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    Ist das normal - nur 1 Jahr auf Bewährung für Mordbeihilfe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.04 11:28:41 von
    neuester Beitrag 07.08.04 11:28:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 889.633
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      schrieb am 06.08.04 11:28:41
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      schrieb am 06.08.04 11:41:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alte Seilschaft?:D
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 11:51:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      In diesem Staat muss die Antwort lauten: JA!!
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 11:52:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      als unser bundeskanzler schröder noch als anwalt tätig
      war hat er zwei russlandsdeutsche mörder die einen jungendlichen vor der disco halb totgetreten und dann erwürgt
      haben auch sehr erfolgreich vertreten
      soviel zur rechtsauffassung unseres staates
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 12:06:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Manche kommen doch noch billliger weg in diesem Land. Raser -Rolf hat doch sogar DIREKT gemordet.

      REVISIONSANTRAG - Raserprozess geht in dritte Runde

      Autobahnraser Rolf F. hat beim Landgericht Karlsruhe Revision beantragen lassen. Der 35-Jährige war in zweiter Instanz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll den Tod einer jungen Mutter und ihrer kleinen Tochter verschuldet haben.

      GH

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      schrieb am 06.08.04 12:08:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hierzulande muss man eben den Staat schädigen,
      um richtig hart rangenommen zu werden.

      Sprich: Steuern hinterziehen oder mit Drogen
      handeln, an denen der Fiskus nichts verdient.
      Auch Terroristen haben nichts zu lachen - jedenfalls
      dann nicht, wenn sie Staatsrepräsentanten aufs
      Korn nehmen.

      Nur die üblichen Totschläger, Mörder, Halunken kriegen
      schwere Kindheit oder vollgesoffene Birne angrechnet. :D
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 12:09:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schon komisch. Motassadeq, Mzoudi und die Mauermörder lässt man laufen, und ein Mercedes-Ingenieuer, der nur etwas schnell Auto gefahren ist, wird zu Haft verurteilt.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 14:26:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      "...ein Mercedes-Ingenieuer, der nur etwas schnell Auto gefahren ist, wird zu Haft verurteilt."

      Er ist ein verurteilter TOTSCHLÄGER, in der Revision geht es nur um mögliche Verfahrensfehler; die eigentlich Schuld steht fest.

      Nachdenken soll helfen zuweilen.

      GH
      Avatar
      schrieb am 07.08.04 11:28:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6

      bin ganz deiner Meinung, nur wer dem Staat schädigt ist ein Schwerverbrecher.

      Das Strafmaß in Deutschland ist für ein und die gleiche Tat, schon bemerkenswert. Diebstahl ist Diebstahl sollte man meinen, gehen wir mal von den gleichen Bewegründen aus. So gibt es Unterschiede von mehrern Monaten bis mehreren Jahre, je nach dem wie gut dein Anwalt ist.

      das schlimmste ist doch, daß Psychopathen wie Mörder oder Vergewaltiger schon nach drei - vier Wochen Freigang haben. In vielen Fällen sogar Mehrfachtäter:mad:


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