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    Deutsches Patent- und Markenamt - der Hammer! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.04 11:07:02 von
    neuester Beitrag 16.08.04 22:21:43 von
    Beiträge: 32
    ID: 893.514
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      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:07:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      hat einer mit obiger Behörde schon zu tun gehabt? Wir wollten eine Marke anmelden - in vier Klassen. Bevor da gearbeitet wird, muss man 300 € überweisen, in unserem Fall sogar 400 € wg. vier Klassen. Zusammengefasstes Ergebnis: Marke nicht unterscheidbar, Eintrag abgelehnt. Ich sag: ok, kein Thema, bitte Geld zurücküberweisen..

      ES GIBT KEIN GELD ZURÜCK! "Das ist eine Bearbeitungsgebühr, keine Anmeldegebühr. Das verstehen die meisten falsch..!"

      Aha, und wären es 16 Klassen gewesen, hätte diese Auskunft wohl 1.600,- € gekostet...Da werden die nicht rot bei, nö! Aber wir brauchen mehr Innovationen und Unternehmer im Land, is klar. Sind ja nur 800 Mark. Hätte ich ja vorher wissen können, dass die Marke nicht anzumelden ist, ne?!

      Aber schön die ganzen Abzocker mit den Pseudo.Ich AGs unterstützen...ich versteh die ganze Mischpoke nicht mehr. Wir werden uns auf dem absteigenden Ast noch links überholen...

      Hat jemand da ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Mich kriegen die dennoch nicht klein :)

      Gruß, jk
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:14:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      das patentamt macht gewinn und finaziert sich selbst


      du zahlst also keine steuern für die leute die dort sitzen.

      ist so fairer und gerechter,ohnehin sind patente als politisches instrument unsinn ,nach dem motto wir haben 1000 mehr als japan (wovon 90 prozent kommerziell irrelevant ist)

      ein patent sollte man nur anmelden wenn man damit GELD verdienen kann bzw aus anderen gründen andere daran hindern will dieses patent zu erwerben.
      oftmals ist also patentanmelden auf gut glück ein (beabsichtigtes) innovationshemmnis weil es firmen daran hindert am thema weiterzuarbeiten.

      die bisherige regelung mit den gebühren ist vernünftig.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:25:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...wenn es privatwirtschaftlich ist - darf es sich dann "Deutsches Patentamt" nennen - ist ja gar nicht unterschiedslos, d.h. der Name ist als Marke nicht geschützt - mal schauen, was ich damit so alles anfangen kann..:D

      das patent sollte natürlich angemeldet werden, um damit Geld zu verdienen. wegen mir kann so ein Stempel auch 50 € kosten..aber 400 € ist ja wohl extrem happig für so ein richtlinienbescheid. da musste der sachbearbeiter in unserem fall gar nicht blättern. mit "gut glück", wie du unterstellst hat das nix zu tun!

      ich finde die regelung nicht vernünftig. ebensowenig vernünftig, wie - und hier völlig diametral - die unsitte sich webseiten zu bunkern, ohne si zu nutzen. wenn das alles kongruent sein soll, müsste man auf diesem feld entsprechend reagieren. so wirkt das alles recht unausgegoren und willkürlich!
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:27:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Gott bist Du blöde. Du hättest Dich ja mal VORHER erkundigen können, was so etwas kostet !

      Wenn Du zB einen Bauantrag stellst, musst Du auch ne Gebühr aubdrücken, auch wenn er am Ende abgelehnt wird.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:38:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ jkcologne

      das Amt untersteht dem Justizministerium - nix Privatwirtschaft.

      Du hast auch kein Patent angemeldet, sondern wolltest eine MARKE in vier Nizza-Klassen eintragen lassen.

      Es gibt klare vorraussetzungen für die Erteilung einer solchen Marke. ebenso ist klar, dass das KEINE Intraggebühr ist, sondern Bearbeitung. Auch klar dargestellt wird, dass bei Nichterteilung das Geld "weg" ist.

      Du hättest dir zumindest 100,- sparen können, indem du nur die "normale" Anmeldung gemacht hättest (EUR 300,- bis zu drei Nizza-klassen). Ein Patentanwalt hätte dir für ein Honorar von 2000-5000 EUR die EUR 400,- ganz sparen können :laugh::laugh::laugh:

      Und jetzt kommt es: wäre die Marke angemeldet worden, hätte das für 10 Jahre gegolten!

      Sollen etwa wieder ALLE mit Steuergelder dafür aufkommen, dass DU dir eine Marke eintragen lassen kannst? Und das womöglich x-mal, weil du die Bedingungen nicht verstehst?

      Frag mal das Sozialamt, vielleicht kommen die dafür auf :mad:

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      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:51:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Blue Max,

      danke für Dein fundiertes Statement! Wie die meisten (Zitat des Amtes) war ich mir bewusst, dass eine Anmeldung in meinem Fall 400 € kosten würde. Es war eine Marke mit dem Bestandteil..."24" - wie z.B. "Autoscout24" - so was ist angebl. nicht anmeldbar. Der Bürokrat sieht die 24 - lehnt ab - und es kostet 400 €. Hier von einer "Bearbeitungsgebühr" zu sprechen empfinde ich als Hohn!
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:54:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Patentamt München, ich nehme an, um dieses geht es, bietet eine Patentberatung an. Dies umfaßt auch die Beratung für das Markenrecht, bzw Gebrauchsmuster.

      Diese beratung wird von unabhängigen, nicht beim Patentamt tätigen Rechtsanwälten durchgeführt, die dies kostenlos machen.

      Man muß sich jedoch dafür beim Patentamt anmelden, um einen Termin zu vereinbaren.

      Das klappt ganz vorzüglich.

      Die Einreichung eines Patents, davon rate ich ab. In der Regel löst man dadurch allenfalls Überlegungen aus, wie das Patent umgangen werden kann. So etwas ist in den meisten Fällen nur etwas für wirklich dicke Fische, die Patente wirklich juristisch wasserdicht hinbekommen, und die power haben, sowas dann auch durchzuhalten. Und die trotzdem häufig diese fertigen Patentschriften aus guten gründen nicht einreichen, d.h. nicht veröffentlichen, wo immer dies sinnvoll ist.

      Anders verhält es sich mit dem Markenrecht usw. Namensschutz,

      Auch hierzu gilt die kostenlose Beratung der Anwälte, und hinterhetr weiß man eigentlich ganz genau, was geht, und was nicht, und wie man so etwas selber anmeldet, auf welchem Formular, in welcher Warengruppe, und wie man eine Sache anmeldet, die wömöglich sonst so nicht funktionieren würde.

      Wie immer, gibt es die wertvollsten Ratschläge völlig umsonst, wenn man denn weiß, wo es die gibt.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:56:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Libertus,

      kurios, du wirst auch gleich so agressiv - was ist denn los mit Euch.

      Ich habe ja nix gegen eine Gebühr - aber sollte diese nicht im Rahmen liegen? Ich will ja keinem weh tun. Ich will Sicherheit für die Marke, ne Firma aufbauen, Leute einstellen und Geld verdienen. Kann man das nicht (mit Steuergeldern) fördern? Arbeitslose können ne Ich Ag gründen ohne Businessplan. Einfach so. gibt drei Jahre (Steuer-)gelder. Im ersten Jahr 600 €/Monat.

      Ich zahle ja gerne eine angemessene (!) Gebühr dafür. Und es gibt genug Beispiele, wo Steuergelder sinnloser verplempert werden, als in so einem Fall, oder?
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:56:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6

      Vielleicht gab es die Marke ja schon.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:58:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 - nö..
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:59:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Welchen Grund sollten die dann haben die Marke abzulehnen ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:03:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ So ein Pech:

      Danke für Deine Aussage - leider ist man hinterher immer schlauer...

      Ich zitiere mal den Erläuterungsbogen zur Anmeldung:
      " Kostenhinweise. Mit der Anmeldung einer Marke sind gem. §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Patentkostengesetz folgende Gebühren zu entrichten:

      Anmeldegebühr bei Marken EUR 300"

      Da der Marke die Anmeldung verweigert wurde, versteh ich nicht, dass die Kohle nicht zurückgezahlt wird. Kann ich das ahnen? Muss ich das ahnen? Muss ich das wissen?
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:06:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      @10 jkcologne

      Warum so aggressiv? Ganz einfach: Da funktioniert mal eine staatliche Stelle AUSNAHMSWEISE gut, kommt ein möchtegern Unternehmer daher und verlangt eine Förderung durch Steuergelder.

      Weg mit allen Subventionen, weg mit der Bürokratie - das gilt auch, bzw vor ALLEM für Unternehmer und solche die es werden/sein wollen!

      Also: informieren, gegebenenfalls nachfragen (oder wie in #7 ) Serviceleistungen annehmen und erst DANN tätig werden.

      Was denkst du, wie sollte das mit der "24" laufen? Müssen wir dann alle sagen:"ich war 23 plus eine Stunde unterwegs", weil wir sonst dein Markenrecht verletzen?

      Wenn das so ist lasse ich mir das Wort "Das" in allen Nizza Klassen schützen. Damit hätte ich dann wohl ausgesorgt...
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:17:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13..

      schon wieder dieser unangebrachte Unterton. Tsts..

      Ich will keine Subventionen - aber eine faire Gebühr wäre ok. Das mit der 24 haste nicht verstanden. ich will nicht die Zahl safen, sondern z.B. "Libertus24", wenn mein Business das RundumdieUhrSenden von Bildern der Freiheitsstatue ist ;)

      Wo ist das Problem? Ich wette nen Fuffi, Du bist hauptberuflich Rechtsverdreher und meinstDu hättest die Weisheit mit Löffeln gefressen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:27:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bearbeitungsgebühren bezahlt man dafür, daß ein Vorgang bearbeitet wird. Ob erfolgreich, hat keinen Einfluß auf die Gebühr. Im Grunde bezahlt man die Bereithaltung der Dienstleistung, daß gegebenenfalls Genehmigungen erteilt werden.

      Bei Visas sieht es ganz genauso aus. Die Gebühren zahlt man hier auch unabhängig davon, ob man das Visum bekommt. Selbst mit Visum kann man an der Grenze wieder abgewiesen werden, ohne daß deswegen irgendein Rückzahlungsanspruch für die Visagebühr entstünde.

      Wenn das Patent- und Markenamt also den Antrag bearbeitet, hat sie den Gegenwert für die Gebühr erbracht, selbst wenn sie im Ergebnis dann nur mitteilt, daß die Marke nicht erteilt wird. Es ist auch sinnlos, zu fragen, ob der Gegenwert für die 300 (oder 400) Euro Gebühr erbracht wurde, denn Gebühren müssen pauschalisieren. Es wird der Vorgang als Leistungseinheit berechnet. Bei dem einen kann die Recherche so aufwendig sein, daß auch 300 Euro viel zu wenig sind, beim anderen schaut der erfahrene Behördenmitarbeiter kurz in seinen Computer und hat schon die Antwort "Geht nicht." und schickt nur einen Musterbrief ab. Ganz egal, die Gebühr muß alle Möglichkeiten abdecken, und kann daher nicht in jedem Einzelfall angemessen erscheinen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:28:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      jkcologne

      ahnen: ja, mußt Du.

      Du meldest etwas zur Prüfung an, das, wenn die Prüfung erfolgreich war, zur Eintragung führt. Ist die Prüfung nicht erfolgreich, erfolgt die Eintragung nicht.

      Der Prüfvorgang, den Du mit Deiner Anmeldung einer Marke in Gang gesetzt hast, wurde durchgeführt, sonst hättest Du die Ablehnung nicht erhalten.

      Der Vorgang ist gebührenpflichtig. Und das ist auch richtig so.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:30:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Streiche "Visas", setze "Visa". Pardon...
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:51:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      @14 jkcologne

      Ich bekomme einen Fuffi von dir. :D
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:02:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ SoeinPech:

      Wäre in dem Fall nicht "Prüfgebühr" das richtige Wort? Warum verstehen es denn "die meisten falsch" wie gesagt wurde? Vielleicht ist denen das Procedere ja ganz recht so...

      jk
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:21:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      es bleibt festzuhalten das der herr cologne hier marktwirtschaft propagiert aber unter den tisch fallen lässt das das anmelden eines gängien begiffs und damit möglicherweise andere dienste mit den ziffern 24 im wort in ihrer entfaltung behindert

      man kann also sagen eine solche anmeldung ist wirtschaftfsfeindlich weil es konkurrenz behindert im zweifel.
      es soll ja leute geben die melden einfach was an um sich dann reichzuklagen.
      selbstverständlich ist das patentamt nicht privatwirtschaftlich,es erzielt aber einen gewinn und kostet daher für den normalbürger nichts.
      was ja auch nur sinnvoll ist.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:45:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Eine Marke mit der "24" ist deshalb nicht anzumelden,
      da diese "24" ein inzwischen vollkommen umgänglicher
      Begriff für einen "24-Stunden-Service" ist.

      Würde Dir eine Anmeldung gelingen, so könntest Du alle
      Unternehmen, die eine "24" im Namen tragen, zur
      Unterlassung veranlassen oder zur Zahlung von
      Lizenzgebühren verklagen.

      Unternehmen, die sich trotzdem eine "24" eintragen lassen,
      tun dies im Regelfall durch sog. "Wort-Bild-Marken", das
      heißt, das "Logo" wird eingetragen, nicht der Name als
      solcher. Das gilt es zu berücksichtigen.

      Heul nicht so rum, ich habe bisher sehr gut mit dem
      Patentamt zusammengearbeitet. Du kannst Dir kaum
      vorstellen, wie lange so ein "Sachbearbeiter" nach
      Gemeinsamkeiten mit anderen Patenten suchen muss,
      wenn Du z.B. ein Gebrauchsmuster "Selbstauflösender
      Holznagel" mit Prüfung beantragst.

      Dann bekommst Du aber einen "Prüfbericht", den Dir ein
      Jurist auch gegeben hätte, allerdings verbunden mit einem
      Xfachen der Kosten. Dieser Prüfbericht schützt Dich vor so
      mancher Fehlinvestition.

      Der Laden ist organisiert und kundenfreundlich. Solbald Du
      einen "Auftrag" vergibst, zahlst Du natürlich dafür.

      Ob der Ausdruck "Anmeldegebühr" missdeutig ist, sei
      dahingestellt. Schließlich könnte ich auch sagen, du
      hättest den "Eintrag einer Marke" angemeldet.

      Ganz abgesehen davon verursacht auch nicht die Eintragung
      einer Marke die höchsten Kosten, sondern die "Überwachung"
      durch ein entsprechendes Rechtsanwaltbüro. Informier Dich
      darüber mal! Da schlackerste mit den Ohren!

      Easy :D
      (der findet, dass die Jungs in München Ihr Ding klasse machen ...)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:49:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es soll Leute geben, die bringen ihr schrottreifes Auto zum Tüv und beschweren sich dann anschliessend, dass sie für den Tüv eine Gebühr bezahlen sollen, obwohl der Tüv dem Auto keine neue Zulassung gibt...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 14:07:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ all
      natürlich sind auch wortmarken mit dem bestandteil "24" schutzfähig, wenn die gesamtmarke einen schutzfähigen bestandteil enthält. schutzfähig ist eine marke, wenn sie die beanspruchten waren/dienstleistungen nicht beschreibt und außerdem unterscheidungskräftig ist, d. h. auf ein bestimmten hersteller oder anbieter von waren und/oder dienstleistungen hinweist, also einen wiedererkennungswert hat. das kann durch verfremdung, fantasiewörtern etc. erreicht werden.
      auto24 ist nicht schutzfähig, jkcologne24 wäre dagegen schutzfähig, wenn jkcologne o. g. bedingungen erfüllt. das prüft dann das dpma.
      das die anmeldegebühr bei schutzverweigerung verfällt, ergibt sich aus dem markengesetz und aus den anmeldeunterlagen. ist auch sinnvoll wegen bereits genannten prüfungs- und verwaltungsaufwand und hat auch regulativen charakter. sonst würde jeder beliebig viele markenanmeldungne tätigen nach der devise "eine meiner 473 anmeldungen wird schon durchkommen"
      also erst kundig machen und dann rummotzen ;)
      siehe auch http://www.dpma.de
      @jkcologne, wie hiess denn deine anmeldung?
      viele grüsse, zp :)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 14:25:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schön formuliert, Zockerpitty.
      So dürfte es stimmen.

      Easy :D
      (der die Sache mit dem schutzwürdigen Bestandteil
      völlig außer Acht gelassen hatte ...)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 14:37:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      @zockerpitty:

      "das die anmeldegebühr bei schutzverweigerung verfällt, ergibt sich aus dem markengesetz und aus den anmeldeunterlagen."

      ...das genau ist ja nicht der Fall.

      Wenn ich Dich richtig verstehe ist der Begriff "Deutsche Bank24" nicht geschützt! Interessant...
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 15:21:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      @jkcologne
      vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. besser wäre vielleicht, dass die anmeldegebühr mit anmeldung verbraucht ist (ergibt sich aus Markengesetz i. V. m. Patentkostengesetz).
      DeutscheBank24 - schon mal daran gedacht, dass DeutscheBank der schutzfähige bestandteil sein könnte. Deutsche Bank verstehst du doch als marke, oder?
      viele grüße, zp;)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 16:59:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...genau - und dass ist ja wohl nicht unterscheidungskräftig - das ist ja die Farce.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 17:12:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      @jkcologne
      dann bist du vielleicht in der wahrnehmung etwas eingeschränkt;)
      ich zumindest kann in der Deutschen Bank schon ein BESTIMMTES kreditinstitut erkennen.
      falls unterscheidungskraft nicht ausreichend ist, kann dieses schutzhinderniss auch durch nachgewiesene verkehrsdurchsetzung überwunden werden.
      viele grüße, zp:)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 18:47:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Gesetzt den Fall, bei meiner "Marke" würde es sich um "Baumassnahmen24" handeln - da kann doch dann - bei entsprechenden Werbeaufwendungen - auch jeder (m)ein bestimmtes Unternehmen erkennen. Und bei der Deutschen Bank24 kommt ja auch kein Poster und behauptet, dass diese sich den 24-Stunden Tag safen wollen ...siehe weiter unten...

      wie auch immer...et is wie et is...
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 21:17:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      @jkcologne
      genau so ist es, wenn du deine marke Baumassnahmen24, welche an sich nicht schutzfähig wäre, durch immensen werbeaufwand bundesweit bekannt machst und diese bekanntheit durch eine verkehrbefragung dem dpma nachgewiesen werde würde, dann würden die schutzhindernisse (mangelnde unterscheidungskraft, beschreibender charakter der marke) durch die verkehrsdurchsetzung überwunden werden. aber das erfordert einen sehr hohen bekanntheitsgrad der marke und der ist nur durch entsprechendes (kostenintensives) marketing und dementsprechenden erfolg der marke beim konsumenten zu erreichen.
      viele grüße, zp :)
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 21:21:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      @zockerpitty

      Danke für Deine angenehme und konstruktive Art! Ich habs jetzt verstanden - ärgere mich dennoch über die m.E. viel zu hohe Gebühr!

      Schönen Abend noch

      jkcologne
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 22:21:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      gern geschehen und mehr glück mit deiner nächsten markenanmeldung, zp :)


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