checkAd

    13.07.04 DGAP-Ad hoc: Sanacorp Pharmahandel <DE0007163131> deutsch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.04 10:05:03 von
    neuester Beitrag 16.07.04 12:58:05 von
    Beiträge: 3
    ID: 879.777
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 263
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Pharmaindustrie

    WertpapierKursPerf. %
    0,8800+95,56
    384,00+20,00
    0,5800+19,34
    10,090+17,87
    5,9050+17,86
    WertpapierKursPerf. %
    9,7200-19,60
    14,510-32,32
    71,33-33,92
    3,6400-38,62
    0,7000-61,85

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 10:05:03
      Beitrag Nr. 1 ()



      Sanacorp: BGH verweist Fusionskontrollstreit an das OLG Düsseldorf zurück

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      In der Kartellverwaltungssache Bundeskartellamt ./. Sanacorp eG Pharma-zeutische
      Großhandlung ("SANACORP eG") hat der Bundesgerichtshof auf Rechtsbeschwerde des
      Bundeskartellamts mit heutiger Entscheidung den Beschluss des OLG Düsseldorf
      vom 23. Dezember 2002 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und
      Entscheidung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen. Gegenstand des
      Fusionskontrollverfahrens ist die Frage, ob SANACORP eG zu ihren Gunsten
      bestehende Optionsrechte auf den Erwerb von rd. 25,01 % Aktien an der Andreae-

      Noris Zahn AG, Frankfurt ("ANZAG") ausüben kann, was der Sanacorp-
      Unternehmensgruppe die Mehrheit von Stimmrechten und Aktienkapital an der ANZAG
      sichern würde. SANACORP eG hatte die in diesem Zusammenhang am 18. September
      2001 ergangene Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts auf dem Rechtsweg
      angegriffen, worauf die betreffende Verfügung durch den Beschluß des
      Beschwerdegerichts OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2002 aufgehoben worden war.
      Das OLG Düsseldorf hat nunmehr über die Angelegenheit erneut zu verhandeln und
      zu entscheiden.

      SANACORP eG ist Muttergesellschaft der Sanacorp Pharmahandel AG ("SANACORP AG").
      Sie besitzt 100 % der Stimmrechte und rd. 75 % des gezeichneten Kapitals.
      SANACORP AG ist derzeit bereits mit rd. 24,99 % an der ANZAG beteiligt.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.07.2004
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 716313; ISIN: DE0007163131; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München; Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:02 13.07.2004

      Avatar
      schrieb am 13.07.04 10:30:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und die Rechtsanwälte verdienen und verdienen.
      be.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 12:58:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nicht schlecht, heute 5000 Stück zu 17,00 Euro


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -1,28
      +0,48
      +0,81
      +3,19
      -0,66
      +2,60
      -0,08
      -1,89
      +2,92
      -2,72
      13.07.04 DGAP-Ad hoc: Sanacorp Pharmahandel <DE0007163131> deutsch