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    MLP-Vertreter klagt gegen eigene LV ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.04 14:24:47 von
    neuester Beitrag 16.06.04 11:51:44 von
    Beiträge: 28
    ID: 864.605
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      schrieb am 27.05.04 14:24:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      LEBENSVERSICHERUNG
      Gericht gibt MLP Recht

      Von Kai Lange

      Im Streit um die von MLP vertriebenen fondsgebundenen Lebensversicherungen hat der Finanzdienstleister vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage eines Versicherten zurück, der seine Beiträge wegen angeblich zu optimistischer Modellrechnungen zurückgefordert hatte.

      Karlsruhe / Hamburg - Ein ehemaliger Geschäftsstellenleiter von MLP hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Der Vorwurf: Die Modellrechnungen, die über die Ablaufleistung der von MLP vertriebenen Lebensversicherungen Auskunft geben, seien zu optimistisch. Die erhobenen Managementgebühren seien in der Modellrechnung nicht berücksichtigt und die Ablaufleistung daher unrealistisch hoch.


      Erfolg vor Gericht: Die Klage gegen MLP wurde in letzter Instanz abgewiesen


      Mit der im Juni 2003 erhobenen Schadenersatzklage forderte der Kläger seine gezahlten Beiträge zurück: Die Klage stieß auf größeres Medieninteresse, da MLP bereits mehr als 200.000 solcher Lebensversicherungen verkauft hat.

      Das Landgericht Heidelberg wies die Klage in erster Instanz bereits im November 2003 ab. Der von der Kanzlei Tilp & Kälberer vertretene Geschäftsstellenleiter legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Doch auch das OLG wies die Berufung jetzt zurück und ließ eine Revision des Urteils nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig (AZ 3 0 129/03).

      Nachweis für falsche Berechnung blieb aus

      Die Vorwürfe hätten "jeglicher Grundlage entbehrt", erklärte ein Sprecher von MLP am Mittwoch. Das Oberlandesgericht habe ebenso wie zuvor das Landesgericht die Klage zurückgewiesen, da kein Beleg für eine fehlerhafte Modellrechnung vorlag. Außerdem habe der ehemalige Geschäftsstellenleiter die Lebensversicherung praktisch an sich selbst verkauft und dafür eine Provision in Höhe von rund 3100 Euro kassiert, so das Gericht.

      Der Nachweis, dass der Berater bei anderer Sachlage die Versicherung nicht abgeschlossen hätte, dürfte daher schwer fallen, ergänzte der Unternehmenssprecher. MLP habe dem Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung schon vor dem Urteil des OLG sehr gelassen entgegen gesehen.

      Wer schliesst denn da noch MLP-Lebensversicherungen ab ! Der muss ja völlig bescheuert sein ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 14:59:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Um bei den hardfacts zu bleiben:

      Wer bei den Rechtsanwälten Tilp Kälberer nachfragt, wird die Auskunft bekommen, dass dies nicht die letzte Klage gewesen sein soll.

      Pyrrhussieg für MLP Lebensversicherung AG
      Pressemitteilung vom 13. Mai 2004
      Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe weist die Klage eines
      Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters zurück - Tilp Rechtsanwälte
      hält am Vorwurf fehlerhafter Modellrechnungen bei
      fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV) der MLP
      Lebensversicherung AG fest.

      Kirchentellinsfurt/Karlsruhe, 13. Mai 2004.

      Nachdem am Dienstag dieser Woche vor dem OLG Karlsruhe die
      Berufungsklage eines Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters
      (Urteil vom 11.05.2004, Az. 12 U 135/03) abgewiesen
      wurde, werden Tilp Rechtsanwälte nun Klagen "normaler"
      geschädigter Versicherungskunden einreichen.

      Tilp Rechtsanwälte halten am Hauptvorwurf der
      Klage fest: Dass nämlich die erhobenen Managementgebühren
      in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt waren
      und damit die Ablaufleistungen der betroffenen FLV
      in unrealistischer Weise zu hoch angegeben sind.
      Rechtsanwalt Andreas W. Tilp zur Urteilsbegründung:
      "Dieser Hauptvorwurf wurde vom OLG nicht zurückgewiesen.
      Das OLG verneinte eine Haftung aufgrund spezieller
      Umstände in der Person des vorliegenden Klägers. Diesem,
      einem Ex-MLP-Geschäftsstellenleiter, wurde ein
      Aufklärungsbedürfnis aberkannt".

      Nach Einschätzung von Tilp Rechtsanwälte sind
      rund 260.000 Policen der MLP Lebensversicherung AG
      von fehlerhaften Modellrechnungen betroffen. Im Rahmen
      der einzureichenden Kunden-Klagen werden Tilp Rechtsanwälte
      die Erstattung der von den Versicherungsnehmern
      geleisteten Prämien abzüglich der erhaltenen
      Auszahlungsbeträge nebst Verzinsung ihrer saldierten
      Prämienzahlungen fordern. Rechtsanwalt Tilp:
      "Die jetzige Klageabweisung stellt für MLP
      Lebensversicherung AG einen bloßen Pyrrhussieg dar.
      Dem Urteil entnimmt unsere Kanzlei, dass das OLG bei
      einem "normalen Kunden" gegenteilig entschieden hätte".

      Quelle:
      http://www.tilp-rechtsanwaelte.de/pa/2_1059.htm
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 15:08:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was sollen sie sonst auch sagen !!!
      Mal sehen ob das Gericht ihre einschätzung teilt .....
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 15:14:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach allem, was ich hier lesen kann, hat interna wg. seiner Klage hier eine so gigantische Welle gemacht, dass man hätte glauben können, ganz New York versinkt darunter.

      Nun mussten wir aber lesen, dass er seine Behauptung nicht mal im Ansatz belegen konnte und deshalb sowohl in Heildelberg als auch in Karlsruhe mit Pauken und Trompeten untergegangen ist (vielleicht könnte ja mal jemand die Urteile besorgen und hier reinstellen).

      Das fördert dann ja nicht unbedingt internas weitere Glaubwürdigkeit - ganz abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie ein Anwalt seinen Mandanten in einen Prozess schicken kann, wenn er seine Klage nicht belegen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 15:21:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      @#4,

      pecunia non olet, oder so ähnlich heisst es doch.

      Und der Herr Tilp ist doch super clever! Zumindest aus seiner Sicht.

      Aus dem verlorenen Prozess kann man ja Erkenntnisse für die Sichtweise/Argumentation der Richter und Gegner ziehen.

      Die ersten Kläger bzw. deren Gebühren werden halt verheizt; aber was soll´s, die Anwälte werden halt auch für´s Üben bezahlt.
      :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 27.05.04 15:59:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      15:08 guckstduweiter

      15:14 goodtimes86

      15:21 Teufelstaube

      Hat MLP die Hosen voll, weil der nächste Kläger gewinnen könnte?

      Warum sonst schreibt ihr so viel Hohn und Spott gegen interna in so kurzer Zeit?


      Zur Hauptversammlung wird uns der Vorstandsvorsitzende sicher mitteilen, ob es noch anhängige Klagen gibt.

      Dass interna seinen Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert, war den Prozessbeobachtern schon lange klar.
      Er hatte eine viel ungünstigere Ausgangslage, als jeder Kunde.
      Wir verfolgen gespannt die nächsten Klagen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:04:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was für drogen nimmst du eigentlich...??

      Das war mal wieder mein erstes posting seit langem....
      und das ohne jeden spott......
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:07:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ hardfacts:

      Du iirst! ich bin kein Mlp Mitarbeiter.

      Aber ich weiss, wie Anwälte vorgehen, um richtig Geld zu verdienen.
      Und diesbezüglich ist die unternehmerische Leistung von Herrn RA Tilp entsprechend zu respektieren.

      Wieder nichts mit "hard facts" ! :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:07:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6

      hardfacts mein Freund, hardfacts, nicht Hohn und Spott.

      Finde ich einfach bemerkenswert, dass interna zu jedem Popelscheiß seinen Senf abgibt, aber zum Thema "eigene Glaubwürdigkeit" lieber nichts sagt.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:16:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Niederlage in Karlsruhe kann Interna nur seinen dumm-dappischen Rechtsanwälten verdanken.Wäre die Klage ordentlich aufbereitet worden, wäre MLP mit Sicherheit unterlegen.In der Sache ist Interna voll und ganz Recht zu geben.Die weiteren Kläger werden wohl besser vertreten sein und MLP macht sich deswegen schon in die Hosen, gelle Info und wie ihr alle heisst?? :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:21:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Na ja, ein bißchen dürfte es ja auch am Mandanten selbst gelegen haben, wenn der noch nicht mal einen Beleg vorbringen kann...

      ... und die Anwälte sind ja wohl die gleichen geblieben!
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:25:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      man mag ja von interna halten was man will; wenn er dieser Kläger war, dessen Klage abgewiesen wurde, muss sich doch jeder gescheit denkende Mensch folgendes fragen:
      Warum hat er keine Modellrechnung bei Gericht vorgelegt??
      Wenn er zu seinem Vertrag keine hatte, hätte ein freundliches Briefchen an die MLP Lebensversicherung AG gereicht und er hätte die Modellrechnung, passend zu seinem Vertrag bekommen...ohne Probleme! habe ich auch schon gemacht und nach 10 Tagen hatte ich sie im Briefkasten!
      Das wußte er sicher auch!
      Ob es nun ein genialer Schachzug von interna und / oder seinen Anwälten war, wird sicher erst die Zukunft (sprich: Klagen von "wirklichen" Kunden) zeigen. Die Anwälte bleiben auf jeden Fall im Spiel!
      Bis dahin kann dieses Thema sicher kontrovers gesichtet werden; zumindest bleibt eine gewisse Unsicherheit, da bei Erfolg eines einzigen Kunden die Zkunft der MLP Lebensversicherung tatsächlich ungewiss ist...
      Ich kann mich dann als Kunde auf die Modellrechnung berufen, meinen Vertrag rückabwickeln lassen und mich so von den Kursverlusten 2000-2003 erholen...:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 16:50:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      ExKollege,

      Du bist am nächsten drann zusammen mit Teufelstaube. Hast Du bei der Vorbereitung mit am Tisch gesessen? ;)

      @all anderen

      Nicht klein denken, groß denken! Wer von Euch spielt Schach? Schon mal von einem Bauernopfer gehört?

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:08:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...aber die Strategie -wenn es denn wirklich eine war- ist ziemlich leicht zu durchschauen. Selbst von einem Anfänger; da braucht man nicht an der "Vorbereitungsbesprechung" teilgenommen zu haben.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:21:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Teufelstaube
      Du nennst mich Anfänger? Ich finde mich ganz schön clever :p
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:30:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Exkollege,

      Mit "Anfänger" hab ich nicht Dich persönlich gemeint.

      Ich hab ja geschrieben "SELBST von einem Anfänger"

      Ich hätte auch schreiben können "AUCH von einem Anfänger"


      Wenn ich anders gemeint hätte, hätte ich ich geschrieben "selbst vom Anfänger Exkollege"
      aber das hab ich ja nicht.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:19:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      @T-Taube
      von mir aus...in Ordnung.
      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 20:30:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Statt LV lieber Gold und Silber.

      Der Staat nimmt euch fast alles ab demnächst.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 08:12:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ interna

      schade, daß es so ausgegangen ist mein freund. aber vielleicht haben die klagen von nicht mlp mitarbeitern und gl ja bessere chancen. lass dich trotzdem nicht unterkriegen, es grüßt dich

      salome
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 08:39:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      salome, Deinen Kopf bekommst Du noch!

      Danke für die aufmunternden Worte.

      interna
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 11:39:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20

      interna,

      wolltest Du nicht schreiben: "Meinen Kopf bekommst Du noch"?

      :laugh::laugh::laugh:

      Sorry, nimm`s mir nicht übel. Aber die Vorlage war zu brilliant.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 13:13:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      goodtimes86

      Ich freue mich, daß Du auch richtigen Humor hast. Das unterscheidet wohlwollend Dich von manch anderen MLP-Jüngern.

      Ich weiß, welcher Kopf gemeint ist. Du auch?
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 14:28:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Jo, der beschränkt sich seit einigen Monaten allerdings auf eine passive Rolle bei MLP, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 08:55:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jo, so weit ich das überblicken kann!
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 11:38:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      ja klar haben Klagen von "Nicht-Mitarbeitern" mehr Chancen. Die werden ja sicherlich, anders als Intrigerna, all die Beweise vorlegen können, die Intrigerna nicht mal im Ansatz hatte.

      "Man kann so die Sichtweise eines Gerichtes kennenlernen". Ich lach mich tot. "Bauernopfer". Ich lach mich noch toter. Intrigerna ist doch übergeschnappt. Wer einen Sachverhalt nicht im Ansatz beweisen kann und dennoch klagt "um die Sichtweise eines Gerichtes kennenzulernen" hat doch wirklich überhaupt keine Ahnung vom deutschen Rechtswesen.

      "Prozeßbeobachter wußten schon lange, daß Interna nicht gewinnen kann". Intrigerna selbst wußte das scheinbar nicht. Warum sonst diese fette Welle hier im Board? Wichtigtuerei? Dieses Forum hat keinerlei Bedeutung für den Aktienmarkt, die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft. Daher kann es sich wohl nur um Hosenträgerspannerei handeln.

      Gruß, Info
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 12:00:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      interna,

      da muss ich infotausch leider Recht geben.

      Alleine sich so eine Schlappe einzufangen ist ja schon bemerkenswert genug. Aber der anschließende Versuch, das dann auch noch als Strategie zu verkaufen, ist einfach nur billig.

      Du hättest einfach mal ehrlich sein und sagen können: "O.K., war `ne scheiss Idee."

      Sorry.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 12:05:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      goodtimes86

      abwarten und dann noch mal bewerten!
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 11:51:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gerichtliche Klage gegen MLP-Modell-Rechnungen
      16.06.2004

      Die fehlerhafte Modell-Rechnung bei fondsgebundenen Lebensversicherung stand jetzt gerichtlich auf den Prüfstand. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschieden inzwischen, dass Anleger keinen Anspruch auf Schadenersatz bei der Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebens-Versicherung (FLV) haben (Urteil vom 11. Mai 2004 Az.: 12 U 135/03).

      Streitpunkt waren Modell-Rechnungen fondsgebundener Lebensversicherungen von MLP. Das OLG Karlsruhe konnte keine fehlerhaften Modell-Rechnungen erkennen und bestätigte damit den Beschluss des Landgerichts Heidelberg, das im November letzten Jahres mit dem Urteil Az.: 3 O 129/03 eine entsprechende Klage abgewiesen hatte.

      Damals und nun wieder war ein Anleger, der früher MLP-Geschäftsstellen-Leiter war, vor den Kadi gezogen. Er hatte bei der MLP Lebensversicherung AG 1995 eine FLV mit 35 Jahren Laufzeit abgeschlossen hatte, die er im Jahr 2003 aufkündigte.

      Gerichtlich klagte er die Erstattung von ihm geleisteter Beiträge abzüglich des erhaltenen Auszahlungsbetrages sowie Verzinsung seiner saldierten Beitragszahlungen ein. Er gab an, dass ihm die FLV rentabler dargestellt worden sei, als die Realität dann ergab.

      Die Richter am OLG Karlsruhe erklärten in ihrer Urteilsbegründung, dass der Kläger „nicht den ihm obliegenden Beweis erbringen konnte, dass ihm bei oder vor Abschluss des Vertrages eine Modell-Rechnung von MLP vorgelegen habe". Die Richter ließen die Fragestellung offen, ob die Modell-Rechnung fehlerhaft war.

      Die Anwälte des Klägers wollen nun an dem Hauptvorwurf festhalten und klären lassen, dass die erhobenen Management-Gebühren in den Modell-Rechnungen nicht berücksichtigt worden seien. Damit seien die Ablaufleistungen der FLV-Policen bei MLP in unrealistischer Weise zu hoch angegeben worden.

      Das OLG habe eine Haftung aufgrund spezieller Umstände in der Person des Klägers nicht anerkennen wollen. Da er als MLP-Geschäftsstellen-Leiter tätig gewesen war, wurde ihm „ein Aufklärungsbedürfnis aberkannt".

      Die Partei des Klägers kündigte an, dass demnächst auch andere Versicherungs-Kunden Klage einreichen werden. Es soll sich hier um die Inhaber von rund 260.000 Policen mit fehlerhaften Modell-Rechnungen der MLP Lebensversicherung AG handeln. (eb)

      Quelle: FONDS professionell


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