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    depotübertrag ins ausland (ch) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.04 16:22:30 von
    neuester Beitrag 02.02.05 08:29:43 von
    Beiträge: 18
    ID: 889.820
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      schrieb am 06.08.04 16:22:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo allerseits
      ich möchte einen teil meines depots ins ausland übertragen
      - günstigeres angebot in Abwicklung und Depotgebühren.
      Bin ich dabei gläsern? Gehen Meldungen an Ämter o.ä.
      oder bin ich selbst evtl. verpflichtet, eine Meldung an
      eine Behörde zu entrichten?
      danke für Antworten und gruss
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 17:41:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      na !logo! bist du gläsern !!
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 20:51:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Frage ist warum sollte ich etwas melden, wenn ich ins Ausland übertrage. Da will ich doch diskret bleiben, warum sonst sollte ich ins Ausland gehen. Sicher sollten da möglichst wenig Spuren hinterlassen werden
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 15:31:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Onkel-D.
      natürlich meine ich es genau so.
      klarer gefragt:
      entstehen automatisch Spuren aufgrund allgemeiner
      Bank-Meldepflichten?
      Vielleicht doch eine ernste Antwort?
      Würde vielmals danken.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 20:18:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also logo8,

      Dein posting ist schon etwas eigen (das Folgende nur als Erzähoung eines Tips, den mir mal ein Freund erteilte - keine Rechtsberatung, nur zum Schmunzeln): Es gibt in D zwar nur den gläsernen Bankkunden - kein Bankgeheimnis, aber eine Meldepflicht trifft nicht Dich, sondern nur die Bank:

      1. Meldepflicht für jedes D unterhaltene Konto mit Namen der Inhaber UND der Kontobevollmächtigten sowie aller diesbezüglichen ànderungen. Es geht aber nur um Die Existenz des Kontos, nicht Höhe, Erträge, etc.

      2. Meldepflicht für Kapitalerträge (nach dt Steuerrecht)

      Du hast keinerlei Pflichten, weder beim Eröffnen -noch bei der Schliessung eines Kontos. Du bist lediglich verpflichtet, Deinen Steuerlichen Erklärungspflichten nachzukommen, soweit Du nicht ein schlechtes Gedächtnis hast. Ansonsten liegt die Beweislast bei den "Anderen", Du bist Nutzniesser der Unschuldsvermutung und hoffentlich nicht so doof, Deine Brokerpost nach Prüfung auf Korrektheit aufzubewahren.

      Wenn Du Dein Konto also zurückfährst, erfährt das kein AAS. -erst wenn Du es löschst, wird dies gemeldet. Wie auch grössere oder untypische Geldabhebungen.

      Dann soltest Du vielleicht 2, also 2 Konten im Ausland eröffnen. 1 offizielles A und ein inoffizielles B (nicht bei der selben Bank und vielleicht ein C in Austria.

      Jetzt fragst Du Deinen Banker, wie Du Geld innerhalb der EU verschicken kannst, da Du in Austria eine Investition tätigen willst ( Oldtimer kaufen..). Löse das Depot auf. Danach überweist Du den Hauptbetrag nach C ( Vermerk Betrifft Oldtimerkauf oder Immobilie), einen kleinen auf A.

      Dann den Betrag für Antiquitätenkäufe in Beträge aufteilen, die bei Grenzübertritt Austria/Ch nicht auffallen (ca 14000 €) pro Person die im Auto sitzen ( und persönlich das Geld bei sich tragen). In CH auf B einzahlen (Belege von der Hausbank und C in CH dem Banker vorlegen). Bei ev. Rückfragen an der Grenze angeben, dass man das Geld auf A einzahlen wolle - wegen einer offiziellen Geldanlage.

      èbrigens ist in D niemand verpflichtet, zu beweisen, was er mit seiner privaten Kohle gemacht hat. Nur wenn ein ausländisches Konto bekannt wird, ist man zu einer erweiterten Auskunft verpflichtet.

      Mfg

      Hittfeld

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      Avatar
      schrieb am 13.08.04 07:09:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Hittfeld
      das hilft schon mal weiter
      und schönes wkend
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 13:16:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      das vorletzte Posting liest sich wie eine Anleitung zum Steuerhinterziehen und Vermögen für Hartz IV verschweigen. Übrigens werden größere Auszahlungen und Überweisungen nicht von der Bank an irgendeine Behörde gemeldet. Im Regelfall nicht, außer derjenige wird der Geldwäsche verdächtigt.

      Übrigens: wenn das Finanzamt Betriebsprüfungen macht, darf der Beamte unter gewissen Umständen in gewisse Kundenunterlagen reinschauen. Wenn er dann die Unterlagen zur Depotauflösung findet, dann wird der mal eine Kontrollmitteilung an das Heimatfinanzamt schicken, dass die mal nachschauen, wo denn der Oldtimer steht und ob der korrekt angemeldet ist (wegen Kfz-Steuer und so...)
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 16:46:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @caramanga

      >>das vorletzte Posting liest sich wie eine Anleitung zum Steuerhinterziehen und Vermögen für Hartz IV verschweigen>>

      Um Gottes Willen, caramanga, das hast Du völlig falsch verstanden, ehrlich, wer würde denn Steuern hinterziehen, nein, nie, das darf man nicht und ist unmoralisch, das kann Dir jeder Abgeordnete erklären, warum man Stuern zahlen muss (nur warum er keine zahlt, wird er nicht gliehc erklären).

      Und Hartz IV- na ist doch klar, wenn man mangels Arbeit nix verdient muss erstmal das Ersparte dran, bevor der Staat zahlt: Ist doch wie bei Beamten, wenn die keine Arbeit mehr haben sind die auch ihr Einkommen los und müssen ihre Pensionsansprüche abliefern. Oder???

      >>Übrigens werden größere Auszahlungen und Überweisungen nicht von der Bank an irgendeine Behörde gemeldet. Im Regelfall nicht, außer derjenige wird der Geldwäsche verdächtigt.<<
      Das war mal so. Untypische èberweisungen sind schnell meldepflichtig -und der Bankkunde darf davon nix erfahren, damit sein Vertrauensverhältnis mit der Bank und dem Staat nicht gesört wird. Deshalb empfehlen sich immer gute Voraberläuterungen gegenüber der Bank.

      >>Übrigens: wenn das Finanzamt Betriebsprüfungen macht, darf der Beamte unter gewissen Umständen in gewisse Kundenunterlagen reinschauen.<<

      Klar, das heisst im Fachausdruck "Bankgeheimnis" und die gewissen Umstände heissen, dass der FA oder Steufa Mitarbeiter "Bock hat".
      >>Wenn er dann die Unterlagen zur Depotauflösung findet, dann wird der mal eine Kontrollmitteilung an das Heimatfinanzamt schicken>>
      Also wenn diese Unterlagen bei der Bank gefunden werden, geht eine sofortige Kontrollmitteilung ins Leere oder nicht raus, da die Prüfung der Steuer ja erstmal die bearbeitete Erklärung voraussetzt. Also min 2 Jahre nach der Auflösung erst geprüft werden kann. Steuerbar ist ja nicht die Depotauflösung sondern die Erträge, diese müssen bis Sept. Folgejahr erklärt werden. Erst danach macht die Kontrollmitteilung Sinn.

      >>dass die mal nachschauen, wo denn der Oldtimer steht und ob der korrekt angemeldet ist (wegen Kfz-Steuer und so...)

      Das bestreite ich vehement, und wenn der Oldtimer oder die Antiquitätendeals nx geworden sind - c`est la vie- dann wurde das Geld eben verjuxt. Nochmal: Ich muss nicht nachweisen, wo ich das Geld gelassen habe, damit bluffen die Steufajungs - Nur wenn Geld da ist - oder Einkommen nachweisbar, muss ich erlären, ob der zugrunde liegende Vermögenszuwachs versteuert wurde.

      Nur meine Antworten, keine Rechts- oder Steuerberatung und: macht den Eichel glücklich, zahlt Steuern, sonst dürft ihr in D keinen Urlaub machen und müsst zur Strafe in die Toskana.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 22:47:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      also das Abgeordnete keine Steuern zahlen halte ich für unwahrscheinlich. Die haben nämlich sehr hohe sonstige Einkünfte (Einkunftsart 7)...

      Und ich halte es in der Tat für richtig, dass zuerst Ersparnisse angegriffen (nicht aufgebraucht!) werden, bevor man staatliceh Unterstützung bekommt. 200 Eur pro Lebensjahr sind vielleicht etwas wenig, insbesondere, weil man ja privat rentenversichern sollte... Aber das ist ein anderes Thema.

      Aus eigener Erfahrung - ich sehe nämlich diese Meldungen bei einigen Banken - weiß ich, dass "untypische Überweisungen" nur relativ restriktiv an die Staatsanwaltschaften gemeldet werden.

      Die Betriebsprüfung kommt immer erst ein paar Jahre später. Meines Wissens ist der Veranlagungszeitraum 1998 inzwischen abgeschlossen. Wenn da Kontrollmitteilungen verschickt werden, dann sind die Erträge schon längst versteuert worden - oder auch nicht.

      Ich wäre also mit der Verlagerung von Depots ins Ausland um Steuern zu hinterziehen sehr vorsichtig...
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 23:22:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Nur den arbeitslosen Kleinsparern etwas wegzunehmen, führt doch in die Sackgasse.

      Die Botschaft lautet leider Sparen, Arbeiten, Beiträge zahlen lohnt sich nicht, dagegen werden die Totalverweigerer im Bereich der Sozialhilfe sogar besser gestellt.

      Mag sein, daß wir auf Kosten der Kleinsparer, Rentner und durch Lohnverzicht eine kleine Sonderkonjunktur bekommen werden, mittel- und langfristig bewirkt dies aber zum einen die weitere massive Einwanderung von Menschen ohne Integrationswillen und ohne Qualifikation ins soziale Netz und die Ausanderung nicht nur des Kapitals sondern auch der Fleißigen.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 20:15:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zum Thema Behörden und Zugriff auf Konten.

      Zum 01.04.05 wird das eigentlich für die Bekampfung des Terrorismus geschaffene Gesetz (genaue Bezeichnung hab ich jetzt nicht im Kopf, Inhalt: Einblick in Höhe und Bewegungen) auf alle Behörden (SozAmt, FA) ausgedehnt und das unabhängig von der Person.
      Die Ämter haben somit vollen Überblick über das Vermögen (z.B. bei Ihren einer Antragsstellung oder Prüfung).

      Das sollte man auch bedenken, wenn man Richtung CH will.
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 04:15:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie sähe denn dieses Szenario aus:
      Man schiebt all sein Geld in die Schweiz.
      Bleibt weiterhin Deutscher Bürger.
      Und reist in der Weltgeschichte herum oder hat seinen Wohnsitz im Ausland ausserhalb der Schweiz.

      Ist man nicht in Deutschland, hat man hier auch keine Einkünfte, sprich müsste keine Steuern zahlen.

      Oder ist das ein Irrtum?????????
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 22:13:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Thamm:

      Wenn Du aus Deutschland wegziehst mußt Du in Deutschland auch keine Steuern mehr zahlen - so einfach ist das. Ausnahmen, wie zum Beispiel bei deutschen Immobilien, gibt es natürlich. Daneben gibt es hier zahllose Fallstricke.

      Aber: Du wirst ja irgendwohin ziehen - da greift dann der dortige Fiskus zu. Umzug macht daher nur Sinn, wenn im Zielland die Steuern deutlich niedriger sind oder es Sonderregelungen gibt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 20:05:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Schon klar!

      Aber einmal rein praktisch:

      Man hat für ein paar Jahre keinen festen Wohnsitz und bleibt nur jeweils ein paar Monate in verschiedenen Ländern. Hat in diesen Länder praktisch keine Einnahmen und die einzigen Einkünfte bestehen aus Spekulationsgewinnen und Zinseneinkünfte in der Schweiz??????
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 20:58:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Man hat für ein paar Jahre keinen festen Wohnsitz und bleibt nur jeweils ein paar Monate in verschiedenen Ländern. Hat in diesen Länder praktisch keine Einnahmen und die einzigen Einkünfte bestehen aus Spekulationsgewinnen und Zinseneinkünfte in der Schweiz??????

      Solange Du pro Land unterhalb bestimmter Aufenthaltsdauern lebst klappt das.

      Praktische Probleme aber: wohin soll Post an Dich gehen? Wie bist Du krankenversichert? Macht das Deine Frau mit? Die Fallstricke sind hier zahlreich, da würde ich mir lieber einen Wohnsitz mit fester Adresse in einer Oase zulegen - rumreisen kannst Du trotzdem.

      Daneben: Vorsicht vor Quellensteuern in der Schweiz!
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 01:43:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wäre zu überlegen.
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 07:59:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn`s denn alles so einfach wäre: macht euch doch mal zum Thema Fluchtsteuer und nachlaufende Besteuerung schlau!

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 08:29:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Hittfeld:

      Wenn`s denn alles so einfach wäre: macht euch doch mal zum Thema Fluchtsteuer und nachlaufende Besteuerung schlau!

      Yep, sollte man dringend beachten!!! Aber wer so dumm ist, und in Deutschland eine Firma aufbaut, der hat halt Pech gehabt.


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