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    Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.04 15:41:58 von
    neuester Beitrag 25.07.04 21:21:44 von
    Beiträge: 9
    ID: 884.368
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      schrieb am 24.07.04 15:41:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      zr doppelten Haushaltsführung habe ich eine Frage.
      Ich bin ledig und habe eine Arbeit 120km von meinem Heimatort entfernt aufgenommen.
      Im Heimatort habe ich ein Appartment (mit eigenem Bad) im Elternhaus. Mein Lebensmittelpunkt ist auch mein alter Wohnort, da ich dort viele Freunde und Bekannte habe.

      Wird eine doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnung = möbliertes Zimmer und kleiner als o.g. Appartment) vom FA anerkannt - oder sollte man bei der Entfernung eine tägliche Fahrt zwischen Heimat und Arbeit ansetzen??

      Vielen Dank
      Edgar
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 17:56:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du nicht täglich fährst kannst du - unter der Voraussetzung, daß du steuerehrlich bleiben willst - nicht "ansetzen", daß du genau dieses tust. Tust du es trotzdem, ist es natürlich Steuerhinterziehung.
      Die Finanzämter neigen übrigens dazu (ist Ermessenssache) bei sehr hohen Kilometerleistungen einen Nachweis zu verlangen. Bei deinen Angaben würdest du alleine für Fahten zur Arbeitstätte auf etwa 50000km pro Jahr kommen.
      Wie argumentierst du, wenn du in 3 Jahren bei einer Überprüfung nur z.B. 50000km auf deinem 5 Jahre alten Fahrzeu hast? Oder ein lieber Bekannter verpfeift dich. Im Falle eines Falles wirst du die Existenz der Wohnung nicht verheimliche können (Mietvertrag, Strom- und Wasserrechnung usw.). Und das Finanzamt wird dir nicht abnehmen, daß du am Arbeitsort (zu doch nennenswerten Kosten) eine Wohnung unterhältst und sie grundsätzlich niemals benutzt.

      Deshalb tu was in diesen Fällen letzlich immer das vernünftigste ist, d.h. gib die Verhältnisse so an, wie sie tatsächlich sind. In deinem Fall bedeutet das, die dopplete Haushaltsführung anzugeben. Das bringt zwar wohl nicht ganz soviel wie tägliche Heimfahrten, aber du kannst ruhig schlafen.
      Meines Wissens hast du Anspruch auf Anerkennung der doppleten Haushaltsführung.
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 18:16:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      In unserem Land wird man zum Betrüger erzogen!
      Und du selbst wirst auch ständig betrogen und benutzt.

      Ich habe selbst schon über einen Zeitraum von 2 Jahren bei tägl. einfacher Fahrstrecke 120 km Kilometergeld beantragt und auch ohne weiteres erhalten.
      So viele Beamte haben die gar nicht um dies zu überprüfen.
      Ich hatte sogar eine kostenlose Unterkunft am Arbeitsort und der PKW war ein Firmenwagen.
      Wir sind ein Betrügerstaat - und dabei bleibts!
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 18:30:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 19:03:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hatte täglich etwa 80km. Nach etwa 3 Jahren stand im Stuerbescheid, daß in den Folgejahren diese Fahrtkosten nur noch anerkannt werden, wenn ich ein Fahrtenbuch führe.

      "wir sind ein Betrügerstaat": Das ist leider nicht so ganz falsch. Gerade bei Steuerbetrügereien ist es natürlich schon so, daß der größte Teil niemals aufgedeckt wird. Aber man sollte sich darüber im klaren sein, daß im Falle, daß so etwas ans Tageslicht kommt, der Gegner Bundesrepublik Deutschland absolut nicht mit sich spaßen läßt.
      Es gibt nur zwei Delikte, die bei uns unachgebig und ohne Milde bestraft werden: Das eine ist Vergewaltigung, das andere Steuerhinterziehung (bei einem ToDschlag, der dir zufälligerweise mal passiert kannst du dagegen jederzeit auf die Milde des Gerichts setzen).

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      schrieb am 24.07.04 19:31:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      laut dem deutschen arbeitsamt , ist eine tägliche fahrt zur arbeit von 200 km zumutbar. soviel zur idiotie der deutschen gesetze
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 13:45:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      meine Frage habe ich wohl etwas mißverständlich formuliert...

      Ich stehe vor der Wahl: Entweder Zweitwohnung ODER jeden Tag fahren.

      Wenn die Zweitwohnung nicht vom FA anerkannt wird, käme ich wohl mit den täglichen Fahrten besser (mal abgesehen vom Zeitaufwand).

      Hat jemand - als Single - Erfahrung mit der Konstellation Hauptwohnung im Elternhaus??

      @Waliser: Sind mit den 200km etwa eine Strecke gemeint (das wären ja am Tag 400km) - also alle min. 2 Tage tanken :eek:

      In der Stadt meines Arbeitsortes gibt es wohl eine Zweitwohnungssteuer - diese bezieht sich auf die Nettokaltmiete. Was versteht man unter Netto-KM???

      Gruß
      Edgar
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 17:30:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Kaltmiete ist der eigentliche Mietpreis, d.h. ohne Nebenkosten.
      Bei den Nebenksoten muß der Vermieter jeweils nachweisen, in welcher Höhe sie entstanden sind. Dazu gehören:
      Heizkosten,
      Wasser,
      Strom,
      Müllgebühren,
      Hausmeisterservice,
      Kabel (Fernsehen),
      betimme Versicherungen,
      Grundsteueranteil
      usw.

      Je nachdem wie Mietvertrag und örtliche Verhältnisse aussehen, zahlst du manche Posten auch direkt (z.B. Müll, Wasser, Strom), d.h. diese Posten erscheinen dann nicht in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

      Ob es noch feine Unterschiede zwischen Kaltmiete, Nettokaltmiete und Bruttokaltmiete gibt, weiß ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 21:21:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Doppelte Haushaltsführung: Was ist ein eigener Hausstand ?
      Das Einkommensteuergesetz schreibt vor, dass der Arbeitnehmer bei einer doppelten Haushaltsführung über einen eigenen Hausstand an seinem bisherigen Wohnort verfügen muss. Man versteht darunter eine Wohnung, die derart ausgestattet sein muss, dass der Arbeitnehmer darin angemessen leben kann. Im Regelfall bedeutet dies, dass als Mindestanforderungen Toilette, Waschgelegenheit sowie eine Kochstelle vorhanden sein müssen.



      Zudem muss der Arbeitnehmer verantwortlich für die Haushaltsführung sein. Demzufolge gilt es auch nicht als eigener Hausstand, wenn jemand im Hause seiner Eltern ein Zimmer bewohnt und in deren Haushalt integriert ist (auch wenn dafür „Kostgeld“ entrichtet wird). Es wird nicht verlangt, dass in dieser „Hauptwohnung“ während der Abwesenheit des Arbeitnehmers auch tatsächlich „hauswirtschaftliches Leben“ herrscht.



      Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise ledig ist oder sein Ehegatte ebenfalls am auswärtigen Arbeitsort lebt, darf die Hauptwohnung also unter der Woche leer stehen. Voraussetzung in allen Fällen jedoch ist, dass die Wohnung am bisherigen Wohnort nach wie vor den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers darstellt, d.h. er muss diese in regelmäßigen Abständen aufsuchen.
      http://www.beamte4u.de/567.html


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