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    VBL und Gegenwertberechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.04 11:05:47 von
    neuester Beitrag 06.07.04 11:49:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 871.132
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      schrieb am 17.06.04 11:05:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      schlage mich zur Zeit mit der Ermittlung des Gegenwertes herum, wenn die Mitgliedschaft bei der VBL zum 31.12.2002 beendet wurde. Der von der VBL mitgeteilte Betrag, der eingezahlt werden soll, erscheint mir irgendwie "komisch" hoch.
      Ist hier ein Wissender vorhanden, der die Vorgehensweise zur Ermittlung des Gegenwertes darstellen/erläutern kann?
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 12:35:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Watt iss denn Dein Problem?

      Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder haben vor einiger Zeit auf das Punktesystem umgestellt. Dabei richtet sich die Einzahlung an der Höhe des Jahresbruttoeinkommens. Ähnlich der gesetzlichen Rente gibt es für die Einzahlungen Punkte und daraus später eine Rentezahlung.

      Vielleicht findest Du unter www.vbl.de die Hinweise, die Du suchst.

      So long
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 13:21:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      tja, was ist das Problem ? :rolleyes:
      Mit dem 01.01.2003 sind "WIR", weil die VBL ein aussterbender Laden ist, aus diesem Verein ausgetreten. Da aber bereits Ansprüche vorhanden sind, aus denen dann mal Renten zu zahlen sind, wollen die jetzt eine "Einmalzahlung" - sozusagen als Austrittsgebühr - in Höhe von > 30.000,00 EUR haben :mad: - und das ist das Problem !!!
      Es wird aber lediglich per Bescheid der Betrag mitgeteilt, und auf Anfrage wird nicht so richtig geantwortet - :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 20:48:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo der Gegenwert ermittelt sich gemäß der VBL-Satzung, er ist der versicheurngsmathematische Gegenwert der Verpflichtung, hierbei wird ein Zins von glaube ich 3,25 % in den Anwartschaftsjahren und 5,25 % in den Leistungsjahren unterstellt, ferner eine Rentenerhöhung von 1 % p.a. Genaues kannst Du der Satzung der VBl entnehmen, die Du unter www.vbl.de bekommst. Noch Fragen?
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 11:49:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi #4,
      bin erst mal zwei Wochen in Urlaub gefahren, damit mein Konto blank ist und nicht gepfändet werden kann :laugh:.
      Danke für die Info ... ich denke, ich hab´s jetzt.
      Tschau ...


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