Erschwerte Abschiebung türkischer Arbeitnehmer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.08.04 11:32:28 von
neuester Beitrag 24.08.04 11:19:39 von
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Neue Maßstäbe für die Ausweisung von türkischen Arbeitnehmern
BVerwG, Mitteilung vom 3. 8. 2004 - 48/ 04 (Lexetius.com/2004,1637)
1 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben, nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen aus Deutschland ausgewiesen werden dürfen. Das Gericht hat Grundsätze, die nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gelten, weitgehend auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige übertragen (vgl. die heutige Presseerklärung in der Sache BVerwG 1 C 30. 02).
2 Danach ist eine Ausweisung nur nach einer individuellen Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zulässig. Zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen, wie sie § 47 Ausländergesetz bei schweren Straftaten vorsieht, dürfen auch gegen Türken, die sich auf Assoziationsrecht berufen können, nicht mehr verfügt werden. Außerdem müssen die Ausländerbehörden und die Gerichte künftig neue Tatsachen, die nach der Ausweisungsverfügung entstanden sind, berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Falle eines 45-jährigen Türken getroffen, der wegen Handeltreibens mit 12 Kilogramm Heroin im Jahre 1991 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde und insgesamt etwa acht Jahre in Haft war.
3 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache zur nochmaligen Überprüfung der 1992 verfügten Ausweisung zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss klären, ob der Kläger ein Aufenthaltsrecht nach Assoziationsrecht besitzt und ob sich die maßgebliche Sachlage in den letzten Jahren wesentlich verändert hat. Dabei wird das Oberverwaltungsgericht der Ausländerbehörde auch Gelegenheit geben müssen, erstmals Ermessenserwägungen anzustellen. Das gilt entsprechend in allen anderen bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Ausweisungsverfahren von assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen.
BVerwG, Urteil vom 3. 8. 2004 - 1 C 29. 02
BVerwG, Mitteilung vom 3. 8. 2004 - 48/ 04 (Lexetius.com/2004,1637)
1 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben, nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen aus Deutschland ausgewiesen werden dürfen. Das Gericht hat Grundsätze, die nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gelten, weitgehend auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige übertragen (vgl. die heutige Presseerklärung in der Sache BVerwG 1 C 30. 02).
2 Danach ist eine Ausweisung nur nach einer individuellen Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zulässig. Zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen, wie sie § 47 Ausländergesetz bei schweren Straftaten vorsieht, dürfen auch gegen Türken, die sich auf Assoziationsrecht berufen können, nicht mehr verfügt werden. Außerdem müssen die Ausländerbehörden und die Gerichte künftig neue Tatsachen, die nach der Ausweisungsverfügung entstanden sind, berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Falle eines 45-jährigen Türken getroffen, der wegen Handeltreibens mit 12 Kilogramm Heroin im Jahre 1991 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde und insgesamt etwa acht Jahre in Haft war.
3 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache zur nochmaligen Überprüfung der 1992 verfügten Ausweisung zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss klären, ob der Kläger ein Aufenthaltsrecht nach Assoziationsrecht besitzt und ob sich die maßgebliche Sachlage in den letzten Jahren wesentlich verändert hat. Dabei wird das Oberverwaltungsgericht der Ausländerbehörde auch Gelegenheit geben müssen, erstmals Ermessenserwägungen anzustellen. Das gilt entsprechend in allen anderen bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Ausweisungsverfahren von assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen.
BVerwG, Urteil vom 3. 8. 2004 - 1 C 29. 02
So ein Scheiß!
Europa bringt mich noch ins Grab!
Europa bringt mich noch ins Grab!
bevor hier wieder falsche krokodilstränen kommen
ein türkischer arbeitnehmer,auch wenn er früher drogenhändler war kostet weniger als ein netter freundlicher kurde der sozialhilfe bezieht und durchs asylverfahren läuft.
abgesehen davon sind türkische ARBEITNEHMER ohnehin die löbliche ausnahme,da gibts andere gruppen die man eher anfassen sollte.
ein türkischer arbeitnehmer,auch wenn er früher drogenhändler war kostet weniger als ein netter freundlicher kurde der sozialhilfe bezieht und durchs asylverfahren läuft.
abgesehen davon sind türkische ARBEITNEHMER ohnehin die löbliche ausnahme,da gibts andere gruppen die man eher anfassen sollte.
@whitehawk
Wer sind denn die "Anderen"?
Wer sind denn die "Anderen"?
nun zuallererst sind diejenigen zu nennen die alle einen brief zuhause haben in dem steht das sie unverzüglich ausreisen müssen,die aber dennoch geld vom staat bekommen.
ca. 500 000. wenn wir die abgearbeitet haben könnte man dann an diejenigen gehen die aus verschiedenen gründen geduldet sind,krankheit,wohnumfeld,persönliche härten,die aber rechtlich keinen dauerhaften status haben trotzdem vermutlich bei weiterer behandlung jahrzehnte hier bleiben werden (als rentner wird die niemand mehr abschieben).
danach kann man dann an die straftäter mit dauerhaftem aufenthaltsrecht rangehen die sozialknete kassieren,dürfte auch ein riesenbatzen sein.
zuletzt dann die paar leute mit dauerhaftem aufenthaltsstatus UND ARBEIT,die straffällig geworden sind,das sind wirklich verschwindend wenige.
ca. 500 000. wenn wir die abgearbeitet haben könnte man dann an diejenigen gehen die aus verschiedenen gründen geduldet sind,krankheit,wohnumfeld,persönliche härten,die aber rechtlich keinen dauerhaften status haben trotzdem vermutlich bei weiterer behandlung jahrzehnte hier bleiben werden (als rentner wird die niemand mehr abschieben).
danach kann man dann an die straftäter mit dauerhaftem aufenthaltsrecht rangehen die sozialknete kassieren,dürfte auch ein riesenbatzen sein.
zuletzt dann die paar leute mit dauerhaftem aufenthaltsstatus UND ARBEIT,die straffällig geworden sind,das sind wirklich verschwindend wenige.
im Falle eines 45-jährigen Türken getroffen, der wegen Handeltreibens mit 12 Kilogramm Heroin im Jahre 1991 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde und insgesamt etwa acht Jahre in Haft war.
Was für ein Arbeitnehmer ist das?
Handelstreibender mit Drogen.
Saß 8 Jahre im Knast.
Was für eine Beleidigung aller Menschen in Deutschland, die wirklich arbeiten und die Steuern zahlen, von denen diese Richter finanziert werden.
Egal, was für einen Paß die Arbeitnehmer haben: dieser Mensch gehört ganz sicher nicht dazu!
Was für ein Arbeitnehmer ist das?
Handelstreibender mit Drogen.
Saß 8 Jahre im Knast.
Was für eine Beleidigung aller Menschen in Deutschland, die wirklich arbeiten und die Steuern zahlen, von denen diese Richter finanziert werden.
Egal, was für einen Paß die Arbeitnehmer haben: dieser Mensch gehört ganz sicher nicht dazu!
ich bin jetzt davon ausgegangen das es wie in der titelzeile um arbeitnehmer geht.
natürlich ist es unsäglich das so jemand nicht abgeschoben wird.
ist ja kein einzelfall,selbst linke magazine haben ja zugeben müssen das allein die gerichtskosten metin kaplans 500 000 euro (inkl gefängnisaufenthalt betrugen) hinzu kommen 150 000 euro betrogene sozialhilfe.
diese fälle fallen aber nur deswegen auf weil die leute kriminell sind.ein netter sympathischer bosnier mit drei kinder den wir alle so gern haben kostet aber häufig ähnlich viel,wenn er traumatisiert ist noch mehr.
das ist ja alles menschlich traurig,aber dies alles führt zu solchen dingen wie hartz 4,und da muss man sich eben entscheiden was man will.
natürlich ist es unsäglich das so jemand nicht abgeschoben wird.
ist ja kein einzelfall,selbst linke magazine haben ja zugeben müssen das allein die gerichtskosten metin kaplans 500 000 euro (inkl gefängnisaufenthalt betrugen) hinzu kommen 150 000 euro betrogene sozialhilfe.
diese fälle fallen aber nur deswegen auf weil die leute kriminell sind.ein netter sympathischer bosnier mit drei kinder den wir alle so gern haben kostet aber häufig ähnlich viel,wenn er traumatisiert ist noch mehr.
das ist ja alles menschlich traurig,aber dies alles führt zu solchen dingen wie hartz 4,und da muss man sich eben entscheiden was man will.
Ich glaube, wenn man "Sozialbetrüger" ganz klar abschieben würde, reichen die Mittel locker für die wirklich Bedürftigen.
Das mag jetzt zwar sehr verkürzt und vielleicht auch populistisch formuliert sein. Aber es ist meine Meinung!
Das mag jetzt zwar sehr verkürzt und vielleicht auch populistisch formuliert sein. Aber es ist meine Meinung!
rrichter das brauchst du nicht zu glauben,das kann man ganz einfach ausrechnen.
525 000 sofort ausreisepflichtige werden von den kommunen eingestanden,diese leute beziehen sozialhilfe,man kann sich ausrechnen was das bringt,und was hartz 4 bringt.
hinzu kommen grenzfälle,härtefälle,lange verfahren etc.
man muss es diskutieren,die zahlen müssen auf den tisch,wir als bürger sind doch nicht dazu verdammt etwas zu glauben,wir haben ein recht darauf zu erfahren wie hoch die summen sind.
daher wähle ich solange entsprechend bis diese summen auf den tisch kommen,und zwar ständig wie hartz 4 ,es geht hier um viel mehr geld.und man kann es zu 100 prozent steuern,was man nicht von jedem feld der politik sagen kann,vieles hängt von der weltwirtschaft ab,sozialhilfe und andere kosten für zuwanderung hängt NUR von der politik ab.
525 000 sofort ausreisepflichtige werden von den kommunen eingestanden,diese leute beziehen sozialhilfe,man kann sich ausrechnen was das bringt,und was hartz 4 bringt.
hinzu kommen grenzfälle,härtefälle,lange verfahren etc.
man muss es diskutieren,die zahlen müssen auf den tisch,wir als bürger sind doch nicht dazu verdammt etwas zu glauben,wir haben ein recht darauf zu erfahren wie hoch die summen sind.
daher wähle ich solange entsprechend bis diese summen auf den tisch kommen,und zwar ständig wie hartz 4 ,es geht hier um viel mehr geld.und man kann es zu 100 prozent steuern,was man nicht von jedem feld der politik sagen kann,vieles hängt von der weltwirtschaft ab,sozialhilfe und andere kosten für zuwanderung hängt NUR von der politik ab.
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