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    Was genau ist bei vorzeitiger Kündigung einer FLV zu versteuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.04 08:15:32 von
    neuester Beitrag 23.05.04 13:42:26 von
    Beiträge: 12
    ID: 862.720
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      Avatar
      schrieb am 22.05.04 08:15:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen man kündigt eine bestehende fondsgebundene LV nach einer Laufzeit von 5 Jahren.Was ist dann alles zu versteuueren.Sämtliche angefallenen Spekulationssteuern?Gibt es dort auch die Kapitalerstragssteuer wie bei einer normalen LV.Kann mir da jemand helfen?
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 08:31:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Erträge müssten eigentlich steuerfrei sein.
      Zumindest für die Einzahlungen, die länger als ein Jahr zurückliegen, insofern es Kursgewinne sind.
      Bei Zinsgewinnen gilt die Spekulationsfrist aber nicht.

      Es müssen aber die Steuererklärungen für die letzten 5 Jahre revidiert werden,
      weil du die Einzahlungen ja sicher bei der Steuererklärung als Vorsorgeleistung abgesetzt hast.
      Das wird dir dann wieder aberkannt.

      Bin aber kein Steuerberater, daher ohne Gewähr !

      Ich persönlich würde die auch nicht kündigen, sondern die LV verkaufen, das bringt sicher mehr !
      http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=Lebensversicher…

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 10:09:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Mystifikator: si tacuisses..
      wenn Du es nicht genau weißt, dann solltest Du keine Vermutungen anstellen.
      Selbstverständlich sind die Erträge zu versteuern. Und verkaufen, bei einer fondsgebundenen wird auch nicht gehen.
      Zumal nicht, wenn der Vertrag erst fünf Jahre läuft.
      Kleiner Tipp: kläre mal ab, ob Deine Gesellschaft sehr hohe, oder eher moderate Kosten hat (Musterschreiben ist bei mir erhältlich). Davon würde ich es abhängig machen, ob ich den Vertrag weiterbedienen würde oder nicht
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 10:21:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Nihilit

      Wieso sind die Erträge selbstverständlich zu versteuern ?
      Wenn ich einen Sparplan bei einer Fondgesellschaft mache, gilt die Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne (ein Jahr) ja auch !
      Wo wäre da dann der Unterschied zu den regelmässigen Einzahlungen in eine (gekündigte) fondsgebundene LV ?
      (Gleichbehandlungsgrundsatz !)

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 14:01:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Mystifikator

      Weil es immer noch eine LV ist.

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      schrieb am 22.05.04 14:08:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Nihilit : Qui tacet consentire videtur!
      Wenn du etwa nicht ganz genau weisst, dann solltest du das zumindest immer dazu schreiben. ;)

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 14:16:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wo steht, dass die "Steuerbefreiung für Spekulationsgewinne bei einer Mindesthaltedauer von einem Jahr" für gekündigte Lebensversicherungen nicht gilt ?
      Auch Umbrella-Fonds profitiern ja von dieser Regelung und auch bei Anlagen über Vermögensverwaltungen gilt dieses Steuergesetz.
      Solange mir das also keiner schwarz auf weiss zeigt, gehe ich weiter davon aus, dass es sich bei Fondsgestützten Kapitallebensversicherungen genau so verhält.
      (Ist einfach plausibler.)

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 14:43:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Noch was:
      Und verkaufen, bei einer fondsgebundenen wird auch nicht gehen
      Zumal nicht, wenn der Vertrag erst fünf Jahre läuft.

      Das mag zwar von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sein, aber KLV`s kann man doch meistens auch umwandeln.

      Auch sollte die Gesamtlaufzeit für einen Verkauf wichtiger sein, als die bisherige Laufzeit.
      Die Höhe der Abschlussprämie, die der Vermittler kassiert und die am meisten Rendite frisst,
      richtet sich ja nach der Gesamtlaufzeit des Vertrages.
      Deshalb ist der Rückkaufwert den die Versicherung ggf. auszahlt in den ersten Jahren ja auch so extrem niedrig.
      Je niedriger aber das Angebot von der Versicherung ist, desto wahrscheinlicher ist ein besseres Angebot von anderer Seite.

      Ich würde einfach mal bei den Policen-Händlern anfragen, kostet doch nichts ! :cool:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 15:23:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Xaveringeborg

      Also versteuern musst du die Kapitalerträge, die deine
      Fondsanteile erwirtschaftet haben. Je nachdem, was du für
      Fonds hast, handelt es sich hierbei um Dividenden, Zinsen
      oder Mieten. Für diesen Betrag musst du einen Freistellungs-
      auftrag stellen, da du deine LV vor 12 Jahren auflöst. Die Höhe kann dir die Gesellschaft sagen.
      Die Spekulationsgewinne, die die Fonds mit dem Kauf und Verkauf
      der Aktien erwirtschaftet haben, brauchst du selbst nicht versteuern. Je nachdem wieviel du einzahlst, kannst du
      natürlich mit den Einzahlungen der letzten 12 Monate Gewinne gemacht haben. Die monatlichen Käufe müsstest du
      dir von der Gesellschaft besorgen.
      Die Gewinne müsstes du nächstes Jahr bei deiner Steuererklärung mit ansetzen, sofern du die Freigrenze überschreitest.

      Brauchst du denn zwingend das Geld? Kannst du sie nicht
      beitragsfrei stellen?


      @Mystifikator

      Selten son`en Mist gelesen!

      "Es müssen aber die Steuererklärungen für die letzten 5 Jahre revidiert werden,
      weil du die Einzahlungen ja sicher bei der Steuererklärung als Vorsorgeleistung abgesetzt hast.
      Das wird dir dann wieder aberkannt."

      Seit wann kann man Fonds-LV´s als Vorsorgeaufwendungen
      gelten machen? Soweit ich weiss, geht das nur mir Kapital-LV´s.

      "Fondsgestützten Kapitallebensversicherungen"

      Was ist denn das? Ich kenne Kapitallebensversicherungen
      und Fondsgebundene Lebensversicherungen.


      Kaufen wird ein Policen-Händler die Police nicht! Denn
      es kommt dem Händler nicht auf die bezahlten Kosten an,
      sondern wann er das Geld von der Versicherung bekommt und welchen Schnitt er dabei macht.
      Beispiel: Der RKW beträgt vielleicht nach 5 Jahren 2000,-.
      Glaubst du der Händler wartet die nächsten 20 Jahre
      um dann vielleicht 4000,- zu kassieren? Denn einzahlen
      wird er ja wohl nichts mehr!
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 18:36:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Bullrider2000

      Selten son`en Mist gelesen!

      Ah, geht mir ähnlich ! ;)

      1. Fungieren Händler von Lebensversicherungen meistens als Vermittler und kaufen die nicht für sich selber.
      Wenn mir so einer ein Angebot machen würde, dass auch nur 100 Euro günstiger wäre,
      als das von der Versichrungsgesellschaft, bei sonst gleicher Ausstattung, würde ich persönlich lieber das nehmen.
      Wenn du aber gerne mehr bezahlst als du musst, bitte, das ist dann ja deine Sache ! :rolleyes:

      2. Gibt es Risko-LV und Kapital-LV.
      Bei der Kapitallebensversicherungen kannst du entweder feste Konditionen wählen (klassische Variante), also Garantiezins und Überschussbeteiligung,
      oder du wählst die spekulative Variante (Fondsgebundene Variante) und deine Beiträge werden in Fondanteile investiert, je nach Risikoneigung.
      Beide Varianten kann man aber als Vorsorgeleistung absetzen, Bedingung dafür sind nur mindestens 12 Jahre Laufzeit.
      Ist ja auch völlig wurscht, ob das Geld über Fonds oder direkt von der Versicherung an der Börse angelegt wird,
      es geht da eigentlich nur darum, dass der Anleger mehr Wahlmöglichkeiten hat, wie sein Geld angelegt wird.

      Wenn es dabei aber keinen Steuervorteil (absetzen) gäbe, warum sollte ein Anleger dann überhaupt eine fondsgebundene Lebensversicherungen abschliessen ?????
      Bei einem einfachen Fonds-Sparplan müsste man keine fette Provision bezahlen und könnte jederzeit wieder raus, ohne auf den niedrigen Rückkaufwert der Versicherung angewiesen zu sein.
      Ausserdem sind bei einem Fondsparplan Spekulationsgewinne von Aktinefonds auch nach einem Jahr steuerfrei.
      Bleibt also nur die Risikovorsorge und der Anteil ist so minimal, dass niemand dafür
      eine fondsgebundene Lebensversicherungen brauchen/abschliesen würde.
      (Ausser dir vielleicht!) :rolleyes: :laugh:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 11:23:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @#10, 2.

      Du kannst die Fondsgebundene LV als Vorsorgeleistung absetzen....aber das Finanzamt darf es nicht anerkennen.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 13:42:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      So, ich habe das jetzt doch mal ganz genau nachgeschaut.
      Ihr habt recht, in Deutschland erkennt das Finanzamt fondgebundene LV`s tatsächlich nicht als Vorsorgeleistung an! :eek:
      Unglaublich ! :cry:
      Da lobe ich mir doch die Österreicher ! :)

      Viele Grüsse
      Mysti


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