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    Nebentätigkeiten - Arbeitsordnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.04 12:11:34 von
    neuester Beitrag 16.05.04 12:52:22 von
    Beiträge: 3
    ID: 860.469
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      schrieb am 16.05.04 12:11:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      möchte gerne eine Nebentätigkeit aufnehmen bzw. ein Konzept umsetzen.
      In meiner Arbeitsordnung steht folgendes:

      "Jede Nebentätigkeit, die die Interessen des Unternehmens tangiert oder die Arbeitsleistung des Mitarbeiters beinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Führungskraft und der Personalabteilung; über nicht zustimmungspflichtige Nebentätigkeiten, die geschäftlich von Bedeutung sein könnten, ist zu informieren."

      Ich arbeite in einem größeren Konzern mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Geschäftsidee hat nichts mit meinem direkten Tätigkeitsumfeld zu tun. Allerdings eben der "konzerntätigkeit". Deswegen ist ja davon auszugehen, dass ich diese Zustimmung erstens niemals bekommen würdeund zweitens das einen sehr schlechten Eindruck hinterlässt. Ich dachte an eine Art stille Beteiligung, also ich bringe die Idee mit, überlasse die Arbeit jemand anderem und mache eine Einlage in das Gesellschafts- oder Betriebsvermögen.
      Mitarbeit leiste ich dann selbstverständlich nicht. Ausser eben die Idee am Anfang.
      Wie kann ich diese Konstruktion umsetzen, bzw. welche Art von "Beteiligung" ist von Nöten bzw. in welcher Rechtsform sollte ich das geplante Kleinunternehmen gründen? (Nicht auf meinen Namen aber ich brauch das ja für das Konzept)
      Bzw. muss ich das dann trotzdem noch melden?

      Danke für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 12:43:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Ehefrau oder nähere Verwandte die Firma anmelden lassen.
      Vorerst Anmeldung eines Einzelunternehmens bei der Gemeinde Kosten ca. 20,00 €.

      Dann kommt mal alles ins laufen, Finanzamt, IHK,
      sonstiges.
      Sollte es später grösser (Umsatzabhängig) werden, kann immer noch eine GmbH gegründet werden.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 12:52:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine stille Beteiligung ist keine Nebentätigkeit. Du kannst auch Aktien konkurrierender Firmen kaufen ohne gegen das Nebentäzigkeitsverbot zu verstoßen.


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