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    Seht ihr eigentlich euren Steuerberater noch als einen Freund? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.04 22:48:28 von
    neuester Beitrag 20.05.04 20:27:33 von
    Beiträge: 30
    ID: 860.512
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      Avatar
      schrieb am 16.05.04 22:48:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      mit euerem Steuerberater sprecht?

      Oder mit euerem Anwalt?

      Ich meine jetzt mit Personen, die bisher das Vertrauen in Person
      verkörpert haben.

      Personen, denen man alles anvertrauen konnte. Auch brisan-
      testes. Weil sie per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflich-
      tet sind (waren).

      Keine Angst! Wenn ihr nur ein paar Ritualmorde begangen oder
      ein paar Kinder geschändet habt, dann steht einem offenen
      Gespräch mit dem Anwalt eures Vertrauens nichts im Wege.
      Er wird keinen Ton verlauten lassen und sich voll auf euere
      Seite schlagen.

      Falls ihr allerdings zu der übelsten Gruppe von Gaunern
      gehört die sich das deutsche Gesetz denken kann, jener
      Gruppe von Verbrechern die ihr Geld ungerechtfertigterweise
      der sinnvollen Ver(sch)wendung durch den Staat entziehen,
      dann Jungs und Mädels, dann seid ihr reif!

      Für diesen Abschaum gibt es, von den Meisten denke ich mal
      unbemerkt, seit dem 20.2.2002 die §§ 3 und 11 des Geldwäsche-
      gesetzes. Ein Gesetz, daß jeden Steuerberater, Rechtsanwalt
      oder Immobilienmakler bei Verdacht auf eine Steuerun-
      regelmäßigkeit seines Mandanten dazu verpflichtet, diesen
      unverzüglich zur Anzeige zu bringen.

      Und wenn ihr jetzt meint, die Schweigepflicht in diesem
      Bereich sei abgeschafft, so ist dies ein Irrtum. Auch das
      regelt das Gesetz. Über die Anzeige hat der Rechtsanwalt/
      Steuerberater/Immobilienmakler gefälligst gegenüber seinem
      Mandanten Stillschweigen zu bewahren!

      Ist das nicht der Wahnsinn? Jeder Mörder hat das Recht auf
      eine Person seines Vertrauens. Einen Anwalt, der seine In-
      teressen vertritt. Ein Steuerhinterzieher hat lediglich das
      Recht auf einen Anwalt, der in per Gesetz verrät!

      Und das der Gesetzgeber es in seiner notorisch klammen
      Situation äusserst ernst meint dokumentiert auch die Neu-
      fassunf des § 370a der Abgabenordnung.

      "Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt."

      Gewerbsmäßig und Bande klingt nun so, als wären nur wirk-
      lich schwere Gauner gemeint. Aber gewerbsmäßig bedeutet schon,
      etwas regelmäßig zu machen.
      Also z.B. regelmäßig Sparbeträge in die Schweiz zu überweisen,
      von versteuertem Geld, aber die anfallenden Zinsen nicht zu
      melden.

      Das Strafmaß spricht im übrigen Bände. Während in den mei-
      sten (auch europäischen) Ländern Steuerhinterziehung eine
      Ordnungswidrigkeit, schlimmstenfalls ein Vergehen darstellt,
      wird sie mit dem Mindeststrafmaß von einem Jahr in Deutsch-
      land zum Verbrechen geadelt.

      Ehrlich gesagt, mir bleibt die Spucke weg!

      Wer mehr Inf´os braucht, dem empfehle ich

      http://www.internetkanzlei.to/

      Euch werden die Augen übergehen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:00:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu dem in #1 genannten Link empfehle ich die Rubriken

      - Rechtsanwälte ins Exil
      - Aktuelle Situation in Deutschland
      - Wir üb er uns
      - Tod in der Schweiz: Bankgeheimnis
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:12:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      INGSOC
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:15:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Libertus,

      ein zweifellos interessanter Beitrag. Aber offengestanden,
      "was ist INGSOC?"
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:16:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      goldless,
      das steht in 1984 :D

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      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:19:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      big_mac,

      es geht doch nichts über schnelle Hilfe!

      Was meinst du mit 1984?
      Geht´s um Orwell?
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:24:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      tja, das ist nun mal so bei uns, dass dieser Staat und dessen Politiker und Beamte meinen, die Bürger sind für ihn da. Und dass Leute, die nicht dieser Meinung sind, im Gegensatz zu Kinderschändern schärfer zu bestrafen sind, zeigt, wie man über Menschen an sich denkt und welchen Stellen wert die haben.
      Irgendwie menschenverachtend dieses immer schlimmer werdende System, aber, da selbst die Partei der Menschenfreunde, die Grünen (dazu am besten hier weiterlesen: Thread: Der grosse Basar -- Buch von Daniel Cohn-Bendit , da mitmachen, wird es wohl richtig sein.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:26:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      goldless,
      es ist in Deutschland ein gewaltiger Unterschied ob du einen Menschen grob fahrlässig tot fährst oder ob du dem Staat Geld hinterziehst.

      Im ersten Fall reichen mildernde Umstände, im zweiten sollte die Summe eine gewisse Größe
      erreichen. Das sind dann auch mildernde Umstände.

      Das die rotgrüne Kappesregierung das noch auf die Spitze treibt ist nicht gerade prickelnd.

      Um auf deine Frage zu antworten: Meiner Steuerberaterin, mit der ich seit über 20Jahren
      zusammenarbeite, vertraue ich weiterhin.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:30:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      aeki,

      sollst du ja. Ich hoffe nur, du bringst sie nicht in Ge-
      wissenskonflikte. Sie macht sich nämlich strafbar, wenn sie
      dich ggf. nicht anschwärzt.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:41:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      @goldless

      Fühlt sich schei.e an, wenn man "aufwacht"?!
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:50:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Libertus,

      du tätest mir einen Gefallen, wenn du Klartext mit mir
      reden würdest.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:52:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Klartext?

      Alle die der Meinung sind in einem freien, demokratischen Land zu leben sind genau so naiv und manipuliert wie die Amis die das von den USA glauben.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 23:55:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Öhhhhh,

      sagt #1 nicht, daß ich da allergrößte Bedenken habe?
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:02:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Deswegen ja meine #10 ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:09:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      @goldless,
      lass es mich so sagen:

      Es gibt Steuerzahler, die die echten Einnahmen angeben.
      Das diese sich dabei nicht immer wohl fühlen, weil sie sehen was ihnen
      dadurch „durch die Lappen geht“ ist die eine Geschichte.

      Die andere Geschichte ist doch die, dass ich andernfalls mit einem Bein
      im Abgrund stehen würde. Und da überlege ich mir schon ob der Aufwand
      nutzt.

      Wenn du dreimal von deinem Sachbearbeiter auf dem Finanzamt durchgeschüttelt
      worden bist, überlegst du.

      Wie auch immer, der aktuelle Regierungsverein, wie auch folgende, werden
      uns Abgabenmäßig immer mehr einschnüren.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:12:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Libertus,

      fange am Begreifen was du meinst. Ich denke wir sind grund-
      sätzlich einer Meinung. Wie so oft.

      Was mich wundert ist, daß dieses Thema offensichtlich wohl
      kaum jemanden interessiert.

      Natürlich ist Steuerhinterziehung ein Rechtsbruch. Diese
      zum Verbrechen hochzustilisieren ist allerdings schon hart.
      Den "Tätern" jeden Rechtsbeistand zu verweigern ist mehr
      als bedenklich.

      Ein FT-Deutschland-Korrespondent hat dazu kommentiert
      "Steuersünder sind in Deutschland isolierter als Schwer-
      verbrecher".

      Ich finde das nicht o.k.!
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:19:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      aeki,

      um Mißverständnissen vorzubeugen, ich rede hier nicht der
      Steuerhinterziehung das Wort.

      Ich meine nur, daß jeder Rechtsbrecher das gleiche Recht
      geniessen muss. Eben ein Recht auf Verteidigung. Und wenn
      der eigene Steuerberater/Anwalt per Gesetz zum Verrat ver-
      pflichtet ist, dann ist ein Steuerhinterzieher ein Vogel-
      freier.

      Das ist ein Zustand, den wir bei anderen Straftaten nicht
      kennen.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:29:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16 goldless

      Der nächste Clou ist auch schon durch (bisher allerdings noch nicht öffentlich)

      Wenn man nicht genug Steuerhinterzieher findet, werden welche gemacht.

      Der Fall: Firma A (Deutschland) liefert Ware an Firma B (europäisches Ausland) ohne Vorsteuerberechnung (üblich).

      Firma B verkloppt die Ware, ohne die ortsübliche Umsatzsteuer zu zahlen.

      Das zustängige Finanzamt der Firma B macht eine dießbezügliche Meldung an das Finanzamt der Firma A.

      Finanzamt treibt die Steuerrückstände bei Firma A ein, weil es ein "Scheinzwischengeschäft" unterstellt.


      Was sagste nu?
      derwelsche
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:35:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      alles dauert halt seine Zeit.

      wegen des Geldwäschegesetzes sind, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bisher insgesamt 3!! Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet worden. Allerdings ist der gesamte Zahlungsverkehr, sofern er eine Auslöseschwelle von 20000DM überschreitet, in den Banken meldepflichtig gemacht worden.

      Wer das damals nicht kapiert hatte, um was es ging, und glaubte, es würde tatsächlich um Geldwäsche gehen, der lernt halt irgendwann dazu.

      Vor Jahren hat es trouble gegeben mit Aktenordnern, die in Luxemburg in einer Bank entwendet wurden, aus denen hervorging, wer dort Geld hatte.

      In der Folge kam es zu Hausdurchsuchungen u.a. bei der Dresdner Bank in Düsseldorf. Und anschließend zu Anklage und Verurteilungen.

      Seitdem ist klar, daß in der BRD auch derjenige zur Beihilfe der Steuerhinterziehung verurteilt werden kann, der als Bankangestellter eine Überweisung ins Ausland vornimmt, von der er annehmen müßte, es handele sich um der Versteuerung entzogenes Geld.

      kein Wunder, daß Steuerberater, Anwälte etc sich der Beihilfe der Steuerhinterziehung schuldig machen können, wenn sie von Vorgängen Kenntnis bekommen, bei der man früher Verschwiegenheitsverpflichtung in einem Mandantenverhältnis vermutet hätte.

      Das geht aber noch weiter. Ich mache mich sogar als deutscher Bürger der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar, wenn ich Dienstleistungen anbiete, die dem deutschen Staat Geld zu Versteuerung entziehen. Wenn ich Euch also jetzt einen Tipp geben würde, der dies zum Inhalt hat, wäre ich womöglich strafbar geworden.

      Ich empfehle weiterhin, auf die USA (oder wen auch immer )zu schimpfen, wenn dies denn zu einem etwas besseren Gefühl führt.

      Und schließlich gilt: Die Ketten spürt man nur, wenn man sich bewegt.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:35:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      @goldless
      Ich habe dich schon richtig verstanden.

      Und ich denke wir sind auch auf der gleichen Schiene.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 00:42:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein weiterer Clou (ebenfalls noch nicht öffentlich)

      Mit der Steuererklärung in 2005 (für 2004) werden einige Kleingewerbetreibende und Freiberufler eins um die Ohren bekommen.

      Grund: Die bisherige Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) muß den neuen Buchhaltungsrichtlinien mit 54 definierten Einzelkonten entsprechen.
      Leider werden die bereits gültigen Richtlinien erst im Dezember 2004 an die betroffenen Unternehmen ausgegeben.

      Die nötige Abstimmung der Verrechnungskonten ist für einen professionellen Buchhalter schon kaum zu bewältigen. Aber von einem Kleinstunternehmer wird es termingerecht erwartet.


      derwelsche
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:06:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      derwelsche,

      mich verblüfft ja nichts mehr. Aber, woher weißt du das?

      Das es eine Reihe von Straftatbeständen gibt haben wir ja
      jetzt erfaßt. Steuerhinterziehung, Beihilfe zur Steuerhin-
      terziehung.

      Aber gibt es auch den Straftatbestand der "Anstiftung zur
      Steuerhinterziehung"?

      Wen ich mir so ansehe, ein Gutverdiener zahlt 45 % ESt.
      auf diese 45 % zahlt er den Solli und, so er sich den
      Luxus der organisierten Religiosität leistet 9 % Kirchen-
      steuer. Da sind wir schon bei etwa über 51,5 %.

      Erziehlt er dieses Einkommen aus einer gewerblichen Tätig-
      keit, so wird zusätzlich Gewerbesteuer fällig. In der Re-
      gel 22 - 24 % des 24.500 € übersteigenden Einkommens.

      Kann dann zwar auf die ESt angerechnet werden, bedeutet
      aber bei 100.000 Einkommen weitere rd. 8.8 %.

      Womit wir schon bei 60,3 % sind.

      Wenn er die 40 verbliebenen %e dann voll in den Konsum
      steckt, wir lassen Sozialversicherungen mal ganz weg,
      dann zahlt er auf rd. 40.000 erstmal 14 % MWSt. Sind wei-
      tere rd. 8 % seines Bruttoeinkommens, womit wir schon bei
      rd. 68 % wären.

      Wenn der jetzt auch noch ein Auto fährt kommen Mineralöl-
      und Kfz-Steuer dazu. Sollte er rauchen, Tabaksteuer.
      Sollte er gerne mal ein Gläschen trinken, Alkohol und
      Schaumweinsteuer.

      Mag er Zucker im Kaffee? Zuckersteuer! Er bevorzugt elek-
      trisches Licht? Leuchtmittelsteuer! Er geht mal tanzen?
      Vergnügungssteuer! Und so weiter.

      75 % Steuerlast erscheinen mir nicht übertrieben. Ist das
      nicht Anstiftung zur Steuerhinterziehung?

      Und müßte man gegen diese Anstifter nicht endlich mal was
      tuen?
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:25:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ach so,

      und dann gibt es da noch diesen ausgebildeten Industrie-
      kaufmann. Immerhin einer der Wenigen, der eine abgeschlos-
      sene Ausbildung vorweisen kann, der fordert

      weniger für den Konsum - mehr für den Staat!

      Ein genialer Mann! Einer der die Zeichen der Zeit verstanden hat!

      Will mal so sagen, ein Politiker, der am Puls des Volkes
      hängt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:39:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      @23 goldless

      "Will mal so sagen, ein Politiker, der am Puls des Volkes hängt."

      JA, mit seinen Fängen. Graf Dracul nimmt sich dagegen wie ein Veganer aus.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:42:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Libertus,

      du hast auch eine Abscheu gegen Blutsauger?
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:47:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nur gegen die in Berlin
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:05:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hinweis: Dieser Thread wurde auf Wunsch aus dem Politikforum hierher verschoben. Wir bitten um eine Diskussion mit Konzentration auf Rechts-/Steuerfragen.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:18:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Als Threaderöffner habe ich um die Verlegung dieses Treads
      gebeten, weil sich die Diskussion im Politikforum doch
      etwas "platt" entwickelte.

      Ich halte dieses Thema für äusserst brisant, ist es doch
      dazu angetan, daß Vertrauensverhältnis zwischen Steuerbe-
      rater und Mandant empfindlich zu stören.

      Ausgerechnet der, dem man bisher auch seine letzten finan-
      ziellen Schlickefängereien anvertraut hat, der bisher stets
      hervorragend beraten und einen auf einen gangbaren Weg ge-
      bracht hat, ausgerechnet der ist jetzt per Gesetz zum Verrat verpflichtet.

      Ein unerträglicher Zustand.

      Es würde mich natürlich interessieren, wie die Angehörigen
      der steuerberatenden Berufe damit klarkommen.

      Deshalb der Wunsch um Verlegung des Threads.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 13:28:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Der Bundesgerichtshof weist in einem Beschluss vom 20.4.2004 (also recht neu) auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 370a AO hin:
      http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?041296

      [Die entsprechende Passage findet sich am Schluss des Beschlusses).
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 20:27:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      NATALY,

      leider beschäftigt sich der 370a nicht mit dem Kardinal-
      problem.

      Nämlich der Umwandlung der Schweigepflicht in eine Pflicht
      zum Verrat.


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