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    Unterhalt volljährige Kinder - Wer kennt sich aus ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.04 11:23:07 von
    neuester Beitrag 16.08.04 14:23:17 von
    Beiträge: 5
    ID: 893.533
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      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:23:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi leute

      mein unehelicher sohn, wohnhaft bei mutter und deren gatte,
      ist volljährig geworden.
      jugendamt hat nun nun satten aufschlag auf unterhalt berechnet.
      meine familie (lebenspartner/ 2 kinder) hat sich grade
      zwecks hausbau hoch verschuldet.

      bei meiner einkommensberechnung werden unsere darl.aufw.
      (zins/tilg) NICHT berücksichtigt.
      ist das rechtens bzw. gibts, wenn ok, ausnahmen von dieser
      regelung ???

      desweiteren werden meine kfz-kosten NICHT anerkannt!
      wie stehts damit ?

      bin ich gesetzlich VERPFLICHTET einen unterhalts-titel erstellen zu lassen ?
      kann ich hierzu gezwungen werden ?

      herzlichen dank für die ERNSTHAFTEN antworten

      mfg zenman
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 12:21:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht hilft Dir dieses schon mal weiter:

      http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=596

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ zenman
      soweit ich weiß ist das mit darlehensaufwendungen so ok - es gibt da pauschalen/höchstgerenzen zu lebenshaltungskosten,wenn du da drüber liegst ist es pech
      das mit dem KFZ ist so nicht richtig denke ich,die kosten müssen anerkannt werden - da dies auch bei der einkommensteuerberechnung der fall ist und bei mir war es so das im grunde die letzte steuererklärung ausschlaggebend war-d.h. was dort absetzbar ist ist es auch bei der bestimmung der regelsätze.

      gesetzlich verpflichtet den titel erstellen zu lassen bist du (wieder mein stand) nicht. hat aber nicht nur nachteile wenn du es tust. das was dann berechnet wurde ist dann nämlich 2 jahre fest - ohne titel kann die mutter nach gut dünken alle paar monate neu berechnen lassen.

      im übrigen - ruhig mal hingehen zum jugendamt-bin bei beurkundung des unterhalts hierzu gut beraten worden.

      wie gesagt alles ohne garantie

      mfg
      fatana
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 13:30:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gestatte zuerst eine kleine Korrektur:

      Es muss sicherlich heißen: " mein Sohn .....":(

      1. Unterhalt in der Schulausbildung : Düsseldorfer Tabelle heißt: hohes Einkommen hoher Unterhalt.
      2. Kindergeld an Mutter, angem. Taschengeld an Sohn (vom Unterhalt abzuziehen)
      3. Wenn dein Sohn in der Lehrausbildung ist, kann der Barunterhalt nach einem festen Schlüssel gekürzt werden , sofern er gewisse Verdienstgrenzen überschreitet.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 14:23:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      thx für die kommentare

      zen ;)


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