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    Rentenbeitrag bei GKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.04 19:10:31 von
    neuester Beitrag 30.05.04 21:48:46 von
    Beiträge: 4
    ID: 865.272
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      Avatar
      schrieb am 28.05.04 19:10:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir sagen, welchen Krankenversicherungsbeitrag ein Selbständiger zahlen muß, der gesetzlich Krankenversichert war und in Rente geht.
      Welches Einkommen zur Berechnung des GKV-Beitrages wird herangezogen ?
      Er hat nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt und somit keinen Anspruch!
      Wird eine evtl. private Altersvorsorge herangezogen, die allerdings mit einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt werden kann ?!?

      Gruß
      ois_easy
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 19:54:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da wirst Du vermutlich freiwillig weiterversichert. D.h das volle Programm wird zur Berechnung herangezogen !
      Ggf. sogar der Ehegatte -falls Privatversicherte und mit Einkommen.
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 10:21:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      @gapdown

      Aber auch wenn hier freiwillig weiterversichert würde, muß ein Einkommen herangezogen werden um den Beitrag zu berrechnen. Welches ??

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 30.05.04 21:48:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,
      es wird geprüft, wenn du willst, ob du in die kv
      der rentner kannst.
      9/10 deines berufslebens in den letzten 15 ??? musst
      du pflichtversichert gewesen sein.....????
      ansonsten bleibst du weiterhin frei. ges. versichert.
      einkommen sind zinsen, miete ,geringe selbstständige
      tätigkeiten usw. bis zur beitragsbemessungsgrenze.
      hierauf zahlst du allein den %-beitrag deiner kv.
      die kapitalabfindung wird nach meinen informationen
      nicht herangezogen, event. erträge schon.
      falls du noch ansprüche an die bfa hast bekommst du einen
      beitragszuschuss.
      grüße alisa10


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