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    Primacom, Sammelklage gegen den Vorstand - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.04 21:12:21 von
    neuester Beitrag 20.07.04 17:42:07 von
    Beiträge: 44
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      schrieb am 02.07.04 21:12:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ein offensichtlicher Betrug vom Primacom-Vorstand gegen die Primacom-Aktionäre vorliegt(dem SDK-Bericht nach), wie sind die Schadenersatzaussichten für die jenigen, die aufgrund der Vorstandsmeldung(Insolvenzgefahr, Aussichtlosigkeit, Übernahme zu 0,25 durch Apollo) bzw nach dieser Meldung Ihre Aktien zu sehr niedrigen Preisen verkauft haben. Wäre sicherlich für die Betroffenen sehr wissenswert, ob sie eine Sammelklage anstreben sollten. Gab`s bereits vergleichbare Fälle?
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:29:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also könnt ich die auch einreichen, wenn ich welche zu 32 cent gekauft hatte und zu 36 Cent wieder verkauft :D:D:D:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: und nätürlich nachher wieder gekauft


      Eher nicht, ne :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:33:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Doch, kannst du, wenn du das glaubhaft machst, dass deine verkaufsensctheidung aufgrund deren info gefalen ist. Wobei dein Schaden durch Hypothese gleich kurs Primacom - 32 cent is.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:38:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oh man. Wieviele Primaschrott Threads werden noch aufgemacht? Das ist inflationär und kaum auszuhalten zumal etliche Threads existieren!

      Außerdem wäre der hiesige Threaderöffner gebildet, dann würde er wissen, dass Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:44:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 wenn du belegen kannst, das du vor der fragwürdigen Meldung gekaufst hast und unmittelbar danach verkauft hast..

      Was interessant wäre, ob bereits vergleichbare Fälle vor Gericht ausgetragen waren?

      Das kann doch nicht normal sein, die Aktionäre werden jahrelang vom Vorstand betrogen, die machen die Taschen voll und am Ende mit "nicht der Wahrheit entsprechender" Meldung(Aussichtlösigkeit, Insolvenz) lösen die Panik aus und dadurch zwingen sie den Kleinaktionär seine Unternehmensanteile für ein paar Groschen abzugeben.

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      schrieb am 02.07.04 21:45:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @tony

      ohh ist da einer etwa frustiert, da er nicht mehr günstig einsteigen konnte oder was soll das?
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:46:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5,

      dann verklagen wir JPM und Apollo eben in Amerika.:mad:

      War der 20% Kredit von JPM?

      Um die ehemaligen Vorstände wie Schwarz-Schilling wird sich wohl ein richtiger Sumpf auftun.

      Von nem ehemaligen Politiker kann man auch kein Rückgrat erwarten.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:58:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      mit Verlaub aber Tony hat Recht. Sammelklagen sind in DL nicht vorgesehen. Und Einzelklagen dauern hier ewig. Besser kann man mit PRC noch Geld verdienen in dem man Montag einfach kauft. Notfalls zu 1,80 und dann einfach abwartet...:)
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 21:59:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4 ob ich ein Thread eröffne, entscheide ich alleine. Und da in Foren eh um andere Sachen geht und das das Thema sehr viele interessiert, kann man sehen an der Anzahl der Zugriffe. Der Verweis von Dir, das die Sammelklage nach dem US-Vorbild in DE nicht möglich ist, hätte gereicht, sonst Deine Ausdruckweise zeigt nur, das du ausser gebildet auch ziemlich eingebildet bist;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:07:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hey Leute - was ist los??? Kein Grund sich hier die Köpfe einzuschlagen. Wenn die Klagen erfolgreich sind (nun immer wahrscheinlicher) oder PRC besser dasteht als gedacht (auch wahrscheinlich) bleibt im Kurs noch genügend Luft nach oben. Wenn man pessimistisch schätzt sind 3 EUR bis Jahresende drin. Wer Montag kauft kann sich immer noch freuen. Und wenn der Kurs auf mehr steigt sowieso.

      Also - LIEB SEIN!!! :)
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:09:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      @xwin, ich kaufe bestimmt Primacom nicht zu 1,80, aber vielleicht verkaufen, mir geht es darum #5. Kannst dir vorstellen, was in diesen Leuten(geprellte Aktionäre) vorgeht. Und die Vorstände machen sich ein schönes Leben.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:18:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      @DokAli - ja kann ich 100% verstehen. Vorallem kann ich verstehen das langjährige PRC Aktionäre die zu 25 EUR gekauft haben jetzt die Hutschnur platzt und das ihr auch ein wenig sauer auf Aktionäre wie xwin seid, die zu nem Pennykurs kaufen, dicke Gewinne einstreichen und sich nen Lenz freuen während es für andere auch bei 10 EUR nur noch um Verlustminimierung geht.

      Ich kanns echt verstehen aber kanalisiert eure Wut doch bitte gegen den alten Vorstand. Ihr würdet genauso handeln wie die neuen die jetzt dazugekommen sind und mit ner Latte durch die Gegend rennen.

      Ich hatte es im Gefühl das da was nicht stimmt mit der PRC Insolvenz und darum bin ich in den Wert reingegangen. Ich würde auch am Montag noch zu 1,80 kaufen wenn ich noch Geld über hätte.

      Allerdings heisst das nicht das bei PRC jetzt alles gut und toll ist. Die Insolvenz ist meiner Ansicht nach heute noch unwahrscheinlicher geworden aber theoretisch immer noch nicht vom Tisch. Das PRC Probleme hat hat der alte Vorstand sich ja nicht aus den Fingern gesogen - nur überdramatisiert. Börse ist ein Geschäft mit vielen Überaschungen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:18:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also noch mal nicht wieviel, kaufen, verkaufen, sondern gibt`s überhaupt Möglichkeiten und welche, rechtlichen Weg gegen Vorstand einzugehen, für die jenigen, die aus der Panik(die wohl absichtlich verursacht wurde) zu Niedrigkursen verkauft haben? Und von der Sorte gibts bestimmt Hunderte.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:42:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du schreibst:
      "Ich kanns echt verstehen aber kanalisiert eure Wut doch bitte gegen den alten Vorstand. Ihr würdet genauso handeln wie die neuen die jetzt dazugekommen sind und mit ner Latte durch die Gegend rennen."

      Bitte gegen wen sonst, es liegt klarer Betrug vor. Viele die etwas länger mit Aktien zu tun haben, kennen das Gefühl, du wirst abgezockt und die Vorstände machen ein schönes Leben auf DEINEN KOSTEN.

      Mein persönlicher Fall-->Brokat, damals als ich erfahren habe, das nach der Pleite die Vorstände mehrere Millionen sich in die Tasche eingesteckt haben. Wollte ich rechtlich vorgehen(fünfstellige Verluste). Nur rechtlich konnte man damals nichts machen. Ich bin im Fall von Primacom persönlich eh bereichert worden, aber als ich heute das Papier vov SDK gelesen habe, sind mir die Gefühle von damals hochgekommen.
      Hier liegt ein eindeutiger Fall vom Betrug(nach SDK) vor, für alle die durch diesen Betrug Geld verloren haben, nach Möglichkeit rechtliche Schritte nutzen. Und die Leute spüren lassen, das man nicht ungeschont davon kommt. Wenn schon in so einem Fall die Vorstände nicht bestrafft werden, wann sonst?

      Primacom so oder so long
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 22:51:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      DokAli - entscheid sich mal. Willste am Montag nun kaufen, verkaufen oder halten? :laugh::laugh::laugh: Vorhin klangs nach verkaufen und jetzt nach halten

      Ansonsten - du hast absolut Recht! Hilft jetzt aber nix.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:02:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      willinvest

      rate mal wer zu 0,25 DAMALS eingestigen ist :D

      DokAll

      na dann bin ich ja beruhigt, dass du das begriffen hast. Natürlich steht es dir frei Threads zu eröffnen nur behindert dies die Übersichtlichkeit.

      Besonders dann, wenn man Threads eröffnet, die - mit Verlaub - sinnlos sind.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:06:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/

      KANZLEI FÜR WERTPAPIERANLEGER

      Klaus Rotter:
      Bei einer Sammelklage kann durchaus auch bei 500 Euro eine Beauftragung sinnvoll sein. Bei einer Einzelklage kann jedoch schon ein Schaden von 5000 Euro bei ungünstigen Chancen zu gering sein. Bei 50.000 Euro würde ich eine Beauftragung, zumindest um die Chancen zu prüfen, aber in jedem Falle empfehlen. Wir raten ja nur dann zur Klage, wenn wir überwiegende Erfolgsaussichten sehen.

      Anruf genügt

      02.06.2004
      Deutsche Telekom AG: Verfassungsbeschwerde eingereicht
      Wegen des immer noch ausstehenden Termins zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG reicht ROTTER RECHTSANWÄLTE Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

      27.05.2004
      Gottfried Heller auf Schadensersatz in Höhe von EUR 1,4 Millionen verklagt
      ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht vor dem LG München I Schadensersatzklage gegen die Fiduka Depotverwaltung GmbH von Gottfried Heller ein.

      25.05.2004
      Aktionäre stellen Gegenantrag zur Tagesordnung der Hauptversammlung der MLP AG und beantragen Sonderprüfung
      Im Rahmen der Vertretung zahlreicher Aktionäre der MLP AG reicht ROTTER RECHTSANWÄLTE zur Wahrung der Interessen ihrer Mandanten heute einen Gegenantrag zur Tagesordnung der Hauptversammlung der MLP AG ein.

      07.05.2004
      Deutsche Bank zahlt Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
      Wegen fehlerhafter Anlageberatung reichte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank beim Landgericht Frankfurt ein

      31.03.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP reichen Sammelklage gegen Ölkonzern Shell ein
      Wegen Verstoß gegen die Veröffentlichungsvorschriften des amerikansichen Aktiengesetzes reichen ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP Sammelklage gegen die Royal Dutch Petroleum Company/Shell Transport Company PLC ein.

      24.03.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE setzt Ersatzansprüche wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung gegen Value Management & Research AG durch
      In einem rechtskräftigen Urteil wurde die Value Management & Research AG verurteilt, dem falsch beratenen Kunden rund 66.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu bezahlen (Az.: 2/21 0 485/02).

      26.02.2004
      Angelegenheit MLP: Informationen zur Beteiligung
      ROTTER RECHTSANWÄLTE bieten vier Möglichkeiten zur Interessenvertretung an...

      10.02.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP empfehlen Einzelverfahren gegen ehemalige Worldcom, Inc.
      München/New York, 10. Februar 2004 - Mit Verfügung vom 14. November 2003 hat das zuständige Bezirksgericht in New York den weiteren Zeitplan für die Sammelklage gegen die Verantwortlichen für den Worldcom-Skandal genehmigt.

      29.01.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE setzt wegen fehlerhafter Anlageberatung Ersatzansprüche gegen Volksbank Berlin e.G. durch
      Das Landgericht Berlin hat dem Kläger nun in einem rechtskräftigen Urteil über 50.000 Euro zugesprochen, weil der Anleger nicht über die besonderen Risiken, die mit einer Investition in Aktien des Neuen Marktes einhergehen, aufgeklärt worden war.

      20.01.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft Schadensersatzansprüche für geschädigte ADECCO-Anleger
      Der Personaldienstleistungskonzern Adecco hatte Anfang voriger Woche Probleme bei der Buchführung eingeräumt und ...

      08.01.2004
      ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER erwirken Zulassung der ersten Sammelklage gegen die Republik Argentinien
      Erstmals hat ein amerikanisches Bundesgericht eine Sammelklage von Gläubigern argentinischer Staatsanleihen zugelassen.

      13.11.2003
      ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht erstmals Klage gegen EM.TV & Merchandising AG und Gebrüder Haffa ein
      Gutachten von Professor Dr. Möllers kommt zu dem Ergebnis, dass EM.TV & Merchandising AG und die Herren Haffa Anlegern wegen unlauterer Machenschaften im Jahr 2000 auf Schadenersatz haften.

      04.11.2003
      Phenomedia AG: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemalige Vorstände
      Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft Schadensersatzansprüche geschädigter "Moorhuhn"-Anleger

      16.09.2003
      ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht Klage wegen Gerling – Genussschein ein
      Wegen fehlerhafter Anlageberatung hat die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadenersatzklage gegen die Commerzbank AG beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht...

      19.08.2003
      ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht Klage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG und MLP Bank AG ein
      Wegen fehlerhafter Anlageberatung reicht die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadenersatzklage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG beim Landgericht Heidelberg ein.

      14.08.2003
      ROTTER RECHTSANWÄLTE verklagt Metzler Investment GmbH auf Schadensersatz
      Im Verkaufsprospekt des von der Metzler Investment GmbH verwalteten Fonds Metzler Wachstum International findet sich kein Hinweis auf den Anlageschwerpunkt NASDAQ/Neuer Markt...
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:10:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      @xwin, du hast post.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:17:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      #8 xwin
      Klaus Rotter:
      Der deutsche Jurist versteht unter dem Begriff der Sammelklage eine Klage von mehreren Geschädigten, und diese gibt es in Deutschland schon immer. Es handelt sich um eine streitgenössenschaftliche Klage gem. 59ff ZPO.
      Was es nicht gibt, ist eine Class Action, wie es das US-Recht vorsieht. Hier treten einzelne Anleger stellvertretend für eine gesamte Geschädigtengruppe auf. Die gibt es nicht. Wir haben sowohl Class Actions in den USA angestrengt als auch eine Reihe von Sammelklagen, also streitgenössische Klagen nach deutschem Recht, zum Beispiel im Fall Deutsche Telekom oder Comroad.
      http://www.rotter-rechtsanwaelte.info/frameset1.htm
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:27:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Raymound - ist bekannt, nur leider meinen hier einige mit Sammelklage meist eine "Class Action". Trotzdem danke für die Richtigstellung !!! :)

      Ich glaube der Klageweg ob nun streitgenössisch oder einzeln wird für viele hier schwierig denn sie müssen folgendes beachten:

      1. zwischen Kauf und Verkauf muss die Nachricht lanciert worden sein die zum Verkauf geführt hat. Bringt also nichts wenn jemand im Juni gekauft und verkauft hat da die Nachricht mit der Insolvenz und den 0,25 EUR ja schon zum Kauf bekannt war, man sie also unter diesen Voraussetzungen gekauft hat.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:41:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      zwischen Kauf und Verkauf muss die Nachricht lanciert worden sein die zum Verkauf geführt hat.

      klar!
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 23:48:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      ...kam mir nur so vor als wenn das einigen nicht so klar ist als ich mir die Posting durchgelesen hab. :)

      Neben meinem steigenden Depot finde ich ansich den Umstand noch viel besser das es dem alten Vorstand unter Umständen jetzt richtig an den Kragen gehen könnte.

      Jetzt verstehe ich auch sehr gut warum auf der HV fast schon verzweifelt gefleht wurde dem Antrag zuzustimmen. Möglicherweise hat Apollo den alten Vorstand ja auch im Stich gelassen weil nicht nachgelegt wurde.

      Interessant auch das Apollo zwar unmittelbar nach der HV mit dem Insolvenzantrag gedroht hat, dies aber bislang nicht durchgezogen hat. Wobei - ich kenne mich da nicht so gut aus - können die das überhaupt wenn der Schuldner immer brav seine Zinsen zahlt und den Kredit abstottert???
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 00:06:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22 xwin
      können die das überhaupt wenn der Schuldner immer brav seine Zinsen zahlt und den Kredit abstottert???
      sie (die gläubiger) können nichts, rein gar nichts
      für 2004 ist insolvenz kein thema
      2005 geht´s um die teilweise rückführung des erstrangig besicherten kredits von JP Morgan und um die einhaltung bestimmter --uns nicht im einzelnen bekannter-- "finanzkennzahlen", die in den kreditverträgen vereinbart wurden und die bei nichteinhaltung bzw nichterreichung kündigungsgrund für die kredite sein könnten, ich sage "könnten", weil solche "finanzklauseln" bei "guter führung" des schuldners nachverhandelt werden, m. a. w.: die kredite werden (ggf unter neuen "auflagen") prolongiert oder umgeschuldet
      ps.: nachverhandlungen sind schon jetzt im gange
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 00:45:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      hört man doch gerne!

      Nacht zusammen :)
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 08:20:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich finde die Eingangsfrage nach der Haftung der Altvorstände eingentlich ganz interessant und würde sie, sollte sich der Sahcverhalt, den die SdK darstellt, bestätigen, bejahen.
      Ich frage mich jedoch - und das betrifft den ganzen Primacom-Hype hier, warum der 2.Kredit eigentlich sittenwidrig sein soll. Die Zinsen sind zwar hoch (20%), aber zum einen liegt Sittenwidrigkeit meines Wissens frühestens bei 25 % vor, ausserdem haben die ja doch etliche Anpassungsklauseln etc. eingebaut. Dass der Vorstand den teuren KRedit in Anspruch nimmt, bevor er den günsitgeren ersten voll ausschöpft, klingt zwar auf den ersten Blick nach böswilligem Handeln zulasten PRimacoms, dass es sich durch uns unbekannten Einzelheiten aus den Kreditverträgen oder aus strategischen Überlegungena argumentiern lässt, möchte ich aber nicht ausschliessen. Und wie hier wohl bekannt ist, sind Gerichte in derartigen Fragen (zurecht) sehr zurückhaltend. Insofern bezweifle ich, dass beim 1.Kredit tatsächlich Sittenwidrigkeit vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 09:10:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      guter Thread, warum da meckern? ich bin gestern Abend um 19 Uhr noch mit etlichen Stücken eingestiegen, wie sich meine Nerven von Aixtron wieder erholt haben.

      Gruß mfierke

      die ehrlich ist und das auch zu gibt, das das mit Aixtron ein Scheiß war, aber wer hätte das gedacht nach den guten Zahlen, aber diese Aktie hatten die shorter so im Griff, fast 2,5 Mill, Aktien umgesetzt mit fallenden Kurs:cry::cry:

      Jetz bin ich wieder bei Euch, nach dem Sprichwort:
      "" Schuster bleib bei Deinem Leisten ""
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 09:27:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich bin mir fast sicher, dass die SdK schon eine Klage gegen den ehemaligen Vorstand und die Banken/Apollo vorbereitet. Die Sache mit dem Angriff auf Primacom vor der HV und der Machtergreifung war ja auch gut organisiert und geplant. Und jetzt sitzen die mit dem Straub ja im Aufsichtsrat. Wer hat da wohl bessere Infos um so eine Klage zum Erfolg zu bringen?
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 09:34:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      kam mir eher so vor als wenn Straub da nur durch Zufall reingerutscht ist. War der nicht Ersatz für O`Neill der den Posten abgelehnt hat???

      Die Klage ist in sofern vorbereitet als dass die SdK schon vor der HV eine "Task Force" (aus Juristen, Sachverständigen und richtigen Experten)gebildet hat die die Möglichkeit einer Klage prüfen sollte (siehe Strategiepapier). Sehr wahrscheinlich dass diese "Task Force" gute Möglichkeiten sieht. Sollte PRC seinen ehemaligen Vorstand verklagen kommt das Geld ja allen Aktionären zu gute.
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 09:53:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      Fakt ist doch, dass die SdK jetzt ganz nah dabei und im Spiel ist. Das ist sicherlich gut.

      Ich hab im Vorfeld der HV zweimal mit der SdK- mit dem Straub - gesprochen, weil ich denen auch ein paar 1000 Stimmen gegeben hab. Die haben mich objektiv über die Sachlage , Risiken und Chancen informiert. Jetzt setzten die ihre Vorstellungen um und haben erst mal den Vorstand rausgeschmissen.
      Bis jetzt bin ich sehr zufrieden. Aus einem schon abgeschriebenen Totalverlust (die schmutzigen 25 Cent hätte ich nicht genommen, da wäre mir die Insolvenz lieber gewesen) ist Dank der SdK wieder ein netter Betrag geworden, aus dem jetzt auch noch viel mehr werden kann und wird.
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 09:55:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      klar! :)
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 16:51:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      es gibt Firmen, die zum Opfer des unfähigen Vorstandes fallen, dann velieren alle Aktionäre. In diesem Fall sind die Aktionäre die Nerven hatten und dem Vorstand kein Vertrauen schenkten, die Gewinner. Die Verlierer sind auf die Meldung des Vorstandes reingefallen sind bzw dem Vorstand geglaubt haben("es gibt keinen Ausweg") und ihre Aktien zu Niedriegkursen(0,23-0,45 es wurden mehrere Millionen Aktien nach der Meldung verkauft) verkauft haben.

      Hat man in diesem Fall nicht die doppelte Wut? Sag man sich nicht: ich ein Blödmann!!! Nein, keiner ist Blödmann(höchstens ganz, ganz böse Veraschte) in diesem Fall, wenn man nicht nach den Vorstandmeldungen sich seine Kauf-, Verkaufsentscheidungen treffen sollte, nach welchen Kriterien sonst? Soll man wirklich die Leute so davon kommen lassen??????
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 13:23:14
      Beitrag Nr. 32 ()
      Sollte eine Sammelklage angestrebt werden, bin ich dabei, habe etliches Geld verloren, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass man ein Insolvenzszenario "bastelt" um Anleger zu verarschen, damit man einen persönlichen Vorteil erzielt.
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 21:58:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      Sollte sich heraussstellen, daß der 20% Kredit erheblich dazu beigetragen oder absichtlich dafür konzipiert wurde das Insolvenzszenario zugunsten von Apollo zu beschleunigen, wäre eine Schadensersatzklage gegen JPM und Apollo in den USA sicher erfolgreicher einzustufen, da es bereits eine Menge an Präzedenzfällen gibt die zugunsten der Schuldner ausgefallen sind.

      Meist wurden Vereinbarungen über einen kompletten Schuldenerlass bei Einstellung oder Rücknahme der Klage erreicht.

      Gesetzt den Fall es könnte bewiesen werden das die Altvorstände mehr am Ausverkauf des Unternehmens zum Schaden der freien Anteilseigner als an dessen Fortbestand interrerssiert waren, und möglicherweise finanziell von den an der Übernahme beteiligten Unternehmen Apollo und JPM profitiert haben, ist wohl der Tatbestand des vorsätzlichen, schweren Betrugs erfüllt.

      Die zuständige Staatsanwaltschaft wäre gut beraten,über die Verdächtigen bis zum Abschluß des Verfahren die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungs und Fluchtgefahr zu verhängen.

      Desweiteren ist wohl die hochnotpeinliche Überprüfung aller Konten der Beteiligten und derer Familienangehörigen unbedingt erforderlich. Dabei soll auch einem ehemaligen Bundesminister kein Pardon gewährt werden.

      Nur bei vollständiger Klärung der Vorgänge bleibt der Finanz und Wirtschaftsstandort Deutschland weiter glaubwürdig.

      Der Schaden der noch nicht vollständig aufgeklärten unlauteren Vorgänge und die daraus resultierenden Schäden in puncto Glaubwürdigkeit was Investitionen in unserem Land betrifft; ist gar nicht abzuschätzen, dürfte aber im hohen zweistelligen Milliardenbereich liegen.

      Hier ist Exekutive, Judikative und Bundespolitik zu gleichen Teilen gefordert.

      Auch zeigt sich einmal mehr, was eine oft belächelte `SdK zu leisten imstande ist.

      Liebe SdK, Ihr habt bisher tolle Arbeit geleistet. Macht weiter so. Das mußte mal gesagt werden.;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 22:06:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      schnauze,
      du hättest innenminister werden sollen
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 22:34:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Raymound - ach Quatsch. Der hat heute nur wieder gekauft und wird nun wieder kämpferisch. ;)
      Avatar
      schrieb am 07.07.04 11:25:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      Kann mir von Euch jemand sagen, ob bereits eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Vorstände existiert und gegen die Herren ermittelt wird?

      danke
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      schrieb am 12.07.04 16:45:19
      !
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      schrieb am 12.07.04 16:49:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wenns rückwirkend bis 2000 geht.....:D das wäre toll!!

      Aber was ist eine "Falsche ad-hoc"? Reicht es, wenn das Unternehmen beser dargestellt wurde, als sichs rückwirkwend rausgestellt hat?

      Dann mal alle auf die DTE !!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.07.04 12:16:26
      !
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      schrieb am 20.07.04 00:02:44
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wenn das keine gute Nachricht ist, Leute klaaaagen!!!!

      Infomatec-Geschädigte können Ex-Vorstände verklagen

      Karlsruhe (dpa) - Geprellte Anleger können bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens künftig wirkungsvoller direkt gegen die Vorstände auf Schadensersatz klagen. Im Fall des Augsburger Software-Unternehmens Infomatec bejahte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine persönliche Haftung von Vorständen wegen «vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung».

      Aktionäre können die Firmenchefs in vollem Umfang regresspflichtig machen, wenn sie durch falsche Ad-Hoc-Mitteilungen zum Kauf von Aktien verleitet worden sind, heißt es in dem Grundsatzurteil. (Aktenzeichen: II ZR 217/03, 218/03 u. 402/02 vom 19. Juli 2004)

      Das Neue-Markt-Unternehmen Infomatec, das 1998 an die Börse gegangen war, hatte 1999 mehrere falsche Ad-Hoc-Mitteilungen herausgegeben, unter anderem über einen angeblichen Großauftrag von MobilCom. Der Kurs war zunächst in die Höhe geschossen, inzwischen sind die Papiere fast wertlos. Die beiden vor dem BGH verklagten Ex-Vorstände der Infomatec, Alexanter Häfele und Gerhard Harlos, sind vom Landgericht Augsburg zu Haftstrafen verurteilt worden, die bei Harlos zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter, der den Musterprozess gegen Infomatec seit fast vier Jahren führt, misst dem Urteil große Bedeutung für den Aktionärsschutz bei, unter anderem in Prozessen gegen die Vorstände von ComROAD und EM.TV.

      Laut BGH liegt für die Aktionäre die Hauptschwierigkeit in dem Nachweis, dass der Kauf tatsächlich im Zusammenhang mit der Falschmitteilung liegt. In einem der drei entschiedenen Fälle gab der BGH dem Kläger in vollem Umfang Recht, weil das OLG München den Zusammenhang zwischen Unternehmensnachricht und dem nur zwei Monate später erfolgten Kauf bejaht hatte.

      Ein weiteres Verfahren verwies der II. Zivilsenat an das OLG München zur abschließenden Entscheidung zurück. Für die Beweisführung gestanden die Karlsruher Richter den Anlegern Beweiserleichterungen zu. «Je näher der Kauf bei der Ad-Hoc-Mitteilung liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass im Hinblick auf die Mitteilung gekauft wurde», sagte der Senatsvorsitzende Völker Röhricht bei der Urteilsverkündung. Die durch eine solche Information ausgelöste positive Anlegerstimmung sei dafür ein «wichtiges Indiz».

      Eine schematische Festlegung bestimmter Fristen scheidet nach den Worten des Senats allerdings aus. Der Kauf eines Wertpapiers werde von vielen Faktoren bestimmt. Wenn sich inzwischen etwa die Konjunktureinschätzung geändert habe oder neue Unternehmensdaten auf dem Tisch lägen, dann werde der Zusammenhang zwischen Falschmitteilung und Kaufentschluss «verwässert». In einem dritten Fall scheiterte der Kläger, weil die Order erst sechs Monate nach der letzten unrichtigen Information getätigt wurde.

      erschienen am 19.07.2004 um 12:25 Uhr
      © WELT.de
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 17:39:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ich finde auch, dass das eine gute Nachricht ist. Es hängt bestimmt davon ab, wie sich PrimaCom weiterentwickelt und dem Insolvnzszenario endgültig entgeht, nur dann war die Aussage der Vorstände auch wirklich irreführend falsch.:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 17:41:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      die werden das kind dann schon so drehen, das es nicht erstickt:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 17:41:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Da könnt ihr klagen bis ihr schwarz werdet.:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 17:42:07
      Beitrag Nr. 44 ()
      die können sich unter Umständen auf das Kane Reece Gutachten berufen. Ganz blöd sind die ja auch nicht. Vorher muss erstmal bewiesen werden das es ein Gefälligkeitsgutachten ist.

      Auch wenn alle Indizien dafür sprechen!

      Ist aber so oder so ne ziemlich gute Nachricht für die Aktienkultur. Insgesamt wird dadurch tendenziell die Volatilität von Aktien eingeschränkt was das Zocken etwas erschweren dürfte.


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