Ministerialangestellte der DDR und NVA-Offiziere bekommen höhere Renten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.07.04 10:56:46 von
neuester Beitrag 09.07.04 12:59:36 von
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http://de.news.yahoo.com/040707/336/43u14.html
Und gleichzeitig wird den "normalen" Rentnern die Rente gekürzt...
Und gleichzeitig wird den "normalen" Rentnern die Rente gekürzt...
Das Bundesverfassungsgericht ist auch für die Bestrafung von Kinderlosen verantwortlich und jetzt dieser Irrsinn, der Westdeutsche schlechter stellt als Ex-Schergen der DDR.
Bundesverfassungsgericht - Eine Institution die unserem Land schadet! Man fragt sich, wie abgehoben von der Realität sind diese hochbezahlten Richter?
Bundesverfassungsgericht - Eine Institution die unserem Land schadet! Man fragt sich, wie abgehoben von der Realität sind diese hochbezahlten Richter?
Möglicherweise, überstudierte Richter, da bleibt vermutlich vom normalen, gesunden, logischen, und angeborenen Menschenverstand wohl nix mehr übrig.
Die sind mir immer noch lieber als die Nazirichter und KZ Aufseher die hier dicke Kohle eingesteckt haben. Wenn ich daran denke muss ich kotzen
Vielleicht fehlt mir ja Information, aber dem Artikel entnehme ich zunächst nur, dass eine Begrenzung aufgehoben wurde, da sie dem Gleichheitsgedanken widerspräche. Wieso bekommen die Herren dann automatisch mehr Rente als Westdeutsche? Geht es nicht eher darum, dass die Typen so behandelt werden wie andere?
Man kann sich darüber streiten, ob das toll ist, aber ich sehe momentan nicht, dass sie deswegen mehr bekommen sollten als vergleichbar eingeordnete Westdeutsche.
Übrigens beruhigend, dass ein Freak des MfS mit seiner Klage in derselben Sache gescheitert ist.
Man kann sich darüber streiten, ob das toll ist, aber ich sehe momentan nicht, dass sie deswegen mehr bekommen sollten als vergleichbar eingeordnete Westdeutsche.
Übrigens beruhigend, dass ein Freak des MfS mit seiner Klage in derselben Sache gescheitert ist.
Immer mit dem Hinweis auf Nazis, die aktuellen Probleme herunter spielen, so ein alter Hut. Wir reden vom hier und jetzt und nicht von historischen Fehlern. Die aktuellen Fehler die gemacht werden, sollten unsere ganze Aufmerksamkeit haben.
Aber wir wissen ja, dass einige Leute in Deutschland ausser Nazis nix im Kopf haben. Das nervt echt langsam
Aber wir wissen ja, dass einige Leute in Deutschland ausser Nazis nix im Kopf haben. Das nervt echt langsam
Ich denke auch, dass die Überschrift etwas irreführend ist, suggeriert sie doch, das die rente für einen bestimmten Personenkreis angehoben wird, während sie für andere Personen gekürzt wird. Allerdings verstehe ich unter einer "Gleichstellung" etwas anderes....
"Die Kläger in den Ausgangsverfahren - ein früherer Oberst der Nationalen Volksarmee (NVA), der frühere Präsident des Patentamts der DDR und ein Abteilungsleiter im Bauministerium der DDR - hatten damit Erfolg. "
Auch kann ich bei diesen drei Personen anhand ihrer Tätigkeit nicht sofort zum Schluss kommen, dass es sich um "Ex Schergen der DDR" handele..
MfG
ILK
"Die Kläger in den Ausgangsverfahren - ein früherer Oberst der Nationalen Volksarmee (NVA), der frühere Präsident des Patentamts der DDR und ein Abteilungsleiter im Bauministerium der DDR - hatten damit Erfolg. "
Auch kann ich bei diesen drei Personen anhand ihrer Tätigkeit nicht sofort zum Schluss kommen, dass es sich um "Ex Schergen der DDR" handele..
MfG
ILK
Klaus, also ich habe keine Nazis im Kopf, stehe mit Sicherheit nicht mal annähernd im Verdacht, freundliche Gefühle für das DDR-System zu hegen, und frage dennoch einfach, wo nun die DDR-Fuzzis mehr Geld als vergleichbar eingeordnete Westdeutsche bekommen, wie du es in #2 behauptest.
@mausschubser,
wenn man es so liest, scheinen nur "besonders hohe" Einkommensbezieher (Leiter Patentamt) bei der Rentenberechnung Ost nach Weststandard gekappt worden zu sein.
Faktisch geschieht das bei "normalen" gut verdienenden West-Angestellten auch. Die haben auch nur Ansprüche bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 5100.- Brutto) . Wahrscheinlich kann jetzt jeder dieser "Gekappten" auch beim VVG seine Kappung einklagen, wenn er in Rente geht.
Was ist, wenn die Einheitsrente kommt? Ist die dann auch Verfassungswidrig, weil sie gegen den "Gleichheitsgrundsatz" verstößt?
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wenn man es so liest, scheinen nur "besonders hohe" Einkommensbezieher (Leiter Patentamt) bei der Rentenberechnung Ost nach Weststandard gekappt worden zu sein.
Faktisch geschieht das bei "normalen" gut verdienenden West-Angestellten auch. Die haben auch nur Ansprüche bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 5100.- Brutto) . Wahrscheinlich kann jetzt jeder dieser "Gekappten" auch beim VVG seine Kappung einklagen, wenn er in Rente geht.
Was ist, wenn die Einheitsrente kommt? Ist die dann auch Verfassungswidrig, weil sie gegen den "Gleichheitsgrundsatz" verstößt?
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Hallo Semi , ich interpretiere es eher so, dass die hohen DDR-Bediensteten bereits vor der üblichen Kappung gekappt wurden und nun diese erste Hürde gefallen ist im Sinne der Gleichbehandlung. Ob ich das toll finde, mag ich kaum sagen wollen, aber ich sehe bei meiner Interpretation keine Bevorteilung.
Vielleicht hat jemand hierzu noch eine Quelle?
Vielleicht hat jemand hierzu noch eine Quelle?
Das Verfassunggericht scheint derzeit, die Spendierhosen an zu haben, mausschubser. Der Steuerzahler soll froh sein, dass die nicht gleich eine um ein Vielfaches höhere Beamtenpension eingeklagt haben, denn wären sie keine DDR-Bürger gewesen, wären sie in diesen Positionen allesamt Spitznebeamte gewesen.
Ich werde später beim Verfassungsgericht auch mal eine Beamtenpension einklagen. Da ich (mit zunehmender Tendenz) auch heute schon zu 75% meiner "selbständigen" Tätigkeit nur gesetzliche Vorschriften und Richtlinen erfülle, steht mir dies auch zu, denke ich.
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Ich werde später beim Verfassungsgericht auch mal eine Beamtenpension einklagen. Da ich (mit zunehmender Tendenz) auch heute schon zu 75% meiner "selbständigen" Tätigkeit nur gesetzliche Vorschriften und Richtlinen erfülle, steht mir dies auch zu, denke ich.
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Semi, wenn du in Rente gehst, wird es auch nix mehr sein mit Spitzenpensionen... Das räumen heute noch einige Leute ab, aber wir Jüngeren kommen nicht mehr in diesen Genuß von guten Renten oder stabilen Pensionen.
P.S.: Hatte gerade beruflich mit einer Behörde zu tun. Ich bin immer wieder fasziniert, was es so alles für Dokumente gibt, deren Namen fast einer Persiflage entsprungen sein könnten...
P.S.: Hatte gerade beruflich mit einer Behörde zu tun. Ich bin immer wieder fasziniert, was es so alles für Dokumente gibt, deren Namen fast einer Persiflage entsprungen sein könnten...
Gilt das Ganze eigentlich auch für ehemalige FDJ-Funktionäre?
Da fällt mir ein, ich war auch bei den pionieren und in der FDJ.
Das trifft sich gut.
Das trifft sich gut.
connor
diesmal traust Du Dich wenigstens schon nicht mehr, den Namen dazu zu schreiben.
diesmal traust Du Dich wenigstens schon nicht mehr, den Namen dazu zu schreiben.
Wieso sollte ich mich das nicht trauen?
Braucht er ja nicht, weiß doch eh jeder wer gemeint ist....
Ebend..
#7
unserem blauen Murks ist ja nicht daran gelegen hier den wahren Hintergrund offen zu legen.
Das würde nicht in sein Weltbild und auch nicht zu dem beabsichtigten Ziel passen.
Ich meine mich daran zu erinnern, dass kurz nach der Wiedervereinigung die Pensionsansprüche ehemaliger, höherer DDR-Beamter gekürzt worden sind.
Dies scheint nun das BVG im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatz wieder aufgehoben zu haben.
unserem blauen Murks ist ja nicht daran gelegen hier den wahren Hintergrund offen zu legen.
Das würde nicht in sein Weltbild und auch nicht zu dem beabsichtigten Ziel passen.
Ich meine mich daran zu erinnern, dass kurz nach der Wiedervereinigung die Pensionsansprüche ehemaliger, höherer DDR-Beamter gekürzt worden sind.
Dies scheint nun das BVG im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatz wieder aufgehoben zu haben.
Ein ausführlicher Artikel zu der Problematik findet sich in der Mitgliederzeitung der Union der Leitenden Angestellten im Juniheft 2001 unter der Überschrift ,,Was heißt systemnah?" (http://www.ula.de/download/20010612-zeitung.pdf)
Es ist tatsächlich so, dass es um eine Schlechterstellung ,,systemnaher" Führungskräfte gegenüber anderen ging. Da die Ost-Renten ohnehin geringer sind als die Westrenten, geht es in dem Urteil nicht einmal um eine Gleichstellung gegenüber West-Rentnern, geschweige denn um eine Besserstellung.
Es ist tatsächlich so, dass es um eine Schlechterstellung ,,systemnaher" Führungskräfte gegenüber anderen ging. Da die Ost-Renten ohnehin geringer sind als die Westrenten, geht es in dem Urteil nicht einmal um eine Gleichstellung gegenüber West-Rentnern, geschweige denn um eine Besserstellung.
@rv:
"Da die Ost-Renten ohnehin geringer sind als die Westrenten......................."
Erst informieren, dann Finger zur Tastatur bewegen.
"Da die Ost-Renten ohnehin geringer sind als die Westrenten......................."
Erst informieren, dann Finger zur Tastatur bewegen.
Dann informier mich mal...
Falls du die Durchschnittsrenten meinst: Die sind im Osten tatsächlich höher sein als im Westen: schließlich hat dort nahezu jeder bis zur Verrentung gearbeitet. Ich meinte aber das Rentenniveau, d.h. die Rente bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.
Aus der Bilanz zum Stand der deutschen Einheit (Sept. 2001):
Die Standardrente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Erwerbsjahren beträgt seit Juli 2000 2020,- DM in den alten und 1754,-DM in den neuen Bundesländern, d.h. das rechnerische Rentenniveau in Ostdeutschland erreicht derzeit 87 Prozent des Westniveaus.
Und jetzt kommt, was du vermutlich meinst:
Stetigere Erwerbsbiographien und die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen tragen dazu bei, dass die ausgezahlte Durchschnittsrente in Ostdeutschland sogar höher liegt. In 1999 betrug sie in den neuen Bundesländern 1502,-DM pro Versicherten gegenüber 1308,- DM in den alten Bundesländern.
Falls du die Durchschnittsrenten meinst: Die sind im Osten tatsächlich höher sein als im Westen: schließlich hat dort nahezu jeder bis zur Verrentung gearbeitet. Ich meinte aber das Rentenniveau, d.h. die Rente bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.
Aus der Bilanz zum Stand der deutschen Einheit (Sept. 2001):
Die Standardrente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Erwerbsjahren beträgt seit Juli 2000 2020,- DM in den alten und 1754,-DM in den neuen Bundesländern, d.h. das rechnerische Rentenniveau in Ostdeutschland erreicht derzeit 87 Prozent des Westniveaus.
Und jetzt kommt, was du vermutlich meinst:
Stetigere Erwerbsbiographien und die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen tragen dazu bei, dass die ausgezahlte Durchschnittsrente in Ostdeutschland sogar höher liegt. In 1999 betrug sie in den neuen Bundesländern 1502,-DM pro Versicherten gegenüber 1308,- DM in den alten Bundesländern.
Und dabei haben die Ost-Rentner nie was eingezahlt.
connor,
auch die Westrentner haben nie was ,,eingezahlt".
Unsere Renten,,versicherung" ist nämlich nur eine Umlage: Die derzeitigen Rentner werden von den derzeitigen Arbeitnehmern finanziert.
Das Problem besteht darin, dass die derzeitigen Arbeitnehmer im Osten wegen der drastisch gesunkenen Erwerbsquote nur einen kleinen Bruchteil der Ostrenten finanzieren. Der Rest wird einseitig den (West-)Arbeitnehmern aufgebürdet, während selbständige und Beamte dadurch nicht belastet werden.
auch die Westrentner haben nie was ,,eingezahlt".
Unsere Renten,,versicherung" ist nämlich nur eine Umlage: Die derzeitigen Rentner werden von den derzeitigen Arbeitnehmern finanziert.
Das Problem besteht darin, dass die derzeitigen Arbeitnehmer im Osten wegen der drastisch gesunkenen Erwerbsquote nur einen kleinen Bruchteil der Ostrenten finanzieren. Der Rest wird einseitig den (West-)Arbeitnehmern aufgebürdet, während selbständige und Beamte dadurch nicht belastet werden.
"während selbständige und Beamte dadurch nicht belastet werden." Das stimmt natürlich so nicht. Die ausgezahlten Renten kommen zu mehr als einem Viertel aus dem Bundeshaushalt, bei dem dieser Posten wiederum einen wesentlichen Anteil ausmacht. Insofern zahlen Beamte und insbesondere Selbständige über ihre Steuern kräftig bei der Rente mit; auch an den Ostrenten.
Der Verweis auf die Umlagefinanzierung ist natürlich richtig, wobei viele Ostbeitragszahler inzwischen in Westdeutschland arbeiten, also die Relation von Beitragszahlern und Rentnern für Ostdeutschland besser ist, als die offiziellen Zahlen angeben.
Es ist übrigens nicht so, daß mit Rentenbeitragszahlungen kein Besitzstand begründet würde. Er besteht nur nicht aus einer Kapitaldeckung, sondern aus dem Anspruch an der Teilhabe an der aktuellen Wirtschaftsleistung, die durch Beiträge abgerufen werden muß. Daher ist die Anpassung der Rente an Änderungen des Lohnniveaus zwingend, zugleich aber so etwas wie der demographische Faktor, der die Verteilung desselben Anteils an der Wirtschaftsleistung auf eine größere Zahl von Rentnern berücksichtigt, erlaubt. Deshalb muß man auch nie befürchten, daß es irgendwann keine Rente mehr gäbe, wie manche Untergangspropheten der Radikal-Liberalen Ecke meinen. So lange es eine Wirtschaft gibt, gibt es auch eine Rente.
Und zur Vergleichbarkeit von Ost- und Westrenten: man sollte dabei immer berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der Altersversorgung aus Vermögen, Immobilien und Betriebsrenten kommt. Genau der Anteil ist bei den gutversorgten Ostrentnern unterentwickelt, weshalb bei den Gesamtaltersbezügen die Ostrentner schlechter dastehen, als es die gesetzlichen Renten allein suggerieren. Und schon bald werden in der Statistik die neuen Ostrentner auftauchen mit vorwiegend gebrochener Biographie (Langzeitarbeitslosigkeit), und dann wird das Pendel auch bei den gesetzlichen Renten zurückschwingen, wenn dann die Ostrentner nicht nur geringere Rentenwerte, sondern auch kürzere Beitragszeiten vorweisen, als die Westrentner. Wie üblich klagen die Westrentner hier auf hohem Niveau, wenn sie klagen.
Der Verweis auf die Umlagefinanzierung ist natürlich richtig, wobei viele Ostbeitragszahler inzwischen in Westdeutschland arbeiten, also die Relation von Beitragszahlern und Rentnern für Ostdeutschland besser ist, als die offiziellen Zahlen angeben.
Es ist übrigens nicht so, daß mit Rentenbeitragszahlungen kein Besitzstand begründet würde. Er besteht nur nicht aus einer Kapitaldeckung, sondern aus dem Anspruch an der Teilhabe an der aktuellen Wirtschaftsleistung, die durch Beiträge abgerufen werden muß. Daher ist die Anpassung der Rente an Änderungen des Lohnniveaus zwingend, zugleich aber so etwas wie der demographische Faktor, der die Verteilung desselben Anteils an der Wirtschaftsleistung auf eine größere Zahl von Rentnern berücksichtigt, erlaubt. Deshalb muß man auch nie befürchten, daß es irgendwann keine Rente mehr gäbe, wie manche Untergangspropheten der Radikal-Liberalen Ecke meinen. So lange es eine Wirtschaft gibt, gibt es auch eine Rente.
Und zur Vergleichbarkeit von Ost- und Westrenten: man sollte dabei immer berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der Altersversorgung aus Vermögen, Immobilien und Betriebsrenten kommt. Genau der Anteil ist bei den gutversorgten Ostrentnern unterentwickelt, weshalb bei den Gesamtaltersbezügen die Ostrentner schlechter dastehen, als es die gesetzlichen Renten allein suggerieren. Und schon bald werden in der Statistik die neuen Ostrentner auftauchen mit vorwiegend gebrochener Biographie (Langzeitarbeitslosigkeit), und dann wird das Pendel auch bei den gesetzlichen Renten zurückschwingen, wenn dann die Ostrentner nicht nur geringere Rentenwerte, sondern auch kürzere Beitragszeiten vorweisen, als die Westrentner. Wie üblich klagen die Westrentner hier auf hohem Niveau, wenn sie klagen.
" während selbständige und Beamte dadurch nicht belastet werden." Das stimmt natürlich so nicht. Die ausgezahlten Renten kommen zu mehr als einem Viertel aus dem Bundeshaushalt...
...und die Beamtenpensionen kommen 100% aus dem Bundeshaushalt.
Man könnte die Sozialabgaben (Renteneinzahlungen) in Steuern umwandeln und die Renten auch 100% aus dem Bundeshaushalt finanzieren.
Es ist übrigens nicht so, daß mit Rentenbeitragszahlungen kein Besitzstand begründet würde. Er besteht nur nicht aus einer Kapitaldeckung, sondern aus dem Anspruch an der Teilhabe an der aktuellen Wirtschaftsleistung, die durch Beiträge abgerufen werden muß. Daher ist die Anpassung der Rente an Änderungen des Lohnniveaus zwingend, zugleich aber so etwas wie der demographische Faktor, der die Verteilung desselben Anteils an der Wirtschaftsleistung auf eine größere Zahl von Rentnern berücksichtigt, erlaubt.
Gilt das auch für die Beamtenpensionen??
....So lange es eine Wirtschaft gibt, gibt es auch eine Rente.
aber wahrscheinlich je jünger desto geringer die gesetzliche Rente ausfallen wird.... man hat ja Zeit, Geld privat zu sparen....und hohe Rentenbeiträge zu zahlen.....
...Und schon bald werden in der Statistik die neuen Ostrentner auftauchen mit vorwiegend gebrochener Biographie (Langzeitarbeitslosigkeit), und dann wird das Pendel auch bei den gesetzlichen Renten zurückschwingen, wenn dann die Ostrentner nicht nur geringere Rentenwerte, sondern auch kürzere Beitragszeiten vorweisen, als die Westrentner. Wie üblich klagen die Westrentner hier auf hohem Niveau, wenn sie klagen.
das glaube ich auch.
d
...und die Beamtenpensionen kommen 100% aus dem Bundeshaushalt.
Man könnte die Sozialabgaben (Renteneinzahlungen) in Steuern umwandeln und die Renten auch 100% aus dem Bundeshaushalt finanzieren.
Es ist übrigens nicht so, daß mit Rentenbeitragszahlungen kein Besitzstand begründet würde. Er besteht nur nicht aus einer Kapitaldeckung, sondern aus dem Anspruch an der Teilhabe an der aktuellen Wirtschaftsleistung, die durch Beiträge abgerufen werden muß. Daher ist die Anpassung der Rente an Änderungen des Lohnniveaus zwingend, zugleich aber so etwas wie der demographische Faktor, der die Verteilung desselben Anteils an der Wirtschaftsleistung auf eine größere Zahl von Rentnern berücksichtigt, erlaubt.
Gilt das auch für die Beamtenpensionen??
....So lange es eine Wirtschaft gibt, gibt es auch eine Rente.
aber wahrscheinlich je jünger desto geringer die gesetzliche Rente ausfallen wird.... man hat ja Zeit, Geld privat zu sparen....und hohe Rentenbeiträge zu zahlen.....
...Und schon bald werden in der Statistik die neuen Ostrentner auftauchen mit vorwiegend gebrochener Biographie (Langzeitarbeitslosigkeit), und dann wird das Pendel auch bei den gesetzlichen Renten zurückschwingen, wenn dann die Ostrentner nicht nur geringere Rentenwerte, sondern auch kürzere Beitragszeiten vorweisen, als die Westrentner. Wie üblich klagen die Westrentner hier auf hohem Niveau, wenn sie klagen.
das glaube ich auch.
d
Gilt das auch für die Beamtenpensionen??
Deine, wenn auch mehr wohl rhetorische Frage, kann man klar mit Nein beantworten.
Im Gegensatz zur Rente sind die Beamtenpensionen fest an die letzte Besoldungsstufe gekoppelt.
Dies bedeutet aus meiner Sicht einen noch viel gefährlicheren Sprengsatz als der, der bereits in der Rentenkasse verhanden ist.
Bei der Beamtenpension gibt es eben keinen demografischen Faktor. Eine Nullrunde, wie jetzt bei den Renten wohl auch nicht.
Deine, wenn auch mehr wohl rhetorische Frage, kann man klar mit Nein beantworten.
Im Gegensatz zur Rente sind die Beamtenpensionen fest an die letzte Besoldungsstufe gekoppelt.
Dies bedeutet aus meiner Sicht einen noch viel gefährlicheren Sprengsatz als der, der bereits in der Rentenkasse verhanden ist.
Bei der Beamtenpension gibt es eben keinen demografischen Faktor. Eine Nullrunde, wie jetzt bei den Renten wohl auch nicht.
Zum ersten Punkt: ja, könnte man machen. Wirft aber rechtliche Probleme auf, weil die Kopplung von Beiträgen und Ansprüchen dann verloren geht.
Zum zweiten: Ja.
Zum dritten: so ist es.
Zum zweiten: Ja.
Zum dritten: so ist es.
#28 bezieht sich auf #26. Zu #27, sachlich falsch, der demographische Faktor wurde bereits auf die Pension übertragen.
Daß die Pension anders berechnet wird als die Rente, liegt in der Natur ihrer Sache: die Pension bezieht sich nicht auf Beiträge, sondern auf einen Versorgungsanspruch, und ob man den z.B. mit 71,25% des letzten Einkommens oder 75% des Durchschnittseinkommens bewertet, ist eine eher mathematische Frage. Ob Pensionen insgesamt zu hoch oder zu niedrig sind, ist wohl Geschmackssache, über die man lange streiten kann.
Daß die Pension anders berechnet wird als die Rente, liegt in der Natur ihrer Sache: die Pension bezieht sich nicht auf Beiträge, sondern auf einen Versorgungsanspruch, und ob man den z.B. mit 71,25% des letzten Einkommens oder 75% des Durchschnittseinkommens bewertet, ist eine eher mathematische Frage. Ob Pensionen insgesamt zu hoch oder zu niedrig sind, ist wohl Geschmackssache, über die man lange streiten kann.
#29
du kannst mir sicherlich sagen, wie ich es schaffen kann eine Rente in der Höhe zu reichen, wie eine Oberstudienrätin Pesionsanspruch hat, obwohl ich Brutto mehr verdiene?
Der max. Rentenanspruch liegt ca.(noch) bei 63% und das bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze!
Nun rechne mal schön wer denn nun besser dran ist.
du kannst mir sicherlich sagen, wie ich es schaffen kann eine Rente in der Höhe zu reichen, wie eine Oberstudienrätin Pesionsanspruch hat, obwohl ich Brutto mehr verdiene?
Der max. Rentenanspruch liegt ca.(noch) bei 63% und das bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze!
Nun rechne mal schön wer denn nun besser dran ist.
gernDabei, was willst Du eigentlich? Ich habe nirgendwo behauptet, daß einer besser oder schlechter dran wäre oder mich darüber ausgelassen, was gerecht oder angemessen wäre. Ich habe nur darauf hingewiesen, daß der demographische Faktor auf die Pensionen übertragen wurde.
Schau Dir den Thread an: es geht um ein Gerichtsurteil zu bestimmten Altersversorgungen der Ex-DDR und dabei um die alte Frage, ob bei den Ostrenten womöglich eine Bevorzugung stattfände usw. Diskussionen über die Höhe der Pensionen hat es in anderen Threads gegeben. Ich habe nicht den Eindruck, daß Du irgendeinen neuen Punkt beizutragen hättest.
Ein direkter Vergleich von Pension und Rente ist im übrigen aus mehreren Gründen nicht möglich, die ich auch schon wiederholt genannt habe. Ich habe keine Lust, dies zum x-ten Mal niederzuschreiben.
Schau Dir den Thread an: es geht um ein Gerichtsurteil zu bestimmten Altersversorgungen der Ex-DDR und dabei um die alte Frage, ob bei den Ostrenten womöglich eine Bevorzugung stattfände usw. Diskussionen über die Höhe der Pensionen hat es in anderen Threads gegeben. Ich habe nicht den Eindruck, daß Du irgendeinen neuen Punkt beizutragen hättest.
Ein direkter Vergleich von Pension und Rente ist im übrigen aus mehreren Gründen nicht möglich, die ich auch schon wiederholt genannt habe. Ich habe keine Lust, dies zum x-ten Mal niederzuschreiben.
Mit meiner Bemerkung über die Finanzierung der Ostrenten wollte ich nicht eine neue Runde des Beamtenbashings anstoßen. Auch die Pensionen werden gekürzt. Netto sind sie vielfach geringer als eine Rente (incl. Betriebsrente) bei vergleichbarer Erwerbsbiografie...
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der desolate Zustand unserer Sozialkassen auch auf die ungleiche Verteilung der Vereinigungslasten zurückzuführen ist.
Weit sind wir abgekommen, vom Thema dieses Theads...
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der desolate Zustand unserer Sozialkassen auch auf die ungleiche Verteilung der Vereinigungslasten zurückzuführen ist.
Weit sind wir abgekommen, vom Thema dieses Theads...
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Wurde hier ein for4zim kritisches Posting gelöscht?
Muss wohl so sein.
Welcher Grund lag dafür vor?
Oder war das nur ein besonders langer Arm?
Muss wohl so sein.
Welcher Grund lag dafür vor?
Oder war das nur ein besonders langer Arm?
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