Eigenheimzulage/ Niedrigenergiezulage? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.04 10:51:03 von
neuester Beitrag 06.05.04 11:15:17 von
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habe heute bescheid über ehz bekommen. erstbezug der immobilie war 1999, ich habe gekauft im dezember 2003. jetzt hat das fa die halbe ehz veranschlagt und die niedrigenergieförderung abgelehnt, da der kauf nach dem 31.12.02 war.
ist das so richtig oder kann man da noch was machen?
danke im voraus
DB
ist das so richtig oder kann man da noch was machen?
danke im voraus
DB
niedrigenergiehaus-zulage wurde zum 31.12.02 abgeschafft!
keine ahnung ob nun das baujahr oder das kaufdatum bei einer gebrauchten immobilie ausschlaggebend ist....
ich würde da nochmal nachhaken, weil es sich bei dem haus ja wohl um ein niedrigenergiehaus handelt
keine ahnung ob nun das baujahr oder das kaufdatum bei einer gebrauchten immobilie ausschlaggebend ist....
ich würde da nochmal nachhaken, weil es sich bei dem haus ja wohl um ein niedrigenergiehaus handelt
Hi duke, probiers mal hier:
http://www.houseandmore.de/
vielleicht wirst Du fündig bzw. kannst Deine Frage Experten stellen!
Gruß flat
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Gruß flat
wo soll ich denn nachhaken? hast du ne ahnung wo man dazu die verordnung oder das gesetzt findet?
halbe ehz von was...???
entscheidend für die 8 jahre förderung ist die höhe der ehz zu beginn des übergangs der immobilie an dich...die hängt von der höhe des kaufpreises ab bis zu einer maximalförderung...zudem darfst du bei einer gebrauchtimmobilie nicht die zahlen der neubauförderung zugrunde legen...die förderhöhe kannst du problemlos bei jedem landratsamt oder jeder bank in übersichtliher form erhalten...dazu gibts noch kinderzulagen...
...die niedrigenergieförderung kriegst du natürlich nur, wenn das programm noch nicht ausgelaufen ist...da 2002 die neue enev in kraft trat, die die früheren niedrigenergiestandards zur regel macht, kannst du natürlich 2003 keine förderung dafür mehr erwarten, wenn das programm anscheinend 2002 ausgelaufen ist....
entscheidend für die 8 jahre förderung ist die höhe der ehz zu beginn des übergangs der immobilie an dich...die hängt von der höhe des kaufpreises ab bis zu einer maximalförderung...zudem darfst du bei einer gebrauchtimmobilie nicht die zahlen der neubauförderung zugrunde legen...die förderhöhe kannst du problemlos bei jedem landratsamt oder jeder bank in übersichtliher form erhalten...dazu gibts noch kinderzulagen...
...die niedrigenergieförderung kriegst du natürlich nur, wenn das programm noch nicht ausgelaufen ist...da 2002 die neue enev in kraft trat, die die früheren niedrigenergiestandards zur regel macht, kannst du natürlich 2003 keine förderung dafür mehr erwarten, wenn das programm anscheinend 2002 ausgelaufen ist....
übrigens...wenn du im dezember gekauft hast...und nicht nachgewiesen hast, dass du auch im jahre 2003 noch umgezogen bist...dann verlierst du ein komplettes jahr förderung!!!!!!
...es sei denn, du kannst nachweisen, dass der übergang der immobilie erst 2004 war...z.b. dadurch, dass du den kaufpreis erst 2004 komplett bezahlt hast...oder die immobilie erst 2004 frei wurde...!!!...im nachhinein niht ganz einfach falls die bescheide bereits rechtskraft haben....
...es sei denn, du kannst nachweisen, dass der übergang der immobilie erst 2004 war...z.b. dadurch, dass du den kaufpreis erst 2004 komplett bezahlt hast...oder die immobilie erst 2004 frei wurde...!!!...im nachhinein niht ganz einfach falls die bescheide bereits rechtskraft haben....
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