Linos Ag - Eine Aktie für die Zukunft ? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)
eröffnet am 26.05.04 13:59:49 von
neuester Beitrag 16.10.09 09:33:24 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 28.264.234 von Mutzinger am 13.03.07 07:21:44ok ok, du hast recht. habe einkaufstour wohl zu schnell in den mund genommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.261.823 von Casino_Royal am 12.03.07 21:37:21ich habe gestern auch keine meldungen bezüglich der aktie vernommen. wie dem auch sei, gestern ordentlicher kursgewinn. im moment schauts aber nicht danach aus. nach gestrigem kleinen kursanstieg haben wahrscheinlich einige anleger den gwinn mitgenommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.267.743 von timmy05 am 13.03.07 11:18:52Wieso !!??
RT Xetra 22,70 Euronen und
RT Frankfurt 23,20 Euronen
RT Xetra 22,70 Euronen und
RT Frankfurt 23,20 Euronen
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.268.004 von Mutzinger am 13.03.07 11:34:39Alles ist im grünen Bereich und die Analysten würden wohl sagen: "Der Aufwertstrend ist ungebrochen und der Aktienkurs bewegt sich im Aufwärtskanal!"
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.273.603 von Casino_Royal am 13.03.07 16:14:10ja, ok, ich stimme dir zu. wir können zufríeden sein mit dem bisherigen gesamtverlauf der kursentwicklung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.277.128 von Casino_Royal am 13.03.07 18:50:03hi, ja, jetzt auch noch im grünen bereich.... wenn es so weiter geht, glaube auch ich, dass bald schon die 24 euronen auftauchen.
Wenns dann bald nach oben geht, dann könnte es auch etwas schneller gehen und es werden sich dann einige Anleger einkaufen. Momentan wartet man scheinbar noch ab!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.293.715 von Casino_Royal am 14.03.07 17:39:10bin gespannt auf morgen.
gruß
gruß
Schönen Abend an alle, ich habe heute ein abfindungsangebot von der optco gmbh für meine linos aktien bekommen und weiß nix damit anzufangen. da ich laie bin meine frage: was ist ein abfindungsangebot und was könnte im schlimmsten fall passieren, wenn ich nicht darauf eingehe?
kudddel
kudddel
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.296.637 von Kudddel am 14.03.07 20:17:26Nix !!!
Zettel nehemen und verbrennen !!! Dann haste weningstens noch was von....maht warm (kurze Zeit)
Zettel nehemen und verbrennen !!! Dann haste weningstens noch was von....maht warm (kurze Zeit)
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.302.418 von Mutzinger am 15.03.07 07:39:04Das heisst also, du bist auch der Meinung, man soll keine Angebote annehmen und doch lieber auf eine Nachbesserung warten? Ich denke auch, dass in dem Fall die Chancen größer sind! Ich denke so wurde es auch von den Experten von "SdK AktionärsNews" gesagt...
Also Fazit: dabeibleiben!
Also Fazit: dabeibleiben!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.296.637 von Kudddel am 14.03.07 20:17:26Ich denke folgender Artikel sollte dir weiterhelfen:
http://www.ariva.de/news/2237107/LINOS_mit_Chancen_SdK_Aktio…
Schau ihn dir an, dann weisst du weiter!
http://www.ariva.de/news/2237107/LINOS_mit_Chancen_SdK_Aktio…
Schau ihn dir an, dann weisst du weiter!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.296.637 von Kudddel am 14.03.07 20:17:26hi kuddel.
mutzingers tip kannst du dir zu herzen nehmen. und der von whitelight verlinkte artikel bekräftigt nur mutzingers rat. es wird eine nachbesserung geben, also behalte fürs erste mal ruhig deine aktien. kann ja nichts schief gehen.
gruß
mutzingers tip kannst du dir zu herzen nehmen. und der von whitelight verlinkte artikel bekräftigt nur mutzingers rat. es wird eine nachbesserung geben, also behalte fürs erste mal ruhig deine aktien. kann ja nichts schief gehen.
gruß
danke erst einmal für eure antworten. nun frage ich mich, die aktien sind ja nun schon seit wochen so um die 20 €, warum die so ein niedriges angebot machen.. wäre doch blöd es anzunehmen. und wenn ich solche angebote nicht annehme, kann es dann passieren, das meine aktien irgendwann wertlos sind? ich komme immernoch nicht so recht klar, warum die meine aktien haben wollen!
kudddel
kudddel
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.308.510 von Kudddel am 15.03.07 13:42:13...das meine aktien irgendwann wertlos sind?
Nein !!!
Schau dir mal SAP SI an....die wollten die Aktien für 24 euro haben....und heute sind sie bei 40 Euronen.
Die müssen und werden nochmal nachbessern müssen wenn sie alle haben wollen !!!
Außerdem haben wir ja ne ordentliche Divid. die nächsten Jahre bekommen !!!
Fonds sind ja auch noch investiert !!!
Nein !!!
Schau dir mal SAP SI an....die wollten die Aktien für 24 euro haben....und heute sind sie bei 40 Euronen.
Die müssen und werden nochmal nachbessern müssen wenn sie alle haben wollen !!!
Außerdem haben wir ja ne ordentliche Divid. die nächsten Jahre bekommen !!!
Fonds sind ja auch noch investiert !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.308.510 von Kudddel am 15.03.07 13:42:13ich möchte hier ein wenig korrigieren. seit wochen so um die 22 euro. das ist eine differenz von 10% zu 20 euro, nicht gerade wenig.
gruß
gruß
morgen!
hoffen wir auf einen guten wochenausklang.
gruß
hoffen wir auf einen guten wochenausklang.
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.308.510 von Kudddel am 15.03.07 13:42:13Ich denke auf den Rat der Teilnehmer hier im Forum kannst du vertrauen! Die meisten sind wohl schon länger bei der Börse dabei und wissen was sie tun. Ich bleibe dabei und sage: Kein Stück aus der Hand geben!
Wird sich am Ende auszahlen...
Wird sich am Ende auszahlen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.310.097 von timmy05 am 15.03.07 15:04:37Ja und ich denke, dass wir die 22 € auch nachhaltig hinter uns haben!
danke für euren rat. wollen wir hoffen, was white gesagt hat.
gruß kudddel
gruß kudddel
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.358.395 von Kudddel am 18.03.07 18:28:50whitelight wird schon recht haben. ich denke auch, dass die 22 bis 22,50 euro nachhaltig erreicht wurden. ziel sind zunächst die 23 bis 23,50 euro, um dann die von mutzinger erwarteten 24 euronen in angriff zu nehmen.
zur erinnerung: ab übermorgen findet die messe laser china 2007 in shanghai statt. hoffentlich wird es ein erfolg für den aussteller linos, am besten mit ein paar aufträgen oder anfragen chinesischer interessenten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.367.300 von timmy05 am 19.03.07 10:49:29von den 23.50 sind wir ja gar nicht so weit entfernt. als tageshoch gab es die 23.43 euro. mutzinger lässt grüßen.
Manch einer würde vielleicht denkden, dass der Wert jetzt einiges an Federn gelassen hat - ich würde sagen, dass das nicht signifikant ist und dem weiteren Anstieg nur gut tun wird. Ich denke, es sollte auch nicht mehr weit unter 22 € gehen, wenn überhaupt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.378.008 von Casino_Royal am 19.03.07 19:54:13der kurs ist näher an den 23 als an den 22 dran, deshalb denke ich, dass diese woche noch die 23 nachhaltig erreicht und gehalten werden wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.384.728 von timmy05 am 20.03.07 10:39:22Man muss noch abwarten, vielleicht ist ja der angespannte Börsenmarkt verantwortlich für die moderaten Anstiege in den letzten Wochen. Sollte es mit der Börse weiterlaufen, dann vlt. auch bei Linos um so mehr - abwarten... Bisher haben wir ja nichts falsch gemacht!
moin!
im moment ist ja noch tote hose. wahrscheinlich sind aller augen auf die heute beginnende messe Laser China 2007 in shanghai gerichtet , nur so zur erinnerung.
gruß
im moment ist ja noch tote hose. wahrscheinlich sind aller augen auf die heute beginnende messe Laser China 2007 in shanghai gerichtet , nur so zur erinnerung.
gruß
Nach dem die US-Notenbank, den Leitzins unverändert gelassen hat, gab es beim DAX einen regelrechten Startschuss, wenn das so weiter anhält, dann könnte es bei Linos auch stärker nach oben gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.402.938 von timmy05 am 21.03.07 09:49:360,5% ist doch auch was und für mich nicht gerade eine tote Hose!
DGAP-News : LINOS AG schließt Geschäftsjahr 2006 erfolgreich ab
LINOS AG / Jahresergebnis
Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Umsatz steigt im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent auf 87,4 Mio. EUR.
Operatives Ergebnis (EBIT) beträgt 8,3 Mio. EUR. Vorstand erwartet für 2007
Umsatzsteigerung im Basisgeschäft um rund 8 Prozent und operatives Ergebnis
ohne Berücksichtigung der Sonderaufwendungen aus der Übernahme von zirka 12
Mio. EUR.
Göttingen, 22. März 2007. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im
Geschäftsjahr 2006 einen Konzernumsatz in Höhe von 87,4 Mio. EUR erzielt.
Dies entspricht einem Anstieg von 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
(81,7 Mio. EUR). Betrachtet man nur das Basisgeschäft ohne den Großauftrag
von einem türkischen Technologieunternehmen, so stieg der Umsatz im
Berichtsjahr um 13,8 Prozent. Der Zuwachs beruht im Wesentlichen auf der
guten Konjunktur im Halbleitermarkt sowie der positiven
Geschäftsentwicklung im Bereich Health Care & Life Sciences.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 8,3 Mio. EUR um 7,4 Prozent unter dem
Vorjahreswert (9,0 Mio. EUR). Die Übernahme durch die Optco Akquisitions
GmbH belastete das EBIT mit 1,2 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern (EAT)
verminderte sich durch einmalige Sondereinflüsse im Rahmen der Übernahme
von 4,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2005 auf 6 TEUR im Berichtsjahr.
Hauptursache hierfür war, dass durch den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der Optco Akquisitions GmbH die steuerlichen
Verlustvorträge der LINOS AG nicht nutzbar waren und daher Abschreibungen
auf das hierauf gebildete Tax Asset in Höhe von insgesamt 3,7 Mio. EUR
vorgenommen wurden.
Umsatzerlöse nach Regionen
In Deutschland steigerte LINOS den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio.
auf 39,7 Mio. EUR. Grund hierfür war der gestiegene Umsatz im Segment
Defense. Im übrigen Europa legte der Umsatz von 29,4 Mio. auf 30,5 Mio. EUR
zu. Dies ist im Wesentlichen auf die gute Konjunktur im Halbleiterbereich
zurückzuführen. Das selbe gilt für die USA. Hier stieg der Umsatz von 7,5
Mio. EUR im Vorjahr auf 8,7 Mio. EUR im Berichtsjahr. In den sonstigen
Ländern verzeichnete LINOS im Berichtsjahr auf Grund des sehr guten
Geschäfts im Marktsegment Katalog in Japan sowie im Halbleiterbereich in
Israel einen Umsatzanstieg von 6,2 Mio. auf 8,5 Mio. EUR.
Entwicklung in den drei Geschäftsbereichen
Im Geschäftsbereich Information Technology & Communications sind die
Umsätze im Berichtsjahr um 3,9 Prozent auf 20,2 Mio. EUR gesunken. Zu Buche
schlugen hier primär der planmäßige Umsatzrückgang im
Technologietransfer-Projekt Türkei und – in geringerem Umfang – die
Insolvenz der Agfa Photo GmbH. Der Umsatz im Segment Defense hingegen stieg
um rund 5,1 Mio. auf 9,2 Mio. EUR. Der Anteil des Geschäftsbereichs am
Gesamtumsatz sank von 25,8 auf 23,2 Prozent.
Im Geschäftsbereich Industrial Manufacturing erhöhte LINOS den Umsatz im
Vergleich zum Geschäftsjahr 2005 um 16,5 Prozent auf 37,2 Mio. EUR. Dieses
Wachstum wurde hauptsächlich in denjenigen Segmenten verzeichnet, die von
der Halbleiterkonjunktur getragen werden. Der Anteil des Geschäftsbereichs
am Gesamtumsatz stieg von 39,0 Prozent im Vorjahr auf 42,5 Prozent im
abgelaufenen Geschäftsjahr.
Der Umsatz im Geschäftsbereich Health Care & Life Sciences stieg um 4,3
Prozent auf 30,0 Mio. EUR. Im Segment Biotechnology erhöhte sich der Umsatz
um 74,9 Prozent, während der Umsatz im Segment Dental Technology bedingt
durch eine Marktschwäche insbesondere in Nordamerika um 26,8 Prozent sank.
Der Umsatzanteil des Geschäftsbereiches am Gesamtumsatz blieb mit 34,3
Prozent nahezu konstant (Vorjahr: 35,2 Prozent).
Auftragslage
Der Auftragseingang sank um 5,9 Prozent auf 85,8 Mio. EUR (Vorjahr: 91,1
Mio. EUR). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragseingang 2005
durch zwei neue Rahmenaufträge über jeweils zweistellige Millionenbeträge,
die der Geschäftsbereich Information Technology & Communications akquiriert
hatte, überdurchschnittlich hoch lag.
Der Auftragsbestand sank im Vergleich zum Vorjahr leicht von 71,9 Millionen
auf 70,3 Millionen Euro am 31. Dezember 2006. Hier zeigt sich einerseits
dass LINOS den Großauftrag aus der Türkei weiter abgearbeitet hat und
andererseits dass das im Jahr 2009 auslaufende Technologietransfer-Projekt
erfolgreich durch neue Aufträge kompensiert wird.
Ausblick
Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2007 von einer Umsatzsteigerung im
Basisgeschäft in Höhe von etwa 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus, nach
mehr als 13 Prozent im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er erwartet ein
operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von zirka 12 Mio. EUR. Dabei sind
Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions
GmbH resultieren, nicht berücksichtigt.
Volker Brockmeyer, Vorstand der LINOS AG: 'Wir haben ein erfolgreiches Jahr
hinter uns. Und nun freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Qioptiq, die
wir intensiv vorantreiben. Beide Unternehmen passen sehr gut zusammen –
hinsichtlich der Marktpräsenz, der Produktprogramme, des Kundenportfolios
wie auch in technologischer Hinsicht. Gemeinsam haben wir bessere Chancen,
auf den attraktiven, aber unter außerordentlich hohem Druck stehenden
Photonics-Märkten erfolgreich zu bestehen. Diese Chancen wollen wir in den
nächsten Monaten und Jahren nutzen.'
Der Vorstand steht gerne für Telefoninterviews zur Verfügung.
Der vollständige Geschäftsbericht steht im Internet unter www.linos.de zum
Download zur Verfügung.
LINOS AG im Profil
Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer
Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS
Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,
Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General
Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen entstand
1996 aus einem Management Buy-out und hat seither verschiedene
Photonics-Unternehmen akquiriert und integriert, zuletzt die Rodenstock
Präzisionsoptik aus München. Die LINOS AG fokussiert sich auf die drei
strategischen Geschäftsfelder Information Technology & Communications,
Health Care & Life Sciences sowie Industrial Manufacturing. Konzernweit
arbeiten 750 hoch qualifizierte Mitarbeiter für die LINOS AG. Produziert
wird an drei Standorten in Deutschland und in einem Werk in Polen. In den
wichtigen Exportländern USA, Großbritannien und Frankreich unterhält LINOS
eigene Vertriebsgesellschaften. Vielleicht jetzt hier ein Satz zu dem
Mehrheitsgesellschafter? www.linos.de.
LINOS AG, Investor Relations
Königsallee 23, 37081 Göttingen
Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
DGAP 22.03.2007
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: LINOS AG
Königsallee 23
37081 Göttingen Deutschland
Telefon: +49 (0)551 69 35-126
Fax: +49 (0)551 69 35-120
E-mail: ir@linos.de
www: ir@linos.de
ISIN: DE0005256507
WKN: 525650
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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LINOS AG / Jahresergebnis
Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Umsatz steigt im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent auf 87,4 Mio. EUR.
Operatives Ergebnis (EBIT) beträgt 8,3 Mio. EUR. Vorstand erwartet für 2007
Umsatzsteigerung im Basisgeschäft um rund 8 Prozent und operatives Ergebnis
ohne Berücksichtigung der Sonderaufwendungen aus der Übernahme von zirka 12
Mio. EUR.
Göttingen, 22. März 2007. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im
Geschäftsjahr 2006 einen Konzernumsatz in Höhe von 87,4 Mio. EUR erzielt.
Dies entspricht einem Anstieg von 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
(81,7 Mio. EUR). Betrachtet man nur das Basisgeschäft ohne den Großauftrag
von einem türkischen Technologieunternehmen, so stieg der Umsatz im
Berichtsjahr um 13,8 Prozent. Der Zuwachs beruht im Wesentlichen auf der
guten Konjunktur im Halbleitermarkt sowie der positiven
Geschäftsentwicklung im Bereich Health Care & Life Sciences.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 8,3 Mio. EUR um 7,4 Prozent unter dem
Vorjahreswert (9,0 Mio. EUR). Die Übernahme durch die Optco Akquisitions
GmbH belastete das EBIT mit 1,2 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern (EAT)
verminderte sich durch einmalige Sondereinflüsse im Rahmen der Übernahme
von 4,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2005 auf 6 TEUR im Berichtsjahr.
Hauptursache hierfür war, dass durch den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der Optco Akquisitions GmbH die steuerlichen
Verlustvorträge der LINOS AG nicht nutzbar waren und daher Abschreibungen
auf das hierauf gebildete Tax Asset in Höhe von insgesamt 3,7 Mio. EUR
vorgenommen wurden.
Umsatzerlöse nach Regionen
In Deutschland steigerte LINOS den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio.
auf 39,7 Mio. EUR. Grund hierfür war der gestiegene Umsatz im Segment
Defense. Im übrigen Europa legte der Umsatz von 29,4 Mio. auf 30,5 Mio. EUR
zu. Dies ist im Wesentlichen auf die gute Konjunktur im Halbleiterbereich
zurückzuführen. Das selbe gilt für die USA. Hier stieg der Umsatz von 7,5
Mio. EUR im Vorjahr auf 8,7 Mio. EUR im Berichtsjahr. In den sonstigen
Ländern verzeichnete LINOS im Berichtsjahr auf Grund des sehr guten
Geschäfts im Marktsegment Katalog in Japan sowie im Halbleiterbereich in
Israel einen Umsatzanstieg von 6,2 Mio. auf 8,5 Mio. EUR.
Entwicklung in den drei Geschäftsbereichen
Im Geschäftsbereich Information Technology & Communications sind die
Umsätze im Berichtsjahr um 3,9 Prozent auf 20,2 Mio. EUR gesunken. Zu Buche
schlugen hier primär der planmäßige Umsatzrückgang im
Technologietransfer-Projekt Türkei und – in geringerem Umfang – die
Insolvenz der Agfa Photo GmbH. Der Umsatz im Segment Defense hingegen stieg
um rund 5,1 Mio. auf 9,2 Mio. EUR. Der Anteil des Geschäftsbereichs am
Gesamtumsatz sank von 25,8 auf 23,2 Prozent.
Im Geschäftsbereich Industrial Manufacturing erhöhte LINOS den Umsatz im
Vergleich zum Geschäftsjahr 2005 um 16,5 Prozent auf 37,2 Mio. EUR. Dieses
Wachstum wurde hauptsächlich in denjenigen Segmenten verzeichnet, die von
der Halbleiterkonjunktur getragen werden. Der Anteil des Geschäftsbereichs
am Gesamtumsatz stieg von 39,0 Prozent im Vorjahr auf 42,5 Prozent im
abgelaufenen Geschäftsjahr.
Der Umsatz im Geschäftsbereich Health Care & Life Sciences stieg um 4,3
Prozent auf 30,0 Mio. EUR. Im Segment Biotechnology erhöhte sich der Umsatz
um 74,9 Prozent, während der Umsatz im Segment Dental Technology bedingt
durch eine Marktschwäche insbesondere in Nordamerika um 26,8 Prozent sank.
Der Umsatzanteil des Geschäftsbereiches am Gesamtumsatz blieb mit 34,3
Prozent nahezu konstant (Vorjahr: 35,2 Prozent).
Auftragslage
Der Auftragseingang sank um 5,9 Prozent auf 85,8 Mio. EUR (Vorjahr: 91,1
Mio. EUR). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragseingang 2005
durch zwei neue Rahmenaufträge über jeweils zweistellige Millionenbeträge,
die der Geschäftsbereich Information Technology & Communications akquiriert
hatte, überdurchschnittlich hoch lag.
Der Auftragsbestand sank im Vergleich zum Vorjahr leicht von 71,9 Millionen
auf 70,3 Millionen Euro am 31. Dezember 2006. Hier zeigt sich einerseits
dass LINOS den Großauftrag aus der Türkei weiter abgearbeitet hat und
andererseits dass das im Jahr 2009 auslaufende Technologietransfer-Projekt
erfolgreich durch neue Aufträge kompensiert wird.
Ausblick
Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2007 von einer Umsatzsteigerung im
Basisgeschäft in Höhe von etwa 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus, nach
mehr als 13 Prozent im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er erwartet ein
operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von zirka 12 Mio. EUR. Dabei sind
Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions
GmbH resultieren, nicht berücksichtigt.
Volker Brockmeyer, Vorstand der LINOS AG: 'Wir haben ein erfolgreiches Jahr
hinter uns. Und nun freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Qioptiq, die
wir intensiv vorantreiben. Beide Unternehmen passen sehr gut zusammen –
hinsichtlich der Marktpräsenz, der Produktprogramme, des Kundenportfolios
wie auch in technologischer Hinsicht. Gemeinsam haben wir bessere Chancen,
auf den attraktiven, aber unter außerordentlich hohem Druck stehenden
Photonics-Märkten erfolgreich zu bestehen. Diese Chancen wollen wir in den
nächsten Monaten und Jahren nutzen.'
Der Vorstand steht gerne für Telefoninterviews zur Verfügung.
Der vollständige Geschäftsbericht steht im Internet unter www.linos.de zum
Download zur Verfügung.
LINOS AG im Profil
Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer
Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS
Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,
Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General
Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen entstand
1996 aus einem Management Buy-out und hat seither verschiedene
Photonics-Unternehmen akquiriert und integriert, zuletzt die Rodenstock
Präzisionsoptik aus München. Die LINOS AG fokussiert sich auf die drei
strategischen Geschäftsfelder Information Technology & Communications,
Health Care & Life Sciences sowie Industrial Manufacturing. Konzernweit
arbeiten 750 hoch qualifizierte Mitarbeiter für die LINOS AG. Produziert
wird an drei Standorten in Deutschland und in einem Werk in Polen. In den
wichtigen Exportländern USA, Großbritannien und Frankreich unterhält LINOS
eigene Vertriebsgesellschaften. Vielleicht jetzt hier ein Satz zu dem
Mehrheitsgesellschafter? www.linos.de.
LINOS AG, Investor Relations
Königsallee 23, 37081 Göttingen
Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
DGAP 22.03.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: LINOS AG
Königsallee 23
37081 Göttingen Deutschland
Telefon: +49 (0)551 69 35-126
Fax: +49 (0)551 69 35-120
E-mail: ir@linos.de
www: ir@linos.de
ISIN: DE0005256507
WKN: 525650
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.588 von Lintorfer am 22.03.07 10:45:56das jahresergebnis ist ausgeprochen positiv. auch der jahresausblick für 2007 durch den linosvorstand kündigt umsatzsteigerungen an und das verheisst gutes. beste argumente für kursanstieg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.807 von timmy05 am 22.03.07 10:55:19und dieser kursanstieg schlägt sich heute nieder an den märkten. in der xetra schöner umsatz und ein momentaner kursanstieg um 2.9% auf 22,95. die 23 sind bald erreicht und dann die von mutzinger geforderten 24 euronen werden auch nicht lange auf sich warten lassen.
gruß
gruß
5% plus und 23,40 euronen bei schönen umsätzen...na, wer sagts denn.
Und !!?? Was hab ich gesagt !!!
Da waren sie ja heute schon, die 24 Euronen...
Abwarten, da geht noch was !!!
Gruß Mutzi
Da waren sie ja heute schon, die 24 Euronen...
Abwarten, da geht noch was !!!
Gruß Mutzi
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.436.788 von Mutzinger am 22.03.07 17:42:02ja, stimmt. um genau zu sein, waren es genau 24,07 euronen
gruß
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.436.788 von Mutzinger am 22.03.07 17:42:02Da muss auf jeden Fall was gehen. Die nächsten tage und Wochen wird der Anstieg wohl auch weiter fortgesetzt. Und bei der aktuellen Marktlage dürfte das ja kein Problem sein!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.438.007 von timmy05 am 22.03.07 18:34:35Die 24 Euronen wurden aber heute aber nur gestreift, aber ich denke es geht noch drüber. Ich denke man braucht auch nicht mehr viel Geduld...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.439.762 von Casino_Royal am 22.03.07 19:53:56früher oder später müssen die 24 erreicht werden. unsere geduld wird sich auch dann ausgezahlt machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.448.522 von timmy05 am 23.03.07 11:23:50Die Märkte steigen, dann wird es früher oder später auch hier hoch gegen...
Heute steht der Kurs zwar unverändert, tut dem Anstieg aber nur gut! Es gibt noch überhaupt keinen Grund zur Sorge...
moin!
auf ein neues und einen guten wochenstart! ich will unbedingt diese woche die 24 euronen sehen!
gruß
auf ein neues und einen guten wochenstart! ich will unbedingt diese woche die 24 euronen sehen!
gruß
eigentlich wollte ich die 24 euronen ende der woche sehen. aber wenn heute schon 24,17 ereicht werden, umso besser.
die müssten jetzt nur noch gehalten werden und weitere kurssrpünge sind nicht auszuschliessen.
gruß
die müssten jetzt nur noch gehalten werden und weitere kurssrpünge sind nicht auszuschliessen.
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.504.023 von timmy05 am 26.03.07 18:03:40
Die 24 € sind jetzt ganz in der nähe, schon zum greifen nahe, morgen werden sie dann wohl auch auf Schlusskursbasis gehalten werden. Ich freu mich drauf. Und dann gehts auch weiter und wir nehmen uns ein neues Ziel in Visier...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.505.926 von Mutzinger am 26.03.07 19:27:30Ja ich merk schon, hier kommt gut Stimmung auf...
auf der homepage der linos ag ist wieder ein neuer termin für den nächsten messestand angekündigt. linos ag wird auf der messe CLEO 2007 8. - 10. Mai 2007, Baltimore, USA vertreten sein. soeben ist die messe in shanghai vorbei und nun schon ein neuer auftritt.
das zeugt von seriösität und ambitionen. die usa gehören zu den wichtigsten exportländern und sind neben grossbritannien und frankreich das land, in dem linos eigene vertriebsgesellschaften unterhält.
insofern ist es mehr als klug, dort auf der messe vertreten zu sein.
gruß
das zeugt von seriösität und ambitionen. die usa gehören zu den wichtigsten exportländern und sind neben grossbritannien und frankreich das land, in dem linos eigene vertriebsgesellschaften unterhält.
insofern ist es mehr als klug, dort auf der messe vertreten zu sein.
gruß
zwar ist momentan etwas getrieb im sand, aber die 23 sind weit überschritten und nachhaltig. es ist auch nur eine frage der zeit, dass die 24 auch nachhaltig wird.
im moment 24,32. in Fra sogar 24,55. das bedeutet 52-Wochen-Hoch!
wenn die 24 bis ende der woche gehalten wird, dann ist für die kommenden wochen nichts garnatiert. den mutzinger wirds freuen
wenn die 24 bis ende der woche gehalten wird, dann ist für die kommenden wochen nichts garnatiert. den mutzinger wirds freuen
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.540.142 von timmy05 am 28.03.07 12:31:51Das ist schon aussergewöhnlich, wie Linos heute gelaufen ist! 5% haben wir heute erlebt, das hats so oft nicht gegeben die letzten Wochen...
Und von wegen Mutzinger wirds freuen... - es freut uns doch alle!
Und von wegen Mutzinger wirds freuen... - es freut uns doch alle!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.549.643 von Casino_Royal am 28.03.07 19:53:15Naja, die die das Angebot vor längerer Zeit angenommen haben sicher nicht....
Gruß
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.552.414 von Mutzinger am 28.03.07 22:20:11Mit den Leuten, die das Angebot angenommen haben, möchte sicherlich keiner mitfühlen... autsch, autsch, autsch...
Jetzt wird Linos sogar wahrscheinlich mal eben so die 25-ger Marke nehmen.... warum auch nicht?
Jetzt wird Linos sogar wahrscheinlich mal eben so die 25-ger Marke nehmen.... warum auch nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.552.414 von Mutzinger am 28.03.07 22:20:11die ärgern sich nun grün, dass sie ihre linosaktien aus der hand gegeben haben.
gruß
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.560.855 von Casino_Royal am 29.03.07 14:05:47die 25er marke? ja, warum eigentlich nicht. aber zunächst müssen die 24 stabil stehen. dann wird die von dir gewünschte 25er marke auch geknackt werden.
gruß
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.563.924 von timmy05 am 29.03.07 15:58:48Also ich seh das jetzt ganz optimistisch! Solange es hoch geht sollte man dabeibleiben, dann wenns runtergeht, einfach Stoppkurs festlegen und man ist auf jeden Fall im grünen Bereicht. Ich denke aber, dass bei Linos noch weiter aufwärts gehen könnte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.590.835 von Casino_Royal am 30.03.07 19:08:32Die 24 als erstes Kursziel waren doch ganz gut !!! Oder ???
Na, wer von Euch Schlingeln hat denn hier die eine Aktie mit Verkaufslimit 525.650,00 Euro ins Xetra-Orderbuch reingestellt...
24,80 1 83
24,84 1 486
24,85 1 2.000
24,90 1 100
24,93 1 700
24,97 1 590
25,25 1 100
27,39 1 25.000
49,99 1 10
525.650,00 1 1
24,80 1 83
24,84 1 486
24,85 1 2.000
24,90 1 100
24,93 1 700
24,97 1 590
25,25 1 100
27,39 1 25.000
49,99 1 10
525.650,00 1 1
Interessant ist folgendes:
Die HV wurde immer recht früh einberufen:
Für das GJ2003 am 02.04.2004
Für das GJ2004 am 01.04.2005
Für das GJ2005 am 30.03.2006
Für das GJ2006 am ?????????. Tja, da scheiden sich die Geister. Vermute aber, daß die Gesellschaft so spät wie möglich die HV einberufen wird. Zudem wurde am 30.03. veröffentlicht: "Die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens sind noch nicht erfolgt.". Heute sind nun schon fast 3 Monate vergangen und noch immer keine Neuigkeiten? Seltsam. So langsam sind die Gerichte diesbzgl. ja nicht, daß nicht schon ein Termin bekannt gegeben wurde.
Die HV wurde immer recht früh einberufen:
Für das GJ2003 am 02.04.2004
Für das GJ2004 am 01.04.2005
Für das GJ2005 am 30.03.2006
Für das GJ2006 am ?????????. Tja, da scheiden sich die Geister. Vermute aber, daß die Gesellschaft so spät wie möglich die HV einberufen wird. Zudem wurde am 30.03. veröffentlicht: "Die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens sind noch nicht erfolgt.". Heute sind nun schon fast 3 Monate vergangen und noch immer keine Neuigkeiten? Seltsam. So langsam sind die Gerichte diesbzgl. ja nicht, daß nicht schon ein Termin bekannt gegeben wurde.
DGAP-News : LINOS AG: erfreuliche Entwicklung bei Umsatz und Ergebnis im ersten Halbjahr
LINOS AG / Halbjahresergebnis
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Göttingen, 2. August 2007. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im ersten
Halbjahr 2007 Umsätze in Höhe von 46,5 Mio. EUR erzielt. Dies entspricht
einem Anstieg von 6,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres
(43,5 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) legte in den ersten sechs Monaten 2007 um
19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu; es stieg von 4,9 Mio. auf
5,8 Mio. EUR. Das Vorsteuerergebnis (EBT) wuchs im gleichen Zeitraum um
21,9 Prozent von 4,3 Mio. auf 5,2 Mio. EUR. Das Halbjahresergebnis wurde
durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Optco
Akquisitions GmbH in Höhe von 0,5 Mio. EUR belastet.
Beim Auftragseingang verzeichnete das Unternehmen einen Rückgang um 12,9
Prozent – von 47,1 Mio. EUR im außergewöhnlich starken Vorjahreshalbjahr
auf 41,1 Mio. EUR im Berichtszeitraum.
Nach einem Umsatzwachstum von mehr als 13 Prozent im abgelaufenen
Geschäftsjahr, geht LINOS für das Geschäftsjahr 2007 von einer
Umsatzsteigerung in Höhe von etwa 7 Prozent aus. Hierbei betrachtet das
Unternehmen nur das Basisgeschäft und lässt den Auftrag zum
Technologietransfer mit einem türkischen Technologieunternehmen
unberücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Dreimonatsberichtes hatte LINOS noch ein Umsatzwachstum von etwa 8 Prozent
erwartet. Die zurückgenommene Erwartung spiegelt eine schwächere
Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Information Technology &
Communications durch Auftragsverschiebungen im Segment Defense wider. Zudem
erwartet das Unternehmen ein bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe
von zirka 12 Mio. EUR ohne Abzug der Sonderaufwendungen, die aus der
Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Der vollständige Halbjahresbericht steht im Internet unter www.linos.de zum
Download zur Verfügung.
LINOS AG im Profil
Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer
Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS
Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,
Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General
Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört
seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im
Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und
Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 750 hoch
qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und
Warschau hat LINOS 2006 einen Umsatz von 87 Millionen Euro erzielt.
www.linos.de.
LINOS AG, Public Relations, Marina Schaefer
Königsallee 23, 37081 Göttingen
Tel. 0551 6935-123, Fax 0551 6935-120, marina.schaefer@linos.de
DGAP 02.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: LINOS AG
Königsallee 23
37081 Göttingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)551 69 35-126
Fax: +49 (0)551 69 35-120
E-mail: ir@linos.de
Internet: ir@linos.de
ISIN: DE0005256507
WKN: 525650
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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LINOS AG / Halbjahresergebnis
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Göttingen, 2. August 2007. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im ersten
Halbjahr 2007 Umsätze in Höhe von 46,5 Mio. EUR erzielt. Dies entspricht
einem Anstieg von 6,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres
(43,5 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) legte in den ersten sechs Monaten 2007 um
19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu; es stieg von 4,9 Mio. auf
5,8 Mio. EUR. Das Vorsteuerergebnis (EBT) wuchs im gleichen Zeitraum um
21,9 Prozent von 4,3 Mio. auf 5,2 Mio. EUR. Das Halbjahresergebnis wurde
durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Optco
Akquisitions GmbH in Höhe von 0,5 Mio. EUR belastet.
Beim Auftragseingang verzeichnete das Unternehmen einen Rückgang um 12,9
Prozent – von 47,1 Mio. EUR im außergewöhnlich starken Vorjahreshalbjahr
auf 41,1 Mio. EUR im Berichtszeitraum.
Nach einem Umsatzwachstum von mehr als 13 Prozent im abgelaufenen
Geschäftsjahr, geht LINOS für das Geschäftsjahr 2007 von einer
Umsatzsteigerung in Höhe von etwa 7 Prozent aus. Hierbei betrachtet das
Unternehmen nur das Basisgeschäft und lässt den Auftrag zum
Technologietransfer mit einem türkischen Technologieunternehmen
unberücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Dreimonatsberichtes hatte LINOS noch ein Umsatzwachstum von etwa 8 Prozent
erwartet. Die zurückgenommene Erwartung spiegelt eine schwächere
Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Information Technology &
Communications durch Auftragsverschiebungen im Segment Defense wider. Zudem
erwartet das Unternehmen ein bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe
von zirka 12 Mio. EUR ohne Abzug der Sonderaufwendungen, die aus der
Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Der vollständige Halbjahresbericht steht im Internet unter www.linos.de zum
Download zur Verfügung.
LINOS AG im Profil
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Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS
Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,
Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General
Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört
seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im
Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und
Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 750 hoch
qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und
Warschau hat LINOS 2006 einen Umsatz von 87 Millionen Euro erzielt.
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DGAP 02.08.2007
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WKN: 525650
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Moin moin,
wie sieht es eigentlich mit der HV am 30.08. aus? Gibt es da schon jemand von den üblichen Verdächtigen der vor Ort ist und noch ein paar wenige (sehr wenige) Stimmen vertreten möchte?
Gruß
E.L.
wie sieht es eigentlich mit der HV am 30.08. aus? Gibt es da schon jemand von den üblichen Verdächtigen der vor Ort ist und noch ein paar wenige (sehr wenige) Stimmen vertreten möchte?
Gruß
E.L.
War wer bei der HV gibt es was neues
Keiner mehr investiert ausser mir
Eine Aktie mit Zukunft?
Und die Pusher on Board machen sich vom Hof?
Take the money and run!
Und die Pusher on Board machen sich vom Hof?
Take the money and run!
Hallo !
Ist hier noch jemand ?
Hat jemand gemerkt, dass am Mittwoch und Donnerstag jeweils gut 9000 Stück zum Xetraschluss umgegangen sind ?
Ist hier noch jemand ?
Hat jemand gemerkt, dass am Mittwoch und Donnerstag jeweils gut 9000 Stück zum Xetraschluss umgegangen sind ?
03.04.2008/08:55:55
DGAP-Ad hoc: LINOS AG deutsch
DGAP-Ad hoc: LINOS AG: Squeeze-out Verlangen der Optco Akquisitions GmbH
LINOS AG / Squeeze-Out
03.04.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch dieDGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen hat heute gegenüber demVorstand der LINOS AG (ISIN DE0005256507) das förmliche Verlangen gestellt,dass die Hauptversammlung der LINOS AG die Übertragung der Aktien derMinderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH alsHauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.Die Optco Akquisitions GmbH hält eine Beteiligung von rund 95,32 % an derLINOS AG und ist damit Hauptaktionärin in Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1Aktiengesetz.
LINOS AG im ProfilDie LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischerSysteme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOSEntwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im GeneralStandard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehörtseit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee imDesign und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten undModulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hochqualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen undWarschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt.www.linos.de.
Hubertus DorniedenInvestor RelationsKönigsallee 2337081 GöttingenTelefon: (0551) 69 35-126Fax: (0551) 69 35-120E-Mail: IR@linos.dewww.linos.de
03.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: LINOS AG
Königsallee 23
37081 Göttingen
Deutschland
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Fax: +49 (0)551 69 35-120
E-Mail: ir@linos.de
Internet: ir@linos.de
ISIN: DE0005256507
WKN: 525650
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg,
Düsseldorf
DGAP-Ad hoc: LINOS AG deutsch
DGAP-Ad hoc: LINOS AG: Squeeze-out Verlangen der Optco Akquisitions GmbH
LINOS AG / Squeeze-Out
03.04.2008
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Die Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen hat heute gegenüber demVorstand der LINOS AG (ISIN DE0005256507) das förmliche Verlangen gestellt,dass die Hauptversammlung der LINOS AG die Übertragung der Aktien derMinderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH alsHauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.Die Optco Akquisitions GmbH hält eine Beteiligung von rund 95,32 % an derLINOS AG und ist damit Hauptaktionärin in Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1Aktiengesetz.
LINOS AG im ProfilDie LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischerSysteme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOSEntwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser,Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im GeneralStandard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehörtseit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee imDesign und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten undModulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hochqualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen undWarschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt.www.linos.de.
Hubertus DorniedenInvestor RelationsKönigsallee 2337081 GöttingenTelefon: (0551) 69 35-126Fax: (0551) 69 35-120E-Mail: IR@linos.dewww.linos.de
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Antwort auf Beitrag Nr.: 33.795.621 von Schokoladenpudding am 03.04.08 09:09:56das kommt für mich überraschend schnell. woher haben den die aktien herbekommen? über die börse mit sicherheit nicht. laut börse online waren zuletzt angeblich noch 22% im streubesitz
08.05.2008 16:02
Linos verbucht Umsatz und Gewinnrückgang
Göttingen (BoerseGo.de) - Die Linos AG, (News/Aktienkurs) ein Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme, hat in den drei Monaten 2008 Umsätze in Höhe von 23,0 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr (23,5 Millionen Euro) entspricht dies einem Minus von 2,3 Prozent. Hierfür waren vor allem Rückgänge im Halbleiterausrüstergeschäft und die Auswirkungen des zunehmend schwachen US-Dollars auf das Nordamerikageschäft verantwortlich, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.
Der Auftragseingang belief sich auf 21,6 Millionen Euro und legte damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,8 Prozent zu. Zum Ende des ersten Quartals 2008 betrug der Auftragsbestand 69,0 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem gleichen Stichtag 2007.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 2,4 Millionen Euro um 23,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (3,1 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern sank im Berichtszeitraum um 31,4 Prozent auf 1,9 Millionen Euro (Vorjahr: 2,7 Millionen Euro). Gründe hierfür waren vor allem der geringere Umsatz und die damit verbundene niedrigere Gesamtleistung.
Aufgrund der positiven Erwartungen insbesondere im Bereich Health Care&Life Sciences erwartet der Vorstand trotz der Schwäche des Halbleitermarktes, dass Linos im Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 98 Millionen Euro und ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 10 und 11 Millionen Euro erzielen wird. Dabei seien Sonderaufwendungen, die durch die Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH verursacht werden, nicht berücksichtigt.
Linos verbucht Umsatz und Gewinnrückgang
Göttingen (BoerseGo.de) - Die Linos AG, (News/Aktienkurs) ein Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme, hat in den drei Monaten 2008 Umsätze in Höhe von 23,0 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr (23,5 Millionen Euro) entspricht dies einem Minus von 2,3 Prozent. Hierfür waren vor allem Rückgänge im Halbleiterausrüstergeschäft und die Auswirkungen des zunehmend schwachen US-Dollars auf das Nordamerikageschäft verantwortlich, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.
Der Auftragseingang belief sich auf 21,6 Millionen Euro und legte damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,8 Prozent zu. Zum Ende des ersten Quartals 2008 betrug der Auftragsbestand 69,0 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem gleichen Stichtag 2007.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 2,4 Millionen Euro um 23,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (3,1 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern sank im Berichtszeitraum um 31,4 Prozent auf 1,9 Millionen Euro (Vorjahr: 2,7 Millionen Euro). Gründe hierfür waren vor allem der geringere Umsatz und die damit verbundene niedrigere Gesamtleistung.
Aufgrund der positiven Erwartungen insbesondere im Bereich Health Care&Life Sciences erwartet der Vorstand trotz der Schwäche des Halbleitermarktes, dass Linos im Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 98 Millionen Euro und ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 10 und 11 Millionen Euro erzielen wird. Dabei seien Sonderaufwendungen, die durch die Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH verursacht werden, nicht berücksichtigt.
26. Juni 2008, 09:57
Die Optco Akquisitions GmbH hat als Hauptaktionärin der LINOS AG dem Vorstand der Gesellschaft mit Schreiben vom 25. Juni 2008 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG (Squeeze-Out) auf 22,97 Euro je Stückaktie der LINOS AG festgesetzt hat. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird gegenwärtig durch die BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellter Prüfer überprüft. Die Beschlussfassung über den Squeeze-Out ist für die ordentliche Hauptversammlung der LINOS Aktiengesellschaft am 26. August 2008 vorgesehen.
Die Optco Akquisitions GmbH hat als Hauptaktionärin der LINOS AG dem Vorstand der Gesellschaft mit Schreiben vom 25. Juni 2008 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG (Squeeze-Out) auf 22,97 Euro je Stückaktie der LINOS AG festgesetzt hat. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird gegenwärtig durch die BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellter Prüfer überprüft. Die Beschlussfassung über den Squeeze-Out ist für die ordentliche Hauptversammlung der LINOS Aktiengesellschaft am 26. August 2008 vorgesehen.
LINOS Aktiengesellschaft
Göttingen
Internationale Wertpapier-Kenn-Nr. (ISIN) DE0005256507
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 26. August 2008, 11:00 Uhr,
im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georgstraße 52, 30159 Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der LINOS Aktiengesellschaft, Göttingen, die nicht von der Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen, sondern von den übrigen Aktionären (Minderheitsaktionären) gehalten werden, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Optco Akquisitions GmbH zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 22,97 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin übertragen.“
Nach § 327a Aktiengesetz („AktG“) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen hat mit Schreiben vom 2. April 2008 das Verlangen gemäß § 327a AktG an den Vorstand der LINOS Aktiengesellschaft gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen. Mit dem Verlangen nach § 327a AktG hat die Optco Akquisitions GmbH dem Vorstand der LINOS Aktiengesellschaft durch Vorlage von Auszügen aus Wertpapierdepots nachgewiesen, dass die Optco Akquisitions GmbH am 2. April 2008 insgesamt 5.254.034 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit gerundet ca. 95,32% des Grundkapitals der LINOS Aktiengesellschaft hielt.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2008 hat die Optco Akquisitions GmbH ihr Übertragungsverlangen konkretisiert und dem Vorstand der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 22,97 je Stückaktie der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt hat. Durch Vorlage von Depotauszügen hat die Optco Akquisitions GmbH nachgewiesen, dass sie am 24. Juni 2008 insgesamt 5.261.877 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit gerundet ca. 95,46% des Grundkapitals der LINOS Aktiengesellschaft hielt. Die Optco Akquisitions GmbH hat dem Vorstand der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT außerdem eine Gewährleistungserklärung gemäß § 327b Abs. 3 AktG der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG mit Sitz in München übermittelt, mit der die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Optco Akquisitions GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene LINOS Aktie zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Optco Akquisitions GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hannover als sachverständiger Prüfer bestellte BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
6.
Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen
Die Gesellschaft als abhängige Gesellschaft und die Optco Akquisitions GmbH als herrschendes Unternehmen haben am 20. Dezember 2006 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 6. Februar 2007 mit 4.310.957 JA-Stimmen gegen 57.329 NEIN-Stimmen zum damaligen Tagesordnungspunkt 1 den folgenden Beschluss gefasst:
„Dem am 20. Dezember 2006 zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Düsseldorf als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.“
Der Wortlaut des in dem Zustimmungsbeschluss in Bezug genommenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist nachstehend wiedergegeben.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der
Optco Akquisitions GmbH, Düsseldorf (nachfolgend „Optco“)
und der
LINOS Aktiengesellschaft, Göttingen (nachfolgend „LINOS“)
§ 1 Leitung
(1)
LINOS unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Optco. Optco ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der LINOS hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Optco kann dem Vorstand der LINOS nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beendigen.
(2)
Optco wird ihr Weisungsrecht nur durch ihre Geschäftsführer ausüben. Weisungen sind schriftlich oder per Telefax zu erteilen, oder aber, falls sie mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder per elektronischer Post erteilt werden, unverzüglich schriftlich oder per Telefax zu bestätigen.
(3)
Unbeschadet des Weisungsrechts obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung von LINOS weiterhin dem Vorstand von LINOS.
§ 2 Gewinnabführung
(1)
LINOS verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an Optco abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
(2)
LINOS kann mit Zustimmung von Optco Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen von Optco aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Andere Rücklagen, die vor Wirksamwerden dieses Vertrags gebildet wurden sowie ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit dieses Vertrages stammt, dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.
(3)
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag wirksam wird.
§ 3 Verlustübernahme
Optco ist gemäß den Vorschriften des § 302 AktG (in seiner jeweils geltenden Fassung) verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag von LINOS auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht mit Ablauf des letzten Tages des Geschäftsjahres der LINOS und ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.
§ 4 Ausgleich
(1)
Optco garantiert den außen stehenden Aktionären der LINOS eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 1,47 je Stückaktie abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung, das heißt gegenwärtig Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, für das betreffende Geschäftsjahr in der jeweils gesetzlich vorgegebenen Höhe. Der Abzug ist nur auf den in dem Bruttobetrag enthaltenen anteiligen Ausgleich von EUR 1,36 je Aktie aus mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen zu berechnen. Der Ausgleich ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der LINOS für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig.
(2)
Die Ausgleichszahlung nach Absatz 1 wird erstmals in vollem Umfang für das Geschäftsjahr gewährt, in dem dieser Vertrag wirksam wird. Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres der LINOS endet oder LINOS während der Dauer des Vertrags ein weniger als 12 Monate dauerndes Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Ausgleich zeitanteilig.
(3)
Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals der LINOS aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Stückaktien an die außen stehenden Aktionäre vermindert sich der Ausgleich je Stückaktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs unverändert bleibt.
(4)
Falls das Grundkapital der LINOS durch Einlagen und der Gewährung eines Bezugsrechts an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 4 auch für die von außen stehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
(5)
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt, können die außen stehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Ausgleichs verlangen. Ebenso werden alle übrigen außen stehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich Optco gegenüber einem Aktionär der LINOS in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einem höheren Ausgleich verpflichtet.
§ 5 Abfindung
(1)
Optco ist verpflichtet, auf Verlangen eines außen stehenden Aktionärs der LINOS dessen Aktien gegen Barabfindung von EUR 16,54 je Stückaktie zu erwerben.
(2)
Die Verpflichtung der Optco zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister der LINOS nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Absatz 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
(3)
Die Veräußerung der Aktien ist für die Aktionäre der LINOS kostenfrei; etwaige Steuern vom Einkommen und Ertrag des Aktionärs bleiben hiervon unberührt und sind vom Aktionär zu tragen. Die Aktien sind mit den noch nicht zur Bedienung aufgerufenen Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen einzuliefern.
(4)
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außen stehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich Optco gegenüber einem Aktionär der LINOS in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung verpflichtet.
(5)
Falls bis zum Ablauf der in Absatz 2 bestimmten Frist das Grundkapital der LINOS aus Gesellschaftsmitteln gegen Gewährung von Aktien an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, vermindert sich die Abfindung je Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der Abfindung gleich bleibt.
(6)
Falls das Grundkapital der LINOS durch Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 5 auch für die von außen stehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
§ 6 Wirksamwerden und Dauer
(1)
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von LINOS und der Gesellschafterversammlung von Optco.
(2)
Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der LINOS wirksam. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag durch Eintragung wirksam wird (§ 2 Absatz 3).
(3)
Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der LINOS gekündigt werden. Er kann erstmals mit Wirkung zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden, das mindestens fünf Kalenderjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres endet, in dem er nach § 6 Absatz 2 wirksam wird. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der jeweils anderen Vertragspartei an.
(4)
Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Optco ist auch dann zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der LINOS zusteht.
(5)
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nach den für den Jahresabschluss der LINOS geltenden Bestimmungen eine Abgrenzungsbilanz für die LINOS auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aufzustellen. Für den Gewinn oder Verlust, der in dieser Abgrenzungsbilanz ausgewiesen wird, gelten §§ 2 und 3 dieses Vertrages entsprechend.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine notwendige Regelung nicht enthalten, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine solche Vereinbarung treten, die den Absichten der Vertragsparteien und dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässiger Weise am nächsten kommt bzw. die den Absichten der Vertragsparteien im Hinblick auf das Ziel und den Zweck dieses Vertrages entsprochen hätte, wenn sie die Lücke erkannt hätten.
19. Dezember 2006
Optco Akquisitions GmbH
Dr. Helmut Noller
20. Dezember 2006
LINOS AG
Prof. Dr. Gerd Litfin Hubertus Dornieden
Gegen den Zustimmungsbeschluss haben sechzehn außenstehende Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, von denen fünf außenstehende Aktionäre ihre Klagen wieder zurückgenommen haben. Auf Klägerseite sind dem Verfahren außerdem vier Nebenintervenienten beigetreten. Sämtliche Klagen wurden beim Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 63/07 zusammengefasst. Mit Urteil vom 6. Februar 2008 hat das Landgericht Hannover den Klagen in erster Instanz stattgegeben. Hiergegen hat die Gesellschaft Berufung beim OLG Celle eingelegt, die unter dem Aktenzeichen 99 U 525/08 geführt wird.
Die Kläger behaupten, der Zustimmungsbeschluss sei aus formellen und materiellen Gründen mangelhaft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der von den Klägern angefochtene Zustimmungsbeschluss in jeder Hinsicht rechtmäßig ist und dass die von den Klägern behaupteten Mängel nicht vorliegen. Um die Rechtsposition der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT im Hinblick auf die gerügten formellen Mängel zu verbessern, halten es Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll, den Zustimmungsbeschluss vorsorglich durch die Hauptversammlung gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigen zu lassen.
Der vorgeschlagene Beschluss stellt keine Neuvornahme des Zustimmungsbeschlusses zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20. Dezember 2006 dar. Vielmehr wird der am 6. Februar 2007 gefasste Zustimmungsbeschluss lediglich bestätigt. Es wird dementsprechend kein neuer Ausgleich gemäß § 304 AktG und keine neue Abfindung gemäß § 305 AktG vereinbart. Sinn und Zweck des Bestätigungsbeschlusses ist es, mögliche Zweifel an der Gültigkeit des bereits gefassten Hauptversammlungsbeschlusses auszuräumen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat der Vorstand der Gesellschaft u.a. zu den Voraussetzungen und Wirkungen der Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses und den von den Klägern gegen den Zustimmungsbeschluss vorgebrachten Rügen Stellung genommen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu dem zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Unterlagen
Neben dieser Einladung liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der LINOS Aktiengesellschaft, Königsallee 23, D-37081 Göttingen, zu den üblichen Geschäftszeiten folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
•
Geschäftsbericht 2007 der Gesellschaft (enthaltend den Jahresabschluss der Gesellschaft ohne Anhang, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit Bestätigungsvermerk, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Bericht zu den im Konzernlagebericht enthaltenen Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB);
•
Anhang zum Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft mit Bestätigungsvermerk;
•
Lagebericht 2007 der Gesellschaft einschließlich des erläuternden Berichts zu den im Lagebericht enthaltenen Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB;
•
Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003, 2004, 2005 und 2006;
•
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003, 2004, 2005 und 2006;
•
Übertragungsverlangen der Optco Akquisitions GmbH vom 2. April 2008 und das konkretisierte Übertragungsverlangen der Optco Akquisitions GmbH vom 25. Juni 2008;
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
•
Bericht der Optco Akquisitions GmbH über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden;
•
Bericht des gerichtlich bestellten Prüfers BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG;
•
Gewährleistungserklärung der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München;
•
Bestätigungsbericht des Vorstands;
•
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH vom 20. Dezember 2006;
•
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der LINOS Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Optco Akquisitions GmbH zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 293a AktG;
•
Bericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers PKF Fasselt und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, gemäß § 293e AktG;
•
Zwischenabschluss der Optco Akquisitions GmbH zum 30. November 2006 und Jahresabschlüsse der Optco Akquisitions GmbH für die Geschäftsjahre 2006 und 2007;
•
Patronatserklärung der Eye 1 S.à r.l., Luxemburg.
Die Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an außerdem unter der Internet-Adresse http://www.linos.de eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.
Aktien/Stimmrechte
Das gezeichnete Kapital der LINOS Aktiengesellschaft ist in 5.511.999 voll stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Dienstag, den 19. August 2008, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft unter der Anschrift LINOS Aktiengesellschaft, Königsallee 23, D-37081 Göttingen, oder bei der
DZ Bank AG c/o dwp bank
Hauptversammlung
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69/5099-1110
zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 5. August 2008 (Record Date) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Stimmrechtsvertretung
Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht alternativ durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auszuüben, den die Gesellschaft zu diesem Zweck benennt. Diese Aufgabe werden Mitarbeiter der UBJ. GmbH, die die Gesellschaft bei der Organisation der Hauptversammlung unterstützt, übernehmen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall schriftliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts, mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars, erteilen. Vollmacht und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung spätestens bis zum 22. August 2008 (Eingangsdatum) an die folgende Anschrift zu senden:
UBJ. GmbH
Stichwort: LINOS-HV
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.
Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.linos.de zum Download bereit. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ist auf die weisungsgebundene Stimmabgabe in der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten beschränkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Anträge
Anfragen und Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu bestimmten Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an folgende Postanschrift, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse der Gesellschaft zu richten:
LINOS Aktiengesellschaft
Investor Relations - ordentliche HV 2008
Königsallee 23
D-37081 Göttingen
Telefax-Nr. +49 (0) 551/6935-340
e-mail: hv2008@linos.de
Anträge, die unter einer der vorstehenden Adressen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter der Internet-Adresse http://www.linos.de unverzüglich veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Göttingen, im Juli 2008
Der Vorstand
Göttingen
Internationale Wertpapier-Kenn-Nr. (ISIN) DE0005256507
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 26. August 2008, 11:00 Uhr,
im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georgstraße 52, 30159 Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der LINOS Aktiengesellschaft, Göttingen, die nicht von der Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen, sondern von den übrigen Aktionären (Minderheitsaktionären) gehalten werden, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Optco Akquisitions GmbH zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 22,97 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin übertragen.“
Nach § 327a Aktiengesetz („AktG“) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Göttingen hat mit Schreiben vom 2. April 2008 das Verlangen gemäß § 327a AktG an den Vorstand der LINOS Aktiengesellschaft gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen. Mit dem Verlangen nach § 327a AktG hat die Optco Akquisitions GmbH dem Vorstand der LINOS Aktiengesellschaft durch Vorlage von Auszügen aus Wertpapierdepots nachgewiesen, dass die Optco Akquisitions GmbH am 2. April 2008 insgesamt 5.254.034 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit gerundet ca. 95,32% des Grundkapitals der LINOS Aktiengesellschaft hielt.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2008 hat die Optco Akquisitions GmbH ihr Übertragungsverlangen konkretisiert und dem Vorstand der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT auf die Optco Akquisitions GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 22,97 je Stückaktie der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt hat. Durch Vorlage von Depotauszügen hat die Optco Akquisitions GmbH nachgewiesen, dass sie am 24. Juni 2008 insgesamt 5.261.877 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit gerundet ca. 95,46% des Grundkapitals der LINOS Aktiengesellschaft hielt. Die Optco Akquisitions GmbH hat dem Vorstand der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT außerdem eine Gewährleistungserklärung gemäß § 327b Abs. 3 AktG der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG mit Sitz in München übermittelt, mit der die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Optco Akquisitions GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene LINOS Aktie zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Optco Akquisitions GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hannover als sachverständiger Prüfer bestellte BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
6.
Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen
Die Gesellschaft als abhängige Gesellschaft und die Optco Akquisitions GmbH als herrschendes Unternehmen haben am 20. Dezember 2006 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 6. Februar 2007 mit 4.310.957 JA-Stimmen gegen 57.329 NEIN-Stimmen zum damaligen Tagesordnungspunkt 1 den folgenden Beschluss gefasst:
„Dem am 20. Dezember 2006 zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH mit Sitz in Düsseldorf als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.“
Der Wortlaut des in dem Zustimmungsbeschluss in Bezug genommenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist nachstehend wiedergegeben.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der
Optco Akquisitions GmbH, Düsseldorf (nachfolgend „Optco“)
und der
LINOS Aktiengesellschaft, Göttingen (nachfolgend „LINOS“)
§ 1 Leitung
(1)
LINOS unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Optco. Optco ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der LINOS hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Optco kann dem Vorstand der LINOS nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beendigen.
(2)
Optco wird ihr Weisungsrecht nur durch ihre Geschäftsführer ausüben. Weisungen sind schriftlich oder per Telefax zu erteilen, oder aber, falls sie mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder per elektronischer Post erteilt werden, unverzüglich schriftlich oder per Telefax zu bestätigen.
(3)
Unbeschadet des Weisungsrechts obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung von LINOS weiterhin dem Vorstand von LINOS.
§ 2 Gewinnabführung
(1)
LINOS verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an Optco abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
(2)
LINOS kann mit Zustimmung von Optco Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen von Optco aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Andere Rücklagen, die vor Wirksamwerden dieses Vertrags gebildet wurden sowie ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit dieses Vertrages stammt, dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.
(3)
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag wirksam wird.
§ 3 Verlustübernahme
Optco ist gemäß den Vorschriften des § 302 AktG (in seiner jeweils geltenden Fassung) verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag von LINOS auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht mit Ablauf des letzten Tages des Geschäftsjahres der LINOS und ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.
§ 4 Ausgleich
(1)
Optco garantiert den außen stehenden Aktionären der LINOS eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 1,47 je Stückaktie abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung, das heißt gegenwärtig Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, für das betreffende Geschäftsjahr in der jeweils gesetzlich vorgegebenen Höhe. Der Abzug ist nur auf den in dem Bruttobetrag enthaltenen anteiligen Ausgleich von EUR 1,36 je Aktie aus mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen zu berechnen. Der Ausgleich ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der LINOS für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig.
(2)
Die Ausgleichszahlung nach Absatz 1 wird erstmals in vollem Umfang für das Geschäftsjahr gewährt, in dem dieser Vertrag wirksam wird. Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres der LINOS endet oder LINOS während der Dauer des Vertrags ein weniger als 12 Monate dauerndes Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Ausgleich zeitanteilig.
(3)
Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals der LINOS aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Stückaktien an die außen stehenden Aktionäre vermindert sich der Ausgleich je Stückaktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs unverändert bleibt.
(4)
Falls das Grundkapital der LINOS durch Einlagen und der Gewährung eines Bezugsrechts an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 4 auch für die von außen stehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
(5)
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt, können die außen stehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Ausgleichs verlangen. Ebenso werden alle übrigen außen stehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich Optco gegenüber einem Aktionär der LINOS in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einem höheren Ausgleich verpflichtet.
§ 5 Abfindung
(1)
Optco ist verpflichtet, auf Verlangen eines außen stehenden Aktionärs der LINOS dessen Aktien gegen Barabfindung von EUR 16,54 je Stückaktie zu erwerben.
(2)
Die Verpflichtung der Optco zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister der LINOS nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Absatz 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
(3)
Die Veräußerung der Aktien ist für die Aktionäre der LINOS kostenfrei; etwaige Steuern vom Einkommen und Ertrag des Aktionärs bleiben hiervon unberührt und sind vom Aktionär zu tragen. Die Aktien sind mit den noch nicht zur Bedienung aufgerufenen Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen einzuliefern.
(4)
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außen stehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich Optco gegenüber einem Aktionär der LINOS in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung verpflichtet.
(5)
Falls bis zum Ablauf der in Absatz 2 bestimmten Frist das Grundkapital der LINOS aus Gesellschaftsmitteln gegen Gewährung von Aktien an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, vermindert sich die Abfindung je Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der Abfindung gleich bleibt.
(6)
Falls das Grundkapital der LINOS durch Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts an die außen stehenden Aktionäre erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 5 auch für die von außen stehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
§ 6 Wirksamwerden und Dauer
(1)
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von LINOS und der Gesellschafterversammlung von Optco.
(2)
Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der LINOS wirksam. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag durch Eintragung wirksam wird (§ 2 Absatz 3).
(3)
Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der LINOS gekündigt werden. Er kann erstmals mit Wirkung zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden, das mindestens fünf Kalenderjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres endet, in dem er nach § 6 Absatz 2 wirksam wird. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der jeweils anderen Vertragspartei an.
(4)
Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Optco ist auch dann zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der LINOS zusteht.
(5)
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nach den für den Jahresabschluss der LINOS geltenden Bestimmungen eine Abgrenzungsbilanz für die LINOS auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aufzustellen. Für den Gewinn oder Verlust, der in dieser Abgrenzungsbilanz ausgewiesen wird, gelten §§ 2 und 3 dieses Vertrages entsprechend.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine notwendige Regelung nicht enthalten, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine solche Vereinbarung treten, die den Absichten der Vertragsparteien und dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässiger Weise am nächsten kommt bzw. die den Absichten der Vertragsparteien im Hinblick auf das Ziel und den Zweck dieses Vertrages entsprochen hätte, wenn sie die Lücke erkannt hätten.
19. Dezember 2006
Optco Akquisitions GmbH
Dr. Helmut Noller
20. Dezember 2006
LINOS AG
Prof. Dr. Gerd Litfin Hubertus Dornieden
Gegen den Zustimmungsbeschluss haben sechzehn außenstehende Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, von denen fünf außenstehende Aktionäre ihre Klagen wieder zurückgenommen haben. Auf Klägerseite sind dem Verfahren außerdem vier Nebenintervenienten beigetreten. Sämtliche Klagen wurden beim Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 63/07 zusammengefasst. Mit Urteil vom 6. Februar 2008 hat das Landgericht Hannover den Klagen in erster Instanz stattgegeben. Hiergegen hat die Gesellschaft Berufung beim OLG Celle eingelegt, die unter dem Aktenzeichen 99 U 525/08 geführt wird.
Die Kläger behaupten, der Zustimmungsbeschluss sei aus formellen und materiellen Gründen mangelhaft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der von den Klägern angefochtene Zustimmungsbeschluss in jeder Hinsicht rechtmäßig ist und dass die von den Klägern behaupteten Mängel nicht vorliegen. Um die Rechtsposition der LINOS AKTIENGESELLSCHAFT im Hinblick auf die gerügten formellen Mängel zu verbessern, halten es Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll, den Zustimmungsbeschluss vorsorglich durch die Hauptversammlung gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigen zu lassen.
Der vorgeschlagene Beschluss stellt keine Neuvornahme des Zustimmungsbeschlusses zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20. Dezember 2006 dar. Vielmehr wird der am 6. Februar 2007 gefasste Zustimmungsbeschluss lediglich bestätigt. Es wird dementsprechend kein neuer Ausgleich gemäß § 304 AktG und keine neue Abfindung gemäß § 305 AktG vereinbart. Sinn und Zweck des Bestätigungsbeschlusses ist es, mögliche Zweifel an der Gültigkeit des bereits gefassten Hauptversammlungsbeschlusses auszuräumen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat der Vorstand der Gesellschaft u.a. zu den Voraussetzungen und Wirkungen der Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses und den von den Klägern gegen den Zustimmungsbeschluss vorgebrachten Rügen Stellung genommen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu dem zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Unterlagen
Neben dieser Einladung liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der LINOS Aktiengesellschaft, Königsallee 23, D-37081 Göttingen, zu den üblichen Geschäftszeiten folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
•
Geschäftsbericht 2007 der Gesellschaft (enthaltend den Jahresabschluss der Gesellschaft ohne Anhang, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit Bestätigungsvermerk, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Bericht zu den im Konzernlagebericht enthaltenen Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB);
•
Anhang zum Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft mit Bestätigungsvermerk;
•
Lagebericht 2007 der Gesellschaft einschließlich des erläuternden Berichts zu den im Lagebericht enthaltenen Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB;
•
Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003, 2004, 2005 und 2006;
•
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003, 2004, 2005 und 2006;
•
Übertragungsverlangen der Optco Akquisitions GmbH vom 2. April 2008 und das konkretisierte Übertragungsverlangen der Optco Akquisitions GmbH vom 25. Juni 2008;
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
•
Bericht der Optco Akquisitions GmbH über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden;
•
Bericht des gerichtlich bestellten Prüfers BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG;
•
Gewährleistungserklärung der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München;
•
Bestätigungsbericht des Vorstands;
•
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH vom 20. Dezember 2006;
•
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der LINOS Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Optco Akquisitions GmbH zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 293a AktG;
•
Bericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers PKF Fasselt und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, gemäß § 293e AktG;
•
Zwischenabschluss der Optco Akquisitions GmbH zum 30. November 2006 und Jahresabschlüsse der Optco Akquisitions GmbH für die Geschäftsjahre 2006 und 2007;
•
Patronatserklärung der Eye 1 S.à r.l., Luxemburg.
Die Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an außerdem unter der Internet-Adresse http://www.linos.de eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.
Aktien/Stimmrechte
Das gezeichnete Kapital der LINOS Aktiengesellschaft ist in 5.511.999 voll stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Dienstag, den 19. August 2008, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft unter der Anschrift LINOS Aktiengesellschaft, Königsallee 23, D-37081 Göttingen, oder bei der
DZ Bank AG c/o dwp bank
Hauptversammlung
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69/5099-1110
zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 5. August 2008 (Record Date) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Stimmrechtsvertretung
Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht alternativ durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auszuüben, den die Gesellschaft zu diesem Zweck benennt. Diese Aufgabe werden Mitarbeiter der UBJ. GmbH, die die Gesellschaft bei der Organisation der Hauptversammlung unterstützt, übernehmen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall schriftliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts, mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars, erteilen. Vollmacht und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung spätestens bis zum 22. August 2008 (Eingangsdatum) an die folgende Anschrift zu senden:
UBJ. GmbH
Stichwort: LINOS-HV
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.
Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.linos.de zum Download bereit. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ist auf die weisungsgebundene Stimmabgabe in der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten beschränkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Anträge
Anfragen und Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu bestimmten Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an folgende Postanschrift, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse der Gesellschaft zu richten:
LINOS Aktiengesellschaft
Investor Relations - ordentliche HV 2008
Königsallee 23
D-37081 Göttingen
Telefax-Nr. +49 (0) 551/6935-340
e-mail: hv2008@linos.de
Anträge, die unter einer der vorstehenden Adressen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter der Internet-Adresse http://www.linos.de unverzüglich veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Göttingen, im Juli 2008
Der Vorstand
Weiß jemand, warum der Beherrschungsvertrag der HV nochmals zur Bestätigung vorgelegt wird?
Welchen formalen Mangel hat es da gegeben?
Wer hat dagegen geklagt?
Welchen formalen Mangel hat es da gegeben?
Wer hat dagegen geklagt?
07.08.2008 09:32
DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG (News/Aktienkurs) hält trotz Marktschwäche die Umsatz- und Ergebnisprognose für 2008 aufrecht
LINOS AG / Halbjahresergebnis
07.08.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Konjunkturschwäche in Zielmärkten belastet Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten sechs Monaten - Umsatzwachstum im zweiten Halbjahr erwartet - Auftragseingang weiterhin steigend
Göttingen, 7. August 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im ersten Halbjahr 2008 Umsätze in Höhe von 43,7 EUR erzielt. Dies entspricht einem Rückgang von 5,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres (46,5 Mio. EUR). Hierzu haben wesentlich die schwache Konjunktur im Bereich Printing und die Marktschwäche im Halbleiterausrüstungsgeschäft sowie Auftragsverschiebungen beigetragen.
Das operative Ergebnis (EBIT) ging in den ersten sechs Monaten 2008 um 35,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück; es sank von 5,8 Mio. auf 3,7 Mio. EUR. Das Halbjahresergebnis wurde durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH mit 0,5 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im Vorjahreszeitraum belastet.
Beim Auftragseingang verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg um 8,1 Prozent auf 44,4 Mio. EUR im Berichtszeitraum (Vorjahreshalbjahr: 41,1 Mio. EUR). Der Auftragsbestand lag am 30. Juni 2008 bei 70,4 Mio. EUR - eine Zunahme von 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag (64,1 Mio. EUR).
Für das zweite Halbjahr 2008 ist eine Steigerung der Umsätze geplant. Darüber hinaus betreibt der Vorstand ein intensives Kostenmanagement. Deshalb bleibt er bei seiner Prognose, dass LINOS im Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 98 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 10 und 11 Mio. EUR erzielen wird. Dabei sind Sonderaufwendungen, die durch die Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH verursacht werden, nicht berücksichtigt. Risiken bestehen insbesondere hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Halbleiterbranche und durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der Kostensteigerungen bei Personal, Energie und Rohstoffen.
Der vollständige Halbjahresbericht steht unter www.linos.de zum Download bereit.
DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG (News/Aktienkurs) hält trotz Marktschwäche die Umsatz- und Ergebnisprognose für 2008 aufrecht
LINOS AG / Halbjahresergebnis
07.08.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Konjunkturschwäche in Zielmärkten belastet Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten sechs Monaten - Umsatzwachstum im zweiten Halbjahr erwartet - Auftragseingang weiterhin steigend
Göttingen, 7. August 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat im ersten Halbjahr 2008 Umsätze in Höhe von 43,7 EUR erzielt. Dies entspricht einem Rückgang von 5,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres (46,5 Mio. EUR). Hierzu haben wesentlich die schwache Konjunktur im Bereich Printing und die Marktschwäche im Halbleiterausrüstungsgeschäft sowie Auftragsverschiebungen beigetragen.
Das operative Ergebnis (EBIT) ging in den ersten sechs Monaten 2008 um 35,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück; es sank von 5,8 Mio. auf 3,7 Mio. EUR. Das Halbjahresergebnis wurde durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH mit 0,5 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im Vorjahreszeitraum belastet.
Beim Auftragseingang verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg um 8,1 Prozent auf 44,4 Mio. EUR im Berichtszeitraum (Vorjahreshalbjahr: 41,1 Mio. EUR). Der Auftragsbestand lag am 30. Juni 2008 bei 70,4 Mio. EUR - eine Zunahme von 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag (64,1 Mio. EUR).
Für das zweite Halbjahr 2008 ist eine Steigerung der Umsätze geplant. Darüber hinaus betreibt der Vorstand ein intensives Kostenmanagement. Deshalb bleibt er bei seiner Prognose, dass LINOS im Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 98 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 10 und 11 Mio. EUR erzielen wird. Dabei sind Sonderaufwendungen, die durch die Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH verursacht werden, nicht berücksichtigt. Risiken bestehen insbesondere hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Halbleiterbranche und durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der Kostensteigerungen bei Personal, Energie und Rohstoffen.
Der vollständige Halbjahresbericht steht unter www.linos.de zum Download bereit.
22.08.2008 11:32
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: Umsätze und Ergebnis erreichen im Geschäftsjahr 2008 nur Vorjahresniveau
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Gewinnwarnung/Umsatzentwicklung
22.08.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 22. August 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) rechnet im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr mit Umsatz- und Ergebnissteigerungen gegenüber dem Vorjahr. Der Vorstand erwartet derzeit für das Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 94 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8,8 bis 9,8 Mio. EUR. Bisher wurden Umsätze in Höhe von zirka 98 Mio. EUR und ein EBIT von 10 bis 11 Mio. EUR prognostiziert. Nicht berücksichtigt sind hierbei Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Die wesentlichen Gründe dafür sind die weiter sinkenden Umsatzerwartungen im Halbleiterausrüstungsgeschäft sowie Auftrags¬verschiebungen im Bereich Defense in das Jahr 2009 hinein. Die hinter den bisherigen Prognosen zurückbleibende Entwicklung in den Geschäftsbereichen Industrial Manufacturing und Information Technology&Communications kann durch die Zuwächse, die im Geschäftsbereich Health Care&Life Sciences weiterhin erwartetet werden, voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Wie bereits zum Ende des Halbjahres angedeutet, ist es insbesondere im Bereich Halbleiter zunehmend schwierig, die Entwicklung des Marktes einzuschätzen, da die Umsatzprognosen auf den relevanten Teilmärkten noch immer keine Bodenbildung erkennen lassen.
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: Umsätze und Ergebnis erreichen im Geschäftsjahr 2008 nur Vorjahresniveau
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Gewinnwarnung/Umsatzentwicklung
22.08.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 22. August 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) rechnet im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr mit Umsatz- und Ergebnissteigerungen gegenüber dem Vorjahr. Der Vorstand erwartet derzeit für das Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von zirka 94 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8,8 bis 9,8 Mio. EUR. Bisher wurden Umsätze in Höhe von zirka 98 Mio. EUR und ein EBIT von 10 bis 11 Mio. EUR prognostiziert. Nicht berücksichtigt sind hierbei Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Die wesentlichen Gründe dafür sind die weiter sinkenden Umsatzerwartungen im Halbleiterausrüstungsgeschäft sowie Auftrags¬verschiebungen im Bereich Defense in das Jahr 2009 hinein. Die hinter den bisherigen Prognosen zurückbleibende Entwicklung in den Geschäftsbereichen Industrial Manufacturing und Information Technology&Communications kann durch die Zuwächse, die im Geschäftsbereich Health Care&Life Sciences weiterhin erwartetet werden, voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Wie bereits zum Ende des Halbjahres angedeutet, ist es insbesondere im Bereich Halbleiter zunehmend schwierig, die Entwicklung des Marktes einzuschätzen, da die Umsatzprognosen auf den relevanten Teilmärkten noch immer keine Bodenbildung erkennen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.810.650 von meinolf67 am 22.08.08 13:46:58Was für Zahlen
Wobei für der Zwangsenteignung waren solche Zahlen ja klar....
Wobei für der Zwangsenteignung waren solche Zahlen ja klar....
jenoptik ist derzeit viel attraktiver als linos, nicht zuletzt aufgrund des free floats. photonics ist ein zukunftsmarkt so viel steht fest. wer nicht einsteigt wird sich noch ärgern!
LINOS Aktiengesellschaft
Göttingen
ISIN DE0005256507
WKN 525650
Bekanntmachung Ausgleichszahlung
Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Optco Akquisitions GmbH, Göttingen, vom 20. Dezember 2006 erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto Euro 1,47 je Stückaktie von der Optco Akquisitions GmbH.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2007 wird am 27. August 2008 unter Abzug von 20% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer über die Clearstream Banking durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Die Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommens- oder Körperschaftsteuer der inländischen, nicht von dieser Steuer befreiten Aktionäre angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzten Solidaritätszuschlag angerechnet.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Ausgleichszahlung ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2008 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Ausgleichszahlung beraten zu lassen.
Göttingen, im August 2008
LINOS AG
Der Vorstand
Göttingen
ISIN DE0005256507
WKN 525650
Bekanntmachung Ausgleichszahlung
Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Optco Akquisitions GmbH, Göttingen, vom 20. Dezember 2006 erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto Euro 1,47 je Stückaktie von der Optco Akquisitions GmbH.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2007 wird am 27. August 2008 unter Abzug von 20% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer über die Clearstream Banking durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Die Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommens- oder Körperschaftsteuer der inländischen, nicht von dieser Steuer befreiten Aktionäre angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzten Solidaritätszuschlag angerechnet.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Ausgleichszahlung ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2008 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Ausgleichszahlung beraten zu lassen.
Göttingen, im August 2008
LINOS AG
Der Vorstand
27.08.2008 13:13
DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS Hauptversammlung beschließt Squeeze-out
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Hauptversammlung
27.08.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Barabfindung beträgt 22,97 EUR je Aktie.
Göttingen, 27. August 2008. Die Hauptversammlung der LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat gestern beschlossen, dass die Aktien der LINOS AG, die nicht von der Optco Akquisitions GmbH (Optco) mit Sitz in Göttingen, sondern von den übrigen Aktionären (Minderheitsaktionären) gehalten werden, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 22,97 je Aktie auf die Opto übertragen werden (Squeeze-out).
Optco ist Teil der Qioptiq Gruppe, die auf optische Technologien für den Einsatz im zivilen und militärischen Bereich spezialisiert ist. Zwischen Optco, die derzeit etwa 95,48 Prozent der LINOS Aktien hält, und der LINOS AG besteht seit 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die LINOS Gruppe ist daher ebenfalls Teil der Qioptiq Gruppe. Nach Abschluss des Squeeze-Out Verfahrens rechnen sowohl die LINOS AG als auch die Optco mit einer noch reibungsloseren und effizienteren Zusammenarbeit im Rahmen der Qioptiq-Gruppe.
Die Hauptversammlung erteilte Vorstand und Aufsichtsrat für das zurückliegende Geschäftsjahr Entlastung, wählte für das Geschäftsjahr 2008 erneut Deloitte&Touche zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und bestätigte die bereits im Februar 2007 erteilte Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Optco.
An der Hauptversammlung der LINOS AG in Frankfurt am Main nahmen rund 20 Aktionäre und Gäste teil. Sie vertraten knapp 97 Prozent des stimmberechtigten Kapitals.
LINOS AG im Profil Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser, Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hoch qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und Warschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt. www.linos.de.
LINOS AG, Investor Relations Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
27.08.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
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DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS Hauptversammlung beschließt Squeeze-out
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Hauptversammlung
27.08.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Barabfindung beträgt 22,97 EUR je Aktie.
Göttingen, 27. August 2008. Die Hauptversammlung der LINOS AG (ISIN DE0005256507) hat gestern beschlossen, dass die Aktien der LINOS AG, die nicht von der Optco Akquisitions GmbH (Optco) mit Sitz in Göttingen, sondern von den übrigen Aktionären (Minderheitsaktionären) gehalten werden, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 22,97 je Aktie auf die Opto übertragen werden (Squeeze-out).
Optco ist Teil der Qioptiq Gruppe, die auf optische Technologien für den Einsatz im zivilen und militärischen Bereich spezialisiert ist. Zwischen Optco, die derzeit etwa 95,48 Prozent der LINOS Aktien hält, und der LINOS AG besteht seit 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die LINOS Gruppe ist daher ebenfalls Teil der Qioptiq Gruppe. Nach Abschluss des Squeeze-Out Verfahrens rechnen sowohl die LINOS AG als auch die Optco mit einer noch reibungsloseren und effizienteren Zusammenarbeit im Rahmen der Qioptiq-Gruppe.
Die Hauptversammlung erteilte Vorstand und Aufsichtsrat für das zurückliegende Geschäftsjahr Entlastung, wählte für das Geschäftsjahr 2008 erneut Deloitte&Touche zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und bestätigte die bereits im Februar 2007 erteilte Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Optco.
An der Hauptversammlung der LINOS AG in Frankfurt am Main nahmen rund 20 Aktionäre und Gäste teil. Sie vertraten knapp 97 Prozent des stimmberechtigten Kapitals.
LINOS AG im Profil Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme. Gemäß dem Grundsatz 'Photonics for Innovation' ist LINOS Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser, Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hoch qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und Warschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt. www.linos.de.
LINOS AG, Investor Relations Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
27.08.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.878.221 von meinolf67 am 27.08.08 14:55:41Auf Nachfragen aus dem Aktionariat,stellten ARV und V fest,daß im Gegenzug des Erwerbs von Aktien einer Aktionärsgruppe durch den Großaktionär,der diesem das Überschreiten der 95% Grenze ermöglichte,sich die Verkäufer auch verpflichtet haben ihre Klagen gegen den BUG zurückzunehmen,fünf Klagen in der Zahl.
Die Fragen und die Antworten zu diesem Thema fanden Aufnahme im Notarprotokoll,sauber
Die Fragen und die Antworten zu diesem Thema fanden Aufnahme im Notarprotokoll,sauber
LINOS Aktiengesellschaft
Königsallee 23
37081 Göttingen
Deutschland
ISIN DE0005256507
EKN: 525650
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass mehrere Aktionäre gegen zwei der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. August 2008 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage erhoben haben, und zwar
•
gegen den zu Tagesordnungspunkt 5 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefassten Beschluss und
•
gegen den zu Tagesordnungspunkt 6 betreffend die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen gefassten Beschluss.
Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover, 6. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 26 O 85/08 rechtshängig.
Das Gericht hat zu einem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage eingeladen, der am Dienstag, den
2. Dezember 2008 um 10.00 Uhr im Volgersweg 65, 30175 Hannover, Raum 5 H 1 stattfinden soll.
Göttingen, im Oktober 2008
LINOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: ebundesanzeiger.de vom 31.10.2008
Königsallee 23
37081 Göttingen
Deutschland
ISIN DE0005256507
EKN: 525650
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass mehrere Aktionäre gegen zwei der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. August 2008 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage erhoben haben, und zwar
•
gegen den zu Tagesordnungspunkt 5 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS Aktiengesellschaft auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefassten Beschluss und
•
gegen den zu Tagesordnungspunkt 6 betreffend die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Februar 2007 über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als herrschendem Unternehmen gefassten Beschluss.
Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover, 6. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 26 O 85/08 rechtshängig.
Das Gericht hat zu einem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage eingeladen, der am Dienstag, den
2. Dezember 2008 um 10.00 Uhr im Volgersweg 65, 30175 Hannover, Raum 5 H 1 stattfinden soll.
Göttingen, im Oktober 2008
LINOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: ebundesanzeiger.de vom 31.10.2008
Linos notiert zur Zeit ca. 7% unter dem sicheren Squeeze-Out-Preis von 22,97 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.828.457 von sparfuchs123 am 04.11.08 19:40:37... ja, aber der Squeeze-Out wird angefochten und der BuG-Vertrag ist zwar eingetragen, die diesbezügliche Anfechtung war aber erstinstanzlich erfolgreich und momentan (soweit ich weiß) noch in der 2. Instanz.
Nicht, dass es dir bei Linos so ergeht wie z.B. bei Leica.
Nicht, dass es dir bei Linos so ergeht wie z.B. bei Leica.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.836.226 von Chrysostomos am 05.11.08 10:19:24Nicht, dass es dir bei Linos so ergeht wie z.B. bei Leica.
Bei Leica bin ich glücklicherweise vorher ausgestiegen.
Bei Leica bin ich glücklicherweise vorher ausgestiegen.
12.12.2008 17:10
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS senkt Umsatz- und Ergebnisprognose
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Prognoseänderung
12.12.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 12. Dezember 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) rechnet im Geschäftsjahr 2008 mit einer rückläufigen Entwicklung des Umsatzes und einem Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Der Vorstand erwartet Umsätze in Höhe von 88 bis 90 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 4,7 bis 5,3 Mio. EUR. Bisher lag die Prognose bei Umsätzen in Höhe von zirka 94 Mio. EUR bei einem operativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8,8 bis 9,8 Mio. EUR. Nichtberücksichtigt sind hierbei Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Die Anpassung der Prognose resultiert aus der ungünstigen Wirtschaftslage, die sich inzwischen auch bei der LINOS AG bemerkbar macht. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind die Geschäftsbereiche Information Technology&Communications und Industrial Manufacturing, letzterer insbesondere durch die ungünstige Konjunktur im Halbleiterausrüstungsgeschäft. Die Entwicklung des Geschäftsbereiches Health Care&Life Sciences zeigt sich hingegen aktuell stabil.
Der Vorstand der LINOS AG reagiert bereits seit mehreren Monaten mit einem straffen Kostenmanagement auf die sich weltweit abschwächende Konjunktur. Des weiteren wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Anpassung der Personalkapazitäten getroffen. So wurden beispielsweise im Werk Regen Zeitverträge nicht verlängert, Kurzarbeit für das vierte Quartal 2008 angemeldet und Werkschließungstage vereinbart. Darüber hinaus bereitet der Vorstand der LINOS AG derzeit die Einstellung der Produktion des Werkes in Warschau vor. Die Kosten dieser notwendigen Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung führen zumindest im laufenden Geschäftsjahr zu zusätzlichen Ergebnisbelastungen.
LINOS AG, Hubertus Dornieden Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-128, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
12.12.2008
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS senkt Umsatz- und Ergebnisprognose
LINOS AG (News/Aktienkurs) / Prognoseänderung
12.12.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 12. Dezember 2008. Die LINOS AG (ISIN DE0005256507) rechnet im Geschäftsjahr 2008 mit einer rückläufigen Entwicklung des Umsatzes und einem Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Der Vorstand erwartet Umsätze in Höhe von 88 bis 90 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 4,7 bis 5,3 Mio. EUR. Bisher lag die Prognose bei Umsätzen in Höhe von zirka 94 Mio. EUR bei einem operativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8,8 bis 9,8 Mio. EUR. Nichtberücksichtigt sind hierbei Sonderaufwendungen, die aus der Übernahme durch die Optco Akquisitions GmbH resultieren.
Die Anpassung der Prognose resultiert aus der ungünstigen Wirtschaftslage, die sich inzwischen auch bei der LINOS AG bemerkbar macht. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind die Geschäftsbereiche Information Technology&Communications und Industrial Manufacturing, letzterer insbesondere durch die ungünstige Konjunktur im Halbleiterausrüstungsgeschäft. Die Entwicklung des Geschäftsbereiches Health Care&Life Sciences zeigt sich hingegen aktuell stabil.
Der Vorstand der LINOS AG reagiert bereits seit mehreren Monaten mit einem straffen Kostenmanagement auf die sich weltweit abschwächende Konjunktur. Des weiteren wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Anpassung der Personalkapazitäten getroffen. So wurden beispielsweise im Werk Regen Zeitverträge nicht verlängert, Kurzarbeit für das vierte Quartal 2008 angemeldet und Werkschließungstage vereinbart. Darüber hinaus bereitet der Vorstand der LINOS AG derzeit die Einstellung der Produktion des Werkes in Warschau vor. Die Kosten dieser notwendigen Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung führen zumindest im laufenden Geschäftsjahr zu zusätzlichen Ergebnisbelastungen.
LINOS AG, Hubertus Dornieden Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-128, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
12.12.2008
Wer weiss wie der Stand des verfahrens bei Linos ist. Ist mit einem Freigabeverfahren zu rechnen?
Die Integration geht in den USA voran. Ist dies ein Zeichen, dass sich im Freigabeverfahren etwas bewegt?
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DGAP-News: US-Tochter von LINOS Photonics geht in Qioptiq LINOS, Inc. auf
LINOS AG / Firmenzusammenschluss
24.02.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Göttingen/Rochester, 24. Februar 2009. Die LINOS Photonics, Inc. (Mil¬ford, MA), eine amerikanische Tochtergesellschaft der LINOS Gruppe (ISIN DE0005256507), ist mit der Qioptiq Imaging Solutions (Fairport, NY) zu einem neuen Unternehmen zusammengeschlossen worden: der Qioptiq LINOS, Inc. Dadurch werden die beiden Gesellschaften innerhalb der Optical Systems Division der Qioptiq Group in Nordamerika vereinigt. Das neue Unternehmen hat seinen Sitz in Fairport, New York und wird durch Vertriebsbüros in Neuengland, Chicago und Florida unterstützt. Die Integration der beiden Gesellschaften und die Verlagerung des operativen Geschäfts sind für das zweite Quartal 2009 vorgesehen. Der Zusammenschluss ist ein entscheidender Schritt bei der Integration von LINOS in die Qioptiq Gruppe und von großer strategischer Bedeutung für den ganzen Konzern. Denn er bedeutet die Gründung eines führenden Anbieters für optische Technologien und Lösungen in Nordamerika. Die gebündelten Kräfte befähigen die Gesellschaft, die wachsenden Anforderungen der modernen Photonicsbranche durch ein umfang¬reicheres Programm an Standard-Produkten, eine breitere Basis von Technologien und durch eigene Technologie-, Ingenieur-, und Servicedienstleistungen noch besser zu erfüllen. William Gilman wird seine Funktion als Präsident und CEO, die er zuvor bei der Qioptiq Imaging Solutions Inc. inne hatte, in der neuen Gesellschaft weiter ausüben. Gary Bishop, bislang Präsident von LINOS Photonics, Inc. übernimmt als Senior Vice President Sales & Marketing die Verantwortung für den Wachstumskurs der neuen Firma und die Erschließung neuer Geschäftsfelder.
''Dieser Zusammenschluss ist ein Meilenstein bei der Verschmelzung der Geschäftsaktivitäten von LINOS und Qioptiq. Ich bin davon überzeugt, dass durch diesen Schritt unsere Marktstellung deutlich gestärkt wird'', sagt Volker Brockmeyer, Vorstand der LINOS AG and Vice President der Optical Systems Division innerhalb der Qioptiq Gruppe.
LINOS AG im Profil Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme. Gemäß dem Grundsatz ''Photonics for Innovation'' ist LINOS Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser, Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hoch qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und Warschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt. www.linos.de.
The Qioptiq Group PROFILE The Qioptiq Group is a leading international organisation of world-leading optics companies with locations throughout Europe, Asia and the USA. The Group has an enviable reputation spanning over 100 years for providing advanced optical systems, equipment, modules and components for a diverse range of commercial and defence applications. Qioptiq''s manufacturing operations offer some of the most advanced capabilities in optical system and module design, build and manufacture. This capability extends from complex optical components to complete turnkey optomechanical solutions in visible, infrared and ultraviolet wavebands. The Qioptiq Group employs over 2,400 people and generated revenues of approximately US$400 million in 2008. For further information on the Qioptiq Group visit: www.qioptiq.com
LINOS AG, Public Relations, Marina Schaefer Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-123, Fax 0551 6935-120, marina.schaefer@linos.de
24.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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DGAP-News: US-Tochter von LINOS Photonics geht in Qioptiq LINOS, Inc. auf
LINOS AG / Firmenzusammenschluss
24.02.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Göttingen/Rochester, 24. Februar 2009. Die LINOS Photonics, Inc. (Mil¬ford, MA), eine amerikanische Tochtergesellschaft der LINOS Gruppe (ISIN DE0005256507), ist mit der Qioptiq Imaging Solutions (Fairport, NY) zu einem neuen Unternehmen zusammengeschlossen worden: der Qioptiq LINOS, Inc. Dadurch werden die beiden Gesellschaften innerhalb der Optical Systems Division der Qioptiq Group in Nordamerika vereinigt. Das neue Unternehmen hat seinen Sitz in Fairport, New York und wird durch Vertriebsbüros in Neuengland, Chicago und Florida unterstützt. Die Integration der beiden Gesellschaften und die Verlagerung des operativen Geschäfts sind für das zweite Quartal 2009 vorgesehen. Der Zusammenschluss ist ein entscheidender Schritt bei der Integration von LINOS in die Qioptiq Gruppe und von großer strategischer Bedeutung für den ganzen Konzern. Denn er bedeutet die Gründung eines führenden Anbieters für optische Technologien und Lösungen in Nordamerika. Die gebündelten Kräfte befähigen die Gesellschaft, die wachsenden Anforderungen der modernen Photonicsbranche durch ein umfang¬reicheres Programm an Standard-Produkten, eine breitere Basis von Technologien und durch eigene Technologie-, Ingenieur-, und Servicedienstleistungen noch besser zu erfüllen. William Gilman wird seine Funktion als Präsident und CEO, die er zuvor bei der Qioptiq Imaging Solutions Inc. inne hatte, in der neuen Gesellschaft weiter ausüben. Gary Bishop, bislang Präsident von LINOS Photonics, Inc. übernimmt als Senior Vice President Sales & Marketing die Verantwortung für den Wachstumskurs der neuen Firma und die Erschließung neuer Geschäftsfelder.
''Dieser Zusammenschluss ist ein Meilenstein bei der Verschmelzung der Geschäftsaktivitäten von LINOS und Qioptiq. Ich bin davon überzeugt, dass durch diesen Schritt unsere Marktstellung deutlich gestärkt wird'', sagt Volker Brockmeyer, Vorstand der LINOS AG and Vice President der Optical Systems Division innerhalb der Qioptiq Gruppe.
LINOS AG im Profil Die LINOS AG ist ein weltweit tätiger Hersteller anspruchsvoller optischer Systeme. Gemäß dem Grundsatz ''Photonics for Innovation'' ist LINOS Entwicklungspartner und Lieferant für Kunden in Wachstumsmärkten wie Laser, Messtechnik, Medizin, Biotechnologie und Halbleiter. Das im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen gehört seit Juni 2007 zur Qioptiq-Gruppe, die international großes Renommee im Design und in der Produktion von hoch präzisen optischen Komponenten und Modulen für militärische und zivile Anwendungen besitzt. Mit rund 800 hoch qualifizierten Mitarbeitern an den Standorten Göttingen, München, Regen und Warschau hat LINOS 2007 einen Umsatz von 94 Millionen Euro erzielt. www.linos.de.
The Qioptiq Group PROFILE The Qioptiq Group is a leading international organisation of world-leading optics companies with locations throughout Europe, Asia and the USA. The Group has an enviable reputation spanning over 100 years for providing advanced optical systems, equipment, modules and components for a diverse range of commercial and defence applications. Qioptiq''s manufacturing operations offer some of the most advanced capabilities in optical system and module design, build and manufacture. This capability extends from complex optical components to complete turnkey optomechanical solutions in visible, infrared and ultraviolet wavebands. The Qioptiq Group employs over 2,400 people and generated revenues of approximately US$400 million in 2008. For further information on the Qioptiq Group visit: www.qioptiq.com
LINOS AG, Public Relations, Marina Schaefer Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-123, Fax 0551 6935-120, marina.schaefer@linos.de
24.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Landgericht Hannover
Beschluss
26 O 111/08
In Sachen Linos AG ./. Trippel u.a. hat die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Warda sowie der Handelsrichter Flemming Treiber am 16.03.2009 beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen (Aktenzeichen des Landgerichts Hannover: 26 O 85/08) gegen den zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 26. August 2008 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Antragstellerin der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner zu je 1/12.
Warda
Flemming
Treiber
Beschluss
26 O 111/08
In Sachen Linos AG ./. Trippel u.a. hat die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Warda sowie der Handelsrichter Flemming Treiber am 16.03.2009 beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen (Aktenzeichen des Landgerichts Hannover: 26 O 85/08) gegen den zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 26. August 2008 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Antragstellerin der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner zu je 1/12.
Warda
Flemming
Treiber
ich wundere mich das das squeeze out noch nicht eingetragen ist.
...das kann sich ja nur noch um Tage handeln.
...das kann sich ja nur noch um Tage handeln.
Ist denn die HR-Eintragung überhaupt bereits beantragt worden bzw. gibt es einen postiven Bescheid in einem Freigabeverfahren vom OLG?
wenn ich es richtig verstehe, gibt es somit am 20.08. nochmals eine leckere Dividende. Danach sollte zeitnah ein Schlussstrich gezogen werden.
Gibt es andere Interpretationen?
Gibt es andere Interpretationen?
LINOS order intake in the second
quarter considerably higher than in
the previous year
Göttingen, July 9, 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507) recorded order
intake amounting to EUR 29.3 million in the second quarter of 2009. This
corresponds to an increase of 28.8 per cent over the same quarter the
previous year (EUR 22.8 million). LINOS achieved order intake growth of
32.2 per cent in the first half of the year compared with the previous year.
Order intake rose from EUR 44.4 million in the first half of 2008 to EUR 58.7
million in the first half of 2009.
The order intake in the second quarter includes a major, longer-term order
placed by a leading European technology company. The order covers several
years and has a volume of about EUR 20 million. In the context of this order,
LINOS will be supplying high-quality optical systems for helicopter and aircraft
self-defense equipment.
Revenue in the second quarter totalled EUR 16.2 million, which was 22.0 per
cent lower than in the same quarter the previous year (EUR 20.7 million).
LINOS generated revenue of EUR 33.4 million in the first half of 2009; this
was a reduction of 23.7 per cent over the first half of 2008.
The complete report on the first half of the year is being published on August
6, 2009.
quarter considerably higher than in
the previous year
Göttingen, July 9, 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507) recorded order
intake amounting to EUR 29.3 million in the second quarter of 2009. This
corresponds to an increase of 28.8 per cent over the same quarter the
previous year (EUR 22.8 million). LINOS achieved order intake growth of
32.2 per cent in the first half of the year compared with the previous year.
Order intake rose from EUR 44.4 million in the first half of 2008 to EUR 58.7
million in the first half of 2009.
The order intake in the second quarter includes a major, longer-term order
placed by a leading European technology company. The order covers several
years and has a volume of about EUR 20 million. In the context of this order,
LINOS will be supplying high-quality optical systems for helicopter and aircraft
self-defense equipment.
Revenue in the second quarter totalled EUR 16.2 million, which was 22.0 per
cent lower than in the same quarter the previous year (EUR 20.7 million).
LINOS generated revenue of EUR 33.4 million in the first half of 2009; this
was a reduction of 23.7 per cent over the first half of 2008.
The complete report on the first half of the year is being published on August
6, 2009.
10.07.2009 07:53
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: OLG Celle entscheidet im Squeeze-Out-Freigabeverfahren
LINOS AG / Squeeze-Out
10.07.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 10. Juli 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507): Gegen die Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 26. August 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) haben mehrere Aktionäre Anfechtungsklage beim Landgericht Hannover erhoben. Über diese ist bislang noch nicht rechtskräftig entschieden.
Die LINOS AG hat zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag gestellt, dem das Landgericht Hannover mit Beschluss vom 16. März 2009 stattgegeben hat (Az: 26 O 111/08). Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Celle angestrengt. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009, welcher der Gesellschaft am 9. Juli 2009 in Kopie zugegangen ist, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurückgewiesen (Az: 9 W 43/09).
Die LINOS AG wird nunmehr die Eintragung des Squeeze-Out in das Handelsregister beantragen.
LINOS AG, Investor Relations Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
10.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
DGAP-Adhoc: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: OLG Celle entscheidet im Squeeze-Out-Freigabeverfahren
LINOS AG / Squeeze-Out
10.07.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 10. Juli 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507): Gegen die Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 26. August 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) haben mehrere Aktionäre Anfechtungsklage beim Landgericht Hannover erhoben. Über diese ist bislang noch nicht rechtskräftig entschieden.
Die LINOS AG hat zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag gestellt, dem das Landgericht Hannover mit Beschluss vom 16. März 2009 stattgegeben hat (Az: 26 O 111/08). Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Celle angestrengt. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009, welcher der Gesellschaft am 9. Juli 2009 in Kopie zugegangen ist, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurückgewiesen (Az: 9 W 43/09).
Die LINOS AG wird nunmehr die Eintragung des Squeeze-Out in das Handelsregister beantragen.
LINOS AG, Investor Relations Königsallee 23, 37081 Göttingen Tel. 0551 6935-126, Fax 0551 6935-120, IR@linos.de
10.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.545.929 von R-BgO am 10.07.09 08:44:13da drücken die sich mal wieder vor der HV und der Garantiedividende; gerade noch rechtzeitig die Kurve gekratzt.
ist die garantiedividende damit wirklich automatisch weg oder muss sie noch anteilig bezahlt werden?
im grunde kann ich meine frage zurückziehen, da der kurs höher stehen würde, wenn es noch anteilig die dividende geben würde
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.549.546 von straßenköter am 10.07.09 15:49:53Nein, Garantiedividenden werden nur nach der HV bezahlt; wenn diese wegen des Eintrages des SO dann doch nicht stattfindet, gibt es auch keine Dividende - auch keine anteilige (außerdem würde die Garantiedividende sowieso nur 1,16 EUR betragen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.549.546 von straßenköter am 10.07.09 15:49:53ist die garantiedividende damit wirklich automatisch weg oder muss sie noch anteilig bezahlt werden?
Irgend ein Landgericht hat entschieden, dass die Garantiedividende anteilig bezahlt werden muss. Verfahren ist nun aber beim BGH, bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es Jahre dauern.
Irgend ein Landgericht hat entschieden, dass die Garantiedividende anteilig bezahlt werden muss. Verfahren ist nun aber beim BGH, bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es Jahre dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.458 von sparfuchs123 am 11.07.09 15:56:30Irgend ein Landgericht hat entschieden, dass die Garantiedividende anteilig bezahlt werden muss. Verfahren ist nun aber beim BGH, bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es Jahre dauern.
ein anderer Anleger hat mir gesagt, daß dies vermutlich bei Schering passiert ist. Ich habe aber beim Googeln im Internet nichts diesbezüglich gefunden.
ein anderer Anleger hat mir gesagt, daß dies vermutlich bei Schering passiert ist. Ich habe aber beim Googeln im Internet nichts diesbezüglich gefunden.
ich habe jetzt in der SDK-Zeitschrift "Aktionärsreport" Juni 09, Seite 21, gelesen, daß es tatsächlich ein Urteil gibt zur Ausgleichszahlung bei Schering.
Axa hat übrigens bei DBV-Winterthur die entsprechende Ausgleichszahlung freiwillig bezahlt.
Axa hat übrigens bei DBV-Winterthur die entsprechende Ausgleichszahlung freiwillig bezahlt.
Dies sind ja ganz gute Nachrichten. Zunmindest besteht Hoffnung. Rein theoretisch ist es auch logisch, dass Garantiedividenden anteilig ausgezahlt werden müssten. Da fällt mir kein Gegenargument ein. Aber mit Logik hat man schon ötfers falsch gelegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.781 von Hiberna am 11.07.09 18:45:27weiß einer noch wie es bei wella war?
unabhängig davon sollte das aktuelle Kursniveau aber im Spruchverfahren doch um mindestens 5 EUR zu toppen sein.
unabhängig davon sollte das aktuelle Kursniveau aber im Spruchverfahren doch um mindestens 5 EUR zu toppen sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.826 von Hiberna am 11.07.09 19:01:09kannst Du die Info aus dem Report ggfs. scannen und mailen?
Ist an mir vorbei gegangen das Thema, würde mcih sehr interessieren.
Gruß
SP
Kontaktdaten bekämst du dann per BM
Ist an mir vorbei gegangen das Thema, würde mcih sehr interessieren.
Gruß
SP
Kontaktdaten bekämst du dann per BM
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.563.746 von Schokoladenpudding am 13.07.09 20:06:09kannst Du die Info aus dem Report ggfs. scannen und mailen?
Du kannst den Beitrag für 50 Cent kaufen unter http://www.sdk.org/aktionaersreport.php?action=detail&mitgli…
Du kannst den Beitrag für 50 Cent kaufen unter http://www.sdk.org/aktionaersreport.php?action=detail&mitgli…
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.563.912 von Hiberna am 13.07.09 20:24:25... oder das Urteil lesen:
"… Obwohl die Minderheitsaktionäre der Schering AG vor Ablauf des Geschäftsjahres 2008 infolge der Eintragung des Squeeze Outs per 25.9.2008 gemäß § 327 e Abs. 3 AktG aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, haben sie dennoch einen Anspruch auf Zahlung des Ausgleichs pro rata temporis, d. h. für die Zeit vom 1.1.2008 bis zum 25.09.2008. Das ergibt die Auslegung des BGV unter Berücksichtigung der Schutzfunktion der §§ 304 ff. AktG und Art. 14 GG. …"
Gesamtes Urteil:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/82_O_…
"… Obwohl die Minderheitsaktionäre der Schering AG vor Ablauf des Geschäftsjahres 2008 infolge der Eintragung des Squeeze Outs per 25.9.2008 gemäß § 327 e Abs. 3 AktG aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, haben sie dennoch einen Anspruch auf Zahlung des Ausgleichs pro rata temporis, d. h. für die Zeit vom 1.1.2008 bis zum 25.09.2008. Das ergibt die Auslegung des BGV unter Berücksichtigung der Schutzfunktion der §§ 304 ff. AktG und Art. 14 GG. …"
Gesamtes Urteil:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/82_O_…
27.07.2009 13:03
DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: Squeeze-Out-Beschluss eingetragen
LINOS AG / Squeeze-Out
27.07.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 27. Juli 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507): Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2008 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) ist am 23. Juli 2009 in das Handelsregister der LINOS beim Amtsgericht Göttingen eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS auf die Optco Akquisitions GmbH übergegangen. Ausscheidende Aktionäre der LINOS erhalten in den nächsten Tagen die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von 22,97 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie nebst Zinsen auf ihrem jeweiligen Depotkonto provisions- und spesenfrei gutgeschrieben und brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Börsennotierung der LINOS wird in Kürze eingestellt.
DGAP-News: LINOS AG (deutsch)
LINOS AG: Squeeze-Out-Beschluss eingetragen
LINOS AG / Squeeze-Out
27.07.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Göttingen, 27. Juli 2009. LINOS AG (ISIN DE0005256507): Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2008 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) ist am 23. Juli 2009 in das Handelsregister der LINOS beim Amtsgericht Göttingen eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS auf die Optco Akquisitions GmbH übergegangen. Ausscheidende Aktionäre der LINOS erhalten in den nächsten Tagen die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von 22,97 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie nebst Zinsen auf ihrem jeweiligen Depotkonto provisions- und spesenfrei gutgeschrieben und brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Börsennotierung der LINOS wird in Kürze eingestellt.
Aktien sind jetzt ausgebucht; bin dann weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.695.901 von R-BgO am 03.08.09 06:56:23Aktien sind jetzt ausgebucht; bin dann weg.
hast Du, bzw. hat jemand anders die Ausgleichszahlung anteilig erhalten? Bei mir ist noch nichts davon eingetroffen.
In der Mitteilung zur Ausbuchung wird davon gesprochen, daß Zinsen bezahlt werden. Für mich ist noch unklar, ob dies die anteilige Ausgleichszahlung oder andere Zinsen betrifft.
hast Du, bzw. hat jemand anders die Ausgleichszahlung anteilig erhalten? Bei mir ist noch nichts davon eingetroffen.
In der Mitteilung zur Ausbuchung wird davon gesprochen, daß Zinsen bezahlt werden. Für mich ist noch unklar, ob dies die anteilige Ausgleichszahlung oder andere Zinsen betrifft.
hallo hiberna,
habe auch keine ausgleichszahlung erhalten und gehe davon aus dass es auch keine gibt. die wird man sich erst im spruchstellenverfahren erstreiten müssen. schön dumm von der gesellschaft hier gleich eine steilvorlage zu liefern denn diesen prozess verlieren die sicherlich. zinsen gibt es nur wenn sich nach der eintragung die auszahlung des betrags verzögert.
habe auch keine ausgleichszahlung erhalten und gehe davon aus dass es auch keine gibt. die wird man sich erst im spruchstellenverfahren erstreiten müssen. schön dumm von der gesellschaft hier gleich eine steilvorlage zu liefern denn diesen prozess verlieren die sicherlich. zinsen gibt es nur wenn sich nach der eintragung die auszahlung des betrags verzögert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.726.304 von cade am 06.08.09 17:31:34die wird man sich erst im spruchstellenverfahren erstreiten müssen.
laut Beitrag in der SDK-Zeitschrift 5/2009, Seite 21, verjährt der Anspruch auf Ausgleichszahlung in drei Jahren. Ich fühle mich dabei nicht so sicher, ob im Spruchverfahren dieser Anspruch auf Zahlung von Ausgleichszahlung durchgesetzt wird.
Die SDK schreibt, daß eine Leistungsklage erhoben werden kann auf Zahlung der Ausgleichszahlung.
laut Beitrag in der SDK-Zeitschrift 5/2009, Seite 21, verjährt der Anspruch auf Ausgleichszahlung in drei Jahren. Ich fühle mich dabei nicht so sicher, ob im Spruchverfahren dieser Anspruch auf Zahlung von Ausgleichszahlung durchgesetzt wird.
Die SDK schreibt, daß eine Leistungsklage erhoben werden kann auf Zahlung der Ausgleichszahlung.
Ein Anspruch auf eine anteilige Dividende besteht m.E. nur dann, wenn im Beherrschungsvertrag eine anteilige Dividende bei unterjähriger Beendigung des Beherrschungsvertrages vorgesehen ist. Ob dies bei Linos der Fall ist, weiß ich nicht.
Ein Spruchstellenverfahren überprüft m.E. nur die Angemessenheit der Abfindung, d.h. die Unternehmensbewertung, und nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht erfolgten anteiligen Dividendenzahlung.
Ein Spruchstellenverfahren überprüft m.E. nur die Angemessenheit der Abfindung, d.h. die Unternehmensbewertung, und nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht erfolgten anteiligen Dividendenzahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.727.167 von gutdrauf9 am 06.08.09 19:32:53Ein Anspruch auf eine anteilige Dividende besteht m.E. nur dann, wenn im Beherrschungsvertrag eine anteilige Dividende bei unterjähriger Beendigung des Beherrschungsvertrages vorgesehen ist. Ob dies bei Linos der Fall ist, weiß ich nicht.
ist dies Deine persönliche Meinung oder hast Du dies so im Urteil unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/82_O_… herausgelesen?
ist dies Deine persönliche Meinung oder hast Du dies so im Urteil unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/82_O_… herausgelesen?
jetzt habe ich eine Zinsabrechnung erhalten über 0,00676 Prozent und zwar mit einer merkwürdigen Valuta von 26.08.2009 anstelle von 30.07.2009. Dies soll wohl irgendwie die Zeitdifferenz zwischen Handelsregistereintragung und Ausbuchung abdecken.
Ist jemandem von Euch die Ausgleichszahlung für 1 1/2 Jahre gutgeschrieben worden?
Ist jemandem von Euch die Ausgleichszahlung für 1 1/2 Jahre gutgeschrieben worden?
nein
theoretisch könnte die Ausgleichszahlung ja noch nach der Hauptversammlung kommen. Ich habe allerdings keinen Termin für eine Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 gefunden.
das nachfolgende Urteil könnte eventuell Einfluß haben auf den Ausgleichszahlungsanspruch bei Linos:
"Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig
Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig
Die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29. August 2007 beschlossene Squeeze-Out und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Das Gericht folgte damit im Ergebnis der Klageabweisung des Landgerichts Frankfurt am Main.
In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH – einer 100%igen Tochter der Commerzbank AG – als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Banken zugestimmt.
Unwirksamkeit der Beschlüsse nicht erkennbar
Hiergegen hatten sich die klagenden Minderheitsaktionäre mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gewandt. Weder das Land- noch das Oberlandesgericht sahen jedoch Gründe für die Unwirksamkeit der entsprechenden Beschlüsse. Diese seien weder ihrem Inhalt nach noch nach den Umständen rechtsmissbräuchlich oder sitten- bzw. verfassungswidrig und auch im Übrigen rechtskonform zustande gekommen.
Anteilige Ausgleichszahlung verneint
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Diese Meldung erschien bei uns am 07.09.2009.
Referenz:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main; Urteil vom 26.08.2009
[Aktenzeichen: 23 U 69/08]"
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8418.htm
"Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig
Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig
Die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29. August 2007 beschlossene Squeeze-Out und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Das Gericht folgte damit im Ergebnis der Klageabweisung des Landgerichts Frankfurt am Main.
In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH – einer 100%igen Tochter der Commerzbank AG – als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Banken zugestimmt.
Unwirksamkeit der Beschlüsse nicht erkennbar
Hiergegen hatten sich die klagenden Minderheitsaktionäre mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gewandt. Weder das Land- noch das Oberlandesgericht sahen jedoch Gründe für die Unwirksamkeit der entsprechenden Beschlüsse. Diese seien weder ihrem Inhalt nach noch nach den Umständen rechtsmissbräuchlich oder sitten- bzw. verfassungswidrig und auch im Übrigen rechtskonform zustande gekommen.
Anteilige Ausgleichszahlung verneint
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Diese Meldung erschien bei uns am 07.09.2009.
Referenz:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main; Urteil vom 26.08.2009
[Aktenzeichen: 23 U 69/08]"
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8418.htm
ich habe den Text des Eurohypo-Urteils jetzt gefunden unter http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0C8D7E30B… Dort wird aber überhaupt nichts über die Ausgleichszahlung ausgesagt.
Bedeutet dies, daß in dem Beitrag unter http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8418.htm bei der Behauptung, daß eine Ausgleichszahlung verneint worden ist, ein Fehler vorliegt? Ich würde mich freuen, wenn es noch jemand anders gibt, der dazu seine Meinung sagen kann.
Bedeutet dies, daß in dem Beitrag unter http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8418.htm bei der Behauptung, daß eine Ausgleichszahlung verneint worden ist, ein Fehler vorliegt? Ich würde mich freuen, wenn es noch jemand anders gibt, der dazu seine Meinung sagen kann.
Anteilige Ausgleichszahlung verneint
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Der Satz bedeutet für mich eindeutig, dass wir keine Zahlung (anteilige Garantiedividende) mehr zu erwarten haben. Vom reinen Menschenverstand kann ich dies nicht nachvollziehen.
Danke für Deine Nachforschungen
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Der Satz bedeutet für mich eindeutig, dass wir keine Zahlung (anteilige Garantiedividende) mehr zu erwarten haben. Vom reinen Menschenverstand kann ich dies nicht nachvollziehen.
Danke für Deine Nachforschungen
http://spruchverfahren.blogspot.com/search?updated-min=2009-…
Hier findet man zeitnah wichtige Nachrichten zu Beschlüssen, Urteilen usw.
Hier findet man zeitnah wichtige Nachrichten zu Beschlüssen, Urteilen usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.942.057 von straßenköter am 08.09.09 21:46:49Der Satz bedeutet für mich eindeutig, dass wir keine Zahlung (anteilige Garantiedividende) mehr zu erwarten haben. Vom reinen Menschenverstand kann ich dies nicht nachvollziehen.
so ganz sicher ist dies für mich nicht. Im Urteilstext unter http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0C8D7E30B… habe ich nämlich keine Aussagen zur Ausgleichszahlung gefunden.
so ganz sicher ist dies für mich nicht. Im Urteilstext unter http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0C8D7E30B… habe ich nämlich keine Aussagen zur Ausgleichszahlung gefunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.942.186 von Hiberna am 08.09.09 22:03:47ich habe nun noch den folgenden Beitrag zum Eurohypo-Urteil gefunden, wobei man rechts oben den Urteilstext abrufen kann, in welchem die Begründung zur Entscheidung über die Ausgleichszahlung enthalten ist:
"Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter
Mit Urteil vom 26.8.2009 hat das Oberlandesgericht die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29.8.2007 beschlossene Squeeze-Out und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH bestätigt. Der für die Berufung zuständige 23. Zivilsenat folgte damit im Ergebnis dem Landgericht Frankfurt am Main, das die Klagen am 18.3.2008 insoweit abgewiesen hatte.
In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH - einer 100%igen Tochter der Commerzbank AG - als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Banken zugestimmt.
Hiergegen hatten sich die klagenden Minderheitsaktionäre mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gewandt. Weder das Land- noch das Oberlandesgericht sahen jedoch Gründe für die Unwirksamkeit der entsprechenden Beschlüsse. Diese seien weder ihrem Inhalt nach noch nach den Umständen rechtsmissbräuchlich oder sitten- bzw. verfassungswidrig und auch im Übrigen rechtskonform zustande gekommen.
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Entscheidung kann nebenstehend als pdf heruntergeladen werden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.8.2009, Aktenzeichen 23 U 69/08
(vorausgehend: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.3.2008, Aktenzeichen 3-5 O 211/07)
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
Downloads zum Thema:
23u06908.pdf"
http://www.hmdj.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet…
"Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter
Mit Urteil vom 26.8.2009 hat das Oberlandesgericht die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29.8.2007 beschlossene Squeeze-Out und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH bestätigt. Der für die Berufung zuständige 23. Zivilsenat folgte damit im Ergebnis dem Landgericht Frankfurt am Main, das die Klagen am 18.3.2008 insoweit abgewiesen hatte.
In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH - einer 100%igen Tochter der Commerzbank AG - als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Banken zugestimmt.
Hiergegen hatten sich die klagenden Minderheitsaktionäre mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gewandt. Weder das Land- noch das Oberlandesgericht sahen jedoch Gründe für die Unwirksamkeit der entsprechenden Beschlüsse. Diese seien weder ihrem Inhalt nach noch nach den Umständen rechtsmissbräuchlich oder sitten- bzw. verfassungswidrig und auch im Übrigen rechtskonform zustande gekommen.
In Abänderung des landgerichtlichen Urteils hat der Senat schließlich einen Anspruch der ausscheidenden Minderheitsaktionäre auf anteilige Ausgleichszahlung beim Squeeze-Out neben der Barabfindung verneint.
Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Entscheidung kann nebenstehend als pdf heruntergeladen werden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.8.2009, Aktenzeichen 23 U 69/08
(vorausgehend: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.3.2008, Aktenzeichen 3-5 O 211/07)
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
Downloads zum Thema:
23u06908.pdf"
http://www.hmdj.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet…
laut SDK-Zeitschrift 10/2009 haben einzelne Aktionäre angekündigt, ihre Ansprüche aus der Ausgleichszahlung gerichtlich durchzusetzen.
Ich hatte eigentlich erwartet, daß die SDK selbst eine Leistungsklage erhebt. Laut Aktionärszeitschrift bietet die SDK nur an, den Kontakt zu hierzu tätigen Anwälten herzustellen.
Ich hatte eigentlich erwartet, daß die SDK selbst eine Leistungsklage erhebt. Laut Aktionärszeitschrift bietet die SDK nur an, den Kontakt zu hierzu tätigen Anwälten herzustellen.
hallo zusammen,
einige wissen es vielleicht schon aber jetzt habe ich die wichtige info.nachdem ich meine ansprüche auf anteilige ausgleichszahlung wegen des schering squeeze outs aufgrund des von bayer verlorenen prozesses am landgericht köln (Aktenzeichen 82 093/08 anmelden wollte bekam ich folgende infomation:
das olg köln hat mit urteil vonm 8.10.2009 das urteil des landgerichts aufgehoben und die klage auf zahlung anteiligen anteils abgewiesen (Aktenzeichen 18 U 57/09) , Revision beim bgh nicht zugelassen.
damit schwinden natürlich die chancen bei linos bei der klage wegen der ausgleichszahlung. natürlich ist hier der fall etwas anders gelagert, da es neben der anteiligen ausgleichszahlung auch noch um die ausgleichszahlung für ein volles geschäftsjahr geht.
viele grüße
cade
einige wissen es vielleicht schon aber jetzt habe ich die wichtige info.nachdem ich meine ansprüche auf anteilige ausgleichszahlung wegen des schering squeeze outs aufgrund des von bayer verlorenen prozesses am landgericht köln (Aktenzeichen 82 093/08 anmelden wollte bekam ich folgende infomation:
das olg köln hat mit urteil vonm 8.10.2009 das urteil des landgerichts aufgehoben und die klage auf zahlung anteiligen anteils abgewiesen (Aktenzeichen 18 U 57/09) , Revision beim bgh nicht zugelassen.
damit schwinden natürlich die chancen bei linos bei der klage wegen der ausgleichszahlung. natürlich ist hier der fall etwas anders gelagert, da es neben der anteiligen ausgleichszahlung auch noch um die ausgleichszahlung für ein volles geschäftsjahr geht.
viele grüße
cade
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.189.989 von cade am 16.10.09 08:46:58@cade,
vielen Dank für die Information zum Urteil des OLG Köln betreff Ausgleichszahlung Schering. Da kann man nur noch hoffen, daß jemand bei Schering oder auch bei Eurohypo Nichtzulassungsbeschwerde erhebt, auch wenn die Erfolgschancen dabei statistisch gesehen nur sehr gering sind.
vielen Dank für die Information zum Urteil des OLG Köln betreff Ausgleichszahlung Schering. Da kann man nur noch hoffen, daß jemand bei Schering oder auch bei Eurohypo Nichtzulassungsbeschwerde erhebt, auch wenn die Erfolgschancen dabei statistisch gesehen nur sehr gering sind.
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