffentlicht:


      F.A. Günther & Sohn AG i.K.
      Leipzig
      Wertpapier-Kenn-Nr.: 591 200
      Mitteilung gemäß § 125 AktG

      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 16. September 2004, im Seaside Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7 in D-04109 Leipzig um 11.00 Uhr.


      TAGESORDNUNG

      Punkt 1:
      Neuwahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs.1 AktG zusammen.

      Die Verwaltung schlägt zur Neuwahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:

      1. Dr. Manfred Kahl, Rechtsanwalt, Münster
      Weitere Mandate: -
      2. Christian Werner, Kaufmann, Paderborn
      Weitere Mandate:
      Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Helkon Media AG i.Ins.
      Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Life & ART Holding AG
      3. Peter Weihs, Finanzkaufmann, Wien/ Österreich
      Weitere Mandate: -

      Die Hauptversammlung ist an weitere Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Die Vorgeschlagenen sind mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig am 3. Mai 2004 gemäß § 104 AktG gerichtlich bestellt worden.



      Punkt 2:
      Bericht des Vorstandes über den Stand des Gesamtvollstreckungsverfahrens

      Der Vorstand steht in engem Kontakt mit der Gesamtvollstreckungsverwaltung. Ziel ist die Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und die Fortführung der Gesellschaft. Dazu ist ein Zwangsvergleich mit den Gläubigern zu schließen. Der Vorstand wird über den Stand entsprechender Verhandlungen berichten.



      Punkt 3:
      Diskussion über die Wiederbelebung der Gesellschaft und mögliche Sanierungsbeiträge der Aktionäre

      Die Verwaltung plant für den Fall eines erfolgreichen Zwangsvergleichsverfahrens die Wiederaufnahme der operativen Tätigkeit. Der Vorstand wird der Hauptversammlung berichten, welches Konzept die Verwaltung verfolgt. Dabei ist mit den Aktionären zu diskutieren, ob und inwiefern in zeitlicher Nähe beispielsweise eine Kapitalerhöhung oder die Emission einer Wandelanleihe als umsetzbar angesehen wird.

      Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum

      Montag, den 30. August 2004
      ihre Aktien gemäß § 17 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch Bevollmächtigte oder Aktionärsvereinigungen ausgeübt werden.




      Leipzig, im Juli 2004

      Der Vorstand




      Kontaktadresse:

      F. A. Günther & Sohn AG i.K.
      c/o Dr. Kahl & Coll.
      Weseler Straße 561
      48163 Münster
      email: gus-ag@gmx.de
      Tel.: 02 51-7 13 28-0
      Fax: 02 51-7 13 28-29
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 04:17:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      a)

      Porto d´Andratx, lustig lustig wenn ich da wohne sollte ich schon wissen wie der Ort richtig heisst, nämlich Port d´Andratx

      b)
      die Kanzlei Dr. Kahl & Coll kommt mir gleich so sympathisch vor... :D

      Vielleicht wird Günther & Sohn ja bald in eine Ltd. umgewandelt?

      http://www.ra-gosewinkel.de/
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 17:00:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      Dieser Christian Werner gefällt mir immer besser:

      2. Christian Werner, Kaufmann, Paderborn
      Weitere Mandate:
      Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Helkon Media AG i.Ins.
      Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Life & ART Holding AG

      Geile Referenzliste, definitiv! :D

      Kaufmann soso:

      "Life & ART Holding Aktiengesellschaft
      Berlin
      WKN 645 860
      Aufsichtsrat
      Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. August 2003 hat die Herren Volker Deibert, Finanzanalyst (DVFA), Neufahrn, Christian Werner, Wertpapierhändler, Paderborn und Henrik von Lukowicz, Diplom-Kaufmann, Düsseldorf zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung vom 25. August 2003 wählte der neue Aufsichtsrat Herrn Volker Deibert zu seinem Vorsitzenden und Herrn Christian Werner zum Stellvertreter.
      26. September 2003
      Der Vorstand"
      Quelle: http://www.wertpapier-analysten.de/wyttohomepage/welcome.php…

      Hekon.... http://www.helkon-media.de
      Womit ich niemanden etwas unterstellen möchte, ich wollts nur mal angemerkt haben (der Staatsanwalt ermittelt ja bekanntlich) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 18:53:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Interessant, der Herr Volker Deibert ist ebenfalls AR der insolventen Schrott-AG Helkon.
      Werner und Deibert zusammen in gleich zwei Aufsichtsräten, nur Zufall ?
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 08:30:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Geht irgend jemand zu der HV am 16.9.?
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 11:24:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Steigt und steigt.
      LoS mal wieder ein guter Kontraindikator.
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 11:51:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Umsätze sind natürlich extrem dünn. Da bedeutet so ein Kursanstieg nicht viel.
      Das das Ganze mit einer gesunden Portion Skepsis zu betrachten ist, da gebe ich LoS recht.

      Vielleicht erfahren wir nächste Woche mehr. Es gibt mind. Einen der zu der HV am 16.9. gehen wird:

      http://www.gsc-research.de/public/contents/HVDetails.cfm?FN=…


      Termin / Uhrzeit: 16.09.2004, 11:00 Uhr
      PLZ / Ort: 04109 Leipzig
      Versammlungsort: 16. September 2004, im Seaside Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7, um 11.00 Uhr.
      Infomöglichkeit:
      Besuch von GSC: ja
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 19:21:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      ooy,

      hör auf, Du machst Dich nur selbst lächerlich. Wie soll ich mich über jemanden ärgern, der mir eigentlich einfach nur leid tut ?
      Materieller Reichtum kann geistige Armut nicht kompensieren...
      :rolleyes:

      Lord of Shares
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 19:29:03
      Beitrag Nr. 33 ()
      @#31

      Es ging genug Material zwischen 9 und 11 um.

      @#32

      Aber geistige und materielle Armut gleichzeitig tut schon sehr weh, gelle.
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 19:59:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      ooy, das kann ich nicht beurteilen. Du anscheinend schon... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 20:06:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      Na ja, mit 80% plus mir materielle Armut zu unterstellen zeugt schon von geistiger Armut.
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 20:10:17
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich habe Dir in nie materielle Armut unterstellt. Vielleicht solltest Du mal einen Kurs "Lesen und Verstehen" absolvieren... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 14:05:05
      Beitrag Nr. 37 ()
      Habe ich gerade im Thread: 21.09.04 Ad hoc: Aufsichtsrat einstimmig im Amt bestätigt gefunden. Wurde hier leider redaktionell etwas nachlässig eingepflegt, da man ihn über die Stichwortsuche nicht findet.

      Die Pläne scheinen ja etwas mehr Kontur anzunehmen. Bin gespannt.

      Ad hoc - Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------------
      - Gerichtlich bestellter Aufsichtsrat auf außerordentlicher
      Hauptversammlung einstimmig im Amt bestätigt
      - Verwaltung erhielt Verhandlungsauftrag
      Die Aktionäre der F.A. Günther & Sohn AG i.K. haben auf der
      außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September
      in Leipzig die zuvor gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder
      Peter Weihs (Wien / stv. Vorsitzender), Christian Werner (Paderborn)
      und Dr. Manfred Kahl (Münster / Vorsitzender) einstimmig ohne
      Gegenstimmen und Enthaltungen bei einer Präsenz von knapp 44% der
      Aktien in ihrem Amt bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung
      bestätigt.

      Vorangegangen war eine konstruktive Aussprache der Hauptversammlung
      über die von der Verwaltung vorgelegten Pläne für eine Beendigung des
      Gesamtvollstreckungsverfahrens durch Vergleich mit den Gläubigern des
      Unternehmens. Die Gespräche darüber wird der Vorstand nun
      unverzüglich aufnehmen. Der Vorstand berichtete auch über die
      Vorstellungen der österreichischen Aktionärsgruppe um den
      stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Weihs, in den
      wieder nutzbaren Mantel der Gesellschaft umfangreiches
      Immobiliengeschäft einzubringen. Das operative Geschäft soll auch
      künftig ausgehend von dem Standort Leipzig betrieben werden.

      Darüber hinaus wurde auch das in München anhängige
      Schadenersatzverfahren gegen die ehemaligen Großaktionäre der
      Gesellschaft diskutiert. Die Gesellschaft klagt dort auf 20 Millionen
      Euro Schadenersatz zuzüglich 7% Zinsen seit 1997. Ein gerichtlich in
      Auftrag gegebenes Gutachten, das Anfang 2004 vorgelegt wurde, kommt
      zu einem für die Gesellschaft sehr günstigen Ergebnis. Die Aktionäre
      bestärkten den Vorstand im Rahmen der Hauptversammlung dabei
      einhellig in seinem Vorhaben, alles zu unternehmen, wodurch eine
      positive und zeitnahe Beendigung dieses Verfahrens auch durch -
      wirtschaftlich sinnvollen - Vergleich erreicht werden kann. Dabei
      kann der Vorstand unter bestimmten Umständen nach gestern beendeten
      Gesprächen dem das Verfahren betreibenden Sequester
      (Insolvenzverwalter) anbieten, künftig auf zusätzliche
      Finanzierungsquellen zurückgreifen, um in dem Verfahren mit dem
      nötigen Nachdruck auftreten und argumentieren zu können.

      Leipzig, den 21. September 2004
      F.A: Günther & Sohn AG i.K.
      Der Vorstand

      e-mail: gus-ag@gmx.de


      Telefon:
      040-607 61 830 (Büro des Vorstandes )

      Fax:
      040-607 61 831

      --- Ende der Ad-hoc Mitteilung ---
      WKN: 591200; ISIN: DE0005912000;
      Notiert: Amtlicher Markt in Börse Berlin Bremen;

      Copyright © Hugin ASA . All rights reserved.



      Autor: Hugin (© Hugin ASA. All rights reserved.),10:30 21.09.2004


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      Günther & Sohn tatsächlich vor Neuanfang!?!