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    was bedeutet folgender Grundbucheintrag ... ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.04 21:59:53 von
    neuester Beitrag 28.05.04 12:06:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 864.814
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      Avatar
      schrieb am 27.05.04 21:59:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      es geht um drei Reihenhäuser, die direkt an der Straß gebaut sind. Reihenendhaus A hat neben dem Haus noch einen großen Hof in dem u.a. auch die Mülltonnen des Reihenmittelhauses B stehen. Reihenendhaus C ist nur angebaut und spielt für die folgende Frage keine Rolle.

      Im Grundbuch des Reihenmittelhauses B steht folgendes:

      Grunddienstbarkeit (Mülltonnenstell- und Begehungsrecht) an dem Grundstück des Reihenendhauses A.

      Muß der Eigentümer von A nun ein beliebiges Durchlaufen durch seinen Garten zulassen (um bspw. von der Gartenterasse von B zu den Mülltonnen zu gelangen), oder kann er den Zutritt des Hofes darauf begrenzen, dass der Besitzer/Mieter des Hauses B nur durch das Gartentor auf der Straßenseite den Hof betreten darf um dort die Müllentonnen des Hauses B zu benutzen.


      Vielen Dank......
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 22:14:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. prüfen der eintragungen bei haus A
      2. wenn das nicht klarheit schafft (was sehr wahrscheinlich ist, da die details nicht eingetragen werden (können), prüfen des vertrags.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 22:22:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Am besten mal im Grundbuchamt vorsprechen, dort sollte eine Eintragungsbewilligung vorliegen, sinnvoller Weise mit einer genaueren Beschreibung des Rechtes oder einer Skizze im Lageplan, ansonsten halt mit dem Nachbarn einigen. Zumutbar muß so ein Recht ja für alle sein.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 22:26:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Egal ob du Haus A oder Haus B kaufen willst: Aus eigener Erfahrung rate ich dir, lass die Finger von einem Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit.
      Früher oder später wird das ein Fall für den Schiedsmann, den Neurologen und jede Menge Rechtsanwälte.
      Auch wenn es jetzt "nette Leute" sind oder man "doch unter erwachsenen Menschen so etwas klären kann".

      P.S. Der zugrundeliegende Vertrag kann beim Grundbuchamt eingesehen werden. Das habe ich seinerzeit sogar bei einem Vertrag aus dem Jahre 1914 geschafft. (... und anschließend das Haus verkauft, weil der Vertrag so lasch formuliert war, dass der Ärger jahrelang weitergegangen wäre.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 23:44:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Meiner Meinung nach hat Besitzer B ein Wegerecht auf dem Grundstück A.
      Dieses Wegerecht, ist meistens im Grundbuch mit eingetragen,
      ansonsten kann Besitzer A auf Sein Privat(Intim)-raum beharren und das Wegerecht auf die Zufahrt beschränken.
      Rasen und Bepflanzungs-Einfassungen unterliegem nicht dem Wegerecht und sind "Privat"er Raum.

      z.B. ein Grundstücksbesitzer besitzt das Wegerecht über ein NachbarGrundstück zu seinem in der 2. Reihe liegendem Grundbesitz, nur über landwirtschaftliche oder gepflasterte Zuwegung des Nachbarn.
      Legt der Besitzer der ersten Reihe statt der Plasterzuwegung nun ein Beet an, erlischt somit das Wegerecht, da Privater Raum entstanden ist. da
      Hilft auch kein Eintrag Im GB !!

      Also nach meinem Wissensstand darf Besitzer B zu SEINEN Mülltonnen nur über außerordentlich ( gepflasterte ) gekennzeichnete Fläche betreten.

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      schrieb am 28.05.04 00:41:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      1.)Muß der Eigentümer von A nun ein beliebiges Durchlaufen durch seinen Garten zulassen (um bspw. von der Gartenterasse von B zu den Mülltonnen zu gelangen
      ANTWORT :NEIN !!!
      2.)oder kann er den Zutritt des Hofes darauf begrenzen, dass der Besitzer/Mieter des Hauses B nur durch das Gartentor auf der Straßenseite den Hof betreten darf um dort die Müllentonnen des Hauses B zu benutzen.
      Antwort: Ja

      und wenns streit gibt vor gericht setz gleich auch die zeit in der die begehung erlaubt ist fest !!
      es kann nicht angehn das dein Nachbar Nachts mit Dosen in der Tüte bewaffnet über dein Grundstückt latscht und es rattern lässt.

      3.)(Sadistische Variante)Ganz gemein wäre nun dies :schaff dir einen scharfen Hund an oder ein Wildschwein und lass sie frei auf deinem Gelände laufen(eingezäunt,Natürlich schließt du auch eine Tierhalter Haftpflichtversicherung ab,die kostet die nicht viel/jahr) wenn er dann unbedingt seinen Müll entsorgen will ist das sein Bier.sollte ihm einmal die hand fehlen die den Deckel der Mülltonne heben wollte,is dir das egal soll er sich doch mit der Versicherung streiten jahrelang seine hand is dann immer noch nicht da) Buddel Löcher (stolperfallen)

      4.)Clevere Variante:Verlange die Eigenhaftung von B für Schäden die beim betreten deines Grundstücks durch B entstehen.
      ob er jetzt hinfällt gebissen wird oder sich im Gartenzaun selbst erwürgt. ;) schleim ihn ein und versuch zu erreichen das er einen Wisch unterschreibt das du für schäden die ihm beim betreten deines Grundstückes entsehen nicht haften musst. Und das verankerst du notariell.

      Im 3u.4 Fall wünsche ich viel Spaß beim Quälen :D

      Grüße Jo
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 12:06:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo zusammen,

      vielen Dank schon mal für die Meinungen....

      was ich nicht bisher gesagt habe....
      Haus A gehört schon mir und in Haus B lebt ein (naja schweigen wir lieber), der will dieses Haus nun verkaufen und wirbt u.a. mit uneingeschränktem Begehungsrecht über Grundstück A....

      er hat zur Zeit ein ich nenne es mal Gewohnheitsrecht aus diese Grunddienstbarkeit, die für Gartenabfälle definiert war - ich gehe mal davon aus, dass bei einem Verkauf an einen neuen Eigentümer, dieses Gewohnheitsrecht nicht mit übergeht, sondern nur die ürsprüngliche Dienstbarkeit gilt (und die kann ich im Zweifel so gestalten wie ich will...
      siehe #6)

      Was mir neu war und ich schon mal als guten Tipp sehe, dass es also einen Vetrag zu diesem Grundbucheintrag geben muß .... um so Sachen hat man sich halt nicht gekümmert wenn man was geschenkt bekommt :-(


      Viele Grüße
      pit


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