$$ UUU --> TEC-DAX !?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.04 09:11:27 von
neuester Beitrag 05.07.04 10:05:51 von
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MARKT/"Großer Sprung" von 3U Telecom
MARKT/"Großer Sprung" von 3U Telecom
Auf den Sprung von 3U Telecom in der Rangliste der Deutsche Börse AG per
Ende Juni verweisen Marktteilnehmer. In der Marktkapitalisierung liegt das
Unternehmen nun auf Platz 18 nach Platz 45 und in der Liquidität auf Platz
23 nach 24. Damit erfüllt das Unternehmen die "Fast-Entry-Bedingungen" für
einen möglichen außerordentlichen Aufstieg in den TecDAX, die Entscheidung
darüber liegt nun beim Arbeitskreis Indizes der Deutsche Börse AG. Das
Unternehmen hat auf der letzten HV am 13. Mai das Kapital aus
Gesellschaftsmitteln stark erhöht, Grund war die Übernahme von LambdaNet.
Schwächstes TecDAX-Mitglied ist derzeit FJH mit Platz 53 in der
Marktkapitalisierung. +++Herbert Rude
Dow Jones Newswires/5.7.2004/hru/rz
MARKT/"Großer Sprung" von 3U Telecom
Auf den Sprung von 3U Telecom in der Rangliste der Deutsche Börse AG per
Ende Juni verweisen Marktteilnehmer. In der Marktkapitalisierung liegt das
Unternehmen nun auf Platz 18 nach Platz 45 und in der Liquidität auf Platz
23 nach 24. Damit erfüllt das Unternehmen die "Fast-Entry-Bedingungen" für
einen möglichen außerordentlichen Aufstieg in den TecDAX, die Entscheidung
darüber liegt nun beim Arbeitskreis Indizes der Deutsche Börse AG. Das
Unternehmen hat auf der letzten HV am 13. Mai das Kapital aus
Gesellschaftsmitteln stark erhöht, Grund war die Übernahme von LambdaNet.
Schwächstes TecDAX-Mitglied ist derzeit FJH mit Platz 53 in der
Marktkapitalisierung. +++Herbert Rude
Dow Jones Newswires/5.7.2004/hru/rz
Könnte chartt. ein W ausbilden:
#2
Könnte auch ein Dromedarhöcker werden mit Auslauf zum Schwanz.
Könnte auch ein Dromedarhöcker werden mit Auslauf zum Schwanz.
Jetzt gehts mal wieder Richtung Süden
Mal schauen, ob´s wieder ne Erholung >9€ gibt.
( Sehe UUU Mittelfristig aber ziemlich unter Druck,
bin mal gespannt was da noch kommt ).
Mal schauen, ob´s wieder ne Erholung >9€ gibt.
( Sehe UUU Mittelfristig aber ziemlich unter Druck,
bin mal gespannt was da noch kommt ).
arbeistkreis indizes tagt meistens dienstags
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/binary/gdb_navig…
Leitfaden
zu den Aktienindizes
der Deutschen Börse
Version 5.4
Juli 2004
Seite 20:
2.2.4.2 Außerordentliche Anpassung MDAX®, TecDAX®
Bei Auswahlindizes, die nicht quartalsweise angepasst werden (MDAX®, TecDAX® und damit auch HDAX®
und Midcap Market Index), gibt es zusätzliche Regeln für die unterjährige Indexanpassung; sie sind
allerdings so konzipiert, dass sie nur in Ausnahmefällen greifen. Dabei handelt es sich vor allem um große
Emissionen, die relativ zeitnah in den Indizes berücksichtigt werden sollen („Fast-Entry-Regel“). Umgekehrt
sollen Unternehmen, die z. B. aufgrund von größeren Verschiebungen beim Freefloat oder durch starken
Kursrückgang nicht mehr die Indexkriterien erfüllen, vierteljährlich aus den Auswahlindizes
herausgenommen werden können („Fast-Exit-Regel“).
Die Fast-Entry-Regel bedeutet, dass eine Gesellschaft zu einem Verkettungstermin außerhalb der regulären
Termine in den Index aufgenommen werden kann, wenn gilt:
A) Umsatzrang £ 25 (40) und Börsenkapitalisierungsrang £ 25 (40)
Aufgrund der Fast-Exit-Regel kann eine Gesellschaft zu einem Verkettungstermin außerhalb der regulären
Termine aus einem Index genommen werden, wenn gilt:
B) Umsatzrang >45 (75) oder Börsenkapitalisierungsrang >45 (75)
Der Arbeitskreis Aktienindizes spricht in diesen Fällen aufgrund der Ranglistenplätze und der weiteren
Kriterien eine Empfehlung aus, ob und wenn ja, gegen wen ein Unternehmen ausgetauscht werden soll.
Unabhängig von diesen Fast-Entry- bzw. Exit-Regeln müssen außerordentliche Aktualisierungen der
Zusammensetzung bei Vorliegen von Ereignissen wie z. B. Insolvenzen vorgenommen werden. Dabei gilt:
· Unternehmen, bei denen die Insolvenz mangels Masse abgewiesen wird oder die sich in Abwicklung
befinden, werden umgehend aus den Auswahlindizes genommen. Auch hier schlägt der Arbeitskreis
anhand der bereits genannten Kriterien einen geeigneten Nachfolgekandidaten vor. Die Börse wird diese
Entscheidung kommunizieren und die Gesellschaft i. d. R. zwei volle Handelstage nach Ankündigung
austauschen.
· Unternehmen, bei denen hingegen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, fallen zum nächsten
Verkettungstermin aus den Auswahlindizes.
· Unternehmen, die die Kriterien Mindest-Freefloat, Prime Standard Listing oder fortlaufender Handel, die
für den Verbleib im Index notwendig sind, nicht mehr erfüllen, werden aus dem Index genommen. Auch
hier schlägt der Arbeitskreis anhand der bereits genannten Kriterien einen geeigneten
Nachfolgekandidaten vor. Die Börse wird diese Entscheidung kommunizieren und die Gesellschaft i. d.
R. zwei volle Handelstage nach Ankündigung austauschen. Sofern eine Nichterfüllung dieser Regeln zu
einem zukünftigen Termin bereits feststeht kann der Austausch bereits zum nächsten Verkettungstermin
erfolgen.
Analog zur ordentlichen Anpassung kann der Vorstand der Deutsche Börse AG in Abstimmung mit dem
Arbeitskreis Aktienindizes in Ausnahmefällen von den vorgenannten Regeln abweichen.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Da geht nichts, weil das nur zum vierteljahr greift, wo keine Indexanpassung stattfindet.
Leitfaden
zu den Aktienindizes
der Deutschen Börse
Version 5.4
Juli 2004
Seite 20:
2.2.4.2 Außerordentliche Anpassung MDAX®, TecDAX®
Bei Auswahlindizes, die nicht quartalsweise angepasst werden (MDAX®, TecDAX® und damit auch HDAX®
und Midcap Market Index), gibt es zusätzliche Regeln für die unterjährige Indexanpassung; sie sind
allerdings so konzipiert, dass sie nur in Ausnahmefällen greifen. Dabei handelt es sich vor allem um große
Emissionen, die relativ zeitnah in den Indizes berücksichtigt werden sollen („Fast-Entry-Regel“). Umgekehrt
sollen Unternehmen, die z. B. aufgrund von größeren Verschiebungen beim Freefloat oder durch starken
Kursrückgang nicht mehr die Indexkriterien erfüllen, vierteljährlich aus den Auswahlindizes
herausgenommen werden können („Fast-Exit-Regel“).
Die Fast-Entry-Regel bedeutet, dass eine Gesellschaft zu einem Verkettungstermin außerhalb der regulären
Termine in den Index aufgenommen werden kann, wenn gilt:
A) Umsatzrang £ 25 (40) und Börsenkapitalisierungsrang £ 25 (40)
Aufgrund der Fast-Exit-Regel kann eine Gesellschaft zu einem Verkettungstermin außerhalb der regulären
Termine aus einem Index genommen werden, wenn gilt:
B) Umsatzrang >45 (75) oder Börsenkapitalisierungsrang >45 (75)
Der Arbeitskreis Aktienindizes spricht in diesen Fällen aufgrund der Ranglistenplätze und der weiteren
Kriterien eine Empfehlung aus, ob und wenn ja, gegen wen ein Unternehmen ausgetauscht werden soll.
Unabhängig von diesen Fast-Entry- bzw. Exit-Regeln müssen außerordentliche Aktualisierungen der
Zusammensetzung bei Vorliegen von Ereignissen wie z. B. Insolvenzen vorgenommen werden. Dabei gilt:
· Unternehmen, bei denen die Insolvenz mangels Masse abgewiesen wird oder die sich in Abwicklung
befinden, werden umgehend aus den Auswahlindizes genommen. Auch hier schlägt der Arbeitskreis
anhand der bereits genannten Kriterien einen geeigneten Nachfolgekandidaten vor. Die Börse wird diese
Entscheidung kommunizieren und die Gesellschaft i. d. R. zwei volle Handelstage nach Ankündigung
austauschen.
· Unternehmen, bei denen hingegen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, fallen zum nächsten
Verkettungstermin aus den Auswahlindizes.
· Unternehmen, die die Kriterien Mindest-Freefloat, Prime Standard Listing oder fortlaufender Handel, die
für den Verbleib im Index notwendig sind, nicht mehr erfüllen, werden aus dem Index genommen. Auch
hier schlägt der Arbeitskreis anhand der bereits genannten Kriterien einen geeigneten
Nachfolgekandidaten vor. Die Börse wird diese Entscheidung kommunizieren und die Gesellschaft i. d.
R. zwei volle Handelstage nach Ankündigung austauschen. Sofern eine Nichterfüllung dieser Regeln zu
einem zukünftigen Termin bereits feststeht kann der Austausch bereits zum nächsten Verkettungstermin
erfolgen.
Analog zur ordentlichen Anpassung kann der Vorstand der Deutsche Börse AG in Abstimmung mit dem
Arbeitskreis Aktienindizes in Ausnahmefällen von den vorgenannten Regeln abweichen.
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Da geht nichts, weil das nur zum vierteljahr greift, wo keine Indexanpassung stattfindet.
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