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    Abgabetermin für Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.04 17:32:07 von
    neuester Beitrag 27.05.04 19:54:02 von
    Beiträge: 22
    ID: 862.814
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      schrieb am 23.05.04 17:32:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hätte mal eine kurze Frage:

      Bin ich auch an den Termin 31.05.2004 gebunden, wenn ich einen Freibetrag auf der Lohnsteuer hatte (wg. Fahrtkosten)?

      Falls ja, was passiert, wenn ich meine Steuererklärung erst ein paar Tage später abgebe?? (Habe nächste Woche leider keine Zeit, die Erklärung zu machen)

      Danke
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:33:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Solange du keine aufforderung des finanzamtes bekommst hast du 2 jahre zeit.
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:39:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst auch kurz anrufen,schreiben oder faxen und wegen gesundheitlicher Gründe um einen Aufschub bitten.
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:46:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hab gehört, das einige Finanzämter (speziell in Berlin) ohne wichtige Begründung keine Verlängerung gewähren - jedenfalls nicht, ohne Strafzinsen auf den nachzuzahlenden Betrag rückwirkend zu fordern.:mad:
      Im umgekehrten Fall wird der zu erstattende Betrag natürlich nicht verzinst:eek:

      Ist schon Mist wenn die Kassen leer sind:D
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:57:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einfach Fristverlängerung beantragen. Ohne Angabe von Gründen.

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      schrieb am 23.05.04 18:45:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      @versman
      also bei mir fangen die (in Berlin) erst ab 1.Sept.
      an zu meckern. Dies Jahr war ich früh und habe nach 3 Wochen einen satten Betrag zurückbekommen.:)
      Also: Das ist schlechtes Cash-Management: Scheint,
      die Kasse sind voll?:eek:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 19:48:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      berlin kann und konnte noch nie mit geld umgehen....
      wurde ja immer subventioniert...die armen berliner...
      und so können sie nur jammern dort....
      bin selbst seit 2 jahren dort......dieses geheule geht einem echt auf den senkel
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 20:21:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hab bis jetzt jedes Jahr verlängert ohne Probleme.
      Man will wohl jetzt so früh wie möglich an die Kohle:D

      firstmillion

      Wer jammert denn hier?
      Was kann ich für die Scheiße die hier verzapft wird?
      Ich zahl immer pünktlich meine Steuern und Rechnungen, arbeite fleißig und konsumiere ordentlich - mehr geht nun wirklich nicht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 21:27:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also pass mal auf:
      Grundsätzlich bist du, da du dir einen Freibetrag hast einschreiben lassen verpflichtet ein ESt.-Erklärung abzugeben.
      Wenn du einen steuerlichen Berater hast verlängert sich der Abgabetermin auf den 30.09.
      Erinnerungen zur Abgabe der Erklärung werden frühestens Anfang Oktober verschickt.
      Verspätungszinsen zahlst du erst nach Ablauf von 15 Monaten nachdem Ablauf des Veranlagungszeitraumes, für 2003 also erst ab 01.04.2005. Du würdest sie aber in diesem Fall bei einer EST.Erstattung bekommen
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 22:14:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9:Außer Verspätungszinsen gibt es allerdings auch noch Zwangsgelder und Verspätungszuschläge.
      (Allerdings nicht, wenn die ESt-Erklärung nur um wenige Tage verspätet abgegeben wird)-
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 09:55:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      von wann ist denn die steuererklärung?
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 15:51:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu #10

      Die Festsetzng von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern ist eine Ermessensentscheidung der Finanzämter.
      Diese festzusetzen wie in diesem Fall wären auf Kanonen auf Spatzen zu schießen.

      MfG Ische
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 18:33:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11: ist die erklärung für 2003

      Danke euch allen für die Hilfe!!!

      Vielleicht kann ich euch ja auch mal wieder helfen!

      Schönen Abend noch!!
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 18:39:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      ja, ich will auch noch mal jungundreich sein:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 10:54:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      vor mai 2005 brauchste dir keinen kopf zumachen.

      so lange die dich nicht anschreiben und dir eine frist setzen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 07:50:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      Tja, das war mal ein Wunschtraum von mir. Jung war ich mal, reich leider noch nie. Jetzt bin ich nimmer jung, und reich auch noch net :(:(:(

      Irgendwas hab ich falsch gemacht:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 08:39:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      jung ist ,wie man sich fühlt und
      reich ist der,wer gesund und glücklich ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:03:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke TvC;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:53:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      ;)

      ist doch so. :D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 17:35:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      #TvC

      Stimmt eigentlich!!!


      Habe heute beim Finanzamt angerufen.

      Grundsätzlich gilt der 31.05.04, wobei erst im September mit dem Mahnen begonnen wird. Bis dahin reicht die Abgabe dann auch!
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:43:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      31.5.2005 ist der termin wenn du einen steuerberater hast.

      ich habe die noch nie früher abgegeben,ich meine noch nie im folge jahr,ausser die schrieben mich an.

      aber wenn du was zurück bekommst werden die ganz still und melden sich nie bei dir.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:54:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zu #21: 31.5. ist der Termin, wenn man keinen Steuerberater hat.
      Bei Pflichtveranlagten meldet sich das Finanzamt auch dann, wenn eine Steuererstattung erfolgt.


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