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    GRUNDSATZURTEIL: Buchpreisbindung, noch zeitgemäß??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.04 09:43:34 von
    neuester Beitrag 17.06.04 11:45:57 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 16.06.04 09:43:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Artikel erschien heute auf der Spiegel Homepage:

      GRUNDSATZURTEIL

      Buchpreisbindung gilt auch bei Online-Auktionen

      Neue Bücher dürfen im Internet-Auktionshandel nicht unter dem gesetzlich gebundenen Ladenpreis verkauft werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute Vormittag.

      DPA
      Buchpreisbindung: Gilt online wie offline
      Das Frankfurter Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein bereits in der erster Instanz erlassenes Verbot. Gegen die einstweilige Verfügung hatte ein Journalist geklagt, der innerhalb von sechs Wochen mehr als 40 neuwertige Bücher beim Auktionshaus eBay versteigert hatte. Die Auktionen starteten regelmäßig bei einem Euro.

      In den meisten Fällen erzielten die Bücher, die er nach eigenen Angaben von Verlagen zu Rezensionszwecken erhalten hatte, einen Erlös unterhalb des gebundenen Ladenpreises. Gegen diesen Handel war ein Buchhändler aus Darmstadt vor Gericht gezogen.

      Laut dem OLG spielte es in dem vorliegenden Fall keine Rolle, dass der Berliner Privatmann den Handel nur "nebenbei" betrieb. Wenn innerhalb von wenigen Wochen mehr als 40 Bücher auf dieselbe Weise verkauft würden, liege eine Geschäftstätigkeit vor, für die das Buchpreisbindungsgesetz gelte, entschied der zuständige Kartellsenat (Az.: 11 U (Kart) 18/04).

      Offen ließen die Frankfurter Richter, ob ein schon einmal zum Ladenpreis gekauftes oder geschenktes Buch bei einer Weiterveräußerung ebenfalls noch preisgebunden ist. Die Buchpreisbindung schreibt vor, dass gedruckte Werke deutschlandweit nur zu einem einheitlichen, festgelegten Preis verkauft werden dürfen.


      Ich habe diesen Artikel mit großer Verwunderung gelesen. Darf der Staat den Weiterverkauf derart kontrollieren daß selbst geschenkte Bücher zum Festpreis verkauft werden dürfen??

      Ist dieses Urteil verfassungskonform???

      Was meint ihr dazu?

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 11:06:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zum Glück hat Deutschland im Augenblick keine anderen Probleme!
      :D
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 11:10:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      ????? Welch aussagekräftiges und intelligentes Posting! Hast Du das alleine geschrieben??

      Sonst alles klar bei Dir???

      Das untenrum ist wohl sehr wörtlich zu nehmen, wie siehts denn obenrum aus??
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 11:28:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Urteil gilt nur für verlagsneue Bücher in der ungeöffneten Originalversiegelung des Verlages.

      Der Journalist hatte die Bücher wahrscheinlich in dieser ungeöffneten Originalversion verkauft.

      Alle Bücher können weiterhin, sofern die Originalversiegelung geöffnet wurde, als gebraucht zu jedem beliebigen Preis verkauft werden, selbst wenn sie nie gelesen wurden.
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 12:09:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Baldur,

      das ist eine mögliche Erklärung, aber wie verhält es sich bei nicht eingeschweißten Büchern? Oder bei Geschenken?

      Die Grundsatzfrage aber ist: Mit welchem Recht maßt sich der Staat an Mindestpreise für Bücher gesetzlich vorzuschreiben??

      Was ist der Sinn dahinter? Die künstliche Verteuerung von Bildung??

      Gruß,

      Norbi

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      Avatar
      schrieb am 16.06.04 12:27:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @norbi

      - warum hat der staat ein zwangs-pay-tv?
      - warum gibt es zwangs-pay-radio?
      - warum legt der staat öffnungszeiten von geschäften fest?
      - warum zieht mir im extremfall bis mehr als 50% meines verdienstes ab?

      usw......
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 17:51:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 Norbi2,

      ich hab mir erzählen lassen, daß es in den 60er und 70er Jahren für fast alle Waren die sogenannte "Preisbindung der 2. Hand" gab, daß heißt, der Hersteller setzte den Endverkaufspreis an den Kunden fest und alle Händler, die Rabatte gaben, wurden im Extremfall nicht mehr beliefert - aus heutiger Sicht unvorstellbar.

      Dann wurde diese Preisbindung abgeschafft - mit Ausnahme des Buchhandels. Das Argument ist: Nur durch Festpreise bleibt die Vielfalt des Angebotes gewahrt und können zB. unbekannte Autoren mit Kleinauflagen "mit durchgeschleppt" werden, damit sie am Makt sind und später einmal bekannt werden können.

      Man sieht die Preisbindung also staatlicherseits als Kulturauftrag und weist auf die USA hin, wo außer den Bestsellern mit Großauflagen kaum unbekannte Autoren in den Buchhandlungen stehen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 22:53:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist von der Grundidee her nachvollziehbar, obwohl ich eher die Verlage als die Autoren als Gewinner sehe.

      Dies ist allerdings wettbewrbsverzerrend und marktwirtschaftlich gesehen unsinnig, wenn die Autoren gut genug sind dann setzen sie sich durch. Und im Internet Zeitalter ist diese Idee sowieso nicht mehr zeitgemäß.

      Aber daß der Staat sich auch noch das Recht herausnimmt die Preise für second-hand Verkäufe zu bestimmen ist schon stark.

      Ist eine derartige Regelung denn EU konform??

      Gruß,

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 11:45:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 Norbi2,
      das kannst du umgehen, wenn du ein Buch zB als "neuwertig, ohne Gebrauchsspuren" und ohne die Originalversiegelung anbietest. Dann gilt das Buch als gebraucht und du kannst den Preis frei bestimmen. Eingeweihte wissen, was los ist.

      Es ist halt nun mal so, daß die Verlage und der Buchhandel eine starke Lobby im Bundestag haben und beseelt von ihrem "Kulturauftrag" sind.

      Soviel ich weiß, liegt aber ein entsprechender Antrag auf Abschaffung der Preisbindung bei der Europäischen Kommission.


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