VBL und Gegenwertberechnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.06.04 11:05:47 von
neuester Beitrag 06.07.04 11:49:36 von
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Hallo,
schlage mich zur Zeit mit der Ermittlung des Gegenwertes herum, wenn die Mitgliedschaft bei der VBL zum 31.12.2002 beendet wurde. Der von der VBL mitgeteilte Betrag, der eingezahlt werden soll, erscheint mir irgendwie "komisch" hoch.
Ist hier ein Wissender vorhanden, der die Vorgehensweise zur Ermittlung des Gegenwertes darstellen/erläutern kann?
schlage mich zur Zeit mit der Ermittlung des Gegenwertes herum, wenn die Mitgliedschaft bei der VBL zum 31.12.2002 beendet wurde. Der von der VBL mitgeteilte Betrag, der eingezahlt werden soll, erscheint mir irgendwie "komisch" hoch.
Ist hier ein Wissender vorhanden, der die Vorgehensweise zur Ermittlung des Gegenwertes darstellen/erläutern kann?
Watt iss denn Dein Problem?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder haben vor einiger Zeit auf das Punktesystem umgestellt. Dabei richtet sich die Einzahlung an der Höhe des Jahresbruttoeinkommens. Ähnlich der gesetzlichen Rente gibt es für die Einzahlungen Punkte und daraus später eine Rentezahlung.
Vielleicht findest Du unter www.vbl.de die Hinweise, die Du suchst.
So long
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder haben vor einiger Zeit auf das Punktesystem umgestellt. Dabei richtet sich die Einzahlung an der Höhe des Jahresbruttoeinkommens. Ähnlich der gesetzlichen Rente gibt es für die Einzahlungen Punkte und daraus später eine Rentezahlung.
Vielleicht findest Du unter www.vbl.de die Hinweise, die Du suchst.
So long
Hi,
tja, was ist das Problem ?
Mit dem 01.01.2003 sind "WIR", weil die VBL ein aussterbender Laden ist, aus diesem Verein ausgetreten. Da aber bereits Ansprüche vorhanden sind, aus denen dann mal Renten zu zahlen sind, wollen die jetzt eine "Einmalzahlung" - sozusagen als Austrittsgebühr - in Höhe von > 30.000,00 EUR haben - und das ist das Problem !!!
Es wird aber lediglich per Bescheid der Betrag mitgeteilt, und auf Anfrage wird nicht so richtig geantwortet -
tja, was ist das Problem ?
Mit dem 01.01.2003 sind "WIR", weil die VBL ein aussterbender Laden ist, aus diesem Verein ausgetreten. Da aber bereits Ansprüche vorhanden sind, aus denen dann mal Renten zu zahlen sind, wollen die jetzt eine "Einmalzahlung" - sozusagen als Austrittsgebühr - in Höhe von > 30.000,00 EUR haben - und das ist das Problem !!!
Es wird aber lediglich per Bescheid der Betrag mitgeteilt, und auf Anfrage wird nicht so richtig geantwortet -
Hallo der Gegenwert ermittelt sich gemäß der VBL-Satzung, er ist der versicheurngsmathematische Gegenwert der Verpflichtung, hierbei wird ein Zins von glaube ich 3,25 % in den Anwartschaftsjahren und 5,25 % in den Leistungsjahren unterstellt, ferner eine Rentenerhöhung von 1 % p.a. Genaues kannst Du der Satzung der VBl entnehmen, die Du unter www.vbl.de bekommst. Noch Fragen?
Hi #4,
bin erst mal zwei Wochen in Urlaub gefahren, damit mein Konto blank ist und nicht gepfändet werden kann .
Danke für die Info ... ich denke, ich hab´s jetzt.
Tschau ...
bin erst mal zwei Wochen in Urlaub gefahren, damit mein Konto blank ist und nicht gepfändet werden kann .
Danke für die Info ... ich denke, ich hab´s jetzt.
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