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    Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Ich-Ag ????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.04 16:43:03 von
    neuester Beitrag 27.05.04 11:36:55 von
    Beiträge: 19
    ID: 863.701
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      Avatar
      schrieb am 25.05.04 16:43:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt jemand den Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Ich-Ag ?????

      Bitte nur ernstgemeinte Antworten !


      Grüsse

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 16:45:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      hmm
      also als selbständiger ist man einzelunternehmer, in einer ich-ag ist man angestellter geschäftsführer meine ich

      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 16:50:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      techno

      ich-ag = kapitalgesellschaft ergo kein persönliches risiko :rolleyes: und staatliche zuschüsse

      selbständig = volles rohr risiko :mad: und staatliche stolpersteine wos nur geht
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 17:00:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sollte ich mich von Selbständig zu Ich-Ag umfunktionieren ?
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 17:17:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      bei der Frage geht das nicht mit den nur einstgemeinten Antworten :D

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      schrieb am 25.05.04 17:19:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      So ein Müll. Alles Unsinn.

      Ich-AG - es gibt Unterstützung vom Staat! Voraussetzung ist, dass man vorher Leistungen (Arbeitslosengeld/-hilfe) bezogen hat.

      Selbständig - keine Zahlung vom Staat



      Risiko ist bei beiden gleich! Hängt von der gewählten Rechtsform und dem Geschäftsmodell ab.


      Im Prinzip ist die Ich-AG keine neue Rechtsform, sondern nur ein Vehikel der Regierung um die Statistik zu schönen!
      Wer selbständig ist, der ist nicht mehr arbeitslos. Deswegen sollen viele Doofe und Faule in die Ich-AG getrieben werden. Der Staat spart Geld, weil die Sozialversicherungsbeiträge dann vom Leistungsempfänger und nicht vom Amt zu zahlen sind. Zudem sieht die Statistik besser aus.
      Natürlich werden 99% der neuen "Unternehmer" nach Ablauf der Höchstförderdauer wieder arbeitslos sein, nur bekommen sie dann nur noch Sozialhilfe.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 17:43:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich AG = Selbständigkeit (nur wird man staatlicherseits gefördert ;))
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:12:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ihr glaubt doch wohl nicht, daß man mit den staatlichen Zuschüsse eine reelle Chance hat?

      Damit kannst Du grade mal Deine Versicherungen und einen Teil Deiner Miete bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:21:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spar Dir alle Ratschläge und geh auf diese Seite:

      http://www.ihre-vorsorge.de/thema_des_monats/04b_2004/kurzte…
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:30:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Schinderluder,

      die IHK `s sind die größten Verhinderer von Selbständigkeit wenn es um staatliche Zuschüsse geht.

      Die wollen nämlich kein Risiko eingehen und haben Angst von den AA`s den schwarzen Peter zugesteckt zu bekommen, falls es nicht hinhaut.
      Und Sie schützen eher bestehende Firmen, als das neue protegiert werden.

      Die Ich-AG`s dienen primär einer verbesserten Statistik in Bezug auf die AL-Zahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:42:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Schnautze mit den IHK´s magst Du gewiß Recht behalten. Zu den ICH-AG´s für mich der größte Blödsinn überhaupt. Da wird versucht, den Schwächsten Selbständigkeit vorzugaukeln. Unter 25.000€ Gewinn..das ist doch absoluter Unsinn.

      Aber ich glaube, wir diskutierten schon mal über dieses Thema.

      ...übrigens...die ICH-AG einzig lohnenswert für ehemals berufstätige Frauen(am besten verheiratet/Mann fester Job), die wieder arbeiten wollen. Pflegedienste dürften trotzdem lukrativ sein.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:42:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      die ich-ag ist nichts weiter als der versuch die arbeitslosenstatistik zu fälschen und die dümmsten der dummen in den totalen ruin zu treiben.

      im ersten jahr bekommt man vom staat 600€/monat,im zweiten 350€/monat und im dritten noch 100€/monat.

      der haken an der sache ist dieser,welcher von den beratern im arbeitsamt gern verschwiegen wird :

      man muss von dem geld die gesetzliche krankenversicherung und die gesetzliche rentenversicherung weiter bezahlen !
      der wechsel zu privaten versicherungen ist nicht erlaubt !

      dass da von den 600 nichts mehr übrig bleibt ist klar und spätestens im zweiten jahr legt man schon drauf.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:54:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Schinderluder,

      wenn man auf das Geld von der AA angewiesen ist und sonst keinerlei Eigenkapital da ist, noch eine Frau/Mann als Hauptverdiener, braucht niemand eine Ich-AG anzufangen.

      Und das ist die überwältigende Mehrheit.

      Beim Ü-Geld gibts eben das Problem IHK, wobei mir schon zu Ohren gekommen ist, daß in Absprache mit den AA nur ein kleiner Prozentsatz der Antragsteller als würdig befunden werden soll, da höhere Kosten als Ich-AG!!
      Allerdings ist das Ü-Geld je nach Vorhaben meist auch nicht ausreichend, zumal ja nicht jeder über erforderliches Equipment oder entsprechende Räumlichkeiten verfügt.
      Alles geht eben nicht von zuhause aus dem Wohnzimmer.

      Kenne jemanden der Konkurswarenvermarktung machen wollte, war alles genehmigt: nur fehlte das Geld für die Ankäufe, Mietvorauszahlungen, für die Geschäftsräume usw.
      Bankkredit: Fehlanzeige trotz null Schulden.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 20:19:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      mit 600 euro im monat kannst ja nich mal ne pommesbude unterhalten. die RV/KV kommt dann noch mit dazu. vielen dank.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 21:38:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      #1 Ich finde die Frage ist nicht richtig gestellt.

      Es müßte korrekt heißen, was ist der Unterschied zwischen ICH-AG und Überbrückungsgeld.

      Die Ich-AG ist ein Hilfsmittel des Arbeitsamtes, um (arbeitslose) Leute gezielt zu unterstützen, um in die Selbständigkeit zugelangen. Es ist eine Starthilfe, die drei Jahre gewährt wird.

      im ersten Jahr: 600€ monatlich
      im zweiten Jahr: 400€
      im dritten Jahr: 200€
      (oder so ähnlich, ich habe die Zahlen gerade nicht parat)

      Nachteil der Ich-AG ist hier im Thread schon teilweise genannt worden. Ein weiterer Nachteil ist, daß man nicht mehr als 25000€ im Jahr verdienen darf.

      Wesentlich weniger bekannt ist das Überbrückungsgeld. Es ist auch ein Hilfsmittel des Arbeitsamtes um Arbeitslose in die Selbständigkeit zu bringen. Man muß allerdings nicht zwingend arbeitslos sein. Es geht auch ein nahtloser Übergang vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit. Man muß sich dann fiktiv arbeitslos melden. Das ÜG wird 6 Monate bezahlt. pro monat 160% des zustehenden Arbeitslosengeldes siehe auch. http://www.ueberbrueckungsgeld.de
      Der Höchstsatz liegt also demnach gesamt bei 18000€.


      Wer lange arbeitslos war, fährt unter Umständen besser, wenn er die ICH-AG beantragt, ansonsten immer das Überbrückungsgeld beantragen.

      Für alle Selbständigen unter Euch, vergeßt es, man kann es nicht im nachhinein beantragen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:49:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Politiker suchen halt Auswege, denn auch sie wissen, daß dauerhaft 5 Millionen Arbeitslose und ein Heer von Frührentnern aber auch normalen Rentnern die Staatskassen kollabieren läßt. Jetzt rächt sich eigentlich alles, was die letzten 20 Jahre verschlafen wurde. Im übrigen denke ich, daß die Entscheidungsträger mit solch einem unsinnigen Modell mehr an die östlichen Bundesländer dachte.

      Die ICH-AG, soviel kann man jetzt schon sagen ist gescheitert. So kann das unmöglich laufen. Die haben wohl Griechenland und die Türkei im Auge gehabt(Schuhputzer und Angler). Massenarmut lugt unten hervor, aber, das dürfte wohl beabsichtigt sein.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:57:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Eine AG - falls die "Ich-AG" im engeren Sinne wirklich eine AG ist - ist offenlegungspflichtig. :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 17:22:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich danke euch allen :) :)
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 11:36:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      gerade gelesen :D

      Die Bundesregierung will Frauen bei Start in die Selbstständigkeit beraten. Dafür gibt es seit März dieses Jahres die bundesweite Agentur für Gründerinnen. Unternehmerinnen und diejenigen, die es werden wollen, können sich leicht über die zentrale Hotline (01805)229022 (0,12 Euro/Min.) Rat holen. Die Agentur informiert über spezielle Beratungsstellen und Fördermaßnahmen, vermittelt Kontakte zu Expertinnen und Coaching-Angeboten.
      Zum Thema Ich-AG gibt es außerdem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die kostenlose Broschüre "Ich-AG und andere Kleingründungen".
      Zu bestellen unter der Telefonnummer (01888)6154171


      gruß
      matze :D


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