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    Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.00 14:20:15 von
    neuester Beitrag 06.03.00 20:02:32 von
    Beiträge: 3
    ID: 87.909
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      Avatar
      schrieb am 06.03.00 14:20:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin Börsenneuling und habe eine kleine Steuerfrage.
      Spekulationsgewinne müssen mit der Einkommenssteuererklärung gemeldet werden, das ist mir klar, aber auch wenn sie unter DM 1000,- liegen?
      Muß ich Gewinne auch melden wenn sie nach der Speulationsfrist anfallen? Ich habe eigentlich vor meine Aktien länger zu behalten und erst in ein paar Jahren wieder zu verkaufen, denn es sind Langfristinvestments.

      Über sinnvolle Antworten würde ich mich freuen
      Avatar
      schrieb am 06.03.00 19:04:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Michael,

      um es kurz zu machen. Die 1000,- DM sind eine Freigrenze, d.h. wenn Du 1001,- DM Spekulationsgewinne innerhalb der Frist von einem Jahr realisiert hast, mußt Du 1001,- DM als Spekugewinn erklären. Wenn Du nur 999,- DM erlöst hast, dann brauchst Du gar nichts zu erklären.

      Wenn Du Deine Gewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist realisierst, sind es ja logischerweise keine Spekulationsgewinne mehr.

      Nur realisierte Gewinne (oder Verluste) sind für die Steuer interessant, d.h. wenn Ankauf und Verkauf innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen liegen, ist das Ergebnis Deiner Transaktion der Besteuerung zu unterwerfen.

      Aber schau Dir nochmal ein paar vorherige Threads zu dem Thema an, da beantworten sich bestimmt viele Deiner Fragen.

      Gruß

      v. Wallstein
      Avatar
      schrieb am 06.03.00 20:02:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      An Michael Schmitz

      Die Antwort auf Deine Frage hast Du dir eigentlich schon
      selbst gegeben.
      Gewinne, die erst nach einem Jahr realisiert werden, sind
      keine Spekulationsgewinne gem. EStG, mithin sind sie nicht
      mehr einkommensteuerbar.
      Du brauchst die Gewinne also nicht anzugeben.

      Beachte jedoch, daß dies nicht für Dividendenerträge gilt, da
      diese nicht Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
      (früher Spekulationsgeschäfte) sondern Einkünfte aus Kapitlal-
      vermögen sind.


      Peace Aktiengenossen


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