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    nur IRRE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.04 11:51:21 von
    neuester Beitrag 13.11.04 22:54:02 von
    Beiträge: 28
    ID: 862.192
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      schrieb am 20.05.04 11:51:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mann bestraft Kind: Mit heißem Wasser verbrüht

      Ein 23-jähriger Mann aus Clausthal-Zellerfeld im Harz hat ein drei Jahre altes Mädchen zur Strafe für angebliche Lügen mit kochend heißem Wasser verbrüht. Die Tochter seiner Lebensgefährtin wurde lebensgefährlich verletzt.

      Der Täter hatte das kleine Mädchen mehrfach für längere Zeit unter die heiße Dusche gestellt. Er sitzt wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Untersuchungshaft. Ihm drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Auch gegen die Mutter werde ermittelt, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Wegen eines ähnlichen Falles muss sich demnächst ein 28-Jähriger vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.

      „Die Qualen des kleinen Mädchens aus Clausthal müssen unvorstellbar gewesen sein”, sagte Polizeisprecher Michael Ahrens. „Als der 23-Jährige gestand, was er dem Kind angetan hat, konnten meine Kollegen es kaum glauben”. Mindestens zwei Mal hat der arbeitslose Mann die Tochter seiner Lebensgefährtin der Tortour mit kochend heißem Wasser ausgesetzt. Das Mädchen musste in einer Spezialklinik behandelt werden.

      Wie der Mann bei der Polizei zugab, hatte er das Mädchen, das noch in diesem Monat vier Jahre alt wird, erstmals am Mittwoch vergangener Woche im Würgegriff unter die Dusche geschleppt. Er schlug das Kind, bis es überall am Körper Prellungen hatte und duschte es dann etwa 15 Minuten lang abwechselnd mit heißem und kaltem Wasser ab. Schon an diesem Tag erlitt das Mädchen am ganzen Körper schwere Verbrennungen.

      Am vergangenen Freitag, als die Mutter wie schon am Mittwoch außer Haus war, dauerte das Martyrium des Kindes fast 25 Minuten. Der Duschboiler war auf die höchste Stufe eingestellt, so dass fast 100 Grad heißes Wasser aus der Leitung kam. Bei der Polizei sagte der Mann, dies habe er nicht bemerkt. Die extremen Verbrennungen des Kindes behandelte er später mit Sonnencreme.

      Erst als der Zustand des Mädchens am Sonntag immer schlechter wurde, brachten die Mutter und ihr Lebensgefährte das Kind ins Krankenhaus nach Goslar. Die Ärzte stellten lebensbedrohende Verbrennungen dritten Grades fest und sorgten dafür, dass das Kind in eine Spezialklinik nach Hannover verlegt wurde. „Nach Angaben der Ärzte befindet sich die Kleine inzwischen zum Glück außer Lebensgefahr”, sagte Polizeisprecher Ahrens.

      Bei der Polizei erzählten die Mutter und der 23-Jährige zunächst, das Mädchen habe sich selbst unter der heißen Dusche verbrannt. Die Prellungen stammten von Stürzen.

      Das zuständige Gericht hat der Mutter unterdessen nicht nur das Sorgerecht für das verletzte Mädchen, sondern auch für ihre zweite, knapp ein Jahr jüngere Tochter entzogen. Warum die Frau nicht schon nach der ersten Misshandlung eingeschritten war, sei der Polizei bislang unbekannt, sagte Ahrens. Dazu habe sich die 28-Jährige noch nicht geäußert.

      Erst in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg einen 28-jährigen Vater wegen Mordversuches an seiner 18 Monaten alten Tochter angeklagt. Der Mann hatte das Kind laut Anklage in einer Duschwanne gezielt mit 50 Grad heißem Wasser übergossen, um es zu töten. Das Mädchen überlebte mit schwersten Verletzungen. Ein Gutachter hatte eine versehentliche Verbrühung beim Duschen ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 11:55:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Mutter das Kind entziehen u.den 23jährigen Pimmellutscher nie mehr rauslassen,
      Mann,wenn ich sowas lese werde ich zum Monster...
      Pfui Teufel
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 12:03:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Armes Deutschland! :(
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 12:09:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 14:56:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Deutschlands Abschaum schreibt wieder fürchterliche Geschichte. Dieser Drecksack sollte sein restliches Leben nur noch Steine den Berg hochschleppen. Doch möglicherweise wird er wegen Unzurechnungsfähigkeit eine vergleichbar milde Strafe erhalten und in ein paar Jahren in Talkshows über sein Missgeschick prahlen.

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      Avatar
      schrieb am 20.05.04 16:20:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      :mad::mad::mad:

      sausack -perverser

      :mad::mad::mad:

      aber hier darf man ja nichts andeuten bzw. sagen, sonst kommen gleich wieder die soziologen aus ihren löchern gekrochen und man ist der obernazi

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 16:30:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      liebende Mütter!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 16:53:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      In solchen Fällen bin ich für :
      Auge um Auge , Zahn um Zahn !!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 17:14:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Täter hatte bestimmt ne schwere Kindheit.:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 19:41:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      jau, und weil das Kind wegen seines Umfelds bereits als sozial geschädigt eingestuft werden kann, wird der Täter mit einer leichten Bewährungsstrafe davonkommen!
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 10:14:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 Darf man sozial Geschädigte erlaubtermaßen weiter schädigen??????????????? :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 10:40:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      #8
      schade ums wasser

      zu löwenfutter verarbeiten ! ! !
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 11:02:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      ja, in Bayern jedenfalls war das die Begründung
      für ein sehr mildes Urteil in Sachen Kindesmissbrauch
      von mehreren Kindern, die leider in einem Stadtteil wohnen, der nicht den besten Ruf hat :(
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 11:13:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      In dem Fall wäre sogar ich mal für kastrieren und Foltern...
      Haut abziehen und in Salz wälzen sollte man den Arsch.
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 13:13:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13

      Und ich Depp dachte immer, man müsse mit jenen, die schon Schaden genommen haben, besonders behutsam umgehen. (Leid und Schmerz stumpfen nicht ab, sondern machen eher überempfindlich!!! Eigentlich weiß man das längst ...) :mad: Na gut, dann drauf auf die armen Kaputten jedweder Couleur!! :laugh::laugh: Wir sind ja so tapfer - mit den Starken, Gesunden lassen wir uns lieber nicht ein! :(
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 13:20:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      "...Begründet wurde der Beschluss mit dem Umstand, dass die Kinder von ihrer sozial schwachen Umgebung geschädigt seien. Außerdem, so der Richterspruch, habe E. nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt: „Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert.

      Dies hat der Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben.“ Hinzu komme, „dass die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben.“ ..." www.sueddeutsche.de
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 13:28:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Augenscheinlich liegen Welten zwischen manchen sozialen Schichten ... Muß erst der Heilige Geist über unser Land (mit darin befindlichen In- und Ausländern) kommen, damit wenigstens die Grundbegriffe [wieder] von allen gleich verstanden werden?? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 13:34:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      nun, in Bayern gehen die Uhren anders :(
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 15:57:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aaaalso ..... vielleicht hat man sich daran orientiert, daß man sich nicht aufregen darf, wenn z. B. in Indien Mädchen mit 14 Jahren heiraten, weil das dort so üblich ist ... Ich Depp denke freilich, daß man bestimmte Dinge nicht üblich werden lassen sollte!!!! :mad: Mir scheint, daß die "Erziehungsfunktion", die das Rechtswesen haben sollte, vernachlässigt wird zugunsten von bereitwilliger Entschuldigung der Täter. Anders gesagt: Wenn man sich an dem orientiert, was der "Pöbel" (Entschuldigung, aber das Wort umschreibt halt am besten eine bestimmte Bevölkerungsgruppe) will, so werden alle guten und humanen Grundsätze nach und nach abgebaut. :(
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 18:28:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Stella, ich habe nachgedacht und analysiert (*pluster*). Eigentlich ist die seltsam erscheinende Denkweise ganz logisch! Beispiel: Warum werden z. B. vergewaltigte Frauen anschließend verhöhnt? Weil sie als Opfer ja ein Umfeld bekommen haben, das so etwas zuläßt!!!! Der Täter dagegen hat nichts erlitten und muß "folglich" geschont werden, insbesondere wenn er zum ersten Mal Gewalt angewendet hat (oder dabei erwischt worden ist)! Da muß man auf seinen guten Ruf Rücksicht nehmen! Das Opfer hat den seinen ja eh schon verloren und ist dem allgemeinen Spott anheimgefallen, also braucht man sich darum nicht mehr zu kümmern .... Alles ganz LOGISCH ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 07:57:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      steckt ihm ne große Südfrucht in den A....

      BRAUNSCHWEIG. Die mit heißem Wasser verbrühte Dreijährige aus Clausthal-Zellerfeld (Kreis Goslar) ist auch sexuell missbraucht worden. Das gehe aus einem medizinischen Gutachten hervor, berichtete gestern die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
      Noch ist unklar, ob der verhaftete Freund der Mutter auch dafür verantwortlich ist. Der 23-jährige Arbeitslose habe die Mutter erst vor einem Jahr kennen gelernt. Der Missbrauch liege jedoch längere Zeit zurück, erklärte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Klaus Ziehe.
      Der 23-Jährige hatte das kleine Mädchen Mitte Mai mehrfach mit 60 Grad heißem Wasser verbrüht. Das Mädchen habe ihn angelogen und nicht ins Bett gehen wollen, behauptete der Mann. Zur Strafe habe er es an zwei Tagen am Hals gepackt und es kochend heiß und kalt abgeduscht. Mit Stößen und Schlägen zwang er das Kind immer wieder unter der Dusche.
      Die Torturen dauerten 15 und 25 Minuten lang. Dadurch verbrannte ein Fünftel der Hautoberfläche des Kleinkindes. „Das stößt an die Grenze des Begreifbaren“, sagte Ziehe. Das Mädchen, das außerdem am gesamten Körper blaue Flecken hat, wird in einer hannoverschen Klinik behandelt. Dort entdeckten die Ärzte auch die Spuren eines früheren Missbrauchs.
      Vorsorglich wurde auch die zweijährige Schwester des Opfers untersucht. Es gebe jedoch keine Hinweise, dass auch sie misshandelt worden sei, so Ziehe. Der Mutter wurde das Sorgerecht für beide Mädchen entzogen.
      Gegen die 28-Jährige wird wegen unterlassener Hilfeleistung und möglicher Beihilfe ermittelt. Die Frau hatte zunächst versucht, ihren Freund mit Falschaussagen zu schützen, und behauptet, ihre Tochter habe sich die Verbrühungen aus Versehen beim Baden zugezogen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:50:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      nix südfrucht -

      .........................einfacher gemeiner europäischer kürbis.

      :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:55:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      Eine besonders dicke Ananas, welche sich beim Entfernen schön verhakt.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 21:01:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      die berichte sind der hammer es ist nur schlecht wenn man die leute nicht kennt und sich eine meinung bilden kann. meiner meinung nach ist die mutter 28j. die schuldige nicht sie macht falschaussagen sondern der 23j. sie hat ja nicht nur ihren exmann in der öffentlichkeit bloßgestellt sondern auch ihren 23 j. lebensgefährten den sie länger als ein jahr kannte und seine situation ausgenutzt hatte. nun denkt mal alle ein wenig nach.. wenn ihr beide kennen würdet wüsstet ihr wer schuld ist und wer nicht. und den kindern geht es sicher bei ihrer neuen familie besser als bei ihrer mutter.

      ps: ich kenne beide und weiß was ich weiß.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 21:42:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Folter in Deutschland?

      © Klaus Staeck Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
      Artikel 5

      "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."


      Sie werden dich durch eine gründliche Maschine schleusen, eine ordentliche Maschine. Es werden nicht die vier Ohrfeigen von 1971 sein, als sie dich festnahmen. Du hast Angst, ja große, aber du bist bereit. Der Gedanke zu reden, kommt dir nicht in den Sinn. "Ich werde sie durchstehen und punktum." Wie? Woher sollst du das wissen? Wenn es soweit ist, wirst du es schon sehen; was werden sie mit dir machen? U-Boot, bestimmt; und Elektroschock? Wie wird das sein? Eine vollkommene Leere antwortet dir; die Schilderungen der anderen nutzen dir nichts.
      (...)
      Sie holen dich herunter; die Binde drückt dir die Augen tief ein; die Kapuze, die sie dir übergezogen haben, ist ein alter Kasernenponcho, der Schlitz für das Gesicht ist hinten; deine Lungen verlangen nach Luft.

      Sie nehmen dir die Handschellen ab und befehlen dir, dich nackt auszuziehen. Sie stellen dich zum panton hin: die Beine weit gespreizt, die Arme ausgebreitet und die Handflächen nach oben. Es ist Juni und sehr kalt. Du bist in einer Art Schuppen mit Zementboden, und die Kälte läßt dich zittern wie Espenlaub; die Muskeln machen, was sie wollen, ziehen sich zusammen und dehnen sich ganz vion selbst; du tanzt einen wahnsinnigen Tanz.
      Der erste Schlag kommt. Es ist ein Schlag einer offenen Hand auf den Rücken, wie eine Ohrfeige. Du stößt einen unverhältnismäßig lauten Schrei aus. Noch ein Schlag.

      "Du wirst reden, du Hundesohn!"
      Noch ein Schrei, noch ein Schlag; noch ein Schrei und eine enorme Lust zu wissen: "Ob das alles ist?"
      "Brüll nicht, du Schwuler, man hört es."
      "U-Boot", denkst du. Der Strahl ist schwach, wie aus einem Hahn im Garten, und der Behälter scheint nie voll zu werden.
      Es sind drei oder vier Typen, die dich hochheben, um dich in den Bottich zu stecken, aber du verwandelst dich in einen Wirbel von Fußtritten, angespannt, außer dir; nie hättest du gedacht, daß so viel Entsetzen und so viel Kraft in dir wäre; und sie werden nicht fertig mit dir, und du kommst im Wasser zu stehen und fühlst dieses Ding; ob es eine Pferdetränke ist? Am Boden hat es einen Stöpsel an einem Kettchen, in das du den Fuß einhakst und den du herausziehst.
      "Er macht den Bottich leer, dieser Hurensohn", tobt der milico.
      Und er setzt dich; du hörst den Wasserstrahl wieder fallen und erhälst diverse Ohrfeigen, die wie Verweise scheinen und die du schreiend kommentierst, und du hast alle Zeit zu denken: "Wenn das die Maschine ist, dann sollen sie sich nicht so haben mit den Geschichten, die sie machen."
      "Du bist Tupamaro, rede."
      Sie heben dich hoch, halten dich in der Schwebe, und diesmal kommst du voll in den Bottich; du schluckst Wasser, erbrichst.
      (...)
      Und sie machen weiter: die Schläge, der Bottich; ein Karussell an Fragen und Antworten, von Drohungen und Ausflüchten, Angriffen und Ausweichen, das, denkst du, irgendwann aufhören muß, nicht ewig dauern kann: "Ich muß durchhalten, ich kann durchhalten; sie werden es schließlich müde werden."
      Und sie werden es müde; zwei Stunden später?


      Das U-Boot verursacht Infektionen: Das Wasser wird von einem Gefangenen zum anderen nicht gewechselt, es hält Wochen und wird schließlich zu einer Brühe, die die milicos manchmal mit Exkrementen würzen. Das U-Boot hinterläßt Insuffizienz der Atemorgane, Herzschwäche; hinterläßt Herzjagen, Brustfellentzündung und Asthmaanfälle.
      Eine normale Maschinensitzung besteht aus etwa zehn Immersionen, und jedesmal stirbt der Körper fünf mal. Fünfzig Tode in einer Nacht, das ist das U-Boot.

      Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986

      Skandalöse Bekenntnisse
      In Deutschland scheint es wieder so weit zu sein, für den Einsatz der Folter als Mittel der Strafverfolgung und -aufklärung, z. B. bei Entführungsfällen oder zur Terrorprävention Verständnis, Zustimmung und Billigung zu äußern.

      Die Berliner Zeitung Der Tagesspiegel war im Zuge von Recherchen im Mordfall des entführten Jakob von Metzler in den Besitz eines internen Vermerks des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gelangt, der die Überschrift "Nur für die Handakte der Polizei/StA" trug.
      In dem Vermerk heisst es,

      der Festgenommene sei

      "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen"

      Ausserdem wurde

      "der Polizeiführer S. Müller beauftragt, zu prüfen, ob ein "Wahrheitsserum" beschafft werden kann"

      Weiter heißt es

      "Die von KOR Wenz erhobenen moralischen Bedenken wurden in einer weiteren Besprechung mit AD Ritter, KOR Wenz und KOR S. Müller zurückgestellt"
      Der Tagesspiegel zitiert den Polizeisprecher Liebeck mit dem Satz

      "Hätte die Drohung nicht gewirkt, hätten wir ihm Schmerzen zufügen müssen."
      Am 20.02.2003 teilte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth zum Vorwurf gegen die Ermittler der Frankfurter Polizei, diese hätten den Mörder des entführten Jakob von Metzler mit der Androhung von Folter zu Aussagen gezwungen, dem Tagesspiegel mit:

      "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten."

      Diehe dazu auch
      Presserklärung des Deutschen Richterbundes v. 20.03.03
      Presserklärung des Deutschen Richterbundes v. 23.03.03
      Nach der Meldung des Tagesspiegels führte Mackenroth als Beispiel Terroranschläge wie die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA an, die mit Folter möglicherweise verhindert werden können.

      Am 24.02.2003 hatte der Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm in der Sendung "Unter den Linden" auf die Frage des Moderators Bodo Hauser, ob man sich Strafmaßnahmen wie im Fall von Metzler auch für potentielle Terroristen überlegen müsse, zur Antwort gegeben:

      "Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Ich kann mir vorstellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Tausende bevor steht, dass man über solche Maßnahmen nachdenkt."
      Die Meinung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wird von der Bild am Sonntag vom 23.02.2003 mit dem Satz wiedergegeben

      "Ich persönlich halte Daschners Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation, in der er Leben retten wollte, für menschlich sehr verständlich"
      Während der Polizeivizepräsident Daschner in einem Gespräch mit dem FOCUS meinte

      FOCUS: Sie geben aber zu, dass es sich um eine juristische Grauzone handelt?

      Daschner: Ja, leider. Bei der Geiselnahme erlauben einige Bundesländer ausdrücklich den finalen Rettungsschuss. Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein. Seit längerem fordern viele Kriminalbeamte eine entsprechende Gesetzesänderung.

      FOCUS: Sie meinen nicht nur die Androhung, sondern auch die Anwendung von Gewalt?

      Daschner: Ja, als Ultima Ratio. Auch wir wären dazu bereit gewesen. Wir hätten eine Zwangsanwendung, um uns abzusichern, auf Film und Tonband festgehalten. Natürlich muss sichergestellt sein, dass der Beschuldigte bei einer solchen Maßnahme keine bleibenden Schäden davonträgt.Im plantón stehen ist nicht nur stehen. Im plantón stehen ist die Beine so weit man kann spreizen müssen, und dann kommt der milico, um einem einen Tritt mit der Stiefelspitze an jedem Knöchel zu verpassen, von innen nach außen, damit man die beine noch weiter spreizt. Wenn der Körper spürt, daß er auseinanderreißt, daß er sich vom Steißbein bis zum Nacken in zwei Teile spalten wird, dann ist er in plantón-Position. So bleibt er acht Stunden oder acht Tage; es hat Leute gegeben, die dabei alt geworden sind: zwei Wochen plantón.
      Die Arme werden meistens auf Schulterhöhe ausgestreckt gehalten. Wenn sie sie hochheben lassen, sind sie nach zwei Stunden eingeschlafen, sie fallen herunter, und es ist unmöglich, sie wieder zu geben. An die Wand gestützt - fast in Ruhestellung - ermüden die Arme, aber die Wand bietet Halt.
      Der plantón ist wie die Arbeit mit dem Stier vor dem Kampf: weichmachen. Die milicos schlagen auf die Beine, auf die Nieren. Die Kapuze erschwert das Atmen.
      Das Nichtessen schwächt, aber viel schlimmer ist der Durst: Die Zunge quillt auf wie ein Ball und läßt das Trockene Nichts, zu dem der Mund geworden ist, nicht chlucken. Der Körper ist nackt; die Kälte beträgt manhcmal Null Grad.
      Die Zeit vergeht und ist zerrütend. Der plantón scheint nicht eine Phase großen Leidens der Maschine zu sein, ist es aber. Wenn der Körper - früher oder später - es nicht mehr aushält, fällt er um. Der milico zerrt ihn an den Haaren hoch und schlägt ihn. Weil die Schläge noch mehr schmerzen als der platón, zieht es der Körper vor, aufzustehen: Das ist die Routine.
      Alle acht, zehn Stunden geben sie einem fünfzehen Minuten zum sitzen, denn die Füße sind Wassermelonen und können den Körper nicht mehr tragen. Vom plantón bleiben Krampfadern, Wirbelsäulenverlagerungen, Ödeme und Herzschäden zurück.
      Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986

      Das Folterverbot ist absolut
      Der Einsatz der Folter, gleich unter welchen Umständen oder welchem Anlaß verstößt grundsätzlich gegen Gesetze und Vorschriften, die die Basis für Grundrechte, Menschenrechte und den Rechtsstaat bilden. Anders herum basiert die Existenz dieser Rechte und des Rechtsstattes u. a. auf den historischen Erfahrungen der Sklaverei, Folter und Lynchjustiz.

      Folter macht aus dem menschlichen Individuum ein Objekt in den Händen des Folterers, dem jede Würde genommen wird, das keinerlei Schutz und Gewissheit körperlicher und seelischer Stabilität mehr kennt.

      Folter macht aus einem Staat, der das menschliche Leben achtet und bei der Ahndung von Verbrechen den Prinzipien der Gerechtigkeit und Menschlichkeit folgt, einen brutalen Polzeistaat, in dem Willkür, Entrechtung und Unmenschlichkeit diese Prinzipien ersetzen.

      Die Folter, auch als sogenannte Ultima Ratio und jeder, ob Politiker, Polizeivertreter oder Jurist, der Folter als legitimes Mittel der Strafverfolgung und -aufklärung, des Verhörs und der Verhinderung von Straftaten billigt ist verabscheuungswürdig und moralisch wie politisch zu verurteilen
      Jede Diskussion um den Einsatz der Folter verbietet sich grunsätzlich, jede Diskussion darum stellt eine Verhöhnung aller Folteropfer dar, die jemals in den Kellern der Inquisition, in den Gefängnissen aller Diktaturen und den Zellen der GeStapo und der SS gequält wurden.

      Diese Auffassung spiegelt sich in zahlreichen internationalen und nationalen Rechtstexten wieder:

      Grundgesetz
      Artikel 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

      Artikel 2

      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

      Artikel 104
      "(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden."

      Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
      Artikel 3

      "niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

      UN-Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
      Artikel 3

      "Kein Staat darf Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zulassen."

      UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
      Artikel 2

      "Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern."

      UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen
      Grunsatz 31

      "Körperstrafen, Dunkelarrest sowie alle grausamen, unmenschlicher oder erniedrigenden Strafen sind als Bestrafung für disziplinäre Verfehlungen uneingeschränkt verboten."

      Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen
      Artikel 5

      "Beamte mit Polizeibefugnissen dürfen niemals irgendeine Art von Folter oder sonstiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe anwenden, veranlassen oder dulden"

      Sie halten mir etwas mit einem flachen Ende, hart und aus warmem Material an den Mund und ich denke: "Das habe ich nicht erwartet: das ist der Schwanz von einem milico!" Immer waren mir reale und selbst häufige Fälle derer, die in der Maschine vergewaltigt werden, ein bißchen lächerlich vorgekommen, "Männergeschichten" wie kaum andere. Das erste Mal, als ich einen Gefangenen sagen hörte, sie hätten ihn vergewaltigt, war meine Antwort: "Was für eine Geschmackslosigkeit", aber nun dachte ich doch: "Also muß man auch auf das gefaßt sein?"
      Sie halten mir den Mund auf, um mir das da hineinzuschieben, und fast in dem Augenblick, als ich mich frage: "Ob ich den Mut habe, es ihm abzubeißen und ihn zu kastrieren?" kommt mir die Antwort in Form von glühenden Stichen in den Zähnen und einer fantastischen Farbeneruption.
      Der Elektroschock, die picana eléctrica, löst einen akuten Schmerz aus; er ist nicht dumpf wie der eines Hammerschlages, sondern spitz wie der eines Nadelstichs, brennend und durchdringend. Er ähnelt dem Schmerz, den der Bohrer des Zahnarztes hervorruft, wenn er den Nerv berührt; dieser selbe Schmerz, nur nur breitet er sich auf eine ganze Körperhälfte aus.
      Hinter den Augen erscheinen vielfarbige geometrische Gebilde, die sich in rasender Geschwindigkeit drehen oder wie ein ungeheures Feuerwerk explodieren.
      Der Körper krümmt sich in Muskelkrämpfen; nicht der ganze Körper, nur die betroffenen Zonen, und die Luft wird mit unerhörter Energie ausgestoßen, jagt durch die Stimmbänder und löst schrille Laute aus, genauso heftig wie der Schmerz.
      Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986

      Anmerkung
      Die Tupamaros waren die Stadtguerilla-Bewegung "MLN - Bewegung der Nationalen Befreiung" in Uruguay, die sich nach einem peruanischen Bauernführer und einem Inkafürsten, die beide den Namen Tupac Amaru trugen, ab 1965 den Namen Tupamaros gaben und um 1962 entstanden.
      1960 musste Uruguay ein Abkommen mit dem Internationalen Währungsfond abschließen mit der Verfpflichtung eines freien Wechselkurses. Die einzige gesellschaftliche Gruppe, die daraus Vorteile zog, waren die Viehzüchter mit ihren großen Ländereien, die von der Bezahlung in $US Dollar für ihre Rindfleischexporte profitierten, während ein Importboom einsetzte, der im Laufe der kommenden Jahre die einheimische Industrie Uruguays schachmatt setzte, so dass es zu einer hohen Arbeitslosigkeit und Inflation kam.

      Seit 1968 galt praktisch ohne Unterbrechung der Ausnahmezustand in Uruguay. Zeitungen wurden verboten, wenn sie sich kritisch über das Regime geäußert hatten. Hausdurchsuchungen und Verhaftungen waren ohne richterliche Genehmigung möglich, die Versammlungsfreiheit wurde eingeschränkt. Kritische Beamte wurden entfernt. Linke Organisationen wurden per Dekret verboten. Bei Verhören war die Folter gängiges Mittel. 1968 entstanden in Uruguay die Todesschwadronen aus Polizei- und Militärangehörigen, die im staatlichen Auftrag mordeten. Sie gingen nicht nur gegen Tupamaros, sondern auch gegen Gewerkschafts- und Studentenführer vor.

      1972 wurde der innere Kriegszustand verhängt, der Subversion verdächtigte Personen wurden ab dann Militärgerichten überantwortet. Folter wurde systematisch gegen alle politischen Gefangenen eingesetzt. Der Name "Tupamaros" durfte öffentlich nicht mehr erwähnt werden. 1973 wurde die politische Macht vom Präsidenten Bordaberyy ganz an die Militätjunta übergeben und in der Zeit danach stieg die Zahl der politischen Gefangenen auf 50.000 an.

      Uruguay erhielt international die Bezeichnung "Folterkammer Südamerikas" und das Gefängnis "Libertad" (Freiheit) wurde zum berüchtigsten Gefängnis ganz Südamerikas.

      Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986
      Dem Nachwort v. G. Weber - Ein Mythos stirbt - Tupamaros heute entlehnt
      Avatar
      schrieb am 13.11.04 22:42:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      :cry::cry::cry:Ich weiß nicht mehr was ich noch denken soll!
      Leider war die Mutter der Kinder eine sehr gute Freundin von mir und ich hätte nie gedacht das,das mal Passieren würde. Aber leider bestätigt das einmal wieder das Man die Menschen nicht kennt obwohl man das glaubt. Ich wünsche den Kindern alles alles gute und das sie jetzt alles vergessen können falls das überhaupt Möglich ist.

      Ich möchte auch nicht mehr mit der Mutter zu tuhn haben das ist für mich der reinste Abschaum!!!!!!!!!!!!!!!

      I.
      Avatar
      schrieb am 13.11.04 22:48:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      :cry: ich kenne die mutter auch und ihren ex-mann aber ich bin trodz alldem nicht der Meinung das sie für alles verantwortlich gemacht werden kann den schließlich ist er gestern für 6 Jahre verurteilt worden und das ja wohl nicht einfach so oder!!!!!!.


      I.
      Avatar
      schrieb am 13.11.04 22:54:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      ich muss mich noch einmal korigieren ich meinte nicht das ihr ex-mann daran mit schuld trägt!!!!!!!! der hat damit garnichts zu tun. Nicht das noch sowas aufkommt.



      I.


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