checkAd

    Prozess fast gewonnen - wie nun weiter?!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.04 22:24:37 von
    neuester Beitrag 19.08.04 14:49:53 von
    Beiträge: 13
    ID: 894.316
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.021
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:24:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mich heute vorm Amtsgericht mit dem Beklagten verglichen. 5000 Euro Streitwert - 50 % Vergleich.
      Ging ziemlich schnell - 10 Minuten.
      Vergleich über Gesamtsumme kam nicht zustande, Angebot des Beklagten war mir zu wenig.

      Jetzt meine Frage: Wie würdet Ihr weitermachen:
      Forderung ist insgesamt 58.000,00 EUR

      Ich hatte die 5000,00 davon abgetrennt, um vor dem Amtsgericht und nicht Landgerichtzu klagen, um die Chancen auszuloten.

      Sieht sehr gut aus, da der Sachverhalt nun geklärt ist.

      Soll ich nun 10 Mahnbescheide a 5.000,- einreichen?
      Soll ich ein Inkassobüro beauftragen?

      Danke für die Hilfe

      :confused: 1987
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:28:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      nimm dir einen anwalt!!!!

      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:36:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      allles in Obi :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:42:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bist du der Kläger oder der Beklagte ?
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:52:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      ach ich sehs grad du bist der Kläger

      du hast jetzt 2500 € verloren + Gerichtskosten + Deine Anwaltskosten, sofern vorhanden


      Vorm Landgericht wird das ganze dann teurer.

      Viel teurer sogar !!!!!!
      für die restlichen 53 000 +Anwaltskosten und Gerichtskosten
      Ohne Anwalt bist du rechtlos vorm Landgericht. Selbst vertreten darfst du dich da nicht. ...........LEIDER

      dann vors Oberlandgericht

      na ja wies halt so ist in deutschland

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:55:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hast du ne Rechtsschutz Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 01:05:50
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 07:31:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Guten Morgen,

      ich würde erstmal einen Mahnbescheid erwirken, über die gesamte Summe. Der ist erstmal teuer genug ;)

      Wenn der Mahnbescheid durchläuft und der Gegner keinen Einsprich erhebt, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Wenn er dagegen auch keinen Einspruch erhebt, dann ist Dir der Titel 30 Jahre sicher und Du kannst munter auf Testament, Lohn, Vermögen vollstrecken.

      Es gibt ein Kästchen auf den Bescheiden zum Ankreuzen. Dieses Kästchen sagt sinngemäß aus, sollte der Gegener Einspruch erheben, dann wird das Verfahren an das zuständige Gereicht weiter geleitet. Das solltest Du ankreuzen.

      So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 08:46:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Vergleich:

      Des Anwalts/Richters Liebling:laugh::laugh::laugh:

      -geht schnell (zählt aber voll für die Statistik/wichtig für die Beförderung)

      -abgerechnet wird nach Brago (darin sind die Schwarzkittel fitt/denn sie schulden keinen Erfolg-die Kohle gibts immer)

      wer meint er hat Recht, sollte sich nicht darauf einlassen !

      50 % gibts bestimmt auch bei einem Urteil (wer schreibt schon gern vermeidbare Urteile, Hauptsache die Erledigungsstatistik stimmt)

      der Vergleich :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 08:56:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 1

      Wenn man sich über den Erfolg einer Klage nicht sicher ist, zunächst zur Vermeidung höherer Kosten nur einen Teilbetrag einzuklagen, ist ja sehr vernünftig. Sich dann aber in diesem Prozeß auf einen Vergleich einzulassen und kein Klarheit verschaffendes Urteil zu erwirken, verstehe wer will. Jetzt bist Du nämlich genauso schlau wie vorher auch.
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 23:15:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also Moskau-Inkasso soll man laut deren Auffassung offensichtlich nicht vertrauen... :rolleyes:

      Falls Du doch möchtest, schaust Du hier oder hier
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 00:10:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      nun wenn es der gleiche Sachverhalt ist, wie im ersten Fall und vorausgesetzt der Beklagte hat auch das Geld, dann würde ich doch mit den restlichen 53.000,-- Euro genauso verfahren und diese auch außergerichtlich ohne Anwalt vergleichen. Spart ne Menge Geld, Nerven und Zeit und man ist (zumindest teilweise) liquide. Wenn Du das nicht machst, Dir also sicher bist, dass Du zu 100% gewinnst, dann hättest Du den ersten Vergleich auch nicht eingehen dürfen.

      Bedenke auch die Gefahr, dass wenn Du (möglicherweise incl. der noch folgenden Berufung - obwohl Du da ja vorläufig vollstrecken kannst) irgendwann nach Jahren Recht bekommst, dann vielleicht die Forderung gar nicht mehr vollstreckbar ist.

      mfg.


      kaufprima
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 14:49:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie kann man ein Prozeß "fast" gewinnen? Ähnliche Logik wie "fast" schwanger;)
      Bei einer Vergleichsquote von 50% könntest Du genauso gut sagen: "fast verloren".
      Ist schon geklärt, inwieweit in einem neuen Prozeß das Gericht an die Sachverhaltsfeststellungen des Amtsgerichts gebunden ist?
      Desweiteren: kann der Beklagte € 53.000 überhaupt zahlen?

      MA


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Prozess fast gewonnen - wie nun weiter?!!!!