Prozess fast gewonnen - wie nun weiter?!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.08.04 22:24:37 von
neuester Beitrag 19.08.04 14:49:53 von
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Habe mich heute vorm Amtsgericht mit dem Beklagten verglichen. 5000 Euro Streitwert - 50 % Vergleich.
Ging ziemlich schnell - 10 Minuten.
Vergleich über Gesamtsumme kam nicht zustande, Angebot des Beklagten war mir zu wenig.
Jetzt meine Frage: Wie würdet Ihr weitermachen:
Forderung ist insgesamt 58.000,00 EUR
Ich hatte die 5000,00 davon abgetrennt, um vor dem Amtsgericht und nicht Landgerichtzu klagen, um die Chancen auszuloten.
Sieht sehr gut aus, da der Sachverhalt nun geklärt ist.
Soll ich nun 10 Mahnbescheide a 5.000,- einreichen?
Soll ich ein Inkassobüro beauftragen?
Danke für die Hilfe
1987
Ging ziemlich schnell - 10 Minuten.
Vergleich über Gesamtsumme kam nicht zustande, Angebot des Beklagten war mir zu wenig.
Jetzt meine Frage: Wie würdet Ihr weitermachen:
Forderung ist insgesamt 58.000,00 EUR
Ich hatte die 5000,00 davon abgetrennt, um vor dem Amtsgericht und nicht Landgerichtzu klagen, um die Chancen auszuloten.
Sieht sehr gut aus, da der Sachverhalt nun geklärt ist.
Soll ich nun 10 Mahnbescheide a 5.000,- einreichen?
Soll ich ein Inkassobüro beauftragen?
Danke für die Hilfe
1987
nimm dir einen anwalt!!!!
allles in Obi
Bist du der Kläger oder der Beklagte ?
ach ich sehs grad du bist der Kläger
du hast jetzt 2500 € verloren + Gerichtskosten + Deine Anwaltskosten, sofern vorhanden
Vorm Landgericht wird das ganze dann teurer.
Viel teurer sogar !!!!!!
für die restlichen 53 000 +Anwaltskosten und Gerichtskosten
Ohne Anwalt bist du rechtlos vorm Landgericht. Selbst vertreten darfst du dich da nicht. ...........LEIDER
dann vors Oberlandgericht
na ja wies halt so ist in deutschland
du hast jetzt 2500 € verloren + Gerichtskosten + Deine Anwaltskosten, sofern vorhanden
Vorm Landgericht wird das ganze dann teurer.
Viel teurer sogar !!!!!!
für die restlichen 53 000 +Anwaltskosten und Gerichtskosten
Ohne Anwalt bist du rechtlos vorm Landgericht. Selbst vertreten darfst du dich da nicht. ...........LEIDER
dann vors Oberlandgericht
na ja wies halt so ist in deutschland
Hast du ne Rechtsschutz Versicherung?
!
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Guten Morgen,
ich würde erstmal einen Mahnbescheid erwirken, über die gesamte Summe. Der ist erstmal teuer genug
Wenn der Mahnbescheid durchläuft und der Gegner keinen Einsprich erhebt, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Wenn er dagegen auch keinen Einspruch erhebt, dann ist Dir der Titel 30 Jahre sicher und Du kannst munter auf Testament, Lohn, Vermögen vollstrecken.
Es gibt ein Kästchen auf den Bescheiden zum Ankreuzen. Dieses Kästchen sagt sinngemäß aus, sollte der Gegener Einspruch erheben, dann wird das Verfahren an das zuständige Gereicht weiter geleitet. Das solltest Du ankreuzen.
So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
ich würde erstmal einen Mahnbescheid erwirken, über die gesamte Summe. Der ist erstmal teuer genug
Wenn der Mahnbescheid durchläuft und der Gegner keinen Einsprich erhebt, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Wenn er dagegen auch keinen Einspruch erhebt, dann ist Dir der Titel 30 Jahre sicher und Du kannst munter auf Testament, Lohn, Vermögen vollstrecken.
Es gibt ein Kästchen auf den Bescheiden zum Ankreuzen. Dieses Kästchen sagt sinngemäß aus, sollte der Gegener Einspruch erheben, dann wird das Verfahren an das zuständige Gereicht weiter geleitet. Das solltest Du ankreuzen.
So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Der Vergleich:
Des Anwalts/Richters Liebling
-geht schnell (zählt aber voll für die Statistik/wichtig für die Beförderung)
-abgerechnet wird nach Brago (darin sind die Schwarzkittel fitt/denn sie schulden keinen Erfolg-die Kohle gibts immer)
wer meint er hat Recht, sollte sich nicht darauf einlassen !
50 % gibts bestimmt auch bei einem Urteil (wer schreibt schon gern vermeidbare Urteile, Hauptsache die Erledigungsstatistik stimmt)
der Vergleich
Des Anwalts/Richters Liebling
-geht schnell (zählt aber voll für die Statistik/wichtig für die Beförderung)
-abgerechnet wird nach Brago (darin sind die Schwarzkittel fitt/denn sie schulden keinen Erfolg-die Kohle gibts immer)
wer meint er hat Recht, sollte sich nicht darauf einlassen !
50 % gibts bestimmt auch bei einem Urteil (wer schreibt schon gern vermeidbare Urteile, Hauptsache die Erledigungsstatistik stimmt)
der Vergleich
@ 1
Wenn man sich über den Erfolg einer Klage nicht sicher ist, zunächst zur Vermeidung höherer Kosten nur einen Teilbetrag einzuklagen, ist ja sehr vernünftig. Sich dann aber in diesem Prozeß auf einen Vergleich einzulassen und kein Klarheit verschaffendes Urteil zu erwirken, verstehe wer will. Jetzt bist Du nämlich genauso schlau wie vorher auch.
Wenn man sich über den Erfolg einer Klage nicht sicher ist, zunächst zur Vermeidung höherer Kosten nur einen Teilbetrag einzuklagen, ist ja sehr vernünftig. Sich dann aber in diesem Prozeß auf einen Vergleich einzulassen und kein Klarheit verschaffendes Urteil zu erwirken, verstehe wer will. Jetzt bist Du nämlich genauso schlau wie vorher auch.
Also Moskau-Inkasso soll man laut deren Auffassung offensichtlich nicht vertrauen...
Falls Du doch möchtest, schaust Du hier oder hier
Falls Du doch möchtest, schaust Du hier oder hier
Hallo,
nun wenn es der gleiche Sachverhalt ist, wie im ersten Fall und vorausgesetzt der Beklagte hat auch das Geld, dann würde ich doch mit den restlichen 53.000,-- Euro genauso verfahren und diese auch außergerichtlich ohne Anwalt vergleichen. Spart ne Menge Geld, Nerven und Zeit und man ist (zumindest teilweise) liquide. Wenn Du das nicht machst, Dir also sicher bist, dass Du zu 100% gewinnst, dann hättest Du den ersten Vergleich auch nicht eingehen dürfen.
Bedenke auch die Gefahr, dass wenn Du (möglicherweise incl. der noch folgenden Berufung - obwohl Du da ja vorläufig vollstrecken kannst) irgendwann nach Jahren Recht bekommst, dann vielleicht die Forderung gar nicht mehr vollstreckbar ist.
mfg.
kaufprima
nun wenn es der gleiche Sachverhalt ist, wie im ersten Fall und vorausgesetzt der Beklagte hat auch das Geld, dann würde ich doch mit den restlichen 53.000,-- Euro genauso verfahren und diese auch außergerichtlich ohne Anwalt vergleichen. Spart ne Menge Geld, Nerven und Zeit und man ist (zumindest teilweise) liquide. Wenn Du das nicht machst, Dir also sicher bist, dass Du zu 100% gewinnst, dann hättest Du den ersten Vergleich auch nicht eingehen dürfen.
Bedenke auch die Gefahr, dass wenn Du (möglicherweise incl. der noch folgenden Berufung - obwohl Du da ja vorläufig vollstrecken kannst) irgendwann nach Jahren Recht bekommst, dann vielleicht die Forderung gar nicht mehr vollstreckbar ist.
mfg.
kaufprima
Wie kann man ein Prozeß "fast" gewinnen? Ähnliche Logik wie "fast" schwanger
Bei einer Vergleichsquote von 50% könntest Du genauso gut sagen: "fast verloren".
Ist schon geklärt, inwieweit in einem neuen Prozeß das Gericht an die Sachverhaltsfeststellungen des Amtsgerichts gebunden ist?
Desweiteren: kann der Beklagte € 53.000 überhaupt zahlen?
MA
Bei einer Vergleichsquote von 50% könntest Du genauso gut sagen: "fast verloren".
Ist schon geklärt, inwieweit in einem neuen Prozeß das Gericht an die Sachverhaltsfeststellungen des Amtsgerichts gebunden ist?
Desweiteren: kann der Beklagte € 53.000 überhaupt zahlen?
MA
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