checkAd

    EU Verfassung ohne GOTT = Niedergang des Abendlandes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.04 22:22:02 von
    neuester Beitrag 20.06.04 23:00:46 von
    Beiträge: 22
    ID: 871.893
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 527
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 22:22:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      EUROPA HAT EINE VERFASSUNG

      "Ein glücklicher Tag" :confused:

      Monatelang haben die europäischen Regierungen um eine gemeinsame Verfassung gestritten. Nun ist man sich endlich einig geworden. Doch vor 2007 wird das Werk nicht in Kraft treten. Es muss jetzt von den 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden.




      Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz bedauerten jedoch, dass der von ihnen geforderte „jüdisch-christliche“ Gottesbezug nicht ausdrücklich Eingang in die Verfassung gefunden habe.
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 22:33:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      06 Es geht ohne Gott (in die Dunkelheit)

      http://gerth.redirect.speed-booster.net/mp3/products/939155/…

      http://www.gerth.de/shop/index.asp?product_code=939155&produ…

      :cry::cry::cry: In der DDR brachten sie auch OHNE GOTT uns Sonnenschein, die Ernte ein :cry:

      Bis Alles Pleite war :cry::cry:

      Denn:


      Es geht ohne Gott in die Dunkelheit, aber mit ihm gehen wir ins Licht!
      Sind wir ohne Gott, macht die Angst sich breit, aber mit ihm fürchten wir uns nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 23:27:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie sang K. Wecker so schön:
      Nur die Götter gehn zu grunde, wenn wir endlich gottlos sind

      Wer beten will, soll dies tun.
      Wer frömmeln will, den soll man frömmeln lassen.

      Europa ist ein freier Kontinent - hier jeder darf seinen eigenen Weg zum Glück suchen.

      Der Staat ist die Gemeinschaft aller Menschen:
      Der Gläubigen und der Religionsfreien.

      Ein Gottesbezug in der europäischen Verfassung wäre eine Ausgrenzung all jener Bürger,
      die keiner monotheistischen Religion nachäffen.
      Den Franzosen sei Dank, dass sie uns das erspart haben.
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 23:43:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich wäre auch für einen Gottesbezug gewesen! :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 23:44:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Götter sind des Menschen Pein
      und Gueldner schliess ich darin ein.:p

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3960EUR +3,66 %
      Analyst sieht aufregende Zukunft!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 23:48:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was hat denn jemand wie "Gott" in der Verfassung verloren?

      Wir sind doch nicht im Kindergarten.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 01:10:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wir nicht..... :D
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 08:49:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Standpunkt von Dr. Ingo Friedrich: "Glaube kennt keine Grenzen

      http://www.ingo-friedrich.de/index.php?menu=aufsatz&ID=38&PH…

      P o s i t i o n

      Gott in die Europäische Verfassung?
      Von Matthias Belafi - 13. November 2003


      In der Debatte um die Europäische Verfassung ist die Frage nach der Aufnahme eines Gottesbezuges oder einer Referenz an das Christentum zu einem Politikum geworden. Warum streiten europäische Politiker darüber, ob die christliche Tradition zu den Wurzeln Europas gehört? Und was könnte eine Nennung Gottes zum Verfassungsverständnis in Europa beitragen?

      Die derzeitige Debatte um einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung ist keineswegs neu: Sie hat vielmehr eine Vorgeschichte im Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtscharta. Dort stritt - von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet - der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Ingo Friedrich (CSU) für einen Gottesbezug in der Präambel der Grundrechtscharta. Er scheiterte jedoch am Widerstand der anderen politischen Gruppierungen und insbesondere an der Ablehnung Frankreichs. So rief seinerzeit der französische Staatspräsident Jacques Chirac persönlich beim Konventspräsidenten Roman Herzog an, um gegen den Gottesbezug zu intervenieren. Auch ein religiöses Erbe wollte Frankreich seinerzeit Europa nicht zugestehen, so dass in der endgültigen Fassung ein Übersetzungstrick genutzt wurde: die französische Formulierung "patrimoine
      spirituel" wurde nur in der deutschen Version nicht als spirituelles, sondern als "geistig-religiöses Erbe" übersetzt.

      Der Gottesbezug ist in der Diskussion um eine Europäische Verfassung nun aber in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dies liegt zum einen an der grundlegenden Bedeutung der Verfassung, zum anderen an der hartnäckigen Forderung insbesondere Polens nach einem Transzendenzbezug in der Verfassungspräambel. Das stark katholisch geprägte Beitrittsland erhofft sich von einem Gottesbezug stärkere Akzeptanz für die Europäische Verfassung in einem möglichen Verfassungsreferendum. Bereits die Volksabstimmung über den EU-Beitritt Polens konnte nur positiv entschieden werden, weil der Einsatz des Papstes für den Beitritt viele europakritische Polen umgestimmt hatte. Mit der unnachgiebigen Positionierung Polens, das sich mit Spanien auch gegen ein neues Entscheidungsverfahren im Ministerrat einsetzt, ist der Gottesbezug zu einem neuralgischen Punkt der Regierungskonferenz und damit zu einer Frage von besonderem politischem Interesse geworden.

      Dabei dreht sich die momentane Diskussion eigentlich gar nicht mehr um einen Gottesbezug. Diesen hatten zwar insbesondere die Kirchen vom Verfassungskonvent eingefordert; als jedoch abzusehen war, dass ein Transzendenzbezug von der Konventsmehrheit, vor allem aber vom Konventspräsidium nicht getragen wurde, ging man dazu über, die Anerkennung des christlichen Erbes Europas in der Verfassungspräambel zu fordern. Insbesondere Papst Johannes Paul II. hat die Bedeutung der christlichen Wurzeln des Kontinents in diesem Jahr unablässig betont. Aber auch die Europäische Volkspartei (EVP), die im Verfassungskonvent noch einen expliziten Gottesbezug gefordert hat, ist von dieser Forderung abgerückt. In der Debatte am 24. September 2003 über die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verfassungsentwurf und zur Einberufung der Regierungskonferenz hatte die EVP-Fraktion nur noch die Änderung beantragt, die jüdisch-christlichen Wurzeln in die Verfassungspräambel aufzunehmen.

      Auch von Seiten Polens und Italiens, die sich am deutlichsten in dieser Frage positioniert haben, wird nur die Anerkennung der christlichen Wurzeln Europas gefordert. Hier zeigt sich, dass die öffentliche Diskussion zwischen den einzelnen Forderungen nicht unterscheidet, sondern die Erwähnung des Christentums quasi als "Gottesbezug light" ansieht. Dennoch sollten diese Forderungen klar unterschieden werden:

      Das christliche oder auch jüdisch-christliche Erbe Europas ist eine Tatsache. Selbst wenn dieses Erbe nicht in der Verfassung erwähnt werden sollte, bleibt es ein Faktum, das von niemandem geleugnet werden kann. Die Befürworter der Aufnahme christlicher Wurzeln in die Verfassungspräambel argumentieren, es wäre ehrlicher, das Christentum auch namentlich zu nennen als nur diffus von religiösen Wurzeln zu sprechen. Denn im Konventsentwurf heißt die entsprechende Formulierung der Präambel bislang: "Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind..." Die religiösen Wurzeln Europas seien aber nun einmal die des Christentums, meint zum Beispiel der italienische Vize-Ministerpräsident und Regierungsvertreter im Verfassungskonvent Gianfranco Fini: Die religiöse Gemeinsamkeit von Portugal bis zum Nordkap sei vom christlichen Glauben geprägt.

      Es wäre in der Tat ehrlicher, die religiösen Überlieferungen Europas auch namentlich zu nennen. Zudem greift eine solche Formulierung nicht in das Verhältnis der Mitgliedstaaten oder der Union zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, insbesondere auch nicht in das Verhältnis zu nicht-christlichen Religionen. Denn die Achtung des jeweiligen nationalen Staat-Kirche-Verhältnisses und der Dialog der EU mit allen Religionsgemeinschaften ist in Art. 51 des Verfassungsentwurfs geregelt. Bei einer solchen Formulierung geht es lediglich um die Prägekraft, die das Christentum über Jahrhunderte hinweg in Europa entfaltet hat.

      Vielfach wird gemutmaßt, eine Referenz an das Christentum in der Verfassung sei geeignet oder beabsichtige sogar, die Türkei von einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union auszuschließen. Dass mit Italien ein ausgesprochener Befürworter einer EU-Mitgliedschaft der Türkei Fürsprecher dieser besonderen Betonung des Christentums ist, zeigt jedoch, dass ein solcher christlicher Bezug nicht unbedingt als Ausschlusskriterium für nichtchristlich geprägte Staaten dienen muss.

      Bedauerlich ist, dass hinter diese Forderung die Frage des Gottesbezuges zurückgetreten ist. Ein Gottesbezug unterscheidet sich nämlich qualitativ von der Erwähnung eines christlichen Erbes: Er ist keine historische Tatsache, sondern eine Wertentscheidung. Eine ausdrückliche Nennung Gottes in der Verfassung - wie die Formulierung des deutschen Grundgesetzes "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen..." - hat einen vollständig anderen Charakter, weil sie den Menschen in einen höheren Verantwortungszusammenhang einordnet. Die Verantwortung nicht nur vor sich selbst, sondern vor Gott erinnert auch an die Fehlbarkeit des Menschen. Ein solcher Gottesbezug dient zudem als Werterichtschnur für schwierige Entscheidungen, wie sie zum Beispiel in der Bioethik in Zukunft immer zahlreicher auftauchen werden. Dennoch bietet ein Gottesbezug auch Spielraum, da er nicht einseitig ausgelegt werden kann; justiziabel ist er schon gar nicht. So kann also niemand mit dem Gottesbezug zu einer bestimmten Haltung gezwungen werden. Eine Diskriminierung nicht-christlicher Religionen kann ebenfalls nicht beabsichtigt sein, denn der Gottesbegriff an sich ist nicht christlich belegt. Da auch andere monotheistische Religionen (Judentum, Islam) sich darin wiederfinden können, unterstützt beispielsweise der Zentralrat der Juden in Deutschland diese Forderung der christlichen Kirchen.

      Dennoch sollte aber auch Rücksicht genommen werden auf alle, die den Glauben an einen Gott ablehnen. Beispielhaft hierfür ist die Präambel der polnischen Verfassung von 1997: In ihr wird nicht nur das christliche Erbe der polnischen Nation erwähnt, sondern auch Bezug auf Gott genommen: Zum einen werden alle Bürger der Republik angesprochen, "sowohl jene, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte als aus anderen Quellen stammend respektieren". Und noch eine weitere Formulierung wird gewählt: "In der Erkenntnis unserer Verantwortung vor Gott oder unseren eigenen Gewissen". Viele Nichtgläubige fühlen sich von einem möglichen Gottesbezug diskriminiert. Da aber Gläubige dieses Argument der Diskriminierung auch für die Auslassung einer Erwähnung Gottes anführen können, stellt nicht die Auslassung eines Gottesbezuges, sondern eine Formulierung, die sich an der polnischen Verfassung orientiert und sich an Gläubige und Nichtgläubige gleichermaßen wendet, erst die wirkliche Gleichberechtigung dieser beiden Gruppen dar.

      Um die Chancen für das christliche Erbe - und auch für den Gottesbezug - stünde es im zahlenmäßigen Vergleich der Befürworter und Gegner eigentlich nicht schlecht: Nur Frankreich hat sich unter Verweis auf seine laizistische Tradition ganz ausdrücklich gegen solche Formulierungen ausgesprochen. Dafür befürworten mehrere Staaten (Irland, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Tschechien) das Vorhaben mehr oder minder hartnäckig. Der Großteil der Mitglied- und Beitrittstaaten hat dagegen keine ausdrückliche Positionierung. Auch Bundeskanzler Schröder machte während der Haushaltsdebatte des Bundestages am 10. September 2003 klar, dass er einen Gottesbezug zwar nicht brauche, aber Verständnis für die Forderung zeige und sie im Konvent deshalb auch unterstützt habe. Die Verfassung wolle er an einem mangelnden Gottesbezug aber nicht scheitern lassen. So dürften einige Regierungschefs die Angelegenheit betrachten. Wenn diese große Anzahl von Vorsichtigen in anderen Bereichen schon harte Zugeständnisse an Polen machen müssen, die Forderung nach einem Gottesbezug als zu hartnäckig und mangels eigener persönlicher Überzeugung für nicht notwendig erachten, könnte diese Gruppe im Zweifelsfall Verständnis für die ablehnende Haltung Frankreichs aufbringen und damit letztlich zum größten Gegner einer transzendenten Formulierung in der Europäischen Verfassung werden.

      Die Europäische Union muss aber aufpassen, dass sie mit der möglichen Ablehnung eines Gottesbezuges nicht einer falsch verstandenen Neutralität anhängt. Werteneutralität meint nämlich nicht Wertefreiheit oder gar Werteblindheit. Sie lässt nur den Spielraum, Werte zu deuten. Die Existenz und die Entwicklung der Gesellschaft und des Staates bedarf aber der Werte. Das Diktum Ernst Wolfgang Böckenfördes, der Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, gilt nicht nur für den deutschen Bundesstaat, sondern auch für einen europäischen Staatenverbund. Wenn sich die Werte, auf denen die Union gründet, nicht nur aus den staatlichen Elementen der Demokratie und des Rechtsstaats zusammensetzen, sondern umfassende gesellschaftliche und einende Grundwerte Europas darstellen sollen, dann müssen auch Gott und die Religion als Quelle und Grundlage dieser Werte genannt werden - freilich ohne dabei zu einem exklusiven Kriterium zu werden.

      Die Staaten sollten indes auch damit rechnen, dass es in den letzten Verhandlungsstunden zu einem Kompromiss kommen könnte, den religiösen Bezug in der Verfassung doch noch zu konkretisieren. Für diesen Fall sollten die Verhandlungsdelegationen - auch die der Gegner einer solchen Referenz - vorbereitet sein und sich jetzt schon Gedanken machen, wie eine Kompromissformulierung lauten könnte. Denn in diesem hochsensiblen Bereich sollte eine Lösung nicht in den letzten nächtlichen Verhandlungsstunden aus dem Hut gezaubert, sondern wohlbedacht werden.

      http://www.cap.uni-muenchen.de/aktuell/positionen/2003_11_eu…


      © 1998-2004 - Centrum für angewan
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 20:28:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn nicht direkt auf jesus christus bezug genommen wird,
      ist ein gottesbezug eher eine gefahr für das christliche
      abendland
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 20:34:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Religionssache hat nun wirklich in einer modernen Verfassung nichts verloren.

      Wer religiös sein will, soll es sein, aber muss nicht andere damit zulabern, sonst sind wir nicht besser, als die wir verurteilen, die im Namen Gottes handeln oder so tun.

      Religion und Politik hat nun zu viele Male bewiesen, das man es nicht verbinden soll.

      Manche lernen es eben nie.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 20:43:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Dass der Papst die Geschichte seiner Kirche gerne verfälscht, verstehe ich gut.

      Sein Verein hat in Europa 1500 Jahre lang alle jene verfolgt, gequält und ermordet, die es wagten, seinen Aberglauben nicht zu teilen.

      Natürlich hat das Europa geprägt. Aber es ist kein Ruhmesblatt und gewiss kein Grund,explizit in einer Verfassung, die für alle Bürger gilt,
      gewürdigt zu werden.

      http://www.bibelkunde.de
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 20:46:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 10 + 11
      Vollste Zustimmung !!!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:37:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      EUROPA bauen OHNE GOTT :laugh::laugh::laugh:

      Was war mit den Ländern Europas welche die Juden vertrieben :confused::confused:

      Das war der Beweis--NIEMALS die rechnung OHNE GOTT zu machen:cry::cry:

      Es ist einfach LÄCHERLICH wenn Menschen Selbstherrlich OHNE GOTT die Welt verändern wollen :laugh::laugh:

      Wollte das nicht Adolf Hitler, Lenin, Abanien, Mao und wie sie ALLE hießen auch :confused::confused:
      Wo sind diese Ideeologien :confused::confused: ALLES Schall und Rauch :laugh:


      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      NUR GOTT ist und bleibt EWIG
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:39:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was ist mit den Herren, die mit Gott die Erde verändert haben wollten ?

      Davon gabs auch genug und die waren nicht besser.

      Erst die Aufklärung und daraus resultierend, die Moderne hat die Menschen zum Nachdenken gebracht.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:52:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Im Namen Gottes wurde sowieso viel zu viel Unfug betrieben, egal in welcher Religion.

      Aber auch mit der Lossagung der erwähnten Despoten, die genau diesselben Ziele anstrebten, halt ohne Gott, weil es die Gesellschaft zuliess.

      Alles was im Namen von Etwas steht und Macht erzeugt, kann ausgenutzt werden.

      Egal, ob mit Gott oder Ohne.

      Wichtig ist, das der Mensch den anderen respektiert, dann wird alles gut.

      Leider war es eben auch mit der Religion nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:52:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Güldner
      Im Namen deines Gottes wurde schon genug "verändert"!!!
      z.B. in Amerika seit Kolumbus. Und in Eurpa auch, ich sage nur Hexenverfolgung!!!!
      Schlimmer kanns also OHNE auch nicht werden!!
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:53:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wer seine Wurzeln leugnet hat keine Zukunft.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:53:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Jacky

      Genau !!!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:55:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Tetris
      Meine "Wurzeln" liegen bei meinen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.warum sollte ich die leugnen???
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:55:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Tetris

      Genau ! Die Wurzeln der abendländischen Kulur liegt im Heidentum. nicht über die Religion vom nahen Osten.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:56:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 23:00:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      #13 Der Herr Albanien war besonders mies,er war ja auch nicht von Gottes Gnaden bestimmt und Päpstlich annerkannt.:cry:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      EU Verfassung ohne GOTT = Niedergang des Abendlandes