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    Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bei Steuer- und Mietsachen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.04 21:29:33 von
    neuester Beitrag 16.01.05 19:58:26 von
    Beiträge: 9
    ID: 882.564
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      schrieb am 20.07.04 21:29:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es so, dass es Rechtsschutzversicherungen gibt, die bei Verfahren gegen säumige Mieter oder gegen das Finanzamt Kosten tragen ?
      Unsere Versicherung behauptet, dass solche Fälle nicht versicherbar sind.
      Danke für eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:13:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Fälle, die natürlich auch versichert sein müssen.
      Gegen den säumigen Mieter hilft die Vermieterrechtsschutz.
      Der Steuerrechtsschutz sollte im normalen Familienrechtsschutz enthalten sein (§25 oder §26 ARB)
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 13:03:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt den Vermieter-Rechtsschutz und den Finanzgerichts-Rechtsschutz. Die Kosten des Einspruchsverfahrens beim Finanzamt werden nicht übernommen, ab der Klage beim Finanzgericht wird gezahlt.
      Wie heißt denn deine RS-Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 13:22:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
      Der Steuer-Rechtsschutz erstreckt sich auf Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie auf Bussgeldverfahren im Steuer- und Abgabenrecht. So weit der betriebliche Bereich für Selbstständige betroffen ist, besteht jedoch kein Rechtsschutz. Ebenso ausgeschlossen sind Streitigkeiten um Anliegerabgaben und steuerrelevante Bewertungsfragen zu Grundstücken. Den Steuer-Rechtsschutz können Sie beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkennt. Das Finanzamt erkennt Ihren Einspruch nicht an und in der Folge kommt es zu einem Prozess vor einem deutschen Finanzgericht.
      http://www.fwdienste.de/versicherungen/rechtsschutzversicher…
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 13:36:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Näheres zum Vermieter-Rechtsschutz z.B. hier:
      http://www.firmenkundenzentrum.de/Vermieter-Leistungen-Rolan…

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      Avatar
      schrieb am 21.07.04 13:40:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Falls du Rechtsschutz für betriebliche Steuern brauchst; hier könnte es Probleme geben.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 15:24:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gern drücken sich auch Versicherungen um Kostenübernahme mit dem Argument: Die Ursache für den Rechtstreit ist vor Abschluß der Versicherung entstanden.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 15:55:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      alzwo

      Wenn Du eine Versicherungen mit solchen Bedingungen wählst - selber Schuld:rolleyes:
      Es geht auch anders:look:
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 19:58:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe Ihre Diskossion mit großer Neugierde verfolgt. Ich möchte gerne anfügen, dass kein Versicherer Schäden deckt, die vor Abschluss oder in der Wartezeit Ihren Ursprung finden. Nicht selten müssen bei einem durchschnittlichen Streitwert von 6.000 Euro mehr als 2.500 Euro Kosten übernommen werden. Soll ein Versicherer aus Großherzigkeit handeln? Dahinter steht eine Versicherungsgemeinschaft, die Ihre Versicherungsbeiträge bezahlt, da diese die Versicherung als Vorsorge abgeschlossen haben. Wenn nun jeder erst eine Versicherung abschließt, wenn er einen Schaden hat, würde sich keiner mehr eine Vermieterrechtsschutzversicherung leisten können. Versicherungsbeiträge resultieren aus einer Versicherungsgemeinschaft, die es im weitesten Sinne zu schützen gilt!


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