MLP muss Schadensersatz in Höhe von € 114.000 zahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.04 12:24:26 von
neuester Beitrag 07.09.04 15:54:33 von
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Aus www.rotter-rechtsanwaelte.de:
Zitatanfang
21.06.2004
Grundssatzurteil: MLP muss Schadensersatz in Höhe von € 114.000 zahlen
Erstmals hat das Landgericht Heidelberg die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG wegen unzureichender Aufklärung über die erheblichen Risiken einer Anlage in die MLP Vermögensverwaltung zu Schadensersatz verurteilt.
München/Heidelberg, 21.06.2004 - Im August letzten Jahres hatte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG beim Landgericht Heidelberg wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Höhe von 114.000 Euro verklagt. Gegenstand der Schadensersatzklage war eine Falschberatung anlässlich einer Immobilienübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge sowie eine Investition in die Fondsvermögensverwaltung von MLP. Das Landgericht Heidelberg gab der Klage statt (Az.: 3 O 261/03).
MLP-Berater empfehlen seit Jahren ihren Kunden, ihre liquiden Mittel in die MLP Vermögensverwaltung zu investieren, in zahlreichen Fällen sogar, kreditfinanzierte Investitionen zu tätigen. Viele Berater gehen soweit, die MLP-Vermögensverwaltung als Alternative zur Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines Immobiliendarlehens zu empfehlen. Das Urteil hat für viele MLP–Kunden weitreichende Bedeutung: es stellt klar, dass eine Investition in die MLP Vermögensverwaltung mit erheblichen Verlustrisiken verbunden ist. Über diese Risiken müssen die Berater ihre Kunden ausdrücklich aufklären.
Ausgangspunkt für die Beratungsgespräche im vorliegenden Fall war der Wunsch der Klägerin, ihrem Sohn zu Lebzeiten ihre als Eigenheim genutzte Immobilie zu übertragen. Der MLP-Berater riet dazu, dem Sohn die Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös in Aktien und Investmentfondsanteilen zu investieren. Dadurch, so der Anlageberater, wäre problemlos eine Rendite zu erzielen, die über den Kreditzinsen läge, die der Sohn für das Darlehen zur Finanzierung des Immobilienerwerbs zu tragen hätte. Ein Risiko bestehe bei diesem Vorgehen praktisch nicht.
Im Vertrauen auf diese Empfehlung nahm der Sohn einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken auf. Die Klägerin und ihr Ehemann investierten anschließend auf Empfehlung des Beraters einen Teil des Verkaufserlöses in die MLP Fondsvermögensverwaltung Portfolio 5: Strategisches Wachstum. Hinweise darauf, dass es sich bei den im Rahmen der Vermögensverwaltung erworbenen Wertapapiere um äußerst spekulative Investmentfonds handelte, erfolgten von Seiten des Anlageberaters nicht. Dies, obwohl die Klägerin und deren Ehemann besonderen Wert auf eine risikoarme, sichere Geldanlage gelegt hatten.
„Berater sind dazu verpflichtet, sowohl anleger- als auch objektgerecht zu beraten. Das Landgericht Heidelberg hat sich äußerst umfassend und eingehend mit den Aussagen aller Beteiligten auseinander gesetzt und kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Falschberatung gegeben war“, erläutert Dr. Henning Leitz, der das Urteil erstritt.
Zitatende
Überprüft durch persönliche Nachfrage!
Ich hoffe, daß dieses Urteil Schule macht und gratuliere!
Zitatanfang
21.06.2004
Grundssatzurteil: MLP muss Schadensersatz in Höhe von € 114.000 zahlen
Erstmals hat das Landgericht Heidelberg die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG wegen unzureichender Aufklärung über die erheblichen Risiken einer Anlage in die MLP Vermögensverwaltung zu Schadensersatz verurteilt.
München/Heidelberg, 21.06.2004 - Im August letzten Jahres hatte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG beim Landgericht Heidelberg wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Höhe von 114.000 Euro verklagt. Gegenstand der Schadensersatzklage war eine Falschberatung anlässlich einer Immobilienübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge sowie eine Investition in die Fondsvermögensverwaltung von MLP. Das Landgericht Heidelberg gab der Klage statt (Az.: 3 O 261/03).
MLP-Berater empfehlen seit Jahren ihren Kunden, ihre liquiden Mittel in die MLP Vermögensverwaltung zu investieren, in zahlreichen Fällen sogar, kreditfinanzierte Investitionen zu tätigen. Viele Berater gehen soweit, die MLP-Vermögensverwaltung als Alternative zur Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines Immobiliendarlehens zu empfehlen. Das Urteil hat für viele MLP–Kunden weitreichende Bedeutung: es stellt klar, dass eine Investition in die MLP Vermögensverwaltung mit erheblichen Verlustrisiken verbunden ist. Über diese Risiken müssen die Berater ihre Kunden ausdrücklich aufklären.
Ausgangspunkt für die Beratungsgespräche im vorliegenden Fall war der Wunsch der Klägerin, ihrem Sohn zu Lebzeiten ihre als Eigenheim genutzte Immobilie zu übertragen. Der MLP-Berater riet dazu, dem Sohn die Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös in Aktien und Investmentfondsanteilen zu investieren. Dadurch, so der Anlageberater, wäre problemlos eine Rendite zu erzielen, die über den Kreditzinsen läge, die der Sohn für das Darlehen zur Finanzierung des Immobilienerwerbs zu tragen hätte. Ein Risiko bestehe bei diesem Vorgehen praktisch nicht.
Im Vertrauen auf diese Empfehlung nahm der Sohn einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken auf. Die Klägerin und ihr Ehemann investierten anschließend auf Empfehlung des Beraters einen Teil des Verkaufserlöses in die MLP Fondsvermögensverwaltung Portfolio 5: Strategisches Wachstum. Hinweise darauf, dass es sich bei den im Rahmen der Vermögensverwaltung erworbenen Wertapapiere um äußerst spekulative Investmentfonds handelte, erfolgten von Seiten des Anlageberaters nicht. Dies, obwohl die Klägerin und deren Ehemann besonderen Wert auf eine risikoarme, sichere Geldanlage gelegt hatten.
„Berater sind dazu verpflichtet, sowohl anleger- als auch objektgerecht zu beraten. Das Landgericht Heidelberg hat sich äußerst umfassend und eingehend mit den Aussagen aller Beteiligten auseinander gesetzt und kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Falschberatung gegeben war“, erläutert Dr. Henning Leitz, der das Urteil erstritt.
Zitatende
Überprüft durch persönliche Nachfrage!
Ich hoffe, daß dieses Urteil Schule macht und gratuliere!
Hallo interna...
lass dein negatives Posten. Du erkennst, dass es nicht fruchtet. Soche Beträge sind lächerlich und werden aus der Porokasse gezahlt, sollten diese wirklich anfallen. Dein Bestreben ist es nur, den Wert zu verprügeln. Auf Dich hört aber keiner mehr. Schon Deine Nerven und sei ganz einfach still.
lass dein negatives Posten. Du erkennst, dass es nicht fruchtet. Soche Beträge sind lächerlich und werden aus der Porokasse gezahlt, sollten diese wirklich anfallen. Dein Bestreben ist es nur, den Wert zu verprügeln. Auf Dich hört aber keiner mehr. Schon Deine Nerven und sei ganz einfach still.
@Dietmar
Ich gehe auch davon aus, dass interna noch WO den Kurs der MLP drücken oder beeinflussen können. Interna sieht es hoffentlich genauso. Wobei wenn es so ist, dann spricht wohl der Chart endgültig für sich... und der Chart schreit RAUS.
Gruß
Gilles
Ich gehe auch davon aus, dass interna noch WO den Kurs der MLP drücken oder beeinflussen können. Interna sieht es hoffentlich genauso. Wobei wenn es so ist, dann spricht wohl der Chart endgültig für sich... und der Chart schreit RAUS.
Gruß
Gilles
dietmar99,
Du verkennst folgende Fakten:
1. Ein Kunde hat geklagt! Mit diesem hatte und habe ich nichts zu tun.
2. Eine Kanzlei hat diesen Kunden vertreten. Ich werde von dieser Kanzlei nicht vertreten.
3. Ein anderer user hatte die Mitteilung vor mir gepostet.
=> Ich habe lediglich eine Kopie einer Mitteilung hier reingestellt. Wenn Du die Wahrheit nicht vertragen kannst, dann solltest Du hier auch nicht mehr lesen.
Du verkennst folgende Fakten:
1. Ein Kunde hat geklagt! Mit diesem hatte und habe ich nichts zu tun.
2. Eine Kanzlei hat diesen Kunden vertreten. Ich werde von dieser Kanzlei nicht vertreten.
3. Ein anderer user hatte die Mitteilung vor mir gepostet.
=> Ich habe lediglich eine Kopie einer Mitteilung hier reingestellt. Wenn Du die Wahrheit nicht vertragen kannst, dann solltest Du hier auch nicht mehr lesen.
Gilles027,
danke! Ich sehe es wie Du, denn alles andere wäre fatal für MLP.
Viele Grüße
danke! Ich sehe es wie Du, denn alles andere wäre fatal für MLP.
Viele Grüße
interna,
zum Thema Wahrheit:
Mir haben Kollegen am Wochenende (unter schallendem Gelächter) berichtet, dass es sich beim User "interna" um den Anzeigensteller Alexander Kirschweng handeln soll.
Was sagt denn der wahrheitsliebende interna zu diesem Gerücht?
zum Thema Wahrheit:
Mir haben Kollegen am Wochenende (unter schallendem Gelächter) berichtet, dass es sich beim User "interna" um den Anzeigensteller Alexander Kirschweng handeln soll.
Was sagt denn der wahrheitsliebende interna zu diesem Gerücht?
Welche Anzeige meinst Du?
Ach neee,
sieh mal einer an:
Herr Kirschweng hat doch nicht so viel mit der Wahrheit zu tun und lässt neuerdings Threads entfernen - oder war es vielleicht interna?
Wie war noch Dein Zitat: "Was wahr ist, sollte auch geschrieben werden dürfen."
Dann schreiben wir doch mal, was wahr ist:
interna ist Herr Kirschweng. Basta.
sieh mal einer an:
Herr Kirschweng hat doch nicht so viel mit der Wahrheit zu tun und lässt neuerdings Threads entfernen - oder war es vielleicht interna?
Wie war noch Dein Zitat: "Was wahr ist, sollte auch geschrieben werden dürfen."
Dann schreiben wir doch mal, was wahr ist:
interna ist Herr Kirschweng. Basta.
Guten Abend!
Ich bin ... verwundert.
Liebe w:o-Moderatoren: Ich bitte um Aufklärung, wo die einzelnen Einträge hin sind. Wenn die Pressemitteilung nur unter dem Namen von Herrn Kirschweng, aber nicht von ihm publiziert wurde, ist es u.U. angemessen, sie zu löschen, eventuell auch wegen der genannten Telephonnummer. Das ist jedoch kein Grund, auch alle Kommentare, die sich darauf beziehen, zu löschen, oder?
Ich wiederhole bis auf Antwort meine Frage:
Ist es richtig, daß MLP ein finanzielles Angebot gemacht hat, wenn die Anzeige zurückgezogen wird?
Goodtime: Mir scheint, Du wirfst da etwas durcheinander.
Daß Interna Quelle der Anzeige wegen Bilanzfälschung ist, hat er selber geschrieben. Man kann sich natürlich fragen, ob es zum Habitus des großen Aufklärers paßt, sich erst nach entsprechendem Medienecho zu äußern und auch nur, weil er direkt gefragt wurde. Zumindest dann aber hat er es bejaht. Allerdings hat das nichts mit dem Urteil zu tun, von dem hier die Rede ist.
Gruß
Quixote
Ich bin ... verwundert.
Liebe w:o-Moderatoren: Ich bitte um Aufklärung, wo die einzelnen Einträge hin sind. Wenn die Pressemitteilung nur unter dem Namen von Herrn Kirschweng, aber nicht von ihm publiziert wurde, ist es u.U. angemessen, sie zu löschen, eventuell auch wegen der genannten Telephonnummer. Das ist jedoch kein Grund, auch alle Kommentare, die sich darauf beziehen, zu löschen, oder?
Ich wiederhole bis auf Antwort meine Frage:
Ist es richtig, daß MLP ein finanzielles Angebot gemacht hat, wenn die Anzeige zurückgezogen wird?
Goodtime: Mir scheint, Du wirfst da etwas durcheinander.
Daß Interna Quelle der Anzeige wegen Bilanzfälschung ist, hat er selber geschrieben. Man kann sich natürlich fragen, ob es zum Habitus des großen Aufklärers paßt, sich erst nach entsprechendem Medienecho zu äußern und auch nur, weil er direkt gefragt wurde. Zumindest dann aber hat er es bejaht. Allerdings hat das nichts mit dem Urteil zu tun, von dem hier die Rede ist.
Gruß
Quixote
Sag mal, hast Du bißchen ein Rad ab?
Glaubst Du ernsthaft, irgend jemand anderes als Herr Kirschweng alias interna würde sich so einen Schwachsinn einfallen lassen?
Da stand drunter:
Originaltext: SeVes GmbH (Hab heute gelernt, das soll Seriosität, Vertrauen, Service heißen)
Kontakt: Herr Kirschweng
Und nun stellt sich interna hin und erzählt (ungefragt!!!): Ich war es nicht!!!" Wieso erzählt er das? Es hat ihn doch gar keiner gefragt!!!
Ganz einfach: Weil er zu blöd zum posten ist.
Eigentlich hätte ich schon viel früher auf die Idee kommen müssen, dass diese zwei Namen zusammen gehören!
Glaubst Du ernsthaft, irgend jemand anderes als Herr Kirschweng alias interna würde sich so einen Schwachsinn einfallen lassen?
Da stand drunter:
Originaltext: SeVes GmbH (Hab heute gelernt, das soll Seriosität, Vertrauen, Service heißen)
Kontakt: Herr Kirschweng
Und nun stellt sich interna hin und erzählt (ungefragt!!!): Ich war es nicht!!!" Wieso erzählt er das? Es hat ihn doch gar keiner gefragt!!!
Ganz einfach: Weil er zu blöd zum posten ist.
Eigentlich hätte ich schon viel früher auf die Idee kommen müssen, dass diese zwei Namen zusammen gehören!
@goodtimes86,
was bist denn Du für einer?!?!
Zunächst solltest Du Dir im Klaren sein, dass das MLP-Desaster und alles was folgen mag, hausbacken ist.
Berechtigte Unzufriedenheit ausleben oder den alten Zopf hinter sich lassen, obliegt jedem Individuum selbst...
Deswegen schätze ich es in unserem freien Land, dass es Menschen gibt, die Ihre Unzufriedenheit ausleben.
Danke interna!
Dir goodtimes86 wäre wohlgeraten, zu analysieren, worin die Wurzeln Deiner Unzufriedenheit gründen...
...und daraufhin entscheidest, ob es wert ist diese Unzufriedenheit auszuleben oder lieber den alten Zopf hinter sich zu lassen...
was bist denn Du für einer?!?!
Zunächst solltest Du Dir im Klaren sein, dass das MLP-Desaster und alles was folgen mag, hausbacken ist.
Berechtigte Unzufriedenheit ausleben oder den alten Zopf hinter sich lassen, obliegt jedem Individuum selbst...
Deswegen schätze ich es in unserem freien Land, dass es Menschen gibt, die Ihre Unzufriedenheit ausleben.
Danke interna!
Dir goodtimes86 wäre wohlgeraten, zu analysieren, worin die Wurzeln Deiner Unzufriedenheit gründen...
...und daraufhin entscheidest, ob es wert ist diese Unzufriedenheit auszuleben oder lieber den alten Zopf hinter sich zu lassen...
Guten Morgen!
goodtime: Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du die persönlichen Beleidigungen unterlassen könntest, auch denen gegenüber, die Dir widersprechen.
Und ja: Ich glaube, daß dieses Thema und die Person "interna" mehr als eine Person derart polarisieren und auch emotional betreffen (wie u.a. auch Deine Reaktion zeigt), daß sich jemand die Mühe der Recherche machen und eine solche "Pressemitteilung" hier hineinsetzen würde. Schließlich ist der Name seit etwa zwei Jahren bekannt.
Aber darum geht es hier gar nicht. Es geht darum, daß Du ihm unterstellt hast, Urheber der Schadensersatzklage zu sein, und das ist offensichtlich falsch. Die Klägerin ist in dem entsprechenden Text ja erwähnt. Daß er dagegen Urheber der Anzeige ist, hat er, wenn auch erst auf direkte Anfrage, selber gesagt. Ich halte Person und Art sowie die sich daraus ergebene Aufregung für den Aufwand nicht wert, aber das sowie die ist kein Freischein für die Art, wie darauf reagiert wird.
Also: bitte sachlich bleiben und sauber argumentieren.
Gruß
Quixote
goodtime: Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du die persönlichen Beleidigungen unterlassen könntest, auch denen gegenüber, die Dir widersprechen.
Und ja: Ich glaube, daß dieses Thema und die Person "interna" mehr als eine Person derart polarisieren und auch emotional betreffen (wie u.a. auch Deine Reaktion zeigt), daß sich jemand die Mühe der Recherche machen und eine solche "Pressemitteilung" hier hineinsetzen würde. Schließlich ist der Name seit etwa zwei Jahren bekannt.
Aber darum geht es hier gar nicht. Es geht darum, daß Du ihm unterstellt hast, Urheber der Schadensersatzklage zu sein, und das ist offensichtlich falsch. Die Klägerin ist in dem entsprechenden Text ja erwähnt. Daß er dagegen Urheber der Anzeige ist, hat er, wenn auch erst auf direkte Anfrage, selber gesagt. Ich halte Person und Art sowie die sich daraus ergebene Aufregung für den Aufwand nicht wert, aber das sowie die ist kein Freischein für die Art, wie darauf reagiert wird.
Also: bitte sachlich bleiben und sauber argumentieren.
Gruß
Quixote
Quixote,
merci
merci
so sind sie eben, die dummen Kinder aus Walldorf.
Gruß
Gilles
Gruß
Gilles
Guten Tag erneut!
Da darauf noch keine Antwort kam, erneut die Frage:
Ist es richtig, daß MLP ein finanzielles Angebot gemacht hat, wenn die Anzeige zurückgezogen wird?
Viele Grüße
Quixote
Da darauf noch keine Antwort kam, erneut die Frage:
Ist es richtig, daß MLP ein finanzielles Angebot gemacht hat, wenn die Anzeige zurückgezogen wird?
Viele Grüße
Quixote
@ Quixote
Warum rufst Du nicht die Leute, die es wissen müßten, an wenn es Dich interessiert. Oder interessiert es Dich eigentlich gar nicht. Es läßt sich ja mit derlei Geschwätz bei Deinen drei Computerfreunden ganz gut für Stimmung sorgen oder?
In Fachkreisen oder bei sonstigen gebildeten Menschen würde diese Vorgehensweise im übrigen "Vergleich" genannt werden. Solltest Du es nicht wissen: daran ist nichts Verwerfliches. Deshalb sieht es die Deutsche Rechtsordnung als Mittel ja auch vor.
Beste Grüße
Warum rufst Du nicht die Leute, die es wissen müßten, an wenn es Dich interessiert. Oder interessiert es Dich eigentlich gar nicht. Es läßt sich ja mit derlei Geschwätz bei Deinen drei Computerfreunden ganz gut für Stimmung sorgen oder?
In Fachkreisen oder bei sonstigen gebildeten Menschen würde diese Vorgehensweise im übrigen "Vergleich" genannt werden. Solltest Du es nicht wissen: daran ist nichts Verwerfliches. Deshalb sieht es die Deutsche Rechtsordnung als Mittel ja auch vor.
Beste Grüße
Guten Tag!
Infotausch: Was ist eigentlich so schwierig daran, sachlich zu bleiben?
Ein Board ist meiner Einschränkung nach ein Kommuikationsmittel mit freier Zeitwahl und daher exakt der richtige Ort für diese Frage, deren Antwort mich tatsächlich interessiert, wie ich auch das Ausbleiben einer solchen spannend fände.
In Fachkreisen und bei sonstigen geblildeten Menschen nennt man einen Vergleich übrigens das Ende eines Verfahrens. In diesem Fall aber handelt es sich um eine Strafanzeige.
Gruß
Quixote
Infotausch: Was ist eigentlich so schwierig daran, sachlich zu bleiben?
Ein Board ist meiner Einschränkung nach ein Kommuikationsmittel mit freier Zeitwahl und daher exakt der richtige Ort für diese Frage, deren Antwort mich tatsächlich interessiert, wie ich auch das Ausbleiben einer solchen spannend fände.
In Fachkreisen und bei sonstigen geblildeten Menschen nennt man einen Vergleich übrigens das Ende eines Verfahrens. In diesem Fall aber handelt es sich um eine Strafanzeige.
Gruß
Quixote
Die Nachricht lautete meines Wissens "MLP muß Schadenersatz leisten". Da kann es sich wohl kaum um einen Straftatbestand handeln. Es hört sich wohl viel mehr nach einem Tatbestand aus dem BGB und nicht aus dem StGB an.
Wie kann im übrigen ein Unternehmen einer Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldsumme entgehen ???????
Don Kischotte. Sag was!
Wie kann im übrigen ein Unternehmen einer Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldsumme entgehen ???????
Don Kischotte. Sag was!
Guten Tag!
Infotausch: genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ich rede, wie in Posting #12 erklärt, von einer anderen Nachricht, die gestern nachmittag gegen 16:10 Uhr hier auftauchte und bestätigt wurde, um 18:00 aber wieder verschwunden war: Interna hat wohl Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden wegen Bilanzfälschung (§331 HGB) gestellt. (Das StGB ist ja nicht die einzige Quelle für Straftatbestände.) Die hier ebenfalls thematisierte Schadensersatzklage dagegen stammt offenkundig nicht von ihm.
Ein Unternehmen kann meines Wissens (aber ich bin kein Jurist) durchaus einer Strafverfolgung gegen Zahlung entgehen; es kommt durchaus vor, daß solche Verfahren gegen Zahlung z.B. an einen gemeinnützigen Empfänger eingestellt werden, ich vermute, wenn es sich um nicht besonders "schlimme" Dinge handelt. In der besagten Meldung hieß es, daß MLP angeboten habe zu zahlen, wenn dafür die Anzeige zurückgezogen wird. Ob das statthaft ist, weiß ich nicht. Eine Anzeige kann man sicherlich zurückziehen, aber z.B. die BAFin kann sich, einmal aufmerksam geworden, dennoch darum kümmern. Außerdem wäre ein solches Angebot von MLP dumm, weil es sofort den Eindruck erweckt, es gebe wirklich etwas zu verbergen. Aus diesen Gründen glaube ich also nicht daran, bin aber an einer Bestätigung interessiert.
Gruß
Quixote
Infotausch: genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ich rede, wie in Posting #12 erklärt, von einer anderen Nachricht, die gestern nachmittag gegen 16:10 Uhr hier auftauchte und bestätigt wurde, um 18:00 aber wieder verschwunden war: Interna hat wohl Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden wegen Bilanzfälschung (§331 HGB) gestellt. (Das StGB ist ja nicht die einzige Quelle für Straftatbestände.) Die hier ebenfalls thematisierte Schadensersatzklage dagegen stammt offenkundig nicht von ihm.
Ein Unternehmen kann meines Wissens (aber ich bin kein Jurist) durchaus einer Strafverfolgung gegen Zahlung entgehen; es kommt durchaus vor, daß solche Verfahren gegen Zahlung z.B. an einen gemeinnützigen Empfänger eingestellt werden, ich vermute, wenn es sich um nicht besonders "schlimme" Dinge handelt. In der besagten Meldung hieß es, daß MLP angeboten habe zu zahlen, wenn dafür die Anzeige zurückgezogen wird. Ob das statthaft ist, weiß ich nicht. Eine Anzeige kann man sicherlich zurückziehen, aber z.B. die BAFin kann sich, einmal aufmerksam geworden, dennoch darum kümmern. Außerdem wäre ein solches Angebot von MLP dumm, weil es sofort den Eindruck erweckt, es gebe wirklich etwas zu verbergen. Aus diesen Gründen glaube ich also nicht daran, bin aber an einer Bestätigung interessiert.
Gruß
Quixote
PS:
Ein entsprechender Kommentar u.a. dazu heute auch beim Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
Gruß
Quixote
Ein entsprechender Kommentar u.a. dazu heute auch beim Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
Gruß
Quixote
@badtimes
Der einzige mit "Rad ab" etc. bist DU! Mal abgesehen von Deinem beleidigenden Stil, der wesentlich mehr über den Schreiber aussagt als über den Beschimpften:
Bist Du wirklich so "blau", daß Du bis jetzt gebraucht hast um festzustellen wer "interna" ist, was ALLEN "eingeweihten" und dazu gehören übrigens auch Deine Vorbeter in Walldorf schon längst bekannt ist! Auch dies sagt viel über den Urheber.
Außerdem empfehle ich Dir DRINGENDST mal die Boardregeln zu lesen sonst könntest schneller gesperrt sein als Dir lieb ist!
Ohne Gruß
B.
Der einzige mit "Rad ab" etc. bist DU! Mal abgesehen von Deinem beleidigenden Stil, der wesentlich mehr über den Schreiber aussagt als über den Beschimpften:
Bist Du wirklich so "blau", daß Du bis jetzt gebraucht hast um festzustellen wer "interna" ist, was ALLEN "eingeweihten" und dazu gehören übrigens auch Deine Vorbeter in Walldorf schon längst bekannt ist! Auch dies sagt viel über den Urheber.
Außerdem empfehle ich Dir DRINGENDST mal die Boardregeln zu lesen sonst könntest schneller gesperrt sein als Dir lieb ist!
Ohne Gruß
B.
@dietmar
Klar und wenn z.B. nur 100 Kunden à 114.000.- € betroffen wären, dann zahlt Ihr das immer noch aus der Portokasse? Du übersiehst vor lauter Betriebsblindheit, daß es keineswegs ein Einzelfall ist.
Gruß B.
Klar und wenn z.B. nur 100 Kunden à 114.000.- € betroffen wären, dann zahlt Ihr das immer noch aus der Portokasse? Du übersiehst vor lauter Betriebsblindheit, daß es keineswegs ein Einzelfall ist.
Gruß B.
Börsennews Zurück
MLP muss wegen falscher Beratung 114.000 Euro an Kundin zahlen
HEIDELBERG (dpa-AFX) - Der Finanzdienstleister MLP muss einer Kundin wegen falscher Beratung 114.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das habe das Landgericht Heidelberg verfügt, sagte ein Sprecher am Dienstag in Mannheim bei der Hauptversammlung auf Anfrage und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland". MLP habe noch nicht entschieden, ob die Gesellschaft in Berufung gehe.
Zu der am Vortag bekannt gewordenen Anzeige eines ehemaligen Geschäftsstellenleiters gegen Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg wegen Bilanzfälschung sagte der MLP-Sprecher: "Gegen den ehemaligen MLP-Mitarbeiter läuft ein Strafverfahren, da er bei seinem Ausscheiden vertrauliche Dokumente mitgenommen hat." Der Sprecher dementierte, dass MLP gegenüber dem Anwalt des Mannes verlauten ließ, sich über die Klagepunkte finanziell einigen zu können. "Das stimmt nicht. Es gab bezüglich der Anzeige von Herrn Alexander Kirschweng keinerlei Gespräche mit ihm."
Die "Financial Times Deutschland" meldete außerdem, den Anwälten der Klägerin seien noch weitere Fälle bekannt. So solle die Münchener Kanzlei Rotter zwei weitere Mandanten vertreten. Eine Klage auf 766.000 Euro sei bereits eingereicht, wird der Leiter des Ressorts Beratungshaftung, Henning Leitz, zitiert. "Das jetzt ergangene Urteil stellt fest, dass bei dieser Anlage erhöhte Risiken bestehen". Die Investoren hätten aber ausdrücklich eine risikoarme Anlage gewünscht./sbi/she/sit
© dpa - Meldung vom 22.06.2004 12:22 Uhr
Zurück
oh oh, ich glaube, daß hat Herr Kirschweng von den MLP-Anwälten sogar schriftlich. Da wird Herr Kirschweng aber sauer werden.
MLP muss wegen falscher Beratung 114.000 Euro an Kundin zahlen
HEIDELBERG (dpa-AFX) - Der Finanzdienstleister MLP muss einer Kundin wegen falscher Beratung 114.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das habe das Landgericht Heidelberg verfügt, sagte ein Sprecher am Dienstag in Mannheim bei der Hauptversammlung auf Anfrage und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland". MLP habe noch nicht entschieden, ob die Gesellschaft in Berufung gehe.
Zu der am Vortag bekannt gewordenen Anzeige eines ehemaligen Geschäftsstellenleiters gegen Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg wegen Bilanzfälschung sagte der MLP-Sprecher: "Gegen den ehemaligen MLP-Mitarbeiter läuft ein Strafverfahren, da er bei seinem Ausscheiden vertrauliche Dokumente mitgenommen hat." Der Sprecher dementierte, dass MLP gegenüber dem Anwalt des Mannes verlauten ließ, sich über die Klagepunkte finanziell einigen zu können. "Das stimmt nicht. Es gab bezüglich der Anzeige von Herrn Alexander Kirschweng keinerlei Gespräche mit ihm."
Die "Financial Times Deutschland" meldete außerdem, den Anwälten der Klägerin seien noch weitere Fälle bekannt. So solle die Münchener Kanzlei Rotter zwei weitere Mandanten vertreten. Eine Klage auf 766.000 Euro sei bereits eingereicht, wird der Leiter des Ressorts Beratungshaftung, Henning Leitz, zitiert. "Das jetzt ergangene Urteil stellt fest, dass bei dieser Anlage erhöhte Risiken bestehen". Die Investoren hätten aber ausdrücklich eine risikoarme Anlage gewünscht./sbi/she/sit
© dpa - Meldung vom 22.06.2004 12:22 Uhr
Zurück
oh oh, ich glaube, daß hat Herr Kirschweng von den MLP-Anwälten sogar schriftlich. Da wird Herr Kirschweng aber sauer werden.
Und erneut guten Tag,
"Zu der am Vortag bekannt gewordenen Anzeige eines ehemaligen Geschäftsstellenleiters gegen Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg wegen Bilanzfälschung sagte der MLP-Sprecher: " Gegen den ehemaligen MLP-Mitarbeiter läuft ein Strafverfahren, da er bei seinem Ausscheiden vertrauliche Dokumente mitgenommen hat."
Mag sein, aber was hat das mit der Strafanzeige zu tun? Selbst wenn die damaligen Unterlagen, weil illegal mitgenommen, nicht als Beweis zugelassen würden, geht es hier doch wohl um die Bilanz 2003, worauf sich die Unterlagen sicherlich nicht beziehen.
Echt professionelles Krisenmanagement. Was für eine blöde Nebelkerze.
"oh oh, ich glaube, daß hat Herr Kirschweng von den MLP-Anwälten sogar schriftlich"
Das Zahlungsangebot? Hat er? Das wäre unsagbar blöde. Aber witzig.
So langsam verstehe ich den Ton einiger hier im Board. Kindergarten scheint nicht nur bei w:o zu sein ...
Gruß
Quixote
"Zu der am Vortag bekannt gewordenen Anzeige eines ehemaligen Geschäftsstellenleiters gegen Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg wegen Bilanzfälschung sagte der MLP-Sprecher: " Gegen den ehemaligen MLP-Mitarbeiter läuft ein Strafverfahren, da er bei seinem Ausscheiden vertrauliche Dokumente mitgenommen hat."
Mag sein, aber was hat das mit der Strafanzeige zu tun? Selbst wenn die damaligen Unterlagen, weil illegal mitgenommen, nicht als Beweis zugelassen würden, geht es hier doch wohl um die Bilanz 2003, worauf sich die Unterlagen sicherlich nicht beziehen.
Echt professionelles Krisenmanagement. Was für eine blöde Nebelkerze.
"oh oh, ich glaube, daß hat Herr Kirschweng von den MLP-Anwälten sogar schriftlich"
Das Zahlungsangebot? Hat er? Das wäre unsagbar blöde. Aber witzig.
So langsam verstehe ich den Ton einiger hier im Board. Kindergarten scheint nicht nur bei w:o zu sein ...
Gruß
Quixote
MLP: Kummulierter Streitwert aller Prozesse unter 1 Mio EUR
FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Der kummulierte Streitwert aller laufenden Prozesse gegen die MLP AG, Heidelberg, liegt nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Uwe Schroeder-Wildberg unter 1 Mio EUR. Der durchschnittliche Streitwert liege bei 31.500 EUR, sagte Schroeder-Wildberg am Dienstag auf der Hauptversammlung in Mannheim. Rund 20% der angestrebten Prozesse seien bereits abgeschlossen. Mit ehemaligen Mitarbeitern liefen noch 22 Prozesse, davon 18 mit ehemaligen Beratern und 4 mit ehemaligen Geschäftsstellenleitern des Finanzdienstleisters. Die gebildeten Rückstellungen für Prozessrisiken bezeichnete Schroeder-Wildberg als hinreichend. +++ Frank Noetzel Dow Jones Newswires/22.6.2004/fnö/mim
à votre service
komp(l)ott
(der interna ernsthaft alle Daumen drückt und die Darstellungen von MLP für Euphemismus hält)
FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Der kummulierte Streitwert aller laufenden Prozesse gegen die MLP AG, Heidelberg, liegt nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Uwe Schroeder-Wildberg unter 1 Mio EUR. Der durchschnittliche Streitwert liege bei 31.500 EUR, sagte Schroeder-Wildberg am Dienstag auf der Hauptversammlung in Mannheim. Rund 20% der angestrebten Prozesse seien bereits abgeschlossen. Mit ehemaligen Mitarbeitern liefen noch 22 Prozesse, davon 18 mit ehemaligen Beratern und 4 mit ehemaligen Geschäftsstellenleitern des Finanzdienstleisters. Die gebildeten Rückstellungen für Prozessrisiken bezeichnete Schroeder-Wildberg als hinreichend. +++ Frank Noetzel Dow Jones Newswires/22.6.2004/fnö/mim
à votre service
komp(l)ott
(der interna ernsthaft alle Daumen drückt und die Darstellungen von MLP für Euphemismus hält)
@all
Damit die ganzen Gerüchte endlich mal ein Ende nehmen:
1. Ich bin nicht bestechlich und nehme Strafanzeigen nur zurück, wenn ich inhaltlich davon überzeugt werde. Das ist nicht geschehen. Fragen zum Thema "Forderungen gegen Handelsvertreter" wurden auf der gestrigen HV meiner Meinung nach nicht zufriedenstellend beantwortet.
2. Alles Andere ist ein Thema zwischen MLP, der MLP vertretenden Kanzlei, meiner mich vertretenden Kanzlei und mir. Wenn MLP möchte, können wir das gerne öffentlich machen (Das sollte man sich allerdings bestens überlegen - soviel zum Thema Vollmacht etc.).
Viele Grüße - interna
Damit die ganzen Gerüchte endlich mal ein Ende nehmen:
1. Ich bin nicht bestechlich und nehme Strafanzeigen nur zurück, wenn ich inhaltlich davon überzeugt werde. Das ist nicht geschehen. Fragen zum Thema "Forderungen gegen Handelsvertreter" wurden auf der gestrigen HV meiner Meinung nach nicht zufriedenstellend beantwortet.
2. Alles Andere ist ein Thema zwischen MLP, der MLP vertretenden Kanzlei, meiner mich vertretenden Kanzlei und mir. Wenn MLP möchte, können wir das gerne öffentlich machen (Das sollte man sich allerdings bestens überlegen - soviel zum Thema Vollmacht etc.).
Viele Grüße - interna
Ich weiß ja nicht, von wem sich Herr Kirschweng vertreten lässt. Aber vielleicht sollte sein Anwalt ihm mal sagen, dass man eine einmal gestellte Strafanzeigen gar nicht zurücknehmen kann - auch wenn man inhaltlich davon überzeugt wäre.
Guten Tag!
"dass man eine einmal gestellte Strafanzeigen gar nicht zurücknehmen kann"
Meines Wissens kann man das sehr wohl (kann das jemand vóm Fach bestätigen oder widerlegen? Zumindest wird in der Presse mehrfach darüber berichtet ...), nur bedeutet das nicht, daß nicht trotzdem Ermittlungen z.B. des BAFin erfolgen oder eine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Gruß
Quixote
"dass man eine einmal gestellte Strafanzeigen gar nicht zurücknehmen kann"
Meines Wissens kann man das sehr wohl (kann das jemand vóm Fach bestätigen oder widerlegen? Zumindest wird in der Presse mehrfach darüber berichtet ...), nur bedeutet das nicht, daß nicht trotzdem Ermittlungen z.B. des BAFin erfolgen oder eine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Gruß
Quixote
Quixote,
Du liegst richtig und goodtimes86 hat mit seinem Posting #28 ziemlich daneben gelegen.
goodtimes86, das war eine ziemliche Ente von Dir. Nun gut, die Zeiten von 1986 waren eben andere.
Du liegst richtig und goodtimes86 hat mit seinem Posting #28 ziemlich daneben gelegen.
goodtimes86, das war eine ziemliche Ente von Dir. Nun gut, die Zeiten von 1986 waren eben andere.
..hängt m.W.n. davon ab ob Privatklage, bzw. ob öffentliches Interesse besteht..
Zimtzicke, dennoch kann man jederzeit eine Klage zurücknehmen.
Das gilt auch für Berufungen, womit wir endlich wieder beim Thema wären.
Nimmt MLP seine Berufung in der Klage Schadensersatz 114.000 Euro zurück?
Ich bitte um Deine Meinung - danke vorab.
interna
Das gilt auch für Berufungen, womit wir endlich wieder beim Thema wären.
Nimmt MLP seine Berufung in der Klage Schadensersatz 114.000 Euro zurück?
Ich bitte um Deine Meinung - danke vorab.
interna
..wie ich sagte, hängt m.W.n. davon ab ob öffentliches Interesse besteht: Somit kann nicht jede Anzeige zurückgezogen werden..
..ich habe mal etwas geforscht...dabei habe ich einen längeren und informat.Threadt beim ntv- forum gefunden..darin u.a.
:
Beitrag von NOBODYIII
[41 mal gelesen] 20.06.03, 19:52:31 Uhr
Re: @ NOBODYIII: Warum denn auf einmal Zurückhaltung
hallo milchmädchen,
mit Fox, Pitt & Kelton liegst Du richtig, mit
Wirtschafts-Englisch auch.
Selbst wenn hier im Forum alle Diskussionsteilnehmer ausreichend qualifiziert wären, hält sich doch deren Zahl in Grenzen.
Dieses ständige Ping Pong zwischen 2 - max. 4 Usern muß doch die Leser ziemlich ermüden.
Nicht jeder interessiert sich so stark für MLP wie interna.
Ich muß als MLP-Aktionär seinen Privatkrieg mit MLP nicht auch noch unterstützen.
Wenn ein ehemaliger GS-Leiter und studierter Mathematiker sich selbst eine FLV verkauft und dann nach Jahren feststellt, daß da etwas nicht stimmt und seinen ehemaligen Arbeitgeber deshalb
verklagt, bin ich doch reichlich verwirrt.
Wenn der MLP-Pressesprecher auf Befragen erklärt, er sähe die Klage des ehemaligen MLP-Beraters (GS-Leiters) äußerst gelassen, glaube ich ihm das erstmal.
Nun kommt von allen Seiten mehr oder weniger gebetsmühlenartig die Forderung, MLP solle sich doch näher zu der Angelegenheit äußern.
Dabei ist es durchaus verständlich, daß MLP das gar nicht kann. Keine Firma auf der Welt würde das tun. Warum sollte der Beklagte seine Trümpfe vor Prozeßbeginn auf dem Marktplatz oder in den Internet-Foren diskutieren?
Den MLP-Kritikern bleibt nichts anderes übrig, als den Prozeß abzuwarten.
Das geht den Telekom-Klägern ganz genauso, und das ging auch Jack White im Prozeß gegen Julius Bär so.
Was soll es also bringen, wenn interna die Thematik hier mit jedem der 2-3 möglichen Diskussionspartner neu aufrollt?
Mir reicht es, wenn interna das mit techinvestor diskutiert. Ich soll den Ball ja ohnehin flach halten. Das tue ich. Ich halte mich am besten raus.
Man muß sich mal vorstellen, welche Hexenjagd da gegen MLP gelaufen ist mit mutmaßlichen Verstrickungen von SDK, UZF, ARE Fund (Hedgefonds)
und diversen MLP-Kritikern incl. Ex-MLP`lern, mit Einschaltung von Staatsanwaltschaft und BAFin, und nun stellt sich heraus, daß der SDK eine Unterlassungserklärung in 3 wichtigen Punkten abgeben mußte, weil das Zahlenmaterial teilweise nicht stimmte, wodurch sich auch die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in diesen Punkten erübrigen dürfte.
Die Rolle von interna ist Dir sicher aus dem WO-Forum bekannt.
Der dadurch entstandene Schaden der MLP, der MLP-Kunden und -Mitarbeiter soweit sie MLP-Aktien gekauft haben, der MLP-Aktionäre, stört die Beteiligten nicht im geringsten.
Mich interessiert vor allem der Aktienkurs, und der ist heute um 5,2 % auf 13,75 € gestiegen.
Interessanterweise gehen die Diskussionen über MLP
bei einem Kursanstieg der Aktie selbst im WO-Forum
fast auf Null zurück.
:
Beitrag von NOBODYIII
[41 mal gelesen] 20.06.03, 19:52:31 Uhr
Re: @ NOBODYIII: Warum denn auf einmal Zurückhaltung
hallo milchmädchen,
mit Fox, Pitt & Kelton liegst Du richtig, mit
Wirtschafts-Englisch auch.
Selbst wenn hier im Forum alle Diskussionsteilnehmer ausreichend qualifiziert wären, hält sich doch deren Zahl in Grenzen.
Dieses ständige Ping Pong zwischen 2 - max. 4 Usern muß doch die Leser ziemlich ermüden.
Nicht jeder interessiert sich so stark für MLP wie interna.
Ich muß als MLP-Aktionär seinen Privatkrieg mit MLP nicht auch noch unterstützen.
Wenn ein ehemaliger GS-Leiter und studierter Mathematiker sich selbst eine FLV verkauft und dann nach Jahren feststellt, daß da etwas nicht stimmt und seinen ehemaligen Arbeitgeber deshalb
verklagt, bin ich doch reichlich verwirrt.
Wenn der MLP-Pressesprecher auf Befragen erklärt, er sähe die Klage des ehemaligen MLP-Beraters (GS-Leiters) äußerst gelassen, glaube ich ihm das erstmal.
Nun kommt von allen Seiten mehr oder weniger gebetsmühlenartig die Forderung, MLP solle sich doch näher zu der Angelegenheit äußern.
Dabei ist es durchaus verständlich, daß MLP das gar nicht kann. Keine Firma auf der Welt würde das tun. Warum sollte der Beklagte seine Trümpfe vor Prozeßbeginn auf dem Marktplatz oder in den Internet-Foren diskutieren?
Den MLP-Kritikern bleibt nichts anderes übrig, als den Prozeß abzuwarten.
Das geht den Telekom-Klägern ganz genauso, und das ging auch Jack White im Prozeß gegen Julius Bär so.
Was soll es also bringen, wenn interna die Thematik hier mit jedem der 2-3 möglichen Diskussionspartner neu aufrollt?
Mir reicht es, wenn interna das mit techinvestor diskutiert. Ich soll den Ball ja ohnehin flach halten. Das tue ich. Ich halte mich am besten raus.
Man muß sich mal vorstellen, welche Hexenjagd da gegen MLP gelaufen ist mit mutmaßlichen Verstrickungen von SDK, UZF, ARE Fund (Hedgefonds)
und diversen MLP-Kritikern incl. Ex-MLP`lern, mit Einschaltung von Staatsanwaltschaft und BAFin, und nun stellt sich heraus, daß der SDK eine Unterlassungserklärung in 3 wichtigen Punkten abgeben mußte, weil das Zahlenmaterial teilweise nicht stimmte, wodurch sich auch die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in diesen Punkten erübrigen dürfte.
Die Rolle von interna ist Dir sicher aus dem WO-Forum bekannt.
Der dadurch entstandene Schaden der MLP, der MLP-Kunden und -Mitarbeiter soweit sie MLP-Aktien gekauft haben, der MLP-Aktionäre, stört die Beteiligten nicht im geringsten.
Mich interessiert vor allem der Aktienkurs, und der ist heute um 5,2 % auf 13,75 € gestiegen.
Interessanterweise gehen die Diskussionen über MLP
bei einem Kursanstieg der Aktie selbst im WO-Forum
fast auf Null zurück.
am 20.06.2003 war der Kurs demnach bei 13,75 Euro!
Frage: Warum liegt er jetzt einiges darunter?
Nur weil ein paar user hier posten?
Oder steckt mehr dahinter?
Got it, Zimtzicke, frage Dich, warum Du nicht kaufst wie der Teufel, sind doch Einstiegskurse (vielleicht gibt Dir die MLP-Bank ein 100%-Darlehen?! ).
Ist doch einfach: 2.500 Berater x 25.000 Euro Darlehen = 62.500.000 Euro.
Damit könnte man einige Mio. der MLP-Aktie kaufen und alles wäre gut.
Frage: Warum geschieht das nicht, wenn alles ok ist?
Die Schadensersatzsache über 114.000 Euro ist meiner persönlichen Meinung nach nur die Spitze eines Eisberges.
Grüße
Frage: Warum liegt er jetzt einiges darunter?
Nur weil ein paar user hier posten?
Oder steckt mehr dahinter?
Got it, Zimtzicke, frage Dich, warum Du nicht kaufst wie der Teufel, sind doch Einstiegskurse (vielleicht gibt Dir die MLP-Bank ein 100%-Darlehen?! ).
Ist doch einfach: 2.500 Berater x 25.000 Euro Darlehen = 62.500.000 Euro.
Damit könnte man einige Mio. der MLP-Aktie kaufen und alles wäre gut.
Frage: Warum geschieht das nicht, wenn alles ok ist?
Die Schadensersatzsache über 114.000 Euro ist meiner persönlichen Meinung nach nur die Spitze eines Eisberges.
Grüße
..Interna,
je länger ich mich mit den Hintergründen zu diesen Strafverfahren befasse, umso mehr bekomme ich den Eindruck dass es sich hier ggf. mehr um einen persönlichen Rachefeldzug -, möglicherweise auf dem Rücken /bzw zum Schaden der MLP-aktionäre ,- handelt als um einen der öffentlichen Klärung zuzuführenden allgemeinen Tatbestand.
je länger ich mich mit den Hintergründen zu diesen Strafverfahren befasse, umso mehr bekomme ich den Eindruck dass es sich hier ggf. mehr um einen persönlichen Rachefeldzug -, möglicherweise auf dem Rücken /bzw zum Schaden der MLP-aktionäre ,- handelt als um einen der öffentlichen Klärung zuzuführenden allgemeinen Tatbestand.
Zimtzicke,
ich kann Dich aufklären: Dein Eindruck ist falsch!
Ist so, kannst auch Du nicht ändern (USW ist meiner Meinung nach der Einzige, der meine Motivation versteht - frage ihn doch mal)!
Grüße
ich kann Dich aufklären: Dein Eindruck ist falsch!
Ist so, kannst auch Du nicht ändern (USW ist meiner Meinung nach der Einzige, der meine Motivation versteht - frage ihn doch mal)!
Grüße
@ Interna
1. Warum steht die Aktie heute besser als gestern? Weil ich hier poste? Oder weil vielleicht mehr dahinter steckt?
2. Du hast doch mit MLP Aktien ganz gut verdient. Warum beschwerst Du Dich?
3. Meiner persönlichen Meinung nach ist die Anzeige wegen Diebstahls und Betrugs gegen Dich nur die Spitze des Eisbergs. Wir sind alle gespannt, was da noch so kommt. Es gibt ja auch Gerüchte, daß bei Seriösität Vertrauen und Service (SeVeS) nicht alles i.O. ist. Kannst Du bitte mal zu den Gerüchten Stellung nehmen, daß eine Anklage wegen Veruntreuung von Kundengeldern gegen Dich läuft? Aber bitte nicht nur das übliche Blabla. Du sollst Dich ja angeblich auf Anfragen diesbezüglich mächtig herauswinden!
4. Was schätzt Du, wieviele MLP Kunden a) NICHT über die Risiken einer Anlage in PF IV informiert wurden? Was schätzt Du, wieviele Kunden, die NICHT ausreichend informiert wurden, konnten b) das Risiko einer 100% Aktienanlage NICHT selbst einschätzen?
Zu a) sage ich: es wurden extrem wenige Kunden NICHT ausreichend informiert
zu b) sage ich: kein einziger.
Also schwafel nicht!!!!
Info
1. Warum steht die Aktie heute besser als gestern? Weil ich hier poste? Oder weil vielleicht mehr dahinter steckt?
2. Du hast doch mit MLP Aktien ganz gut verdient. Warum beschwerst Du Dich?
3. Meiner persönlichen Meinung nach ist die Anzeige wegen Diebstahls und Betrugs gegen Dich nur die Spitze des Eisbergs. Wir sind alle gespannt, was da noch so kommt. Es gibt ja auch Gerüchte, daß bei Seriösität Vertrauen und Service (SeVeS) nicht alles i.O. ist. Kannst Du bitte mal zu den Gerüchten Stellung nehmen, daß eine Anklage wegen Veruntreuung von Kundengeldern gegen Dich läuft? Aber bitte nicht nur das übliche Blabla. Du sollst Dich ja angeblich auf Anfragen diesbezüglich mächtig herauswinden!
4. Was schätzt Du, wieviele MLP Kunden a) NICHT über die Risiken einer Anlage in PF IV informiert wurden? Was schätzt Du, wieviele Kunden, die NICHT ausreichend informiert wurden, konnten b) das Risiko einer 100% Aktienanlage NICHT selbst einschätzen?
Zu a) sage ich: es wurden extrem wenige Kunden NICHT ausreichend informiert
zu b) sage ich: kein einziger.
Also schwafel nicht!!!!
Info
Infotausch,
zu Deinen Punkten:
1. Weil die Presse positiv geschrieben hat.
2. Weil das Geldverdienen hier nicht im Vordergrund steht.
3. Das Gerücht ist falsch, Deine Meinung auch.
4. a) über 20% b) mindestens einer, wie das Urteil zeigt
So Infotausch, das war kurz und knapp. Nun bist Du an der Reihe:
1. Bist Du bei MLP als Berater oder als Angestellter tätig?
2. Falls ja, welche Position (Bereich reicht) hast Du dort inne?
3. Falls ja, wer hat Dich beauftragt, hier zu posten?
Also schwafel nicht, sondern antworte kurz und prägnant.
Infotausch
zu Deinen Punkten:
1. Weil die Presse positiv geschrieben hat.
2. Weil das Geldverdienen hier nicht im Vordergrund steht.
3. Das Gerücht ist falsch, Deine Meinung auch.
4. a) über 20% b) mindestens einer, wie das Urteil zeigt
So Infotausch, das war kurz und knapp. Nun bist Du an der Reihe:
1. Bist Du bei MLP als Berater oder als Angestellter tätig?
2. Falls ja, welche Position (Bereich reicht) hast Du dort inne?
3. Falls ja, wer hat Dich beauftragt, hier zu posten?
Also schwafel nicht, sondern antworte kurz und prägnant.
Infotausch
Na, Infotausch, mußt Du erst Deinen Chef fragen, was Du antworten "darfst"?
Ich warte auf Deine Antworten!
Ich warte auf Deine Antworten!
"...wer hat Dich beaufragt, hier zu posten..."
@ Interna
1. Geht Dich nichts an, interessiert auch niemanden.
2. erübrigt sich durch 1.
3. hahahaha, Du bist lustig! Du nimmst Dich so herrlich wichtig. Siehe: "Interna senkt fairen Wert von MLP..." Ein Pseudoanalyst schreibt von sich in der dritten Person. Hahahaha
Beste Grüße,
Info
1. Geht Dich nichts an, interessiert auch niemanden.
2. erübrigt sich durch 1.
3. hahahaha, Du bist lustig! Du nimmst Dich so herrlich wichtig. Siehe: "Interna senkt fairen Wert von MLP..." Ein Pseudoanalyst schreibt von sich in der dritten Person. Hahahaha
Beste Grüße,
Info
@infotausch
Du fragst interna (man mag ansonsten von ihm denken was man will) und er antwortet Dir recht präzise!
Du wirst gefragt und DU schwafelst nur rum!
Wie schon in einem anderen Thread gesagt:
Der Stil eines Postings sagt viel aus über den User und dreimal darfst Du raten, was da bei Dir rauskommt, nebelwerfer!
Übrigens:
Antwort 1. ist falsch, weil es nicht "niemand" interessiert sondern zumindest mich und interna!
Aber zählen könnt Ihr ja nur in Mio, was?
Gruß
B.
Du fragst interna (man mag ansonsten von ihm denken was man will) und er antwortet Dir recht präzise!
Du wirst gefragt und DU schwafelst nur rum!
Wie schon in einem anderen Thread gesagt:
Der Stil eines Postings sagt viel aus über den User und dreimal darfst Du raten, was da bei Dir rauskommt, nebelwerfer!
Übrigens:
Antwort 1. ist falsch, weil es nicht "niemand" interessiert sondern zumindest mich und interna!
Aber zählen könnt Ihr ja nur in Mio, was?
Gruß
B.
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@ goody und gemeinplätzetausch
grundgütiger, was seid ihr aufgeblasene dummschwätzer. Ihr haltet euch wohl für überaus clever und vergeßt dabei etwas wichtiges: klagen, die heute von anderen leuten gewonnen werden gegen mlp, bieten euch vielleicht in nicht all zu ferner zeit eine basis um selbst gegen mlp zu klagen. die euch heute noch hoch halten, können morgen schon diejenigen sein, die euch die schlinge um den hals legen. seid ihr wirklich so vermessen zu glauben, daß euer arsch bei so einem unternehmen safe ist? aber wie gesagt, man sieht sich immer zwei mal im leben, gelle.
nicht mit steinen schmeissen, wenn man im glashaus sitzt.
zudem ist es echt schlechter stil jemanden im board enttarnen zu wollen. es gibt diesbezüglich klare regeln- haltet diese gefälligst ein. ferner behauptet ihr, ja selbst keine aktien zu besitzen - wie kann das sein? zu kurz dabei um welche zu haben oder ganz einfach zu schlecht im vertrieb gewesen und keine bekommen, und deshalb in den innendienst gewechselt? oder glaubt ihr am ende gar nicht an die erfolgsstory mlp? ja, wenn manne das mal wüsste... oder gar uns uwe, aber der weiß ja sowieso nichts...
@ interna
die zeit heilt alle wunden, und alle wunden heilen mit der zeit die zeit ist endlich! du weißt wie das gemeint ist... laß dich von diesen diffamierungen nicht unterkriegen, wir wissen schließlich was abgeht!
grundgütiger, was seid ihr aufgeblasene dummschwätzer. Ihr haltet euch wohl für überaus clever und vergeßt dabei etwas wichtiges: klagen, die heute von anderen leuten gewonnen werden gegen mlp, bieten euch vielleicht in nicht all zu ferner zeit eine basis um selbst gegen mlp zu klagen. die euch heute noch hoch halten, können morgen schon diejenigen sein, die euch die schlinge um den hals legen. seid ihr wirklich so vermessen zu glauben, daß euer arsch bei so einem unternehmen safe ist? aber wie gesagt, man sieht sich immer zwei mal im leben, gelle.
nicht mit steinen schmeissen, wenn man im glashaus sitzt.
zudem ist es echt schlechter stil jemanden im board enttarnen zu wollen. es gibt diesbezüglich klare regeln- haltet diese gefälligst ein. ferner behauptet ihr, ja selbst keine aktien zu besitzen - wie kann das sein? zu kurz dabei um welche zu haben oder ganz einfach zu schlecht im vertrieb gewesen und keine bekommen, und deshalb in den innendienst gewechselt? oder glaubt ihr am ende gar nicht an die erfolgsstory mlp? ja, wenn manne das mal wüsste... oder gar uns uwe, aber der weiß ja sowieso nichts...
@ interna
die zeit heilt alle wunden, und alle wunden heilen mit der zeit die zeit ist endlich! du weißt wie das gemeint ist... laß dich von diesen diffamierungen nicht unterkriegen, wir wissen schließlich was abgeht!
@ Salami
Grundgütiger, welch ein Pathos! Welch Beschimpfungen! Mir kommen die Tränen.
Die meisten Klagen gegen MLP beziehen sich auf Sachverhalte, die von Beteiligten vor der Unterschrift unter Verträge hinlänglich bekannt waren, z.B. Vorschußregelungen (da gibt es wirklich Leute die behaupten, durch Montagsrunden oder Getränkekassen in ihrer Selbständigkeit behindert worden zu sein).
Eine Klage gegen den ehemaligen Geschäftspartner oder Arbeitgeber ist normal. Diese Dinge hier aufzublasen zeugt von Unkenntnis der Situation im wirklichen Leben. Zur Feststellung von Sachverhalten und zum Urteil über selbige hat der Staat das Gerichtswesen nunmal etabliert.
@ Interna: Du hast MLP sehr geliebt als Mitarbeiter und GL. Deshalb Deine Leidenschaft in bezug auf Deine Zerstörungswut. Tip: die Zeit heilt nur dann alle Wunden, wenn Du losläßt! Du mußt schon damit rechnen, daß Du Saures bekommst, wenn Du versuchst die Existenzgrundlage Deiner ehemaligen Kollegen, die Dich eine zeitlang begleitet haben, negativ zu beeinflussen.
@ beobachter:
Drei Fragen, bitte um präzise Informationen:
1. Wie ist Dein Vor- und Nachname?
2. In welchem Geschäftsbereich oder welcher Geschäftsstelle hast Du gearbeitet oder arbeitest Du?
3. Wer hat Dich beauftragt, hier zu posten?
Grundgütiger, welch ein Pathos! Welch Beschimpfungen! Mir kommen die Tränen.
Die meisten Klagen gegen MLP beziehen sich auf Sachverhalte, die von Beteiligten vor der Unterschrift unter Verträge hinlänglich bekannt waren, z.B. Vorschußregelungen (da gibt es wirklich Leute die behaupten, durch Montagsrunden oder Getränkekassen in ihrer Selbständigkeit behindert worden zu sein).
Eine Klage gegen den ehemaligen Geschäftspartner oder Arbeitgeber ist normal. Diese Dinge hier aufzublasen zeugt von Unkenntnis der Situation im wirklichen Leben. Zur Feststellung von Sachverhalten und zum Urteil über selbige hat der Staat das Gerichtswesen nunmal etabliert.
@ Interna: Du hast MLP sehr geliebt als Mitarbeiter und GL. Deshalb Deine Leidenschaft in bezug auf Deine Zerstörungswut. Tip: die Zeit heilt nur dann alle Wunden, wenn Du losläßt! Du mußt schon damit rechnen, daß Du Saures bekommst, wenn Du versuchst die Existenzgrundlage Deiner ehemaligen Kollegen, die Dich eine zeitlang begleitet haben, negativ zu beeinflussen.
@ beobachter:
Drei Fragen, bitte um präzise Informationen:
1. Wie ist Dein Vor- und Nachname?
2. In welchem Geschäftsbereich oder welcher Geschäftsstelle hast Du gearbeitet oder arbeitest Du?
3. Wer hat Dich beauftragt, hier zu posten?
Infotausch,
so einer bist Du also! Du stellst provokante Fragen und bekommst Antworten - alles öffentlich.
Ich stelle Fragen und Du wendest Dich wegen meines Postings offensichtlich direkt an WO, weil Dir eine meiner Meinungen nicht gefallen hat.
Das ist schwach, denn Du hättest einfach schreiben können, daß Du aus eigenen Stücken hier schreibst und Dich niemand dazu aufgefordert hat - kurz und prägnant eben.
Fazit für mich: Mit Dir kann man nicht diskutieren und noch nicht mal einen offenen Schlagabtausch führen. Schade, vom Namen
Infotausch
habe ich mehr erwartet. Taufe Dich besser um.
so einer bist Du also! Du stellst provokante Fragen und bekommst Antworten - alles öffentlich.
Ich stelle Fragen und Du wendest Dich wegen meines Postings offensichtlich direkt an WO, weil Dir eine meiner Meinungen nicht gefallen hat.
Das ist schwach, denn Du hättest einfach schreiben können, daß Du aus eigenen Stücken hier schreibst und Dich niemand dazu aufgefordert hat - kurz und prägnant eben.
Fazit für mich: Mit Dir kann man nicht diskutieren und noch nicht mal einen offenen Schlagabtausch führen. Schade, vom Namen
Infotausch
habe ich mehr erwartet. Taufe Dich besser um.
@infoTAUSCH
Wieso sollte ich Dir diese Infos geben? Wieso soll ich in VORLEISTUNG gehen?
Zu Frage 3 gerne: Im Gegensatz zu den "blauen Jüngern" bin ich tatsächlich selbständig und darf auch ganz alleine was verfassen und hier reinstellen!!!
Gruß
B.
PS Du hast Booardmail!
Wieso sollte ich Dir diese Infos geben? Wieso soll ich in VORLEISTUNG gehen?
Zu Frage 3 gerne: Im Gegensatz zu den "blauen Jüngern" bin ich tatsächlich selbständig und darf auch ganz alleine was verfassen und hier reinstellen!!!
Gruß
B.
PS Du hast Booardmail!
@ Interna
falsch. Ich wende mich Deiner Postings wegen an niemanden. So wichtig ist mir das nicht.
Gruß
falsch. Ich wende mich Deiner Postings wegen an niemanden. So wichtig ist mir das nicht.
Gruß
Zu `47
Der Stil eines Postings sagt viel aus über den User und dreimal darfst Du raten, was da bei Dir rauskommt
Der Stil eines Postings sagt viel aus über den User und dreimal darfst Du raten, was da bei Dir rauskommt
#48 Infotausch
Sofern Du Dich nicht bei WO gemeldet hast, ist es verwunderlich, warum mein Posting gelöscht wurde.
Das war endlich mal eine kurze und verbindliche Aussage von Dir.
Merci und Gruß
Sofern Du Dich nicht bei WO gemeldet hast, ist es verwunderlich, warum mein Posting gelöscht wurde.
Das war endlich mal eine kurze und verbindliche Aussage von Dir.
Merci und Gruß
@all
Wer hat von Euch die Urteilsbegründung bzgl. der 114.000 Euro gelesen?
Hervorzuheben ist, daß der Richter sich viel Zeit und Mühe bei der Vernehmung der Zeugen genommen hat. Das ist endlich mal ein Richter gewesen, der beide (!) Seiten anhört und dann entscheidet.
Viele Grüße
Wer hat von Euch die Urteilsbegründung bzgl. der 114.000 Euro gelesen?
Hervorzuheben ist, daß der Richter sich viel Zeit und Mühe bei der Vernehmung der Zeugen genommen hat. Das ist endlich mal ein Richter gewesen, der beide (!) Seiten anhört und dann entscheidet.
Viele Grüße
Ich hörte die hardfacts sollen erdrückend gewesen sein.
@ Interna
Armer Interna. MLP behandelt Dich schlecht, die Richter hören Dir nicht zu sondern sind immer für MLP, Infotausch ist böse...... die Welt ist wirklich nicht schön. Es ist schon wirklich frech, daß es nur einen einzigen Richter gegeben hat, der auch Dir oder wem auch immer mal zugehört hat.
Vielleicht wanderst Du am besten einfach aus.
Das tut mir alles so Leid für Dich. Ich weine.
Gruß
Armer Interna. MLP behandelt Dich schlecht, die Richter hören Dir nicht zu sondern sind immer für MLP, Infotausch ist böse...... die Welt ist wirklich nicht schön. Es ist schon wirklich frech, daß es nur einen einzigen Richter gegeben hat, der auch Dir oder wem auch immer mal zugehört hat.
Vielleicht wanderst Du am besten einfach aus.
Das tut mir alles so Leid für Dich. Ich weine.
Gruß
#53
wie immer Null Info
erinnert mich an meine MLP-FoPo....
wie immer Null Info
erinnert mich an meine MLP-FoPo....
man versteht es leider erst, wenn man Abstand von MLP gewonnen (!) hat...
Ich wünsche Dir, Infotausch, dass auch Du mal irgendwann zu den Gewinnern gehörst
Ich gebe Dir allerdings Recht, dass das schamlose Ausnutzen des Vorschusses und der anschließende Versuch, hiervon möglichst wenig oder nichts zurückzuzahlen, mittlerweile zu einem nicht nachvollziehbaren Hobby einiger gescheiterter Ex-MLPler geworden ist.
Es gibt aber sicher auch einige, denen man bei der Einstellung falsche Tatsachen vorgegaukelt hat ("Du bekommst 200 tolle Kunden übertragen!") und man dann nach einigen Tagen gesagt bekommt ("Hier sind erst mal 10, mach mit denen ordentliche Geschäfte, dann bekommst Du die nächsten 10, wenn nicht, sieh zu, wo Du Deine Kunden gewinnst").
Wenn die nach 1 Jahr entnervt das Handtuch werfen, muss man das wahrscheinlich differenzierter betrachten...
Ich wünsche Dir, Infotausch, dass auch Du mal irgendwann zu den Gewinnern gehörst
Ich gebe Dir allerdings Recht, dass das schamlose Ausnutzen des Vorschusses und der anschließende Versuch, hiervon möglichst wenig oder nichts zurückzuzahlen, mittlerweile zu einem nicht nachvollziehbaren Hobby einiger gescheiterter Ex-MLPler geworden ist.
Es gibt aber sicher auch einige, denen man bei der Einstellung falsche Tatsachen vorgegaukelt hat ("Du bekommst 200 tolle Kunden übertragen!") und man dann nach einigen Tagen gesagt bekommt ("Hier sind erst mal 10, mach mit denen ordentliche Geschäfte, dann bekommst Du die nächsten 10, wenn nicht, sieh zu, wo Du Deine Kunden gewinnst").
Wenn die nach 1 Jahr entnervt das Handtuch werfen, muss man das wahrscheinlich differenzierter betrachten...
Infotausch,
ich zitiere Dich:
"Es ist schon wirklich frech, daß es nur einen einzigen Richter gegeben hat, der auch Dir oder wem auch immer mal zugehört hat."
Das erinnert mit an eine Vergangenheit in Deutschland, die wir hoffentlich nie wieder bekommen. Denn Dein Zitat hinterläßt bei mir den Eindruck, daß Du keinen Wert auf die Arbeit und Einstellung von Richtern legst. Das finde ich sehr bedenklich. Auch Dir wünsche ich, daß Richter Dich anhören, falls Du mal in vor Gericht stehst (und sei es als Zeuge ).
interna
ich zitiere Dich:
"Es ist schon wirklich frech, daß es nur einen einzigen Richter gegeben hat, der auch Dir oder wem auch immer mal zugehört hat."
Das erinnert mit an eine Vergangenheit in Deutschland, die wir hoffentlich nie wieder bekommen. Denn Dein Zitat hinterläßt bei mir den Eindruck, daß Du keinen Wert auf die Arbeit und Einstellung von Richtern legst. Das finde ich sehr bedenklich. Auch Dir wünsche ich, daß Richter Dich anhören, falls Du mal in vor Gericht stehst (und sei es als Zeuge ).
interna
ExKollege,
ich stimme Dir bzgl. dem Thema Vorschuß in allen Punkten zu. Hier ist eine differenzierte Handlungsweise das einzig Richtige.
Grüße
ich stimme Dir bzgl. dem Thema Vorschuß in allen Punkten zu. Hier ist eine differenzierte Handlungsweise das einzig Richtige.
Grüße
@ Interna
geht´s Dir nicht gut? Nimm mal Medizin! Was ziehst Du hier für Vergleiche? Mit wem willst Du Dich vergleichen? Dich in eine Kategorie mit Verfolgten einer Diktatur zu heben, grenzt schon an Verfolgungswahn.
Frechheit. Da Du offensichtlich nicht an das Rechtssystem unseres Landes glaubst: Ich glaube daran. Und ich glaube auch, Dir wurde bisher immer zugehört. Ferner glaube ich, Du hattest einfach keine Argumente!
geht´s Dir nicht gut? Nimm mal Medizin! Was ziehst Du hier für Vergleiche? Mit wem willst Du Dich vergleichen? Dich in eine Kategorie mit Verfolgten einer Diktatur zu heben, grenzt schon an Verfolgungswahn.
Frechheit. Da Du offensichtlich nicht an das Rechtssystem unseres Landes glaubst: Ich glaube daran. Und ich glaube auch, Dir wurde bisher immer zugehört. Ferner glaube ich, Du hattest einfach keine Argumente!
interna
ich habe gelesen, dass der kläger bei rotter sehr gute schriftliche beweise gegen mlp vorlegen konnte.
deine persönliche beweislage gegen mlp scheint schwächer gewesen zu sein.
jeder kunde, der einen ausdruck zur wertentwicklung der fondspolice bekommen hat, hätte bessere beweise vorlegen können, als du sie vorgelegt hast.
für klagende kunden sehe ich deshalb wesentlich bessere chancen als bei dir.
ich habe gelesen, dass der kläger bei rotter sehr gute schriftliche beweise gegen mlp vorlegen konnte.
deine persönliche beweislage gegen mlp scheint schwächer gewesen zu sein.
jeder kunde, der einen ausdruck zur wertentwicklung der fondspolice bekommen hat, hätte bessere beweise vorlegen können, als du sie vorgelegt hast.
für klagende kunden sehe ich deshalb wesentlich bessere chancen als bei dir.
hardfacts,
Überlege mal ganz genau, warum das alles so ablief.
Überlege mal ganz genau, warum das alles so ablief.
@null-info & @all
Der user Infotausch stellt sich selbst immer als ach so allwissend und "fairen" Diskussionspartner dar. Nachdem er aber meine Identität wissen wollte und ich ihm per Boardmail ein Angebot - nämlich einen "INFOTAUSCH" seine ID gegen meine ID gemacht habe - kam absolut NICHTS.
Lieber Infotausch, DU hättest daas Angebot auch ablehnen können etc. Aber sich dann einfach "tot" zu stellen ist wieder mal ein schlagender Beweis für die Kommunikationspolitik Deines Unternehmens und für Deinen Charakter! Viel heiße Luft, aber bei hardfacts zieht Ihr den Schwanz ein!!
Gruß
B.
Der user Infotausch stellt sich selbst immer als ach so allwissend und "fairen" Diskussionspartner dar. Nachdem er aber meine Identität wissen wollte und ich ihm per Boardmail ein Angebot - nämlich einen "INFOTAUSCH" seine ID gegen meine ID gemacht habe - kam absolut NICHTS.
Lieber Infotausch, DU hättest daas Angebot auch ablehnen können etc. Aber sich dann einfach "tot" zu stellen ist wieder mal ein schlagender Beweis für die Kommunikationspolitik Deines Unternehmens und für Deinen Charakter! Viel heiße Luft, aber bei hardfacts zieht Ihr den Schwanz ein!!
Gruß
B.
@ beobachter
Guten Tag,
weder Deine noch die Identität irgendeines anderen Spinners hier an Bord interessiert mich. Die Identitätsfragen an Dich waren rein rhetorischer Natur. Das haben sicherlich auch viele gemerkt.
Du nimmst das hier alles zu wichtig.
Gruß.
P.S. Mir ist nicht bekannt, daß wir irgendwelche Kommunikationsprobleme haben. Vielleicht hast Du einfach nur eines!?
Guten Tag,
weder Deine noch die Identität irgendeines anderen Spinners hier an Bord interessiert mich. Die Identitätsfragen an Dich waren rein rhetorischer Natur. Das haben sicherlich auch viele gemerkt.
Du nimmst das hier alles zu wichtig.
Gruß.
P.S. Mir ist nicht bekannt, daß wir irgendwelche Kommunikationsprobleme haben. Vielleicht hast Du einfach nur eines!?
@infotausch
mir fällt bei dir eigentlich nur ein begriff ein, der es genau trifft: peinlich!
mehr habe ich dazu nicht zu sagen, in diesem sinne noch einen schönen tag...
mir fällt bei dir eigentlich nur ein begriff ein, der es genau trifft: peinlich!
mehr habe ich dazu nicht zu sagen, in diesem sinne noch einen schönen tag...
@beobachter1
"P.S. Mir ist nicht bekannt, daß wir irgendwelche Kommunikationsprobleme haben. Vielleicht hast Du einfach nur eines!?"
Das ist ein Zitat von Infotausch. Beachte das Wort "wir". Das läßt zumindest vermuten, daß es ein interner MLP-ler ist.
Das Infotausch keine Infos tauscht, bekommt er auch nicht die, welche ihn interessieren könnten.
Zurück zum Thema Beraterhaftung. Siehst Du das als Einzelfall oder siehst Du hier noch weitere Risiken schlummern?
Herzliche Grüße - interna
"P.S. Mir ist nicht bekannt, daß wir irgendwelche Kommunikationsprobleme haben. Vielleicht hast Du einfach nur eines!?"
Das ist ein Zitat von Infotausch. Beachte das Wort "wir". Das läßt zumindest vermuten, daß es ein interner MLP-ler ist.
Das Infotausch keine Infos tauscht, bekommt er auch nicht die, welche ihn interessieren könnten.
Zurück zum Thema Beraterhaftung. Siehst Du das als Einzelfall oder siehst Du hier noch weitere Risiken schlummern?
Herzliche Grüße - interna
@ Interna
Ich erhalte alle Informationen, die ich benötige um meinen Beruf auszuüben. Für irrelevante und fehlerhafte Informationen habe ich
1. keine Zeit und
2. keinen Nerv.
Gruß
Ich erhalte alle Informationen, die ich benötige um meinen Beruf auszuüben. Für irrelevante und fehlerhafte Informationen habe ich
1. keine Zeit und
2. keinen Nerv.
Gruß
Infotausch,
dann freue ich mich, daß Du hier mitpostest, Fragen stellst und (wenn auch meiner Meinung nach unbefriedigende) Antworten gibst.
Für mich sieht es so aus, daß Du bei MLP nicht die Informationen bekommst, welche Du gerne hättest. Denn warum solltest Du sonst hier posten?
dann freue ich mich, daß Du hier mitpostest, Fragen stellst und (wenn auch meiner Meinung nach unbefriedigende) Antworten gibst.
Für mich sieht es so aus, daß Du bei MLP nicht die Informationen bekommst, welche Du gerne hättest. Denn warum solltest Du sonst hier posten?
Ach so, Du glaubst wirklich, daß irgendein Mensch hier reingeht, um Informationen für seinen Beruf zu erlangen? Selten so gelacht. Typisch für Deine Selbstüberschätzung. Ich stelle mir einfach gerne vor, wie Du in Deinem Kämmerlein vor 190 Excel-Tabellen sitzt und rot vor Wut Dein Tagewerk verrichtest. Das macht einfach Laune. Genauso wie es Dir Laune machen würde, wenn auch Du einmal einen Sieg erringen würdest. Aber in der Niederlage liegt ja auch immer etwas Faszinierendes.
Beste Grüße
P.S. Mehr Info´s kannst Du von mir in diesem Fall nicht erwarten.
Beste Grüße
P.S. Mehr Info´s kannst Du von mir in diesem Fall nicht erwarten.
@all
Wie ist der Stand? Ist MLP in Berufung gegangen?
Wie ist der Stand? Ist MLP in Berufung gegangen?
Gute Aussichten für geprellte Aktionäre
Bundesgerichtshof will offenbar Musterklage stattgeben / "Keine Gute-Nacht-Geschichten"
jja. KARLSRUHE, 12. Juli. Der Bundesgerichtshof steht offenbar vor einer Grundsatzentscheidung zugunsten geprellter Aktionäre. Das wurde am Montag deutlich, als der Zweite Zivilsenat in Karlsruhe über Musterklagen geschädigter Anleger der Neue-Markt-Firma Infomatec verhandelte. Die beiden Unternehmensgründer Alexander Häfele und Gerhard Harlos sind mittlerweile wegen falscher Pflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) über einen angeblichen Großauftrag von Mobilcom zu Haftstrafen verurteilt worden; der Börsenkurs ist eingebrochen. Dennoch haben die Zivilgerichte bislang nahezu sämtliche Klagen geschädigter Investoren abgewiesen - spätestens die Oberlandesgerichte, also die zweite Instanz, wiesen alle Forderungen ab (F.A.Z. vom 6. Juli).
Der Vorsitzende Richter Volker Röhricht stellte nun klar, daß nach der Einschätzung seines Aktienrechtssenats durchaus eine persönliche Haftung von Vorständen in Betracht komme. Zumindest im Fall eines Dortmunder Fleischermeisters, der von der Münchner Anwaltskanzlei Rotter vertreten wird, scheinen nach Röhrichts Ausführungen die Voraussetzungen dafür erfüllt zu sein. Der Richter stützt sich dabei ausschließlich auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, die einen Anspruch auf Schadensersatz für "vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen" vorsieht (Paragraph 826). Die Untergerichte hatten dagegen Klagen meist an demselben Umstand scheitern lassen: Die Anleger konnten nicht beweisen, daß ausgerechnet die falsche Pflichtmeldung die Ursache für ihren Aktienkauf gewesen war (Kausalität).
Der von Rotter vertretene Aktionär hat deshalb mittlerweile seinen mutmaßlichen Schadensersatzanspruch an seinen Vetter abgetreten; nur deshalb konnte er vor Gericht in eigener Sache als Zeuge aussagen und damit seine Behauptungen untermauern. Ebenso wie der frühere Vorstand Häfele, gegen den das Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist, verfolgte er die Verhandlung in Karlsruhe persönlich.
Röhricht unterstrich zwar, sein Gericht werde keine einfache "Formel" liefern können, wann der Nachweis eines Zusammenhangs von falscher Börsenmeldung und Aktienkauf erbracht sei. Dies müßten die "Tatrichter" in jedem Einzelfall prüfen und abwägen; eine allgemeine "euphorische Anlagestimmung" reiche nicht aus, sofern sie nicht eben durch die falsche Pflichtmitteilung erzeugt worden sei. Für den erforderlichen Nachweis drängten sich aber Beweiserleichterungen durch die Gerichte zugunsten der Anleger auf - und zwar um so mehr, je kürzer die Wertpapiere nach Veröffentlichung einer "kraß unrichtigen Mitteilung" erworben worden seien. Im Fall des Metzgers lagen zwei Monate dazwischen; dies schien Röhricht auszureichen, wogegen neun Monate möglicherweise bereits zu lang sind. "Die Wahrscheinlichkeit verwässert sich im Laufe der Zeit." Außerdem gilt nach Ansicht des Senatsvorsitzenden im Interesse der Anleger die Faustregel: "Je marktschreierischer die Meldung war, desto wahrscheinlicher besteht ein Zusammenhang zum Kauf."
Trotz ausführlicher Plädoyers der Infomatec-Anwälte maß Röhricht auch anderen Gegenargumenten, auf die sich die unteren Gerichte beim Abschmettern von Zivilklagen gestützt hatten, wenig Bedeutung bei. So liege auch ein Vorsatz der damaligen Vorstände nahe, befand er. "Denn es spricht viel dafür, daß diese bei der Veröffentlichung der unrichtigen Meldungen mit einbezogen haben, daß der Markt mit Aktienkäufen reagieren könnte." Schließlich handele es sich bei Ad-hoc-Meldungen nicht um "Gute-Nacht-Geschichten", sondern um Informationen für die Beteiligten am Kapitalmarkt. Infomatec hatte 1999 den "größten Deal der Firmengeschichte" verkündet und die falschen Angaben später sogar wiederholt.
Ein solches Verhalten dürfte zudem tatsächlich als sittenwidrig zu bewerten sein, sagte Röhricht. "Es ist nämlich unanständig, mit falschen Meldungen an die Öffentlichkeit und an potentielle Anleger zu gehen - das tut man nicht." Die meisten anderen Rechtsvorschriften, die Kläger in solchen Fällen auch noch für ihre Forderungen herangezogen haben, schützen dagegen nach seiner Auffassung nur die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und damit den Finanzplatz Deutschland, nicht aber den individuellen Anleger.
Äußerst umstritten war in der Verhandlung überdies die Frage, wie ein möglicher Schaden von Anlegern zu berechnen ist. Röhricht deutete dabei eine Parallele zu einer aufsehenerregenden Entscheidung an, die sein Senat kürzlich zu Fondsanteilen an "Schrott-Immobilien" gefällt hatte: Danach können geprellte Anleger ihre Beteiligung zurückgeben und "Zug um Zug" ihre Einlage zurückfordern (F.A.Z. vom 16. Juni). Auch beim Kauf von Aktien aufgrund falscher Börsenmitteilungen liege der Schaden schon darin, daß der Anleger überhaupt investiert habe, sagte Röhricht. Dann könne er auch Rückzahlung des vollen Kaufpreises - und nicht nur einer Kursdifferenz - verlangen. Das Urteil soll am Montag kommender Woche verkündet werden (Az.: II ZR 402/02, 217/03 und 218/03).
quelle faz.net
Bundesgerichtshof will offenbar Musterklage stattgeben / "Keine Gute-Nacht-Geschichten"
jja. KARLSRUHE, 12. Juli. Der Bundesgerichtshof steht offenbar vor einer Grundsatzentscheidung zugunsten geprellter Aktionäre. Das wurde am Montag deutlich, als der Zweite Zivilsenat in Karlsruhe über Musterklagen geschädigter Anleger der Neue-Markt-Firma Infomatec verhandelte. Die beiden Unternehmensgründer Alexander Häfele und Gerhard Harlos sind mittlerweile wegen falscher Pflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) über einen angeblichen Großauftrag von Mobilcom zu Haftstrafen verurteilt worden; der Börsenkurs ist eingebrochen. Dennoch haben die Zivilgerichte bislang nahezu sämtliche Klagen geschädigter Investoren abgewiesen - spätestens die Oberlandesgerichte, also die zweite Instanz, wiesen alle Forderungen ab (F.A.Z. vom 6. Juli).
Der Vorsitzende Richter Volker Röhricht stellte nun klar, daß nach der Einschätzung seines Aktienrechtssenats durchaus eine persönliche Haftung von Vorständen in Betracht komme. Zumindest im Fall eines Dortmunder Fleischermeisters, der von der Münchner Anwaltskanzlei Rotter vertreten wird, scheinen nach Röhrichts Ausführungen die Voraussetzungen dafür erfüllt zu sein. Der Richter stützt sich dabei ausschließlich auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, die einen Anspruch auf Schadensersatz für "vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen" vorsieht (Paragraph 826). Die Untergerichte hatten dagegen Klagen meist an demselben Umstand scheitern lassen: Die Anleger konnten nicht beweisen, daß ausgerechnet die falsche Pflichtmeldung die Ursache für ihren Aktienkauf gewesen war (Kausalität).
Der von Rotter vertretene Aktionär hat deshalb mittlerweile seinen mutmaßlichen Schadensersatzanspruch an seinen Vetter abgetreten; nur deshalb konnte er vor Gericht in eigener Sache als Zeuge aussagen und damit seine Behauptungen untermauern. Ebenso wie der frühere Vorstand Häfele, gegen den das Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist, verfolgte er die Verhandlung in Karlsruhe persönlich.
Röhricht unterstrich zwar, sein Gericht werde keine einfache "Formel" liefern können, wann der Nachweis eines Zusammenhangs von falscher Börsenmeldung und Aktienkauf erbracht sei. Dies müßten die "Tatrichter" in jedem Einzelfall prüfen und abwägen; eine allgemeine "euphorische Anlagestimmung" reiche nicht aus, sofern sie nicht eben durch die falsche Pflichtmitteilung erzeugt worden sei. Für den erforderlichen Nachweis drängten sich aber Beweiserleichterungen durch die Gerichte zugunsten der Anleger auf - und zwar um so mehr, je kürzer die Wertpapiere nach Veröffentlichung einer "kraß unrichtigen Mitteilung" erworben worden seien. Im Fall des Metzgers lagen zwei Monate dazwischen; dies schien Röhricht auszureichen, wogegen neun Monate möglicherweise bereits zu lang sind. "Die Wahrscheinlichkeit verwässert sich im Laufe der Zeit." Außerdem gilt nach Ansicht des Senatsvorsitzenden im Interesse der Anleger die Faustregel: "Je marktschreierischer die Meldung war, desto wahrscheinlicher besteht ein Zusammenhang zum Kauf."
Trotz ausführlicher Plädoyers der Infomatec-Anwälte maß Röhricht auch anderen Gegenargumenten, auf die sich die unteren Gerichte beim Abschmettern von Zivilklagen gestützt hatten, wenig Bedeutung bei. So liege auch ein Vorsatz der damaligen Vorstände nahe, befand er. "Denn es spricht viel dafür, daß diese bei der Veröffentlichung der unrichtigen Meldungen mit einbezogen haben, daß der Markt mit Aktienkäufen reagieren könnte." Schließlich handele es sich bei Ad-hoc-Meldungen nicht um "Gute-Nacht-Geschichten", sondern um Informationen für die Beteiligten am Kapitalmarkt. Infomatec hatte 1999 den "größten Deal der Firmengeschichte" verkündet und die falschen Angaben später sogar wiederholt.
Ein solches Verhalten dürfte zudem tatsächlich als sittenwidrig zu bewerten sein, sagte Röhricht. "Es ist nämlich unanständig, mit falschen Meldungen an die Öffentlichkeit und an potentielle Anleger zu gehen - das tut man nicht." Die meisten anderen Rechtsvorschriften, die Kläger in solchen Fällen auch noch für ihre Forderungen herangezogen haben, schützen dagegen nach seiner Auffassung nur die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und damit den Finanzplatz Deutschland, nicht aber den individuellen Anleger.
Äußerst umstritten war in der Verhandlung überdies die Frage, wie ein möglicher Schaden von Anlegern zu berechnen ist. Röhricht deutete dabei eine Parallele zu einer aufsehenerregenden Entscheidung an, die sein Senat kürzlich zu Fondsanteilen an "Schrott-Immobilien" gefällt hatte: Danach können geprellte Anleger ihre Beteiligung zurückgeben und "Zug um Zug" ihre Einlage zurückfordern (F.A.Z. vom 16. Juni). Auch beim Kauf von Aktien aufgrund falscher Börsenmitteilungen liege der Schaden schon darin, daß der Anleger überhaupt investiert habe, sagte Röhricht. Dann könne er auch Rückzahlung des vollen Kaufpreises - und nicht nur einer Kursdifferenz - verlangen. Das Urteil soll am Montag kommender Woche verkündet werden (Az.: II ZR 402/02, 217/03 und 218/03).
quelle faz.net
Ich hoffe, daß die Aktionäre entschädigt werden. Man beachte:
Der von Rotter vertretene Aktionär
Viel Erfolg - interna
Der von Rotter vertretene Aktionär
Viel Erfolg - interna
Keine Revision zugelassen
Bremer Sparkasse muss zahlen
Von Gertrud Hussla, Handelsblatt
In einem spektakulären Fall von fehlerhafter Vermögensverwaltung hat das Oberlandesgericht Bremen die Sparkasse Bremen zur Zahlung von 170 000 Euro verurteilt, wie nun ein Sprecher des Gerichts bestätigte.
HB FRANKFURT/M. Den Wertpapierkredit in Höhe von 300 000 Euro muss der geschädigte Rentner nicht zurückzahlen (AZ 1 U5/2004). Zuvor hatte die Sparkasse auf Zahlung des Kredits geklagt und war dabei vom Landgericht Bremen abgewiesen worden. Ein 67-jähriger Rentner hatte der Sparkasse in Bremen seine Altersreserve zur Vermögensverwaltung überlassen. Damit hatte ein Mitarbeiter der Bank nicht nur spekulative Aktien gekauft, sondern war auch neue Risiken durch die Kreditfinanzierung von weiteren Aktienkäufen eingegangen. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.
„Der vorliegende Fall ist nur einer aus einer ganzen Serie gegen die Bremer Sparkasse“, sagte Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der den Anleger vertrat. Der Fall sei dabei besonders schwierig und komplex gewesen. Kälberer betreut nach eigenen Angaben noch eine Reihe weitere Fälle mit einem Gesamtschaden von etwa zehn Mill. Euro. Auch andere Kanzleien hätten Verfahren gegen die Bremer Sparkasse laufen.
Bei vielen Sparkassen sei es während des Börsenbooms der späten 90er Jahre gängige Praxis gewesen, den Kunden zur Finanzierung ihrer Aktienkäufe Kredite zu vermitteln, sagte Rechtsexperte Marc Tüngler vom Anleger-Schutzverband DSW. Häufig hätten Berater der Sparkassen auch im Alleingang zu waghalsigen Investments – wie etwa in den japanischen Yen – geraten. „Die Fälle, die jetzt öffentlich werden, sind nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Tüngler. Nach Berechnung des Verbands unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen wurden allein 2003 etwa 20 000 Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von 600 Mill. Euro gegen Finanzberater und -vermittler geführt. In diesem Jahr sei die Tendenz jedoch abnehmend, erklärte Sprecher Rolf Thiel.
HANDELSBLATT, Montag, 26. Juli 2004, 08:13 Uhr
Bremer Sparkasse muss zahlen
Von Gertrud Hussla, Handelsblatt
In einem spektakulären Fall von fehlerhafter Vermögensverwaltung hat das Oberlandesgericht Bremen die Sparkasse Bremen zur Zahlung von 170 000 Euro verurteilt, wie nun ein Sprecher des Gerichts bestätigte.
HB FRANKFURT/M. Den Wertpapierkredit in Höhe von 300 000 Euro muss der geschädigte Rentner nicht zurückzahlen (AZ 1 U5/2004). Zuvor hatte die Sparkasse auf Zahlung des Kredits geklagt und war dabei vom Landgericht Bremen abgewiesen worden. Ein 67-jähriger Rentner hatte der Sparkasse in Bremen seine Altersreserve zur Vermögensverwaltung überlassen. Damit hatte ein Mitarbeiter der Bank nicht nur spekulative Aktien gekauft, sondern war auch neue Risiken durch die Kreditfinanzierung von weiteren Aktienkäufen eingegangen. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.
„Der vorliegende Fall ist nur einer aus einer ganzen Serie gegen die Bremer Sparkasse“, sagte Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der den Anleger vertrat. Der Fall sei dabei besonders schwierig und komplex gewesen. Kälberer betreut nach eigenen Angaben noch eine Reihe weitere Fälle mit einem Gesamtschaden von etwa zehn Mill. Euro. Auch andere Kanzleien hätten Verfahren gegen die Bremer Sparkasse laufen.
Bei vielen Sparkassen sei es während des Börsenbooms der späten 90er Jahre gängige Praxis gewesen, den Kunden zur Finanzierung ihrer Aktienkäufe Kredite zu vermitteln, sagte Rechtsexperte Marc Tüngler vom Anleger-Schutzverband DSW. Häufig hätten Berater der Sparkassen auch im Alleingang zu waghalsigen Investments – wie etwa in den japanischen Yen – geraten. „Die Fälle, die jetzt öffentlich werden, sind nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Tüngler. Nach Berechnung des Verbands unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen wurden allein 2003 etwa 20 000 Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von 600 Mill. Euro gegen Finanzberater und -vermittler geführt. In diesem Jahr sei die Tendenz jedoch abnehmend, erklärte Sprecher Rolf Thiel.
HANDELSBLATT, Montag, 26. Juli 2004, 08:13 Uhr
derivatus,
man beachte:
Rechtsanwalt: Dietmar Kälberer
und vorher
Rechtsanwalt: Klaus Rotter
man beachte:
Rechtsanwalt: Dietmar Kälberer
und vorher
Rechtsanwalt: Klaus Rotter
und jetzt Tilp:
Weil die Landesbank Baden-Württemberg einer Anlegerin das Verkaufsprospekt zum Erwerb von Wertpapierfonds nicht zur Verfügung gestellt hat wurde sie jetzt wurde jetzt zu rund 825.000 Euro Schadensersatz
verurteilt. Damit hat sich die Beweislast zugunsten von Anlegern deutlich verbessert.
In dem Fall hatte die Klägerin nach Beratung durch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen Wertpapierfonds, den "LBBW Balance CR 75"
erworben, einen LBBW-Fonds nach Luxemburger Recht.
Bei diesem handelt es sich um einen Wertpapierfonds,
der einen Aktienanteil zwischen 50 und 100 Prozent
zulässt. Mit zwei von einander unabhängigen
Argumenten begründet das LG Stuttgart sein Urteil:
Für die auf Sicherheit bedachte Anlegerin habe
keine anlegergerechte Beratung stattgefunden.
Daneben sei ihr der Verkaufsprospekt zum Fonds
nicht angeboten, in der Gesetzessprache "nicht zur
Verfügung gestellt", worden. Für das Anbieten des
Prospektes treffe die Beweislast die Bank.
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp , der die Klägerin vor Gericht vertrat, erklärt: "Alleine die Tatsache, dass die LBBW den Prospekt unserer Mandantin
nicht zur Verfügung gestellt hat, genügt dem Gericht -
völlig zu Recht - für die Verurteilung zu Schadensersatz.
Da nach Erfahrung unserer Kanzlei Banken oftmals
keinen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen, kommt
dem Urteil eine immense Breitenwirkung zu. Dabei
hilft das Gericht dem Anleger, indem es dem
Finanzdienstleister die Beweislast für das Anbieten
des Prospektes aufbürdet. Dies erhöht die Chancen
deutlich, derartige Prozesse zu gewinnen."
Das Urteil erging zur Rechtslage vor dem 01.01.2004.
Damals gab es noch das Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das
Auslandinvestmentgesetz (AIG). Beide Gesetze sind
seit Anfang 2004 in dem neuen Investmentgesetz (InvG
aufgegangen. Dort gibt es eine vergleichbare Vorschrift,
die das "Anbieten" von Prospekten bei Wertpapierfonds
vorsieht. Rechtsanwalt Tilp weist insbesondere auf
die Bedeutung des Urteils auch für Hedge-Fonds hin:
"Auch für das neue Investmentrecht ist das Urteil
richtungweisend, hier insbesondere für die stark
umstrittenen Hedgefonds."
Weil die Landesbank Baden-Württemberg einer Anlegerin das Verkaufsprospekt zum Erwerb von Wertpapierfonds nicht zur Verfügung gestellt hat wurde sie jetzt wurde jetzt zu rund 825.000 Euro Schadensersatz
verurteilt. Damit hat sich die Beweislast zugunsten von Anlegern deutlich verbessert.
In dem Fall hatte die Klägerin nach Beratung durch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen Wertpapierfonds, den "LBBW Balance CR 75"
erworben, einen LBBW-Fonds nach Luxemburger Recht.
Bei diesem handelt es sich um einen Wertpapierfonds,
der einen Aktienanteil zwischen 50 und 100 Prozent
zulässt. Mit zwei von einander unabhängigen
Argumenten begründet das LG Stuttgart sein Urteil:
Für die auf Sicherheit bedachte Anlegerin habe
keine anlegergerechte Beratung stattgefunden.
Daneben sei ihr der Verkaufsprospekt zum Fonds
nicht angeboten, in der Gesetzessprache "nicht zur
Verfügung gestellt", worden. Für das Anbieten des
Prospektes treffe die Beweislast die Bank.
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp , der die Klägerin vor Gericht vertrat, erklärt: "Alleine die Tatsache, dass die LBBW den Prospekt unserer Mandantin
nicht zur Verfügung gestellt hat, genügt dem Gericht -
völlig zu Recht - für die Verurteilung zu Schadensersatz.
Da nach Erfahrung unserer Kanzlei Banken oftmals
keinen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen, kommt
dem Urteil eine immense Breitenwirkung zu. Dabei
hilft das Gericht dem Anleger, indem es dem
Finanzdienstleister die Beweislast für das Anbieten
des Prospektes aufbürdet. Dies erhöht die Chancen
deutlich, derartige Prozesse zu gewinnen."
Das Urteil erging zur Rechtslage vor dem 01.01.2004.
Damals gab es noch das Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das
Auslandinvestmentgesetz (AIG). Beide Gesetze sind
seit Anfang 2004 in dem neuen Investmentgesetz (InvG
aufgegangen. Dort gibt es eine vergleichbare Vorschrift,
die das "Anbieten" von Prospekten bei Wertpapierfonds
vorsieht. Rechtsanwalt Tilp weist insbesondere auf
die Bedeutung des Urteils auch für Hedge-Fonds hin:
"Auch für das neue Investmentrecht ist das Urteil
richtungweisend, hier insbesondere für die stark
umstrittenen Hedgefonds."
1. Frage: Wie standen die MLP Mitarbeiter rechtlich zur MLP Lebensversicherung AG?
Antwort: Sie waren externe, ohne Angestelltenverhältnis zur MLP Leben AG und dementsprechend wie externe Kunden zu behandeln.
2. Frage: War der Verkauf ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm oder war der Verkauf der Aktien ein Produktverkauf der Verkäufer?
Antwort: Sowohl der Verkauf durch Lautenschläger und Termühlen, als auch der Verkauf durch die MLP AG waren gewinnerhöhende Vorgänge. Die Verkauferlöse wurden in die GuV/Privatschatulle gebucht. Demzufolge spricht viel für einen Produktumsatz.
3. Frage: Gab es ein Verkaufprospekt oder etwas Ähnliches?
Antwort: Das Anschreiben an die Käufer ist die einzige Information, die den Käufern zur Verfügung gestellt wurde.
Auf Risiken der Investition wurde nicht hingewiesen.
4. Frage: Wer war der Berater des Verkaufs?
Antwort: Derjenige, der die Anschreiben/Angebot an die Berater unterzeichnet hat.
Die Haftung ergibt sich aus o.g. Urteilen und vielen anderen.
Antwort: Sie waren externe, ohne Angestelltenverhältnis zur MLP Leben AG und dementsprechend wie externe Kunden zu behandeln.
2. Frage: War der Verkauf ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm oder war der Verkauf der Aktien ein Produktverkauf der Verkäufer?
Antwort: Sowohl der Verkauf durch Lautenschläger und Termühlen, als auch der Verkauf durch die MLP AG waren gewinnerhöhende Vorgänge. Die Verkauferlöse wurden in die GuV/Privatschatulle gebucht. Demzufolge spricht viel für einen Produktumsatz.
3. Frage: Gab es ein Verkaufprospekt oder etwas Ähnliches?
Antwort: Das Anschreiben an die Käufer ist die einzige Information, die den Käufern zur Verfügung gestellt wurde.
Auf Risiken der Investition wurde nicht hingewiesen.
4. Frage: Wer war der Berater des Verkaufs?
Antwort: Derjenige, der die Anschreiben/Angebot an die Berater unterzeichnet hat.
Die Haftung ergibt sich aus o.g. Urteilen und vielen anderen.
>>3. Frage: Gab es ein Verkaufprospekt oder etwas Ähnliches?
Guckst du hier
Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
(Verkaufsprospektgesetz)
§ 4 Ausnahmen
Guckst du hier
Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
(Verkaufsprospektgesetz)
§ 4 Ausnahmen
§ 4
Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
(1) Ein Verkaufsprospekt muß nicht veröffentlicht werden, wenn die Wertpapiere
Euro-Wertpapiere sind, für die nicht öffentlich geworben wird und die nicht im Wege von Geschäften im Sinne des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften angeboten werden;
Aktien sind, für die ein Antrag auf Zulassung zum amtlichen Markt an einer inländischen Börse gestellt ist, deren Zahl, geschätzter Kurswert oder Nennwert, bei nennwertlosen Aktien deren rechnerischer Wert, niedriger ist als 10 vom Hundert des entsprechenden Wertes der Aktien derselben Gattung, die an derselben Börse zum amtlichen Markt zugelassen sind, und wenn der Emittent die mit der Zulassung verbundenen Veröffentlichungspflichten erfüllt; Aktien, die sich nur in bezug auf den Beginn der Dividendenberechtigung unterscheiden, gelten als Aktien derselben Gattung;
Aktien sind, für die kein Antrag auf Zulassung zum amtlichen Markt an einer inländischen Börse gestellt ist und deren Zahl, geschätzter Kurswert oder Nennwert, bei nennwertlosen Aktien deren rechnerischer Wert, niedriger ist als 10 vom Hundert des entsprechenden Wertes der Aktien derselben Gattung, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind, sofern den Anlegern Informationen über den Emittenten zur Verfügung stehen, die den im III. Abschnitt vorgeschriebenen Angaben gleichwertig und auf dem neuesten Stand sind; Aktien, die sich nur in bezug auf den Beginn der Dividendenberechtigung unterscheiden, gelten als Aktien derselben Gattung;
Aktien sind, die den Aktionären nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeteilt werden;
Zertifikate sind, die anstelle von Aktien derselben Gesellschaft ausgegeben werden und mit deren Ausgabe keine Änderung des gezeichneten Kapitals verbunden ist;
nach der Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus anderen Wertpapieren als Aktien ausgegeben werden, sofern im Inland bei der Ausgabe dieser Wertpapiere ein Zulassungs- oder Verkaufsprospekt veröffentlicht worden ist;
bei einer Verschmelzung von Unternehmen angeboten werden;
Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als einem Jahr sind,
als Gegenleistung im Rahmen eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz angeboten werden.
(2) Euro-Wertpapiere im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 sind Wertpapiere, die
ein Konsortium übernimmt oder zu übernehmen verspricht und vertreibt, dessen Mitglieder ihren Sitz nicht alle in demselben Staat haben,
zu einem wesentlichen Teil nicht in dem Staat angeboten werden, in dem der Emittent seinen Sitz hat, und
nur über ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, Finanzdienstleistungsinstitut, das Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen erbringt, oder ein nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gezeichnet oder erstmals erworben werden dürfen.
Welche Ausnahme soll denn zutreffen? gucksduweiter oder nicht?
Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
(1) Ein Verkaufsprospekt muß nicht veröffentlicht werden, wenn die Wertpapiere
Euro-Wertpapiere sind, für die nicht öffentlich geworben wird und die nicht im Wege von Geschäften im Sinne des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften angeboten werden;
Aktien sind, für die ein Antrag auf Zulassung zum amtlichen Markt an einer inländischen Börse gestellt ist, deren Zahl, geschätzter Kurswert oder Nennwert, bei nennwertlosen Aktien deren rechnerischer Wert, niedriger ist als 10 vom Hundert des entsprechenden Wertes der Aktien derselben Gattung, die an derselben Börse zum amtlichen Markt zugelassen sind, und wenn der Emittent die mit der Zulassung verbundenen Veröffentlichungspflichten erfüllt; Aktien, die sich nur in bezug auf den Beginn der Dividendenberechtigung unterscheiden, gelten als Aktien derselben Gattung;
Aktien sind, für die kein Antrag auf Zulassung zum amtlichen Markt an einer inländischen Börse gestellt ist und deren Zahl, geschätzter Kurswert oder Nennwert, bei nennwertlosen Aktien deren rechnerischer Wert, niedriger ist als 10 vom Hundert des entsprechenden Wertes der Aktien derselben Gattung, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind, sofern den Anlegern Informationen über den Emittenten zur Verfügung stehen, die den im III. Abschnitt vorgeschriebenen Angaben gleichwertig und auf dem neuesten Stand sind; Aktien, die sich nur in bezug auf den Beginn der Dividendenberechtigung unterscheiden, gelten als Aktien derselben Gattung;
Aktien sind, die den Aktionären nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeteilt werden;
Zertifikate sind, die anstelle von Aktien derselben Gesellschaft ausgegeben werden und mit deren Ausgabe keine Änderung des gezeichneten Kapitals verbunden ist;
nach der Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus anderen Wertpapieren als Aktien ausgegeben werden, sofern im Inland bei der Ausgabe dieser Wertpapiere ein Zulassungs- oder Verkaufsprospekt veröffentlicht worden ist;
bei einer Verschmelzung von Unternehmen angeboten werden;
Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als einem Jahr sind,
als Gegenleistung im Rahmen eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz angeboten werden.
(2) Euro-Wertpapiere im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 sind Wertpapiere, die
ein Konsortium übernimmt oder zu übernehmen verspricht und vertreibt, dessen Mitglieder ihren Sitz nicht alle in demselben Staat haben,
zu einem wesentlichen Teil nicht in dem Staat angeboten werden, in dem der Emittent seinen Sitz hat, und
nur über ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, Finanzdienstleistungsinstitut, das Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen erbringt, oder ein nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gezeichnet oder erstmals erworben werden dürfen.
Welche Ausnahme soll denn zutreffen? gucksduweiter oder nicht?
Vermögensverwalter landen vor Gericht
Anwalt: Bei heimlichen Gebührenteilungen haften auch die Banken für Verluste
jja. FRANKFURT, 29. Juli. Banken können sehr viel häufiger für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Vermögensverwalter angerichtet haben, als vielen Betroffenen bekannt ist. Das meint jedenfalls der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf, der jetzt ein entsprechendes Urteil vor dem dortigen Landgericht erstritten hat.
Dabei geht es um einen früheren Kunden der New York Broker Deutschland AG, deren "Finanzfachleute" während des Börsenbooms häufig in Fernsehsendungen und Finanzzeitschriften interviewt worden waren - kürzlich hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Kläger wird aber wohl trotzdem sein Geld wiederbekommen: Die Richterin verurteilte nämlich auch die Privatbank Gries & Heissel Bankiers AG zu einem Schadensersatz von rund 700 000 Euro plus Zinsen. Denn das Geldinstitut hatte sich heimlich Gebühren für Wertpapiertransaktionen, die sie dem Anleger in Rechnung gestellt hatte, mit dessen Vermögensverwalter geteilt.
Rechtsanwalt Graf hat nach eigenen Angaben auch weitere Urteile und Vergleiche gegen Vermögensverwalter durchgefochten. Der juristische Hebel dabei sind die Interessenkonflikte, die aus einer verschwiegenen Rückerstattung von Transaktionsgebühren durch die beteiligten Banken an die Verwalter (Kick-backs) entstehen. Eine solche Zusammenarbeit habe es in den vergangenen Jahrzehnten häufig gegeben, sagt Graf. Beide seien dann verpflichtet, dies gegenüber den Anlegern aufzudecken. Sonst hafte auch die Bank mit ihrer meist guten Bonität - selbst wenn sie an Fehlspekulationen des Verwalters gar keine Schuld trage.
So dürften etliche Menschen ihr Vermögen der New York Broker Deutschland AG anvertraut haben, meint Graf. Diese habe sich das seriöse Erscheinungsbild von Gries & Heissel zunutze gemacht, die sich laut ihrer Eigenwerbung auf "gehobene Privatkunden-Klientel" spezialisiert haben. Zumindest einer der beiden früheren Broker-Vorstände hat sich nach Grafs Informationen derweil in die Schweiz abgesetzt. Beide sind - zusammen mit der Privatbank - vom Gericht als "Gesamtschuldner" zu Schadensersatz verurteilt worden.
Das neue Urteil gibt dem Inhaber eines Inkassobüros mit mehr als 130 Angestellten recht. Er hatte sein Geld New York Brokers anvertraut, die es für ihn mit einem DM-Millionenverlust in Optionsscheinen, Optionsgeschäften und Zins-Calls investierten. Damit sei der Anleger "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden, befand die Zivilrichterin unter Hinweis auf Paragraph 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die "Kick-backs" hätten für den Vermögensverwalter einen Anreiz geschaffen, bei der Auswahl der Geschäfte nicht allein das Interesse des Kunden, sondern auch das eigene zu berücksichtigen. Das habe der Anleger aber nicht erkennen können, weil er über die Gefährdung durch die Gebührenteilung weder vom Verwalter noch von der Bank aufgeklärt worden sei. Lediglich im Text einer Vollmacht sei ein verharmlosender Hinweis darauf "versteckt" worden.
Das Gericht ließ sich auch nicht dadurch beirren, daß der Vermögensverwalter behauptete, der Anleger habe sich 1990 bei ihm nach einer Mailing-Aktion gemeldet, um seine Wertpapiere "spekulativer" anzulegen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben gar nicht als Verwalter aufgetreten, sondern hat nur den "Boten" für die einzelnen Aufträge des Kunden gespielt. Doch New York Brokers seien zumindest als Anlagevermittler tätig gewesen und hätten den Anleger deshalb auch ordentlich beraten müssen, befand die Richterin. Anlegeranwalt Graf hält solche Aussagen für eine häufige Abwehrstrategie von Geldinstituten und Verwaltern vor Gericht. "Da wird gelogen, daß sich die Balken biegen."
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.07.2004, Nr. 175 / Seite 19
Anwalt: Bei heimlichen Gebührenteilungen haften auch die Banken für Verluste
jja. FRANKFURT, 29. Juli. Banken können sehr viel häufiger für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Vermögensverwalter angerichtet haben, als vielen Betroffenen bekannt ist. Das meint jedenfalls der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf, der jetzt ein entsprechendes Urteil vor dem dortigen Landgericht erstritten hat.
Dabei geht es um einen früheren Kunden der New York Broker Deutschland AG, deren "Finanzfachleute" während des Börsenbooms häufig in Fernsehsendungen und Finanzzeitschriften interviewt worden waren - kürzlich hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Kläger wird aber wohl trotzdem sein Geld wiederbekommen: Die Richterin verurteilte nämlich auch die Privatbank Gries & Heissel Bankiers AG zu einem Schadensersatz von rund 700 000 Euro plus Zinsen. Denn das Geldinstitut hatte sich heimlich Gebühren für Wertpapiertransaktionen, die sie dem Anleger in Rechnung gestellt hatte, mit dessen Vermögensverwalter geteilt.
Rechtsanwalt Graf hat nach eigenen Angaben auch weitere Urteile und Vergleiche gegen Vermögensverwalter durchgefochten. Der juristische Hebel dabei sind die Interessenkonflikte, die aus einer verschwiegenen Rückerstattung von Transaktionsgebühren durch die beteiligten Banken an die Verwalter (Kick-backs) entstehen. Eine solche Zusammenarbeit habe es in den vergangenen Jahrzehnten häufig gegeben, sagt Graf. Beide seien dann verpflichtet, dies gegenüber den Anlegern aufzudecken. Sonst hafte auch die Bank mit ihrer meist guten Bonität - selbst wenn sie an Fehlspekulationen des Verwalters gar keine Schuld trage.
So dürften etliche Menschen ihr Vermögen der New York Broker Deutschland AG anvertraut haben, meint Graf. Diese habe sich das seriöse Erscheinungsbild von Gries & Heissel zunutze gemacht, die sich laut ihrer Eigenwerbung auf "gehobene Privatkunden-Klientel" spezialisiert haben. Zumindest einer der beiden früheren Broker-Vorstände hat sich nach Grafs Informationen derweil in die Schweiz abgesetzt. Beide sind - zusammen mit der Privatbank - vom Gericht als "Gesamtschuldner" zu Schadensersatz verurteilt worden.
Das neue Urteil gibt dem Inhaber eines Inkassobüros mit mehr als 130 Angestellten recht. Er hatte sein Geld New York Brokers anvertraut, die es für ihn mit einem DM-Millionenverlust in Optionsscheinen, Optionsgeschäften und Zins-Calls investierten. Damit sei der Anleger "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden, befand die Zivilrichterin unter Hinweis auf Paragraph 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die "Kick-backs" hätten für den Vermögensverwalter einen Anreiz geschaffen, bei der Auswahl der Geschäfte nicht allein das Interesse des Kunden, sondern auch das eigene zu berücksichtigen. Das habe der Anleger aber nicht erkennen können, weil er über die Gefährdung durch die Gebührenteilung weder vom Verwalter noch von der Bank aufgeklärt worden sei. Lediglich im Text einer Vollmacht sei ein verharmlosender Hinweis darauf "versteckt" worden.
Das Gericht ließ sich auch nicht dadurch beirren, daß der Vermögensverwalter behauptete, der Anleger habe sich 1990 bei ihm nach einer Mailing-Aktion gemeldet, um seine Wertpapiere "spekulativer" anzulegen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben gar nicht als Verwalter aufgetreten, sondern hat nur den "Boten" für die einzelnen Aufträge des Kunden gespielt. Doch New York Brokers seien zumindest als Anlagevermittler tätig gewesen und hätten den Anleger deshalb auch ordentlich beraten müssen, befand die Richterin. Anlegeranwalt Graf hält solche Aussagen für eine häufige Abwehrstrategie von Geldinstituten und Verwaltern vor Gericht. "Da wird gelogen, daß sich die Balken biegen."
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.07.2004, Nr. 175 / Seite 19
Freut Euch......30.07.2004, 17,25 Uhr
...aufs Wochenende???
INTERNA, auch DU sollst DICH freuen........
Jeder Tag ist Wochenende
sehr konstruktiv...
skat ist wohl Jurist
Starke Woche für MLP u. a. ????????????? sicher...
Freut EUCH...
Freut EUCH...
skat,
um 17:44 Uhr war ich schon im wohlverdienten Wochende (am 30.07.2004) und habe mich gefreut.
Ansonsten freue ich mich derzeit über
1) meine Familie
2) das gute Wetter
3) einen interessanten Job
4) und natürlich über 11,28 zu 11,30
um 17:44 Uhr war ich schon im wohlverdienten Wochende (am 30.07.2004) und habe mich gefreut.
Ansonsten freue ich mich derzeit über
1) meine Familie
2) das gute Wetter
3) einen interessanten Job
4) und natürlich über 11,28 zu 11,30
# 85
zu Punkt 1-3 sollte doch obligatorisch sein
zu punkt 4 als unabhängiger MLP - ler kann ich mit dem
Kurs nicht einverstanden sein. Sollte doch jentseits
der € 14.- sein..... oder, oder doch.....
im übrigen zu Punkt 1 sollte man mal die Partnerin
fragen können, dürfen, ob Sie es auch so sieht....
zu Punkt 1-3 sollte doch obligatorisch sein
zu punkt 4 als unabhängiger MLP - ler kann ich mit dem
Kurs nicht einverstanden sein. Sollte doch jentseits
der € 14.- sein..... oder, oder doch.....
im übrigen zu Punkt 1 sollte man mal die Partnerin
fragen können, dürfen, ob Sie es auch so sieht....
@skat,
die nächste Aufwärtsbewegung sollte zunächst bis 13,30 laufen.
Dann schauen wir uns die von Dir gewünschten 14 wieder an.
Wenn der Gesamtmarkt nicht so schwach wäre, dann....
die nächste Aufwärtsbewegung sollte zunächst bis 13,30 laufen.
Dann schauen wir uns die von Dir gewünschten 14 wieder an.
Wenn der Gesamtmarkt nicht so schwach wäre, dann....
ENLICH, mal jemand der Hoffnung von sich gibt
Es gibt auch meinige und nicht nur EXLER und SONSTIGE!!!!!
Es gibt auch meinige und nicht nur EXLER und SONSTIGE!!!!!
@skat@hardfacts
Könnt Ihr Eure Einschätzung auch begründen? Charttechnisch? Fundamental? Übernahme durch die xx-Bank? ...oder nur wegen des LV-Booms in den nächsten 4 Monaten?
Sonst schreie ich auch mal einfach eine Zahl raus....... unter 10 Euro!
Begründung: Unzufriedenheit der Berater und weitere Fluktuation zum nächsten Januarscheck!!!
Könnt Ihr Eure Einschätzung auch begründen? Charttechnisch? Fundamental? Übernahme durch die xx-Bank? ...oder nur wegen des LV-Booms in den nächsten 4 Monaten?
Sonst schreie ich auch mal einfach eine Zahl raus....... unter 10 Euro!
Begründung: Unzufriedenheit der Berater und weitere Fluktuation zum nächsten Januarscheck!!!
#89...Du bist viel zu theoritisch...
Es gibt an der Börse nicht für alles eine Begründung...
Wenn man von einer Firma belastet ist sollte man Sie
ignorieren und sein LEID nicht nur im THREAD
vereiern!!!!!! Es gibt doch dafür Psychologen....
Es gibt an der Börse nicht für alles eine Begründung...
Wenn man von einer Firma belastet ist sollte man Sie
ignorieren und sein LEID nicht nur im THREAD
vereiern!!!!!! Es gibt doch dafür Psychologen....
#89
Wie wär`s denn z.B. mit erheblichen Leistungskürzungen in den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungssystemen? Und zwar nicht über Monate oder Jahre sondern wahrscheinlich über die nächsten Jahrzehnte - schon mal z.B. was von Rentenlücke gehört?
Apropos Unzufriedenheit: Wer denn und warum denn? Diese Annahme entspringt wohl eher Deinem Wunschdenken. Meinen Kollegen und mir geht`s jedenfalls bestens.
Wie wär`s denn z.B. mit erheblichen Leistungskürzungen in den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungssystemen? Und zwar nicht über Monate oder Jahre sondern wahrscheinlich über die nächsten Jahrzehnte - schon mal z.B. was von Rentenlücke gehört?
Apropos Unzufriedenheit: Wer denn und warum denn? Diese Annahme entspringt wohl eher Deinem Wunschdenken. Meinen Kollegen und mir geht`s jedenfalls bestens.
@Exkollege
1. Charttechnisch erkennt man oft drei Anläufe, um eine Marke nach unten zu durchbrechen.
2. Fundamental wird es schon in Q4 eng.
3. Übernahmefantasie fehlt vollständig, weil kein Vorstand seinen Kopf riskiert, indem er sich einen Finanzdienstleister kauft, der von staatsanwaltlichen Ermittlungen bedroht ist.
4. LV-Boom war letztes Jahr bei MLP. Das zweite Halbjahr 2004 wird nicht so stark wie das zweite Halbjahr 2003.
5. Selbst wenn in 2005 noch einmal 500 Berater gehen, kann der Kurs heute auf 13 steigen, oder?
6. Die Analysten sehen 67cent EPS in 2005. Ein KGV von unter 20 ist doch billig, oder?
Wenn Anklage erhoben wird, und das operative Geschäft dadurch belastet wird, ...
dann kriegt der EXKOLLEGE Recht und wir sehen schnell Kurse unter 10!
1. Charttechnisch erkennt man oft drei Anläufe, um eine Marke nach unten zu durchbrechen.
2. Fundamental wird es schon in Q4 eng.
3. Übernahmefantasie fehlt vollständig, weil kein Vorstand seinen Kopf riskiert, indem er sich einen Finanzdienstleister kauft, der von staatsanwaltlichen Ermittlungen bedroht ist.
4. LV-Boom war letztes Jahr bei MLP. Das zweite Halbjahr 2004 wird nicht so stark wie das zweite Halbjahr 2003.
5. Selbst wenn in 2005 noch einmal 500 Berater gehen, kann der Kurs heute auf 13 steigen, oder?
6. Die Analysten sehen 67cent EPS in 2005. Ein KGV von unter 20 ist doch billig, oder?
Wenn Anklage erhoben wird, und das operative Geschäft dadurch belastet wird, ...
dann kriegt der EXKOLLEGE Recht und wir sehen schnell Kurse unter 10!
@skat
Mein Leid liegt hinter mir und ich gebe zu, es war oft eine schöne Zeit; aber muss Euch leider mitteilen, dass man - nach dem Erkennen und dem Erleben der Alternative - sich häufig ärgert, dass man den Schritt nicht früher gemacht hat
@goodtimes86
Vielleicht kenne ich mehr MLPler, als Du denkst?
Sicher gibt es aber auch zufriedene und glückliche Geschäftsstellen und Berater (ich kenne sie nicht), die sich ein Leben nach MLP nicht vorstellen können...
Aber glaubt doch endlich auch mal, dass es auch ein Leben nach MLP gibt
Macht aber nur für richtig selbständig denkende Sinn, alle anderen sind bei MLP vielleicht sogar besser aufgehoben!
Mein Leid liegt hinter mir und ich gebe zu, es war oft eine schöne Zeit; aber muss Euch leider mitteilen, dass man - nach dem Erkennen und dem Erleben der Alternative - sich häufig ärgert, dass man den Schritt nicht früher gemacht hat
@goodtimes86
Vielleicht kenne ich mehr MLPler, als Du denkst?
Sicher gibt es aber auch zufriedene und glückliche Geschäftsstellen und Berater (ich kenne sie nicht), die sich ein Leben nach MLP nicht vorstellen können...
Aber glaubt doch endlich auch mal, dass es auch ein Leben nach MLP gibt
Macht aber nur für richtig selbständig denkende Sinn, alle anderen sind bei MLP vielleicht sogar besser aufgehoben!
Zurück zum Thema:
Wo bleibt die Berufungsbegründung zum 114.000 Euro - Fall?
Grüße
Wo bleibt die Berufungsbegründung zum 114.000 Euro - Fall?
Grüße
Alle Fälle gewonnen bzw. Vergleich erreicht.
Schaut Euch das mal an:
A & D GmbH
Aachener und Münchener Versicherungen
ABN AMRO BANK (Deutschland) AG
ADIG Investment GmbH
ADM
Aktivbank AG
Akzenta AG
ALBO Buchen Allfinanz Beratung GmbH
Allbank AG
Allgemeine Deutsche Direktbank AG
AmaTech AG
American Express
AMT Futures Limited
AMTRA GmbH
Anglo-Irish-Bank AG
Anker Bank
Arab-Banking Corp.
ARAG
Arnieri, Dr. Filippo
ascent AG
ASPECTA Versicherungs AG
AXA Versicherungs AG
Badische Beamtenbank eG
Banghard, Egon
Bank Austria AG
Bank Companie Nord AG
Bank der Tiroler Sparkasse in Jungholz AG
Bank Liechtenstein GmbH
Bank von Ernst & Cie AG
Bankgesellschaft Berlin AG
Bankhaus Ellwanger & Geiger
Bankhaus Gebrüder Bethmann OHG
Bankhaus Gebrüder Martin AG
Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG
Bankhaus Hauck & Aufhäuser
Bankhaus Lampe
Bankhaus Löbbecke & Co.
Bankhaus Maffei & Co.GmbH
Bankhaus Marcard, Stein & Co. Bankiers
Bankhaus Neelmeyer
Bankhaus Partin & Co. KGaA
Bankhaus Reuschel & Co.
Banque Générale du Luxembourg
Basler Kantonalbank
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Bayerische Landesbank AG
Berliner Bank AG
Berliner Pfandbrief-Bank
Berlin-Kölnische Versicherung
BFK-Bank AG
BGV Badische Versicherungen
BHF Bank AG
Bloomfield Consulting AG
BNP (Banque Nationale de Paris)
Bremer Landesbank
cap-network AG
CargoLifter
Castell-Bank
CC Bank AG
CEF Rohstoffhandelsgesellschaft mbH
CHS Electronics Inc.
CIC - Credito Italiano Bank AG
CIFE SA
CIL GmbH
CIT Management GmbH
Citibank
Clearical Medical Investment Group
comdirect bank AG
Commerzbank AG
COMROAD AG
Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Conservative Concept Portfolio Management GmbH
ConSors Discount-Broker AG
Contracta Futures Warentermin-Handels- und Beratungs-GmbH
Credit Lyonnais
Credit Suisse (Deutschland) AG
Currency & Commodity
DAB bank AG
DBH Brokerhaus AG
DEFA Vermögensanlagen GmbH
Delbrück & Co. KG Privatbankiers
Den Danske Bank
DePfa-Bank
Deutsche Apotheker- und Ärztbank eG
Deutsche Bank 24 AG
Deutsche Bank AG
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Deutsche Telekom AG
Deutsche Vermögensberatung AG
DG Capital
DHW GmbH
Direkt Anlage Bank AG
Direkt-Anlage in Österreich
Dominick & Dominick GmbH
Dresdner Bank AG
DSK Bank
DSL Bank
Duesenberg Financial Group Inc.
Eberlein, Michael Axel
EM.TV
Ender & Partner AG
Ergon Vermittlungs GmbH
E-Russia AG
Eurass GmbH
Euro Japan GmbH
Eurohypo AG
FG Finanz Service AG
Fimatex
Finance & Futures
FinCorp
First United AG
Frankfurter Bodenkreditbank AG
Frankonia Wert AG für Vermögensverwaltung
Fürst Fugger Privatbank KG
Futures & Options
FV Allfinanz AG
Gallinat-Bank AG
GbR Multifonds VII
GefiB Gesellschaft für Immobilienbeteiligungen mbH
German Financial Service GmbH
Germania Vermögensanlagen Vertriebs-GmbH
GK Finanz AG
GK Handelshaus
Glenn & Hurst
Global Trade Finanzservice AG
Goldman, Sachs & Co OHG
Goldway Immobilienservice GmbH
Gontard & MetallBank AG
Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding KGaA
Göttler Finanz AG
Gries & Heissel Bankiers
Grundbesitz- und Vermögens-GbR Stuttgart I
Grundkreditbank
Guthmann & Roth AG
GWS Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
GZ-Trust Consult GmbH
H.C.M. Hypo Capital Management AG
Haffa, Florian
Haffa, Thomas
Hamburgische Landesbank
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG
Hauck Bankiers
HDV GmbH
Helaba Trust
Hill, Wolfgang (Notar)
Hornblower Fischer AG
HSBC Trinkaus & Burkhardt
HUK Coburg
Hutzler Brokerage GmbH
HVB Banque Luxembourg
HVB Real Estate Bank AG
HypoVereinsbank
IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG
IBERO PLATINA BANK AG
IBH
ICM Finance AG
ICN Trust Finance AG
IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft & Co. Vierte KG
Individual Beratungs AG
Infomatec AG
infor business solutions AG
ING BHF-Bank AG
Integral Finanz AG
Intershop AG
Intraware AG
IVB GmbH
Julius Bär Asset Management AG
Julius Bär Kapitalanlage AG
K & P Finanzmanagement AG
KC/ Kapital Consult GmbH
KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG
Landesbank Baden-Württemberg
Landesbank Berlin
Large Investment Inc.
LB (Swiss) Privatbank AG
L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg
Lexington & Partner
LGT Bank in Lichtenstein AG
Limmat Industrie Versicherungs-AG
M.M. Warburg & Co.
MAXIMA HOLDING AG
Media Finanz
Mentano AG
Merrill Lynch Futures Inc.
Merrill Lynch GmbH
Merrill Lynch International Bank Ltd.
Merrill Lynch Pierce, Fenner & Smith Inc.
Metabox AG
Metallbank GmbH
Metzler Investment GmbH
MLP Finanzdienstleistungen AG
MLP Lebensversicherung AG
National-Bank AG
Neuschwander, Klaus
New York Broker Deutschland AG
NORD/LB
Norddeutsche Hypotheken- und Wechselbank AG
NORDINVEST
Noris Verbraucherbank GmbH
Ökologik Ecovest AG
OLB Oldenburgische Landesbank
OMNITRA AG
Oppenheim Investment Management International S.A.
Oppenheim Prumerica Management S.à.r.I.
Otto M.Schröder Bank AG
PAX-Bank
PEH Universal-Fonds
Philip Alexander Securities and Futures Ltd.
Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard GmbH
Pro-Wert-Vermögensverwaltung GmbH
Prudential Securities Inc.
Prudential-Bache Securities (Germany) Inc.
REAL KONZEPT GmbH
Rechtsschutz Union
Röder & Partner
Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG
Rontax-Treuhand GmbH
ROSCHE FINANZ
Royal Trust Finanz AG
RPI Richmond & Palmer Investments Inc.
RWG AG
S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG
SAL Investment AG
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
SchmidtBank AG
Schröder Münchmeyer Hengst & Co.
Schwaben Finanz
SEB AG
Securenta AG
Securitas und Futures GmbH
Service Bank GmbH & Co.KG
Shearson Lehman Brothers GmbH
Signature Equities
Société Générale
Sparda Bank eG
Sparkasse Bremen
Stuttgarter Bank AG
Success-Treuhand Gesellschaft mbH
Südwest Finanzvermittlung AG
Südwestbank AG
sunways AG
Sydbank
T & R Forex Devisenhandel GmbH
TM Börsenverlag AG
TM Depotmanagement GmbH
Toelle & Reichmann
TREUCON
UBS Luzern
Union CAL Ltd.
Union Discount Company Ltd
Union Inkasso GmbH
Union Investment GmbH
United Capital Management AG
Vereins- und Westbank AG
VIA GmbH
VICTORY Film Productions GmbH
WAF Anlageberatung GmbH
WBB International Ltd.
Weberbank Berliner Industriebank
Weisenhorn & Partner Financial Services GmbH
Wellshire Securities Inc.
WGS
WIR Wohnungsbaugesellschaft mbH
Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH
WoBu Wohnbautengesellschaft in Buchholz mbH
Zürich Investmentgesellschaft mbH
www.kaelberer-kleifeld.de
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Aachener und Münchener Versicherungen
ABN AMRO BANK (Deutschland) AG
ADIG Investment GmbH
ADM
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AmaTech AG
American Express
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ARAG
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Badische Beamtenbank eG
Banghard, Egon
Bank Austria AG
Bank Companie Nord AG
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Bank Liechtenstein GmbH
Bank von Ernst & Cie AG
Bankgesellschaft Berlin AG
Bankhaus Ellwanger & Geiger
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Glenn & Hurst
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Norddeutsche Hypotheken- und Wechselbank AG
NORDINVEST
Noris Verbraucherbank GmbH
Ökologik Ecovest AG
OLB Oldenburgische Landesbank
OMNITRA AG
Oppenheim Investment Management International S.A.
Oppenheim Prumerica Management S.à.r.I.
Otto M.Schröder Bank AG
PAX-Bank
PEH Universal-Fonds
Philip Alexander Securities and Futures Ltd.
Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard GmbH
Pro-Wert-Vermögensverwaltung GmbH
Prudential Securities Inc.
Prudential-Bache Securities (Germany) Inc.
REAL KONZEPT GmbH
Rechtsschutz Union
Röder & Partner
Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG
Rontax-Treuhand GmbH
ROSCHE FINANZ
Royal Trust Finanz AG
RPI Richmond & Palmer Investments Inc.
RWG AG
S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG
SAL Investment AG
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
SchmidtBank AG
Schröder Münchmeyer Hengst & Co.
Schwaben Finanz
SEB AG
Securenta AG
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Sparda Bank eG
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Stuttgarter Bank AG
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Südwestbank AG
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Sydbank
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TM Börsenverlag AG
TM Depotmanagement GmbH
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TREUCON
UBS Luzern
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Union Discount Company Ltd
Union Inkasso GmbH
Union Investment GmbH
United Capital Management AG
Vereins- und Westbank AG
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Weberbank Berliner Industriebank
Weisenhorn & Partner Financial Services GmbH
Wellshire Securities Inc.
WGS
WIR Wohnungsbaugesellschaft mbH
Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH
WoBu Wohnbautengesellschaft in Buchholz mbH
Zürich Investmentgesellschaft mbH
www.kaelberer-kleifeld.de
waren das nicht die, die Internas Prozeß vergeigt haben?
Abacco, Du solltest Deine eigene Zunft eigentlich besser kennen:
Pressemitteilung vom 13. Mai 2004
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe weist die Klage eines
Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters zurück - Tilp Rechtsanwälte
hält am Vorwurf fehlerhafter Modellrechnungen bei
fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV) der MLP
Lebensversicherung AG fest.
Kirchentellinsfurt/Karlsruhe, 13. Mai 2004.
Nachdem am Dienstag dieser Woche vor dem OLG Karlsruhe die
Berufungsklage eines Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters
(Urteil vom 11.05.2004, Az. 12 U 135/03) abgewiesen
wurde, werden Tilp Rechtsanwälte nun Klagen "normaler"
geschädigter Versicherungskunden einreichen.
Da es bislang keine weitere Pressemitteilung von Herrn Tilp (das ist der schöne Mann da oben) gibt, nehme ich an, dass seine Ankündigung wie so vieles hier in die Rubrik heisse Luft einzuordnen ist. Oder kennt jemand diesen "normalen" Kunden?
Pressemitteilung vom 13. Mai 2004
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe weist die Klage eines
Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters zurück - Tilp Rechtsanwälte
hält am Vorwurf fehlerhafter Modellrechnungen bei
fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV) der MLP
Lebensversicherung AG fest.
Kirchentellinsfurt/Karlsruhe, 13. Mai 2004.
Nachdem am Dienstag dieser Woche vor dem OLG Karlsruhe die
Berufungsklage eines Ex-MLP-Geschäftsstellenleiters
(Urteil vom 11.05.2004, Az. 12 U 135/03) abgewiesen
wurde, werden Tilp Rechtsanwälte nun Klagen "normaler"
geschädigter Versicherungskunden einreichen.
Da es bislang keine weitere Pressemitteilung von Herrn Tilp (das ist der schöne Mann da oben) gibt, nehme ich an, dass seine Ankündigung wie so vieles hier in die Rubrik heisse Luft einzuordnen ist. Oder kennt jemand diesen "normalen" Kunden?
goodtimes86,
Du scheinst Dein ja bereits zu kennen. Zurück zu den 114.000 Euro. Hat MLP Berufung eingelegt und diese auch begründet?
Ich bitte um eine Antwort.
Du scheinst Dein ja bereits zu kennen. Zurück zu den 114.000 Euro. Hat MLP Berufung eingelegt und diese auch begründet?
Ich bitte um eine Antwort.
@ Interna
wenn es Dich wirklich interessiert: warte es entweder ab oder frage bei MLP nach!
Wichtigtuer!
wenn es Dich wirklich interessiert: warte es entweder ab oder frage bei MLP nach!
Wichtigtuer!
Es interessiert interna nicht wirklich.
Wenn ich den intensiven Dialog zwischen ihm und dem Smartie von Rotter auf der Hauptversammlung richtig deute, steht er nämlich mit denen in intensivem Telefonkontakt und ist über den Stand der Dinge weit besser informiert als wir es jemals sein könnten.
So what, er macht halt mal wieder die Welle - wir sind es ja gewohnt.
Wenn ich den intensiven Dialog zwischen ihm und dem Smartie von Rotter auf der Hauptversammlung richtig deute, steht er nämlich mit denen in intensivem Telefonkontakt und ist über den Stand der Dinge weit besser informiert als wir es jemals sein könnten.
So what, er macht halt mal wieder die Welle - wir sind es ja gewohnt.
goodtimes86,
Du deutest falsch!
Na, habt Ihr beide (goodtimes86 und Infotausch) Muffensausen, hier den Stand der Dinge mitzuteilen?
Fragt mal nach, ob Ihr Euch dazu äußern dürft.
Du deutest falsch!
Na, habt Ihr beide (goodtimes86 und Infotausch) Muffensausen, hier den Stand der Dinge mitzuteilen?
Fragt mal nach, ob Ihr Euch dazu äußern dürft.
Schatzilein,
Du bist wirklich witzig.
Hättest Du auch nur ansatzweise noch Kontakte zu MLPlern, wüsstest Du, dass dieses Thema schon lange intern kommuniziert wurde.
Wenn Du Dich mal dazu äußern würdest, was aus der Sache mit Deiner Pressemitteilung wurde, kann ich Dir gerne auch sagen, wie MLP zu dem von Dir so geliebten Einzelfall steht.
Du bist wirklich witzig.
Hättest Du auch nur ansatzweise noch Kontakte zu MLPlern, wüsstest Du, dass dieses Thema schon lange intern kommuniziert wurde.
Wenn Du Dich mal dazu äußern würdest, was aus der Sache mit Deiner Pressemitteilung wurde, kann ich Dir gerne auch sagen, wie MLP zu dem von Dir so geliebten Einzelfall steht.
goodtimes86,
das war zu durchschaubar, gehe wieder an Deinen Tisch und schaue Dir Deine "Lieblinge" an:
Termühlen
Frieg (Selbstbildnis?)
Möller
und Mr. X, dem man so viel von Euch verdankt (Du kennst ihn!)
das war zu durchschaubar, gehe wieder an Deinen Tisch und schaue Dir Deine "Lieblinge" an:
Termühlen
Frieg (Selbstbildnis?)
Möller
und Mr. X, dem man so viel von Euch verdankt (Du kennst ihn!)
Interna,
Frieg ist das nicht der, der bei der STA-Geschichte auch mit dabei ist????
Wie, ist der etwa noch im Unternehmen?
Dann bin ich mal gespannt, wie so etwas den Aktionären, den Kunden, den Beratern und der Presse erklärt wird, wenn die STA das Ermittlungsergebnis bekannt geben wird.
Frieg ist das nicht der, der bei der STA-Geschichte auch mit dabei ist????
Wie, ist der etwa noch im Unternehmen?
Dann bin ich mal gespannt, wie so etwas den Aktionären, den Kunden, den Beratern und der Presse erklärt wird, wenn die STA das Ermittlungsergebnis bekannt geben wird.
!
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@all
Ist es wahr, daß MLP seine Revision vor dem OLG zurückgezogen hat?
Ich bitte um Antworten - am besten von goodtimes86!
Grüße
Ist es wahr, daß MLP seine Revision vor dem OLG zurückgezogen hat?
Ich bitte um Antworten - am besten von goodtimes86!
Grüße
!
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softacts,
zunächst vielen Dank. Warum hat MLP die Berufung zurückgezogen?
Grüße
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softfacts,
ich habe das ganze Urteil gelesen. Das war eine extrem harte Klatsche gegen MLP. Warum die überhaupt in Berufung gegangen sind, ist mir fast ein Rätsel. Ich vermute, das lag nur an der Hauptversammlung.
Fazit:
1. Massive Falschberatung
2. 114.000 Euro Schadensersatz (schon bilanziert?)
3. + Gerichtskosten
4. + schlechtes Gefühl, bei der Hauptversammlung von MLP falsch informiert wordne zu sein
Grüße
ich habe das ganze Urteil gelesen. Das war eine extrem harte Klatsche gegen MLP. Warum die überhaupt in Berufung gegangen sind, ist mir fast ein Rätsel. Ich vermute, das lag nur an der Hauptversammlung.
Fazit:
1. Massive Falschberatung
2. 114.000 Euro Schadensersatz (schon bilanziert?)
3. + Gerichtskosten
4. + schlechtes Gefühl, bei der Hauptversammlung von MLP falsch informiert wordne zu sein
Grüße
Nachfrage:
Befriedigt es goodtimes86 nicht, daß eine Falschberatung rechtlich geahndet wurde und einem Kunden zu seinem Recht verholfen wurde?
interna
Befriedigt es goodtimes86 nicht, daß eine Falschberatung rechtlich geahndet wurde und einem Kunden zu seinem Recht verholfen wurde?
interna
Hallo goodtimes86, hallo!
Freut es Dich nicht, daß einem Kunden zu seinem Recht verholfen wurde?
Frage an Dich:
Kunde verdient 1.100 Euro netto. Ist es legitim, ihm eine 60 Euro - Police zu vermitteln, welche in 3 Jahren auf 300 Euro ansteigt (Annahme: Kunde verdient nicht wesentlich mehr!)?
Bitte um Antwort!
Danke!
Freut es Dich nicht, daß einem Kunden zu seinem Recht verholfen wurde?
Frage an Dich:
Kunde verdient 1.100 Euro netto. Ist es legitim, ihm eine 60 Euro - Police zu vermitteln, welche in 3 Jahren auf 300 Euro ansteigt (Annahme: Kunde verdient nicht wesentlich mehr!)?
Bitte um Antwort!
Danke!
Guten Morgen interna,
Du hast sicherlich Verständnis, dass ich auf Deine Fragen nicht eingehe, solange Du Antworten auf meine Fragen dauerhaft und konsequent verweigerst.
Zur Erinnerung:
1.) Du hast noch immer nicht dazu Stellung genommen, ob Du auch heute noch unverändert zu dem (indirekten) Vorwurf der Erpressung aus Deiner Pressemitteilung vom Juni stehst.
2.) Du hast nicht erklärt, warum Du behauptest, die Sperrung von hardfacts würde von MLP kommen, obwohl dies nach Angaben von w:0 gar nicht der Fall ist. Gemessen an Deinen Maßstäben müßte man Dich dafür eigentlich sperren.
3.) Du hast nach wie vor nicht näher erklärt, wo denn das von Dir vor einigen Wochen angekündigte "massive Abwärtspotenzial" für die MLP-Aktie sein soll. Sie steht heute deutlich höher als damals.
So lange Du also hier ständig bei anderen hohe ethische Ansprüche an den Tag legst, selbst aber immer wieder falsche Behauptungen verbreitest, gibt es keinen Grund, Dich und Deine Fragen ernst zu nehmen.
Nur so viel: Ja, der Berater hat falsch beraten. Ja, dem Kunden steht die Entschädigung zu.
Du hast sicherlich Verständnis, dass ich auf Deine Fragen nicht eingehe, solange Du Antworten auf meine Fragen dauerhaft und konsequent verweigerst.
Zur Erinnerung:
1.) Du hast noch immer nicht dazu Stellung genommen, ob Du auch heute noch unverändert zu dem (indirekten) Vorwurf der Erpressung aus Deiner Pressemitteilung vom Juni stehst.
2.) Du hast nicht erklärt, warum Du behauptest, die Sperrung von hardfacts würde von MLP kommen, obwohl dies nach Angaben von w:0 gar nicht der Fall ist. Gemessen an Deinen Maßstäben müßte man Dich dafür eigentlich sperren.
3.) Du hast nach wie vor nicht näher erklärt, wo denn das von Dir vor einigen Wochen angekündigte "massive Abwärtspotenzial" für die MLP-Aktie sein soll. Sie steht heute deutlich höher als damals.
So lange Du also hier ständig bei anderen hohe ethische Ansprüche an den Tag legst, selbst aber immer wieder falsche Behauptungen verbreitest, gibt es keinen Grund, Dich und Deine Fragen ernst zu nehmen.
Nur so viel: Ja, der Berater hat falsch beraten. Ja, dem Kunden steht die Entschädigung zu.
@ interna
Was soll das ?
Kunde wohnt bei seiner Mutter und benötigt ca. 300,-€ zum Leben. Von der Sparrate in Höhe von 800,-€ empfiehlt der Berater, einen kleinen Anteil in Höhe von 60,- € in eine Fondspolice zu investieren, die in drei Jahren auf 300,- € Monatsbeitrag ansteigt. Die restliche Sparrate fließt in liquide Anlagen als Ergänzung zu den bereits in einem Geldmarktfonds befindlichen 70.000,- €. Dies empfiehlt der Berater deshalb, da er etwas unerfahren ist und sich die "hohe " Sparrate nicht vorstellen kann.
Der Kunde hatte aber vorher gelesen, daß selbst anerkannte Ökonomen raten, mindestens 10% des verfügbaren Bruttoeinkommens langfristig zu investieren. Er wundert sich daher etwas über die Empfehlung des Beraters.
Also, ich halte dies für legitim - Denkst Du über eine Klage nach??
Oder ist der Sachverhalt anders ?
Liebe Grüße
Greetchen
Was soll das ?
Kunde wohnt bei seiner Mutter und benötigt ca. 300,-€ zum Leben. Von der Sparrate in Höhe von 800,-€ empfiehlt der Berater, einen kleinen Anteil in Höhe von 60,- € in eine Fondspolice zu investieren, die in drei Jahren auf 300,- € Monatsbeitrag ansteigt. Die restliche Sparrate fließt in liquide Anlagen als Ergänzung zu den bereits in einem Geldmarktfonds befindlichen 70.000,- €. Dies empfiehlt der Berater deshalb, da er etwas unerfahren ist und sich die "hohe " Sparrate nicht vorstellen kann.
Der Kunde hatte aber vorher gelesen, daß selbst anerkannte Ökonomen raten, mindestens 10% des verfügbaren Bruttoeinkommens langfristig zu investieren. Er wundert sich daher etwas über die Empfehlung des Beraters.
Also, ich halte dies für legitim - Denkst Du über eine Klage nach??
Oder ist der Sachverhalt anders ?
Liebe Grüße
Greetchen
goodtimes86,
lasse es einfach, mich übertölpeln zu wollen. Du weißt, was ich meine.
Zu 3.): Ich sehe bei MLP das massive Abwärtspotential bedingt durch:
a) ungerechtfertigte Stornoabbuchungen bei EX-Beratern
b) hohe weitere Risiken aufgrund von möglichen (!) Falschberatungen - insbesondere im Bereich Lebensversicherungen und Geldanlage
c) dem Abwandern weiterer Berater und damit verbunden einer weiter erstarkenden Konkurrenz
d) der generellen Überbewertung von MLP
Zu 2.): Wallstreet Online greift nach meiner Erfahrung nur ein, wenn sich jemand beschwert. Wer hat sich denn über hardfacts beschwert? Ich nicht. Warst Du es?
Viele Grüße - interna
lasse es einfach, mich übertölpeln zu wollen. Du weißt, was ich meine.
Zu 3.): Ich sehe bei MLP das massive Abwärtspotential bedingt durch:
a) ungerechtfertigte Stornoabbuchungen bei EX-Beratern
b) hohe weitere Risiken aufgrund von möglichen (!) Falschberatungen - insbesondere im Bereich Lebensversicherungen und Geldanlage
c) dem Abwandern weiterer Berater und damit verbunden einer weiter erstarkenden Konkurrenz
d) der generellen Überbewertung von MLP
Zu 2.): Wallstreet Online greift nach meiner Erfahrung nur ein, wenn sich jemand beschwert. Wer hat sich denn über hardfacts beschwert? Ich nicht. Warst Du es?
Viele Grüße - interna
Und wieder einmal zeigt interna sein wahres Gesicht:
Ständig über die angeblich so falschen und beleidigenden Aussagen anderer herziehen, aber selbst nicht zu den eigenen Behauptungen stehen.
Gemessen an Deinen eigenen Maßstäben müßte man Dich als Feigling bezeichnen.
Schäm Dich!
Ständig über die angeblich so falschen und beleidigenden Aussagen anderer herziehen, aber selbst nicht zu den eigenen Behauptungen stehen.
Gemessen an Deinen eigenen Maßstäben müßte man Dich als Feigling bezeichnen.
Schäm Dich!
EX..... in dieser Formation nennt man auch
" KOLLEGENSCHWEINE "
" KOLLEGENSCHWEINE "
Willst Du einen Thread töten, konfrontiere interna mit Aussagen, die ein paar Wochen alt sind, und frage nach was daraus wurde - und schon ist Dein Posting das letzte des Threads - höchstens abacco quäkt noch hinterher!
Vielleicht sollte man das bei anderen Threads auch mal probieren.
Vielleicht sollte man das bei anderen Threads auch mal probieren.
goodtimes86, jetzt wirst Du fast niedlich!
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