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    Erklärung zur Festellung des Einheitswertes ???? Warum ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.04 19:28:20 von
    neuester Beitrag 20.06.04 10:31:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 871.374
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      Avatar
      schrieb am 17.06.04 19:28:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo , meine Eltern haben ein Schreiben vom Finanzamt bekommen mit einem Formular


      Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes auf den 1.1.92 für das bebaute Grundstück .




      Warum wollen die das denn haben ??



      wombat01
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 19:42:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Einheitswert dient als Berechnungsgrundlage für die Grunzsteuer.

      Geringere Einheitswert = geringe Steuer.

      Wird normalerweise vom Finanzamt im Westen auf entsprechend dem Wert von 1914 in Goldmark und in den neuen Bundesländern entsprechend dem von 1935 in Reichsmark festgesetzt.

      Der Einheitswert addiert sich aus dem Grundwert und dem Gebäude(rest)wert.
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 19:48:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das FA ermittelt den Einheitswert und gibt diesen dann an die Gemeinde weiter. Die benötigen den Einheitswert, um die Grundsteuer zu berechnen.
      Warum aber von 1992 kann ich dir auch nicht sagen

      Gruss Kesti
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 19:48:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      nur warum verlangen die das denn gerade jetzt , bisher wurde doch auch Grundsteuer verlangt und bezahlt , ach so , das grundstück ist in Thüringen ( neue Bundesländer ) .
      Avatar
      schrieb am 17.06.04 19:54:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielleicht hat die Gemeinde den Hebesatz, mit dem die Grundsteuer berechnet wird verändert.
      Ich würde einfach mal nachfragen, ist vielleicht besser als rätseln.

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      schrieb am 17.06.04 19:58:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      hast recht , aber so weiss ich schon mal etwas mehr .



      Vielen Dank

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 14:50:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wurde schon einmal ein Einheitswert festgestellt?

      Es kann also eine Neuveranlagung sein, aber genauso eine Wert- und Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung.
      Meist läuft es auf höhere Grundsteuer hinaus.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 10:31:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      bisher wurde sowas noch nicht gemacht , wie gesagt liegt im Osten .


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