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    Aktien versteuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.04 15:19:57 von
    neuester Beitrag 10.06.04 13:47:59 von
    Beiträge: 10
    ID: 867.260
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      schrieb am 04.06.04 15:19:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe seit ca. 4 Jahren Aktien in meinem Depot.Diese ist ja nun steuerfrei, denke ich.Was passiert denn nun, wenn ich die selbe Aktie dazu kaufe ? Muss ich dann anteilmässig versteuern, wenn der Gewinn über 5xx € liegt, oder ist dann wieder alles Steuerpflichtig , oder nichts mehr steuerpflichtig ? Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen ? Wäre schön, wenn es ordentliche Beträge wären und keine klugen Sprüche. Danke

      Defender
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 15:33:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      nur die neue sind steuerpflichtig
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 15:35:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      FIFO


      D.h. First In First Out, Also wenn Du 1000 Stück seit 4 Jahren liegen hast, 500 dazu kaufst und nun 1000 verkaufst und mit den 500 wieder wartest ist alles steuerfrei. Verkaufst Du die 500 innerhalb eines Jahres zählt der Gewinn von den 500 auf Deinen Freibetrag...

      Es schein auch möglichkeiten nicht nach FIFOzu handeln (über Depots hinweg nach Stückzahlen, da bin ich mir aber nicht sicher. Normalerweise gilt aber immer Dein Gesamtbestand.

      lS
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 15:36:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 16:05:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hmmmhh, das ist ein verwirrender FAll. Aber ich denke bei Ihm sind dadurch dass die einen Aktien schon länger als die Spekulationsfrist daliegen doch ein Unterschied zu machen. Der Fokus online Artikel behandelt nur wenn 2x aktien in einem Jahr gekauft werden:confused:


      Quelle: http://www.n-tv.de/2151104.html (ganz unten)

      Ekkehard Gross: Es gibt weder first in - first out oder so etwas. Die Rechtsprechung sagt, daß feststehen muß, - durch die Zahl der verkauften oder angekauften Aktien, ob ein Gewinn vorliegt oder nicht. Wenn Sie zu Beginn einer Periode 1oo Aktien kaufen und sie kaufen 5o Aktien nach dann haben Sie 15o zum Handeln. Verkaufen Sie z. B. 75 nach einem Jahr - also außerhalb der Frist , dann müssen Sie nichts versteuern. Im Ergebnis ist dieses Verfahren trotzdem first - in first out. Es wird nur nicht so bezeichnet.


      lS

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      Avatar
      schrieb am 04.06.04 22:57:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      defender,
      mit den 4 Jahre alten Aktien kannst du keinen Spekugewinn mehr machen. Grenze 1 Jahr. Kaufst du z.B. 200 Stück dazu und verkaufst alle Aktien kurz danach, hast du mit den 200 Stück hoffentlich Spekugewinn gemacht. Liegt dein Spekugewinn über € 1.024,- (Aktien zählen halb), sollst du ihn in der nächsten Steuererklärung angeben. Freistellungsauftrag und Spekugewinn haben nichts miteinander zu tun.

      Beispiel: Du hast seit langem 700 Stück. Dann kaufst du 200 Stück zu 41,- . Kurz danach verkaufst du 900 Stück zu 51,- . Du hast fast € 2.000,- Spekugewinn gemacht. Fast, weil noch Orderkosten abgezogen werden. Diesen Gewinn gibst du in deiner nächsten Steuererklärung unter „private Veräußerungsgeschäfte“ an.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 10:04:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die Antworten. Scheint also doch nicht ganz so einfach zu sein. Ich mache es mal mit Zahlen etwas komplizierter.
      Im Jahre 2000 habe ich 1000 Aktien zu 6,75 € gekauft.
      Im Jahre 2002 habe ich 250 Aktien zu 2,00 € verkauft ( brauchte Geld :-)) )
      Ich habe nun noch 750 Aktien . Der Kurs liegt aktuell bei ca. 2,30 €. Also habe ich auch genug Verlust gemacht.
      Da die Aktie aber recht vielversprechend ist und vielleicht langfristig noch ein paar Euro mit sich bringt, würde ich nun gerne nachkaufen. Nur da ist dann halt das Steuerproblem.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 12:28:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      defender,
      dein Verlust ist älter als 1 Jahr und wird steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Die 750 Aktien kannst du jederzeit zu jedem Kurs verkaufen. Keine Auswirkung auf deine Steuern. Auch Nachkaufen wirkt sich nicht auf deine Steuern aus.

      Erst wenn du die nachgekauften Aktien verkaufen willst, brauchst du an die Steuer zu denken. Wenn du glaubst, Gewinne zu machen, dann mach sie. Auch nach eventueller Steuer bleibt immer etwas für dich übrig.
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 17:13:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo,

      alzwo hat recht, die alten Aktien sind steuerlich nicht mehr relevant und die neuen nur wenn man sie innerhalb von einem jahr verkauft.

      Aber #5 meint es würde wie FiFo behandelt nur nicht so bezeichnet.

      Stimmt nur dann wenn man nicht mehrer Positionen nachkauft !
      Denn das Steuerrecht bündelt immer alle Aktien einer Gattung, die innerhalb der Spekufrist liegen und bildet einen Misch-Kaufpreis.
      Am einfachsten kann man aber diese Geschichten `umgehen`, in dem man mit verschiedenen Depots (bzw. Unterdepots) arbeitet, dann kann man nämlich genau nachweisen, welche Aktien verkauft wurden und kann sich somit die steuerlichen Auswirkungen genau überlegen.

      gruß
      pit
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 13:47:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Du zwei verschiedene Bankverbindungen hast, so kaufe Deine neuen Aktien bei der zweiten Bank. Damit kann beim
      Verkaufen unterschieden werden, welche Aktien die Alten bzw. die Neuen sind, falls Du dann den nächsten Verkauf innerhalb der nächsten 12 Monate vornimmst.

      Gruß CCR


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