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    DV kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.04 12:45:18 von
    neuester Beitrag 06.09.04 10:58:22 von
    Beiträge: 15
    ID: 890.315
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      Avatar
      schrieb am 09.08.04 12:45:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grüßts euch,

      eine Frage an euch weil ich gerne eine/mehrere unabhängige Meinung/en hören möchte.

      Mein Sohn besitzt seit genau vier Jahren eine Direktversicherung seines Arbeitgebers. Aus diversen Gründen ist er mit der Gesellschaft (hat auch noch eine andere Versicherung dort laufen) nicht mehr zufrieden und kann sich nicht vorstellen noch so lange mit dieser "zusammenzuarbeiten".

      Beiträge werden monatlich gezahlt, meines Wissens fallen auch Sozialversicherungsbeiträge und (pauschalierte?) Lohnsteuer an.`
      Ob das Gehaltsverzicht oder Gehaltsumwandlung war weiß er nicht mehr.

      Was passiert wenn er diese nun kündigen möchte (AG hat bereits zugestimmt)? Der Rückkaufswert muß nachversteuert werden, richtig?
      Wieviel Prozent vom RK-Wert kann er behalten (wenn man das überhaupt so pauschal sagen kann?).

      Danke!

      Teraflop
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 12:51:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kündigung wäre wahrscheinlich die ungünstigste Variante. Besser ruhen lassen bis zum x. Lebensjahr bzw. Anwartschaften übertragen. Näheres müßte die Versicherung wissen.....
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 13:11:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo RealJoker,

      ja, hast recht. Habe ich auch vorgeschlagen. Aber Du weißt vielleicht wie das ist wenn mal eine Firma Vertrauen verspielt hat.
      Daß er dabei Verlust macht (sozusagen eine selber verschuldete Gehaltskürzung :laugh:) ist ihm klar.
      Danke Dir für Deine Meinung.

      Tera
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 13:27:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Teraflop,

      einen Schritt zurück bitte. Warum ist er mit der Gesellschaft unzufrieden?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 14:54:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Teraflop
      Schöne Grüße an den Sohn. So viel kann die Gesellschaft an Vertrauen gar nicht verloren haben, daß ich bei einer Laufzeit von 4 Jahren weit über 70% der eingezahlten Beiträge herschenke (falls dies überhaupt reicht).
      Ich kann hier nur der Empfehlung von RealJoker zustimmen.
      Ciao BigLinus :cool:

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      Avatar
      schrieb am 09.08.04 15:03:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich frage mich wie jemand überhaupt Vertrauen zu einer Versicherung haben kann,wenn auch nur am Anfang ?
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 15:37:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo interna,

      explizite Details möchte ich nicht nennen. Sagen wir mal, daß nachgehakt werden muß bevor ein bestimmter Vorgang korrekt beendet wird. Nicht nur bei der DV.
      Dies ist dem Vertrauen in diese Gesellschaft nicht unbedingt förderlich.

      Die Entscheidung meines Sohnes steht fest: Kündigung.

      Gruß und vielen Dank,

      Tera
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 15:45:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo BigLinus,

      tja, wenn ich ehrlich sein soll, ich kanns auch nicht so richtig nachvollziehen. Aber was solls. Ist sein Geld.

      Vertrauen? Kommt drauf an wie man es definiert.

      Kann nun jemand was zur Versteuerung sagen?

      Danke!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 10:07:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      die Frage der Kündigung oder des stehenlassens ist letztendlich egal...oder denkt ihr, dass die verloren gegangenen Beiträge für Prov. und Verwaltung irgendwann zurückkommen?
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Geld ist nie weg, es hat nur jeamdn anderes, in diesem Fall die Versicherung
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 14:03:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Teraflop:
      Eine Kündigung der DV würde ich nicht empfehlen!
      1) Ist die DV arbeitgeberfinanziert, erhält dieser auch evtl. Leistungen, sofern noch keine Unverfallbarkeit der Ansprüche des Arbeitnehmers eingetreten ist.
      2) Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, wird normalerweise der Rückkaufswert erst mit Vollendung des 60. LJ ausgezahlt.
      3) Theoretisch könnte die DV beitragsfrei gestellt werden, um in 2005 eine neue abzuschließen.
      Vorteil: Die Pauschalbesteuerung entfällt, die Beiträge sind bis zu 4272 EUR steuerfrei, max. 2472 EUR pro jahr bleiben auch bei monatl. Zahlweise sozialabgabenfrei (zunächst bis 2008, Verlängerung wahrscheinlich).
      Nachteile: Auszahlungen -ob Rente oder Kapital- unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, zudem sind sie voll beitragspflichtig in der Kranken- u. Pflegeversicherung.
      Gruß
      Pumba
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 16:28:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo auch,
      wenn dein Sohn die DV kündigt erhält er den Rückkaufswert abzgl aller ersparten Steuern, also aller Vorteile die er genossen hat. Vor der Kündigung würde ich allerdings erstmal die Versicherung anschreiben und die soll deinem Sohn ein Bsp. ausdrucken, wenn er den Vertrag kündigt.

      Wenn dann das Ergebnis da ist und ihr/er damit zufrieden ist, tja dann nix wie weg und sich vor Abschluß eines Vertrages mit dem Versicherungsonkel an den Tisch setzen und die Prioritäten einer Zusammenarbeit klar darlegen.

      Gruß
      namles
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 23:18:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gehe mal davon aus, das die DV AN-finanziert ist u. das durch Entgeltumwandlung.
      Infolge des neuen AEinkG wird die DV am Jahresende komplett aus der bAV herausgenommen, der §40b EStG ersatzlos gestrichen. Bestehende Veträge bleiben begünstig, insofern müssten schon sehr driftige Gründe vorliegen, da eine DV beitragsfrei zu stellen..liegt aber wohl im Auge des Betrachters:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 19:44:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Rede nochmal mit Deinem Sohn, eine Direktversicherung jetzt zu kündigen ist so ziemlich das unüberlegteste, was man im Bezug auf Finanzen machen kann!!!

      - Keine LV Gesellschaft ist wirklich so mangelhaft, dass sich das Geschäft mit der DV nicht lohnt.
      - Mangelndes "Vertrauen" ist doch ein überflüssiges Argument, die BAFin überwacht den Laden
      - Schlechter Service der Gesellschaft spielt nicht wirklich eine Rolle, da nicht laufend Schäden angemeldet werden müssen! (bei einer DV brauchts doch nicht wirklich einen guten Service...)

      - Der Gesetzgeber unterstützt NIE WIEDER steuerlich gefördertes Ansparen von steuerfreien Kapitalauszahlungen!
      - Die Direktversicherung in heuter Form (!) ist der EINZIGE Durchführungsweg der bAV, bei dem die Auszahlung unabhängig vom tatsächlichen Ausscheiden beim Arbeitgeber schon mit 60 abgerufen werden kann. z.B. Kann Dein Sohn mit 60 aus der DV eine Immobilie entgültig entschulden,
      billigere (sichere) Baufinanzierung geht nicht!

      Prüfe doch mal Folgendes:
      - Hat der Sohnemann eine Sonderzahlung (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)? Wenn ja, dann Umstellung der Hauptfälligkeit der Police auf den Termin der Sonderzahlung, dann entfällt der Sozialversicherungsbeitrag auf den Beitrag zumindest bis Ende 2008. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung über 2008 hinausläuft, steht recht gut (Spitzenverbände Besprechung war Ende Juli positiv).
      Alternative: Anstatt Gehaltserhöhung soll der Arbeitgeber den Vertrag weiterbezahlen. Dann gilt 20% pauschale Lohnsteuer für den Arbeitgeber zu tragen (für ihn aufwandsneutral, ob er 20% Sozialversicherung auf Gehaltserhöhung bezahlt oder pauschale Lohnsteuer für die DV). Die Sozialversicherungsfreiheit auf den Beitrag gilt dann zeitlich unbegrenzt!
      - Hat der Versicherer mit dem Betrieb Sammelnachlass vereinbart? Falls nicht, kann nachgeholt werden. (Fast) jeder Versicher hat einen "Rabattverein", dem der Arbeitgeber beitreten kann (kostet rd. 5 Euro pro Jahr), dann wird die Police mit gleicher Leistung rd. 5% billiger!
      - Gibt es die Möglichkeit, die Überschüsse bei dem Tarif in Fonds einzuzahlen? Dann beantrage Umstellung, Ablaufrendite wird langfristig besser.

      Wenn der Sohn 60 geworden ist, wird er froh sein, wenn er den Vertrag durchgezogen hat!
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 10:56:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Möchte mich bei euch allen recht herzlich bedanken!

      Viele gute Anregungen und viele gute Ideen.

      Nun, er hat sich dafür entschieden daß er den Vertrag kündigt. Spätestens bei der Auszahlung fallen ja für ihn Sozialversicherungsbeiträge an (äh, Krankenversicherungsbeiträge) - das ist ja dann kontraproduktiv.

      Oder haben wir da mit der neuen Regelung was falsch verstanden?

      Lieben Dank nochmals!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 10:58:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh:


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