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    Steueramnestie: Was passiert wenn ich zu wenig Spekugewinne angebe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.05.04 19:20:21 von
    neuester Beitrag 22.05.04 17:57:32 von
    Beiträge: 12
    ID: 862.672
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      schrieb am 21.05.04 19:20:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle:

      Nehmen wir mal an, ich müsste für das Jahr 2001 bei Selbstanzeige 12.000 Euro Steuern aus Spekugewinnen zahlen (inkl. Zinsen).

      Über die Steueramnestieregelung müsste ich wegen des Saldierungsverbots von Verlusten 15.000 Euro zahlen, da ich für 100.000 Euro Gewinndeals hatte.

      Was passiert wenn ich trotzdem eine Amnestie mache aber nur 10.000 Euro zahle, wenn es spaeter mal heraus kommt. Habe ich dann einen Betrag von 2.000 Euro oder von 5.000 Euro hinterzogen? Und was passiert, wenn ich im Rahmen der Amnestie 12.000 Euro zahle (anstatt 15.000)?

      Der Grund ist, dass ich auf jeden Fall eine Selbstanzeige umgehen will, weil man danach auf dem Radarschirm des Finanzamtes auftaucht und ganz besonders beobachtet wird.

      Kann man überhaupt bestraft werden (steuerrechtlich und strafrechtlich) wenn man über eine Amnestie genau den Betrag abführt, den man auch über eine Selbstanzeige haette abführen müssen, auch wenn dieser Betrag niedriger ist, als er bei einer Amnestie haette sein müssen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 19:34:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du dich nicht genau an die regelung des amnestiegesetzes hältst, riskierst du die strafverschonung..lass dich darüber von einem steuerberater beraten..der muss es wissen, wie es geht..und aufgefallen bist du bei deinem finanzamt damit eh, denn amnestiegesetz oder strafbefreiende selbstanzeige machen keinen unterschied...zumindest wird das dein finanzamt so sehen..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 20:10:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      kampfhundstreichler,

      wenn du darüber mit einem Steuerberater sprichst, dann verrate ihm
      bloß nicht wie du heißt und wo du wohnst.

      Könnte sonst sein, daß du dich wirklich so fühlst als hättest
      du einen Kampfhund gesteichelt.

      Siehe Thread: Seht ihr eigentlich euren Steuerberater noch als einen Freund?
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 22:40:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @invest2002:
      ..lass dich darüber von einem steuerberater beraten..der muss es wissen, wie es geht..

      Wenn du dich da nur mal nicht täuschst. Nach meinen Erfahrungen mit Steuerberatern ist bei allem, was über das Übertragen von Zahlen aus der Lohnsteuerkarte in die Steuerformulare hinausgeht, Fehlanzeige.
      Mit 90-prozentiger Sicherheit hat ein x-beliebiger Steuerberater noch nie etwas mit einer Selbstanzeige nach dem Amnestiegesetz zu tun gehabt, und wird der Ansicht sein Besseres und Wichtigeres (und vor allem Einträglicheres) zu tun zu haben, als sich wegen eines hergelaufenen Mandanten in die Materie einzuarbeiten.

      Kleines Beispiel aus meiner Praxis: Ich habe zwei Depots bei Fondsgesellschaften. Die eine Gesellschaft gibt in ihren Erträgnisaufstellungen genau an, in welche Zeile des Steuerformulars die Beträge einzutragen sind. Damit gelingt es dem Steuerberater, diese Beträge richtig in die Anlage KAP zu übernehmen.
      Die andere Gesellschaft tut das nicht und gibt nur an Erträge nach $ blablaba usw. an. Dem Steuerberater gelingt es reproduzierbar nicht , diese Beträge richtig zu übernehmen. Keine Schlamperei ! (was auch schon eine Frechheit wäre), sondern eingestandene Unwissenheit und erkennbare Gleichgültigkeit!!
      Würdest du dich so einem Menschen anvertrauen, wenn es darum geht, ob du demnächst ein Strafverfahren am Hals hast oder nicht ?
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 06:18:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek::confused: dann erkundige dich bei der steuerberaterkammer, wer sich als steuerberater in dieser materie auskennt..

      invest2002

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      Avatar
      schrieb am 22.05.04 06:54:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...nö, lt. Erlass bist Du nur im "grünen" Bereich, wenn alles nach Punkt und Strich paßt.

      Übrigens: Steuerberater würde ich nur dann aufsuchen, wenn Du ihn kennst und auch zum einen weißt, dass er was los hat.

      Ein heißer Tipp: geh zu einer professionellen Bank in Österreich und suche dort den entsprechenden Experten auf. Die kennen das Gesetz meistens besser als die Steuerberater hier :laugh: warum wohl auch :D


      Bis denne im Aldi


      -> aber nicht zu irgendeiner Krotten-Bank :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 08:02:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #1: Ein Saldierungsverbot ergibt sich aus dem StraBEG nicht. Lediglich im "Merkblatt" wird ein Saldierungsverbot postliert, allerdings ohne jede Begründung.
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 09:16:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 1 kampfhundstreichler
      Steueramnestieregelung hin oder her man könnte ja auch alles lassen so wie es ist!!!
      Und Österreich ist doch auch ein schönes Land um Urlaub“ zu machen.:D
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:27:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      @#5: Dein naives Vertrauen in das Gute in der Welt ist rührend.

      Von der Steuerberaterkammer wirst du erfahren, auf welche Fachgebiete sich ein Steuerberater spezialisiert hat (meinetwegen auf ausl. Steuerrecht Finnland).
      Du wirst von einer Steuerberaterkammer (übrigens ebenso wie von einer Rechtsanwaltskammer oder einer Ärztekammer) niemals eine qualifizierte Bewertung erhalten.
      Die Kammer muß sich auf den Standpunkt stellen, daß alle ihre Mitglieder gleich qualifiziert sind.

      In der Praxis sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
      1. Du weißt von anderen Leuten, die ein ähnliches Problem hatten und einen Steuerberater gefunden haben, bei dem sie sich gut aufgehoben gefühlt haben.

      2. Die harte Tour. Du machst dich mühsam selbst so schlau wie möglich und hast dann wenigstens die Chance, wenn du einem solchen Menschen gegenüber sitzt, beurteilen zu können, ob er Ahnung hat oder nicht. Wenn du ein Problem hast, das vom üblichen Routinegeschäft abweicht, wirst du dann eben meistens feststellen müssen, daß er keine Ahnung hat.
      Wenn er dann versucht diesen Umstand zu verschleiern und auch nicht die Bereitschaft erkennen läßt, sich selbst schlau zu machen, ist es Zeit die Sitzung zu beenden.
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:35:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#9: na wenn du das meinst, ich arbeite mich in meinem beruf ständig in neue materien ein, weil es anders garnicht geht. aber ich stelle mein wissen nicht kostenlos zur verfügung...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 17:30:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Von kostenlos ist nicht die Rede.
      Mich ärgert es - wie ich meine zu Recht - wenn ich für gutes Geld keine entprechende Gegenleistung erhalte.
      Und nach meinen Erfahrungen kann der Zynismus innerhalb der beratenden Berufe (Steuerberater, Anwälte) ihren Kunden (pardon: Mandanten) gegenüber gar nicht überschätzt werden.
      Weitere Beispiele gefällig neben dem oben geschilderten(aus eigener Erfahrung):
      Ein ehemaliger Schulfreund, heute Steuerberater mit eigener Kanzlei sagt mir: Weshalb soll ich einen Mitarbeiter auf einen zweitägigen Fortbildungskurs schicken? Das kostet mich 2000DM. In dieser Zeit verdient der Mann nichts, kostet mich alöso nochmals 2000DM, macht zusammen 4000DM. Der schlecht beraten Mandant badet es aus.

      Ich wechsle den Arbeitgeber und ziehe deshalb um, Entfernung etwa 200km. Der Steuerberater versucht mich davon zu überzeugen, daß dieser Umzug steuerlich irrelevant sei. Im Klartext: Er hat keine Lust die entsprechenden Belege auszuwerten und zusammenzustellen (ich kann einfach nicht glauben, daß er es nicht besser wußte). Hätte ich nicht definitiv gewußt, daß die Rechtslage anders ist, hätte ich auf ein Steuerrückerstattung verzichtet, die deutlich über seiner Honrarrechnung lag.
      Ein Bekannter (Rechtsanwalt) äußert nonchalalant: Er schaue sich die Fälle voerher nie an, es reiche ihm, wenn er die Akten während der Verhandlung durchblättere.
      Diese Verhalten ist keine Ausnaheme: Ein Freund führt einen Prozeß gegen seinen ehemaligen pleitegegangenen Arbeitgeber. Die Verhältnisse sind undurchsichtig, Gelder wurden ins Auland verschoben, dubiose Buchungen über Tochterfirmen usw. abgewickelt, private und geschäftliche Transaktionen nicht sauber getrennt. Es ist unmöglich, sich während er Gerichtsverhandlung so nebenbei über diese komplizierten Zusammenhänge einen Überblick zu verschaffen. Aber genau so läuft es ab. Der Richter rügt den Anwalt, er möge sich doch in Zukunft besser vorbereiten, der Mandant hat das Nachsehen, denn die Gegenseite ist bestens präpariert.
      Ich habe einen Rechtstreit mit dem Arbeitsamt wegen einer Angestellten. Ich habe eine konkrete rechtliche Frage, die ich schriftlich formuliere und meinem Anwalt zuschicke. Der heftet das Schreiben ungelesen ab. Erst eine telefonische Nachfrage 4 Wochen später bewegt ihn dazu den Brief (etwa eine halbe DIN A4 Seite) zu lesen. Beantworten kann er die Frage nicht. Was tut er ? Er ruft beim Arbeitsamt an und läßt sich beraten. Diese Anwot reicht er dann an mich weiter.
      Alles Fälle in denene es durchaus nicht darum ging irgenwelche Leistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
      Ich will nicht verschweigen, daß ich durchaus auch schon positive Erfahrungen gemacht habe. Der Anteil negativer Erfahrungen ist aber einfach zu hoch, und wenn man Pech hat keine einem das sehr, sehr teuer zu stehen kommen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 17:57:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      :confused::confused: das sind in der tat schlechte erfahrungen, die du da gemacht hast, aber ich bezweifle, dass das die regel ist.

      invest2002


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