Frage an die Experten "rund ums Bauen" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.07.04 11:11:39 von
neuester Beitrag 05.07.04 09:49:27 von
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Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Experten "rund ums Bauen". Ich plane den Neubau eine Einfamilienhauses. Ich habe einen Bauingenieur mit Aufgaben von der Planung bis zur Durchführungskontrolle beauftragt. Nun ist die Ausschreibung abgeschlossen und die Angebote wurden ausgewertet. Ergebnis ist, dass die vom Bauingenieur gemachte Kostenschätzung das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht (in der Schätzung war von 165 T€ Gesamtkosten die Rede, nun sind es 200 T€). Nicht etwa, dass dies auf gestiegene Baupreise zurückzuführen ist, nein: Der Bauingenieur hat zwei essentielle Gewerke (Treppe und Stahlbetonarbeiten) einfach bei der Kostenschätzung vergessen. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.) Die Darlehnskonditionen wären deutlich günstiger ausgefallen wären, wenn ich gleich angegeben hätte, dass ich mehr Eigenkapital einsetzen werde.
2.) Wir haben dem Bauingenieur vorab gesagt, dass unsere Kostenobergrenze bei 165 T€ liegt. Wir hatten nämlich schon ein Festpreisangebot mit Fertigstellungsgarantie einer Massivhausfertigbaufirma (entsprechend unseres Kostenrahmens) unterschriftsreif vorliegen; uns dann aber aufgrund einer Empfehlung zum Bauen mit freier Ausschreibung entschlossen, weil uns Bekannte (und auch der Bauingenieur) vor Fertigbaufirmen gewarnt haben und wir ja eine scheinbar gangbare Alternative gefunden hatten.
Nun zu meiner Frage: Kann ich den Bauingenieur in irgend einer Weise haftbar machen? Über Meinungen/Ratschläge würde ich mich sehr freuen!!
ich habe mal eine Frage an die Experten "rund ums Bauen". Ich plane den Neubau eine Einfamilienhauses. Ich habe einen Bauingenieur mit Aufgaben von der Planung bis zur Durchführungskontrolle beauftragt. Nun ist die Ausschreibung abgeschlossen und die Angebote wurden ausgewertet. Ergebnis ist, dass die vom Bauingenieur gemachte Kostenschätzung das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht (in der Schätzung war von 165 T€ Gesamtkosten die Rede, nun sind es 200 T€). Nicht etwa, dass dies auf gestiegene Baupreise zurückzuführen ist, nein: Der Bauingenieur hat zwei essentielle Gewerke (Treppe und Stahlbetonarbeiten) einfach bei der Kostenschätzung vergessen. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.) Die Darlehnskonditionen wären deutlich günstiger ausgefallen wären, wenn ich gleich angegeben hätte, dass ich mehr Eigenkapital einsetzen werde.
2.) Wir haben dem Bauingenieur vorab gesagt, dass unsere Kostenobergrenze bei 165 T€ liegt. Wir hatten nämlich schon ein Festpreisangebot mit Fertigstellungsgarantie einer Massivhausfertigbaufirma (entsprechend unseres Kostenrahmens) unterschriftsreif vorliegen; uns dann aber aufgrund einer Empfehlung zum Bauen mit freier Ausschreibung entschlossen, weil uns Bekannte (und auch der Bauingenieur) vor Fertigbaufirmen gewarnt haben und wir ja eine scheinbar gangbare Alternative gefunden hatten.
Nun zu meiner Frage: Kann ich den Bauingenieur in irgend einer Weise haftbar machen? Über Meinungen/Ratschläge würde ich mich sehr freuen!!
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Bitte verschieben
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Ernstlich:
Kommt jetzt voll und ganz auf den Vertrag an, welchen Du mit dem Bautypen geschlossen hast. Sehr wahrscheinlich wirst Du aber keine Chance haben, gegen den Herren vorzugehen.
Ihr habt ihm Eure Wünsche geschildert, er hat nur die Planung für Euch vorgenommen und 1-2 Dinge vergessen. Ist ärgerlich, aber kann passieren.
Ich kann nicht ganz verstehen, warum Du glaubst eine bessere Finanzierungskondition verpasst zu haben ??
Bei einem fixen Vertrag zu fest vereinbarten Konditionen mit einem Bauunternehmer hättest gute Karten gehabt ...
Kommt jetzt voll und ganz auf den Vertrag an, welchen Du mit dem Bautypen geschlossen hast. Sehr wahrscheinlich wirst Du aber keine Chance haben, gegen den Herren vorzugehen.
Ihr habt ihm Eure Wünsche geschildert, er hat nur die Planung für Euch vorgenommen und 1-2 Dinge vergessen. Ist ärgerlich, aber kann passieren.
Ich kann nicht ganz verstehen, warum Du glaubst eine bessere Finanzierungskondition verpasst zu haben ??
Bei einem fixen Vertrag zu fest vereinbarten Konditionen mit einem Bauunternehmer hättest gute Karten gehabt ...
@Mirbel
Vielen Dank für Deinen Kommentar. Das sieht also nicht so gut für mich aus! Die Darlehnskonditionen sind abhängig vom Beleihungsauslauf, d.h. je größer der Eigenkapitalanteil, desto billiger ist das Darlehn.
Vielen Dank für Deinen Kommentar. Das sieht also nicht so gut für mich aus! Die Darlehnskonditionen sind abhängig vom Beleihungsauslauf, d.h. je größer der Eigenkapitalanteil, desto billiger ist das Darlehn.
schau mal bei http://www.bau.de
BM
Wieso hat man Dich vor Fertighausfirmen gewarnt?
Ich spiele auch mit dem Gedanken, mir ein Fertighaus
zu kaufen.
Was spricht dagegen
(Gerade bei den etablierten Firmen)
Ich spiele auch mit dem Gedanken, mir ein Fertighaus
zu kaufen.
Was spricht dagegen
(Gerade bei den etablierten Firmen)
@Dr.Onrop
Als Nachteile/Probleme wurden angeführt, dass das Leistungsverzeichnis oft nicht detailliert genug ist, keine objektive Bauüberwchung stattfindet (könnte man durch die Beauftragung eines unabhängigen Experten aber umgehen) und Kosten schon abgerechnet werden, obwohl die entsprechende Leistung noch nicht erbracht wurde (z.B. nach Vertragsunterzeichnung sind bereits Kosten zu entrichten, nach Fertigstellung Kellerplatte weitere 15%, obwohl von der Gesamtleistung eigentlich erst 10% erbracht wurden --> Bauherr trägt das Risiko bei Konkurs der Firma).
Wie bereits ausgeführt, sind das Argumente, die mir von Bekannten als Nachteile genannt wurden. Aber bspw. auch das letzte Argument gilt nicht, wenn man eine Fertigstellungsgarantie der Fertighausbaufirma hat (und die gestandenen Firmen gewähren so eine Garantie).
Als Nachteile/Probleme wurden angeführt, dass das Leistungsverzeichnis oft nicht detailliert genug ist, keine objektive Bauüberwchung stattfindet (könnte man durch die Beauftragung eines unabhängigen Experten aber umgehen) und Kosten schon abgerechnet werden, obwohl die entsprechende Leistung noch nicht erbracht wurde (z.B. nach Vertragsunterzeichnung sind bereits Kosten zu entrichten, nach Fertigstellung Kellerplatte weitere 15%, obwohl von der Gesamtleistung eigentlich erst 10% erbracht wurden --> Bauherr trägt das Risiko bei Konkurs der Firma).
Wie bereits ausgeführt, sind das Argumente, die mir von Bekannten als Nachteile genannt wurden. Aber bspw. auch das letzte Argument gilt nicht, wenn man eine Fertigstellungsgarantie der Fertighausbaufirma hat (und die gestandenen Firmen gewähren so eine Garantie).
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