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    Frage zum Grillen auf den Balkon - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.04 17:55:22 von
    neuester Beitrag 24.05.04 09:57:59 von
    Beiträge: 11
    ID: 862.816
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      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:55:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tja der Sommer naht und bei mir steht im Mietvertrag drin das ich nicht auf den Balkon grillen darf bezieht sich das auch auf elektrogrills oder sieht es da anders aus bzw bei einen elektrogrill könnte ich doch auf der fensterbank innen grillen und Fenster auf.<WO seht Ihr eine Lücke bzw möglichkeit den ich will den Balkon auch wa snutzen ;) Thanx
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 18:01:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde einfach grillen und sollte sich jemand aufregen, dann einfach ausführen, dass Du gerade auf dem Balkon isst-was in der Küche gebraten wurde. Und man möge Dich jetzt bitte nicht beim Essen stören.
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 18:01:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nix Balkon-Grill !!!

      Bestell Dir doch einfach Deine Fressalien beim Balkan-Grill um die Ecke.

      Hattu keine Probleme !

      :laugh::laugh::laugh:
      :laugh::laugh::laugh:
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 18:14:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1
      Extra für Leute in deiner Situation entwickelt:

      :D
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 18:25:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Würde den Vermieter mit einladen, dann wird er wohl nix dagegen haben. Und wenn du ihm zeigst, daß dein Grillqualm keine Mitbewohner belästigt, sollte da s Problem geregelt sein;)

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      schrieb am 23.05.04 19:32:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Elektrogrill ist erlaubt, genau wie ein "heißer Stein" oder Raclette....ein Holzkohlegrill ist hingegen nicht erlaubt, schon wegen der Geruchsentwicklung, des quasi offenen Feuers (Funkenflug), etc.
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 19:54:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Elektrogrill ist erlaubt.

      Stimmt mich aber nachdenklich, dass es bei WO immer noch Leute gibt, die sich keine Häuser an der Börse verdient haben......:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 20:15:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Grill doch einfach. Wenn`s dem Vermieter nicht passt, wir er es Dir schon mitteilen:D

      Kündigen kann er Dir deswegen nicht, weitere Nachteile hast Du auch nicht zu befürchten......

      Viel Spass beim Grillen :cool::cool::cool:




      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 21:10:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann der Grill auch von der Steuer abgestezt werden:confused:
      Ich meine nur weil er im Steuer:Dforum ist
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 08:58:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also so einfach immer wie manche schreiben ist das nicht erlaubt.

      Dein Vermieter bzw. Nachbar! kann verlangen das Du rechtzeitiig das Grillen ankündigst damit darüber die Fenster geschlossen werden können (Geruchsbelästigung). 2x im Monat geht, mehr kann verboten werden im Zweifel haftest Du für die (Geruchs)belästigung. Unter Umständen geht es gar nicht bzw ist es sehr problematisch (z. B. Moselms über Dir und Du haust ein Schwein in die Pfanne).

      Es kommt aber immer auf die Situation an. Wer z. B. ganz oben wohnt hat kaum was zu befürchten, wer einen guten Kontakt mit den Nachbarn pflegt ebenfalls kaum.

      Und was das Haus anbelangt dabeiseit1987: Ich bin Vermieter einiger Wohnungen, daher weiß ich das :-)
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 09:57:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      O.k. es kann verboten werden. Welche Konsequenzen hat es, wenn er ohne (gerichtliches ;)) Verbot einfach grillt?:D


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