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    Mietminderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.04 12:22:16 von
    neuester Beitrag 14.07.04 18:56:58 von
    Beiträge: 17
    ID: 878.784
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      schrieb am 09.07.04 12:22:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, zusammen,

      seit 3 Wochen haben unsere Nachbarn ihre Katze nachts auf dem Balkon. Diese miaut im 10-Minutentakt. Trotz mehrfacher Aufforderung lassen die ihre Katze weiterhin draußen. Was kann man machen? Nachricht an den Eigentümer? Ist in solchen Fällen eine Mietminderung möglich?
      Kennt sich zu diesem Thema jemand aus? Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 12:29:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      A) Luftgewehr
      B) Gift
      C) Scharfer Hund

      Geht schneller !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 13:13:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich bezweifle, daß der vermieter für die katze deines nachbarn verantwortlich ist.
      mit mietminderung wird das wohl nix :D:D
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 13:50:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nimm einen Eimer Wasser und die Sache ist erledigt... ;)
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 14:01:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin nicht vom Fach, deshalb nagele mich bitte nicht drauf fest, gehe aber gerade selbst gegen Lärm der Nachbarn vor:

      Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache durch den Mieter sicherzustellen. Dazu gehört auch die Vermeidung unnötigen Lärms, insbesondere nachts. Du solltest den Vermieter also schriftlich auffordern, für die Abstellung des Lärms zu sorgen. Er muss dem nachkommen. Wenn sich der Nachbar stur stellt, würde ich (ggf. in Absprache mit dem Vermieter) rechtliche Schritte prüfen, Beratung beim Anwalt. Bei entsprechender Intensität des Lärms (nachts!) dürfte anschließend eine Mietminderung durchaus Sinn machen.

      Such im Internet nach Referenzurteilen, das bildet. ;)

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      Avatar
      schrieb am 09.07.04 14:08:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      DIE KATZE IST SOFORT ZU KATZENSAFT ZU VERARBEITEN UND AN ALF ZU VERFUETTERN!!!
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 14:34:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist richtig, dass der Vemieter die vertragsgemäße Nutzung durch den Mieter auch im Interesse der Mitmieter sicher zu stellen hat.

      Ein Vorgehen des Vermieters gegen den störenden Mieter (Abmahnung, ggf Kündigung) kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die Störungen nach, Art, Dauer, Umfang, Intensität nachgewiesen werden können. Daher ist der Vermieter auf die Mithilfe, die ggf. sehr umfangreich sein kann (Protokollführung über die Störungen, Zeugenaussagen etc.), der belästigten Mieter angewiesen. Anderenfalls ist sein Vorgehen zum Scheitern verurteilt.

      Kürzt ein belästigter Mieter die Miete muß er bei einem geschickt agierenden Vermieter, damit rechnen, dass dieser die Mietkürzung als unberechtigt zurückweist indem er die Störungen bestreitet und sich dieserhalb auf Aussagen des störenden Mieters beruft (der selbstverständlich die Vorwürfe weit von sich weisen wird) und sich ggf. dessen als Zeugen bedient.

      Fazit: Selbst wenn die lieben Mieter sich nur untereinander in die Haare kriegen, ist auch hier der Dumme der Vermieter.
      Avatar
      schrieb am 10.07.04 00:45:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Probleme haben manche Leute !!!
      Ich gehe davon aus, daß dich dein Arbeitstag nicht aulastet. Sonst würde dich ein lächerliches Miauen nicht stören. Oder suchst du krampfhaft nach einem Mietminderungsgrund ?
      Soll dein Vermieter als Nächstes den Durchgangsverkehr nachts anhalten ? Hast du gar noch Bäume in der Nähe auf denen diese Drecksviecher von Nachtigallen ihren nächtlichen Krawall veranstalten ?
      Hast du schon mal in Italien Urlaub gemacht ?
      Hundegebell die ganze Nacht. Keiner stört sich dran.
      Nur die deutschen Dünnbrettbohrer schaffen sich ihre Probleme selber.
      Kleiner Tip: Neurologe !!! Was du hier von dir gibst ist wirklich krankhaft.
      Avatar
      schrieb am 10.07.04 02:12:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 8

      Was ist denn mit dir los? Stress gehabt heute? ;)

      Glaubst du, der Threaderöffner ist so ein pedantischer Verwaltungsangestellter, der nicht ohne die Taschenausgabe des BGB und die Notrufnummer der Verbraucherzentrale aus dem Haus geht? :laugh: Ich finde, du haust ein bisschen sehr auf die Sahne, ohne die näheren Umstände zu kennen.

      Kleiner Tipp: Trink dir ein Bierchen. Das entspannt. :)

      Gruß
      BvO
      Avatar
      schrieb am 10.07.04 13:18:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Trink dir ein Bierchen. Das entspannt

      auch ein guter tip für unseren tierfreund in #1 :)
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 00:43:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Beule,
      genau das glaube ich, daß das so ein Typ ist, der nur noch mit dem BGB unterwegs geht.
      Einfach lächerlich, solche "Probleme".
      Trink dir ein Bierchen hilft da wohl leider nicht mehr.
      Er sollte mal von einem Richter, falls ers so weit treiben
      will, ordentlich eins auf den Sack und vor Allem auf den Geldsack bekommen.
      So sind die Leute nämlich gestrickt, die unsere Justiz lähmen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.04 16:47:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Leberkaes,

      vollste Zustimmung!

      Warum bauen solche Leute nicht selbst?

      Am besten er sucht 6 Gründe a 20 % Mietminderung.

      Dann muss der Vermieter noch 20 % an den Mieter bezahlen, damit er die Gnade besitzt und bei ihm wohnt.

      Ich hoffe, der Threaderöffner hat einen eisenharten "Frontkämpfer" als Vermieter. Der schmeißt ihn schneller raus als ihm lieb ist. Und das Kätzchen bleibt da.

      Ich habe diese Leute so was von gefressen, es ist unbeschreiblich.

      Es wäre dem inneren Frieden unseres Landes förderlich, wenn 2 Mio. der "Mietminderungsspezialisten" unter einer Brücke schlafen müssten.
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 13:38:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      @11 @12

      habt ihr schon mal erlebt wie es ist wenn man um 6:00 Uhr aufstehen muß und so ein blödes Katzenvieh miaut wie verrückt direkt vorm Fenster...so gegen 1, 2, 3, ... Uhr ????

      Es kann sehr nervig sein und an Schlaf ist dann nicht zu denken !

      Gruß
      pit

      p.s. da hilft auch bauen nichts.....
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 23:24:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      pitthan,
      normale Menschen nehmen einen Eimer Wasser, oder, auf die sanfte Tour, eine Wurst, um die Katze zu beruhigen.
      Behandlungsbedürftige Menschen wälzen sich stundenlang im Bett und überlegen, wie hoch die Mietminderung ausfallen soll.
      Avatar
      schrieb am 14.07.04 11:23:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      hui jetzt aber,


      ich habe ja gar nicht von Mietminderung o.ä. gesprochen !
      und wer normal ist oder `behandlungsbedürftig` wollen wir mal lieber nicht klären....

      aber die tollen Tips mit Wasser und Wurst - echt super, dummerweise helfen sie nicht, denn i.a. sitzt so ein Katze nicht genau unter dem Fenster - somit müßte man also rausgehen und selbst wenn man sie erwischt oder nur verschreckt oder mit Leckerlies vertreibt (?) sie kommt wieder und dann ?

      Na ja egal wie....
      so ne Katze ist auch nur ein Mensch :-)
      und es ist halt schon doof wenn man in der Nacht 2,3 oder mehrmals durch miauen geweckt wird.... (und ganz dummerweise macht so ein Vieh ja nicht nur einmal miau und gut ist es - ne so ein Konzert kann schon dauern)
      (das hat dann nichts mit stundenlang bettwälzen zu tun)

      Gruß
      pit
      Avatar
      schrieb am 14.07.04 12:50:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15,

      dann erklär doch bitte einmal wie ein Vermieter das abstellen soll.

      Erst ist der Vermieter ein "Drecksack", wenn er keine Tierhaltung erlaubt, dann soll er gegen bestehende Mietverträge angehen.

      Ich hoffe nur, dass es eine nächste Generation von Vermietern nicht geben wird. Dann haben es alle Mieter so schön wie sie es immer wollten.
      Avatar
      schrieb am 14.07.04 18:56:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      pitthan,
      Derjenige, der wegen einer miauenden Katze bereit ist, rechtliche Schritte einzuleiten, der ist für mich behandlungsbedürftig. Ausgeglichene Menschen mit einem gesunden Nervenkostüm kann so etwas nicht stören.
      Wenn das Miauen tatsächlich überdurchschnittlich laut ist kann die Frage nicht lauten, ob das zu einer Mietminderung berechtigt. Die Frage muss dann lauten, wie das abzustellen wäre.
      Dafür den Vermieter zu bestrafen wäre jedenfalls pervers.
      Er hat mit der Sache von allen Beteiligten am Wenigsten zu tun.
      Ich selber habe glücklicherweise normale Mieter die dafür auch mit einer normalen Miete belohnt werden.


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