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    Kein Bauland ,trotzdem Baugenehmigung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.04 23:34:38 von
    neuester Beitrag 30.05.04 20:43:25 von
    Beiträge: 10
    ID: 864.828
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      Avatar
      schrieb am 27.05.04 23:34:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte ein freiliegendes Grundstück(8000m2)mit einen altem Haus ,was Bestandsschutz genießt kaufen.Das Haus steht direkt an einer stark befahrenen Bundesstraße.Auf der anderen Strassenseite ist ein zuküntiges Gewerbegebiet aus gewiesen.
      "Mein" Grundstück selbst ist leider nur als "minderwerdiges
      Nutzland" deklariert.
      Nun meine für mich äußerst wichtige Frage.
      Gibt es im Baurecht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung
      zu erhalten die es mir möglich macht,im inneren(weg von der Strasse) meines Grundstückes neu zu bauen?Oder gibt es da überhaupt keinen Spielraum?Und wenn ja wie könnte die Begründung sein?
      Herzlichen Dank für die Unterstützung. Marie.k

      p.s Das Gründstück ist ansonsten wunderschön,viele Edelhözer,schöner Ausblick,gute zukünftige Verkehrsanbindung.Es lohnt sich darum zu kämpfen!
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 00:35:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also soviel ich weiß, wenn schon mal ein Haus draufgestanden hat oder noch drauf steht, darf man eigentlich auch ein neues drauf setzen.

      Geh doch besser zu einem Spezialisten - vielleicht auch Rechtsanwalt.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 06:28:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ # 2

      Das stimmt so nicht. Hatten hier so einen Fall, Haus einmal abgerissen, gab´s keine neue Baugenhmigung mehr für das Grundstück.

      Gruß, Jochen

      P.S.: Rein rechtlich hast du da wenig Chancen, wenn Du einige Lokalpolitiker kennst sieht es besser aus.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 07:10:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      UMBAUEN wirst du das alte haus sicher dürfen, eventuell auch zubauen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 07:11:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      p.s.: aber du solltest das alte KEINESFALLS vor genehmigung eines neuen abreissen !!

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      Avatar
      schrieb am 28.05.04 07:47:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast hier zwei Möglichkeiten :

      1. Du beantragst bei der zuständigen Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das ist aber der lange Weg, weil event. auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden muß. Voraussetzung ist, daß die Gemeinde das will. Wobei das Gewerbegebiet eher hinderlich ist, weil es hier möglicherweise zu Konflikten wegen Emissionen gibt.

      2. Bauen im Aussenbereich wegen priviligiertes Interesse. Da wirst du dich erst mal anstrengen müssen dieses priviliegiertes Intresse nachzuweisen. Voraussetzung ist, daß die Gemeinde das will.

      Ein weiterer Aspekt ist die Bundesstraße. Für einen Neubau mit Ausfahrt zur Bundesstrße wird die Straßenbaubehörde als Träger öffentlicher Belange nicht zustimmen.

      Ein wichtiger Punkt, auch für das vorhandene Gebäude, ist die gesicherte Erschließung. Ohne der kann es auch zu einer Nutzungsuntersagung kommen.


      sollte beides (P.1 +P.2) nicht gehen, wird dir wohl oder übel nichts anderes übrig bleiben als die vorhandenen Bausubstanz zu nutzen. Dabei mußt du vorsichtig agieren und darft auch nicht zu forsch rangehen un vielen Politikern Honig ums Maul schmieren.

      Auf jeden Fall solltest du dir einen gewieften Architekten (von denen ich normalerweise nichts halte) mit besonderen Kenntnissen in Bauleitplanung nehmen. sonst bist du von vorne herein chancenlos

      Gruss

      Z.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 10:20:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      vielen vielen Dank an Euch für die bis hierhin sehr interessanten Infos.
      Viele Grüsse. Marie.k
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 11:15:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      vor Antrag der Partei des Bürgermeisters eine Spende zukommen lassen :D
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 16:38:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn Du eine Abbruchgenehmigung erwikst, darfst Du das Haus abreißen, möglicherweise ( sehr wahrscheinlich ! ) kein neues bauen. Wird jedoch jemand auf das Gebäude aufmerksam, weil es leer steht und verfällt, könnte die Gemeinde eine Abrißverfügung erlassen. In diesem Fall soll es rechtlich gesichert sein neu zu bauen. Anwalt fragen....
      Avatar
      schrieb am 30.05.04 20:43:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      zocklany, wenn es doch nur so einfach wär.
      rodesien,
      danke für die Anregung,
      die Überlegung das Haus notfalls zum totalen Schandfleck verkommen zu lassen ist mir auch schon in den Sinn gekommen,und am besten noch so das es ein "schöner"Blickfang ist(links+rechts alles enfernen was den Blick verwehrt).Die Frage ist eben bloß wer den längeren Atem hat.V.Grüsse.marie.k


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