Rentenbeitrag bei GKV - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.04 19:10:31 von
neuester Beitrag 30.05.04 21:48:46 von
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Hallo,
wer kann mir sagen, welchen Krankenversicherungsbeitrag ein Selbständiger zahlen muß, der gesetzlich Krankenversichert war und in Rente geht.
Welches Einkommen zur Berechnung des GKV-Beitrages wird herangezogen ?
Er hat nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt und somit keinen Anspruch!
Wird eine evtl. private Altersvorsorge herangezogen, die allerdings mit einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt werden kann ?!?
Gruß
ois_easy
wer kann mir sagen, welchen Krankenversicherungsbeitrag ein Selbständiger zahlen muß, der gesetzlich Krankenversichert war und in Rente geht.
Welches Einkommen zur Berechnung des GKV-Beitrages wird herangezogen ?
Er hat nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt und somit keinen Anspruch!
Wird eine evtl. private Altersvorsorge herangezogen, die allerdings mit einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt werden kann ?!?
Gruß
ois_easy
Da wirst Du vermutlich freiwillig weiterversichert. D.h das volle Programm wird zur Berechnung herangezogen !
Ggf. sogar der Ehegatte -falls Privatversicherte und mit Einkommen.
Ggf. sogar der Ehegatte -falls Privatversicherte und mit Einkommen.
@gapdown
Aber auch wenn hier freiwillig weiterversichert würde, muß ein Einkommen herangezogen werden um den Beitrag zu berrechnen. Welches ??
Gruß
Aber auch wenn hier freiwillig weiterversichert würde, muß ein Einkommen herangezogen werden um den Beitrag zu berrechnen. Welches ??
Gruß
hallo,
es wird geprüft, wenn du willst, ob du in die kv
der rentner kannst.
9/10 deines berufslebens in den letzten 15 ??? musst
du pflichtversichert gewesen sein.....????
ansonsten bleibst du weiterhin frei. ges. versichert.
einkommen sind zinsen, miete ,geringe selbstständige
tätigkeiten usw. bis zur beitragsbemessungsgrenze.
hierauf zahlst du allein den %-beitrag deiner kv.
die kapitalabfindung wird nach meinen informationen
nicht herangezogen, event. erträge schon.
falls du noch ansprüche an die bfa hast bekommst du einen
beitragszuschuss.
grüße alisa10
es wird geprüft, wenn du willst, ob du in die kv
der rentner kannst.
9/10 deines berufslebens in den letzten 15 ??? musst
du pflichtversichert gewesen sein.....????
ansonsten bleibst du weiterhin frei. ges. versichert.
einkommen sind zinsen, miete ,geringe selbstständige
tätigkeiten usw. bis zur beitragsbemessungsgrenze.
hierauf zahlst du allein den %-beitrag deiner kv.
die kapitalabfindung wird nach meinen informationen
nicht herangezogen, event. erträge schon.
falls du noch ansprüche an die bfa hast bekommst du einen
beitragszuschuss.
grüße alisa10
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