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    Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.04 11:42:02 von
    neuester Beitrag 26.07.04 11:46:47 von
    Beiträge: 5
    ID: 884.410
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      Avatar
      schrieb am 25.07.04 11:42:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage.Ich wollte noch dieses Jahr eine ETW von meinen Eltern kaufen ,damit ich letztmalig die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen kann.Ein Bekannter sagte nun ,das ich auch Anspruch habe,wenn mir meine Eltern die Wohnung überschreiben.Weiß jemand ,ob das stimmt???
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 16:52:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Überschreiben heisst doch verschenken, oder?
      Anschaffungskosten 0 ==> x% von Null ist Null.
      Vergiss es!
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 19:03:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pegru
      Tut mir Leid aber du hast keine Ahnung .:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 09:52:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wovon hab ich keine Ahnung?
      Bei einer Schenkung gibt es jedenfalls definitiv keine Eigenheimzulage.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 11:46:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hier brauchst du Rat vom Fachmann, denn eine Fehlentscheidung kann dich viel Geld kosten.

      Als Erstes, billigste Möglichkeit: Frag zunächst beim Finanzamt nach, die können dir grundsätzliche Fragen kostenlos beantworten, dazu sind sie verpflichtet. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dich auf Schlupflöcher, Tricks und Steuersparmodelle aufmerksam zu machen.

      Als Zweites: Sprech zusätzlich mit einem guten Steuerberater, der sich mit dem Thema genau auskennt. Vereinbare vorher das Honorar, sonst kannst du evtl. eine böse Überraschung erleben. Hier bekommst du einen maßgeschneiderten Plan, wie du (und wieviel du etwa) Steuern sparen kannst.


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