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    RLV - InterRisk - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.04 15:22:29 von
    neuester Beitrag 20.07.04 14:25:06 von
    Beiträge: 13
    ID: 879.974
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      schrieb am 13.07.04 15:22:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich beabsichtige eine RLV für zwei verbundene Leben abzuschließen.
      Bei der Interrisk bin ich auf die Tarife VR4 und VR6 gestoßen, die im Groben folgendes beinhalten:

      VR4 = RLV mit konstanter VS für zwei verbundene Leben
      VR6 = RLV mit variabler VS und jährlicher Beitagsneuberechnung mit der Wahlmöglichkeit
      a) Anpassung des Beitrags bei gleich bleibender VS
      b) Anpassung der VS bei gleich bleibendem Beitrag

      Der Tarif V4 ist wohl der klassische, jedoch V6 klingt für mich, auf den ersten Blick, flexibler.

      Meine Frage:
      Wird hierbei die jährliche Anpassung als Neuvertrag behandelt?
      Demnach müssten dann die Kosten für den Versicherungsschutz mit zunehmenden Alter ansteigen bzw. die Leistung verringert werden oder aber wird durch die kürzere Laufzeit ein gewisser Ausgleich geschaffen?

      Hat sich jemand mit dieser Konstruktion schon ein wenig auseinandergesetzt und kann Vor- und Nachteile aufzeigen? (@versman?) ;)


      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 15:46:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Lipser;)

      Die InterRisk war bei der RLV etwas teurer als der NR-Tarif der WWK.
      Hatte bisher seltsamerweise auch nur NR:eek:

      Der Tarif VR6 könnte bei fallenden Versicherungsbedarf interessant sein. Wenn die WWK auch auf zwei verbundene Leben ihre fallende Todesfallsumme anbieten würde, wäre das die bessere Wahl.
      Beim VR6 werden altersgerechte Tarife berechnet.
      Du zahlst also anfangs weniger als beim VR4, später dafür mehr.
      Flexibel ist das schon, da Du selbst entscheiden kannst ob der Beitrag oder die Versicherungssumme angepasst werden sollen.
      Aber ob Du dann immer den optimalen Versicherungsschutz hast?
      Bei der WWK zahlt man bei fallender Versicherungssumme und beispielsweise 20-jähriger Versicherungsdauer nur 13 Jahre Beiträge.
      Einfach mal miteinander vergleichen:D
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 16:00:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Alles klar, also ist doch ein gewisser Ausgleich geschaffen, indem ich anfangs weniger zahle als bei einer klassischen RLV zu gleichen Bedingungen.

      Stichwort: Fallende Versicherungssumme
      Hier bin ich mir noch nicht so recht im klaren, daher habe ich mir das flexible Angebot einmal angeschaut.
      Durch die Inflation ist die heutige Absicherung in 10 oder 15 Jahren nicht mehr so wertvoll wie heute, dafür ist die effektive Beitragsbelastung auch geringer geworden.
      Ob dann ein geringer Versicherungsschutz durch Vermögensanhäufung ausreichend ist, kann bei diesen "wilden" Zeiten auch schwer kalkuliert werden.

      Der NR-Tarif nützt mir im übrigen nix, da ein Raucher mitversichert werden soll.

      Vielen Dank erstmal

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 21:55:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lipser,

      dann kalkuliere mal eine eigene RLV als Nichtraucher udn eine RLV als Raucher für die mitversicherte Person. Möglicherweise ist die Kombination besser.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.07.04 08:34:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo interna!

      Ich habe diese Möglichkeiten exemplarisch an drei Versicherungen durchgespielt. Demnach komme ich bei verbundenen Leben im Schnitt 9% günstiger als bei Einzelverträgen, trotz Nichtrauchertarif bei einer Person.
      (bei konstanter VS)

      Grüße

      Lipser :cool:

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      Avatar
      schrieb am 15.07.04 09:28:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Lipser,

      das mag sein, doch der Versicherungsschutz ist auch einiges geringer. Wenn der zweite stirbt, ist meistens eine zusätzlicher Bedarf gegeben.

      Ich empfehle:

      1. Absicherung in zwei Verträgen über Kreuze (Versicherungsnehmer ungleich versicherte Person)
      2. Versicherungssummen und Laufzeit evtl. unterschiedlich, d.h. bedarfsorientiert, wählen.

      Denn: Was ist, wenn beide - z.B. bei einem Unfall - umkommen? Dann fehlt meistens Geld.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 10:13:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      interna,

      Eigentlich ist bei uns kein weiterer Versicherungsbedarf, wenn die zweite Person ableben sollte, da (noch) keine Nachfahren in Sicht sind.
      Grundsätzlich soll daher das gegenseitige Absichern im Vordergrund stehen, ohne jetzt zu wissen ob und wann Kinder ein Thema sein werden

      Vorausschauend zu dieser Thematik finde ich das Angebot der Dialog Lebensversicherung recht interessant. (Tarif 7x5 bei wahlfreier Versicherungssumme)
      Demnach könnte man mit einer geringen Absicherung beginnen und diese nach x Jahren auf beispielsweise das zwei- bis dreifache erhöhen um die letzten Jahre wieder abfallend zu versichern. Ganz nach dem kalkulierten Werdegang des Nachwuchses (=Absicherung der Ausbildung).

      Die Dialog bietet auch ein Recht auf Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn eine Person ablebt. Hier sind die Vertragsgestaltung auf die Restlaufzeit und der Versicherungssumme auf den Altvertrag begrenzt.

      Im Augenblick favorisiere ich eine derartige, flexible Absicherung, wohlwissend das wir alle nicht gesünder werden. Die Kosten sind im Vergleich zu zwei unabhängigen Verträgen bei uns günstiger bei, aus heutiger Sicht (!), ausreichendem Versicherungsschutz.

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 11:34:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Lipser,

      also ich würde auch die Variante von interna mit 2 Überkreuzverträgen bevorzugen.
      Das "Handling" ist einfacher, da es sich um 2 eigenständige Verträge handelt: Beispielsweise bei einer Scheidung/Trennung (soll ja vorkommen). Ist halt nen Vertrag über viele Jahre, und man weiss nicht was alles so passiert, auch wenn man sich heute sicher ist. Bei zwei Verträgen kann man leicht die VN-Eigenschaft tauschen und gut is. Bei einem Vertrag entsteht für den Fall der Trennung die Frage: wer kriegt den jetzt? In einer solchen Situation sollte man nicht auch noch darüber streiten müssen.

      Mit fallenden Versicherungssummen wär ich nen bischen vorsichtig: zum einen wird der Wert eh "inflationiert", zum anderen steigen in aller Regel die Ansprüche im Laufe der Zeit.


      Im übrigen wünsche ich Dir natürlich, dass Deine Ehe/Partnerschaft glücklich ewig hält!
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 11:46:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ergänzung zu #8,

      Es empfiehlt sich, die Beiträge zu o.g. Verträgen jeweils vom Konto des VN abbuchen zu lassen, Stichwort Erbmasse.

      Ein weiterer Vorteil von getrennten Verträgen ist die flexiblere Handhabung bei evtl. Abtretungen, z.B. bei grösseren kreditfinanzierten Investitionen (Immobilie).
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 08:50:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vorgenannte Aspekte habe ich gar nicht bedacht bzw. nicht gewusst (Stichwort: Erbmasse).

      Vielen Dank an Euch, werde nun doch zwei Verträge nach obigen Schema beantragen!

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 11:32:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Teufelstaube: ;)

      Lipser: ;) und eine gute Ehe!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 13:18:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Lipser,

      für welche Gesellschaften willst Du Dich entscheiden?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 14:25:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo interna!

      Da ich eine variable Versicherungssumme bevorzuge, die im Zeitraum steigt und zum Ende der Versicherungsdauer wieder abfallen soll, habe ich bis dato nur die DIALOG Versicherung ausfindig machen können!

      Gruß
      Lipser :cool:

      P.S: Wenn Du Alternativangebote hast, dann bitte per BM!


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