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    Wechsel des Arbeitsvertrags auf eine andere Firma ohne Zustimmung oder Info? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.04 23:13:52 von
    neuester Beitrag 08.08.04 21:30:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 888.840
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      Avatar
      schrieb am 04.08.04 23:13:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Rechtskundige,

      habe folgendes "Problem" (bin persönlich nur mit 200,- € getroffen, bei Exkollegen geht es um tausende und zukünftige Ansprüche):

      Habe einen befristeten Arbeitsvertrag (Praktikum) mit Firma A geschlossen. Brav gearbeitet, nichts gehört, immer Gehalt bekommen, aber mich schon immer gefragt, warum der Saftladen nicht pleite geht.

      Dann am 09.07. die Firma verlassen, mich am 30.07. gefragt, wo die Restgehaltszahlung bleibt, heute eine Mail mit Formularen bekommen, die die Insolvenz einer mir unbekannten Firma B betreffen. Forderungskaufvertrag, Antrag auf Insolvenzgeld, etc., alles war dabei, aber eben ausgestellt auf Firma B.

      Firma A ist vermutlich noch nicht insolvent, habe zumindest noch keine Bekanntmachung gefunden.

      Frage: Kann der Arbeitgeber Arbeitsverträge beliebig auf andere Firmen "schieben", ohne den Arbeitnehmer zu fragen oder wenigstens zu informieren?

      Besten Dank im voraus für die Info!

      Viele Grüße,

      Mucker
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 23:25:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Zwei Möglichkeiten:

      (a) der Arbeitgeber hat die MA in eine andere Firma abgeschoben, dann müßte aber IMHO eine Änderungskündigung kommen.

      (b) die Firma hat - warum auch immer - noch schnell den Namen geändert.
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 15:11:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      mittlerweile habe ich erfahren, dass es sich bei der Firma B um eine Tochter der Firma A handelt, die die Pensionsverpflichtungen von A übernommen hat.

      Firma A wurde mit geringfügig anderem Namen neu gegründet und hat führt das "operative Geschäft" mit verringertem Mitarbeiterstamm weiter. Der Witz: Die jetzigen Mitarbeiter der neuen Firma müssen sich mit Ihren Gehaltsforderungen bis September diesen Jahres an Firma B halten.

      Das kann doch alles nicht sein, oder?

      VG

      Mucker
      Avatar
      schrieb am 07.08.04 10:04:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo -

      zu #1: Geht nicht ohne Information der MA, wobei diese dem Übergang in die neue firma widersprechen können (§ 613 a BGB).

      zu #3: Übernahme der Pensionsverpflichtungen: kann gehen, dann muss Fa. B aber in die Lage gestellt werden, die Forderungen zu erfüllen. Übernahme der Gehaltsverpflichtungen: Dürfte mE so nicht gehen. Umgehung des Arbeitsvertrages. Gehaltsforderungen unter Hinweis auf Arbeitsvertrag an Fa. A stellen, mit Fristsetzung. Danach Klage bei Arbeitsgericht erheben. Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Innovative Idee der Firmen A + B - geht aber nicht...

      Viele Grüße, m635
      Avatar
      schrieb am 08.08.04 21:30:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank, m635! :)

      Ich werde wegen meiner 200 € nicht klagen, aber für einen Exkollegen, der noch auf seine Abfindung wartet (14 Jahre Betriebszugehörigkeit, das wird teuer!) ist das eine große Hilfe.

      Gruß, Mucker


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