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    Beleidigung... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.04 20:34:21 von
    neuester Beitrag 21.08.04 20:21:15 von
    Beiträge: 20
    ID: 895.749
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      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:34:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe was bei ebay ersteigert und habe den Verkäufer noch einmal eine Frage bezüglich der Versandkosten gestellt, woraufhin er mich beleidigte. Nicht übel, aber immerhin.

      Ich habe wirklich keine Lust jemanden der unhöflich ist und mich de facto beleidigt auch noch mein Geld zu übrweisen und möchte daher vom Kauf zurücktreten!

      Ist das rechtlich möglich?! Kann ich das einfach per Einschreiben erklären oder wie schaut es aus?

      Es geht übrigens um einen Betrag von unter 20 Euro! Also geht es letzten endes nur ums Prinzip!

      Über kompetente Meinungen aus der community freut sich

      olcapri
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:37:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      über 600 korrekte Deals habe ich bei ebay schon abgeschlossen; dreimal wurde nichts geliefert (Betrugsanzeige gestellt, im Sande verlaufen); aber sone PAPPNASE habe ich noch nie erlebt!
      Droht der Sack dem ollen olcapri doch mit ner "Mahnung" die Flachpfeife!
      Ich habe übrigens peinlich darauf geachtet, daß ich höflich beim "Sie" geblieben bin und die frigide Punze nie beleidigt habe :laugh:

      also wie schauts aus?
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:53:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unbeachtlicher Motivirrtum! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:55:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      du hast ein verbindlichen Angebot abgegeben !!!!!!!!!!!

      verhalte dich ruhig !!
      überweise Ihm sein geld, warte auf die Ware und seine bewertung.
      dann knalle ihm eine Ultranegative Bewertung rein !!
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:04:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... würd ich auch so machen wie Alpenhex.
      Geld überweisen, warten auf Ware und seine positive Bewertung, und dann ... einen negativen Kommentar der sich gewaschen hat, so, daß ihm so schnell keiner mehr was abkauft.
      :cool:

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      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:07:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...könnte ich auf die Überweisung anstatt der Artikelnummer auch Verwendungszweck "Arschloch" schreiben oder ist das rechtlich nicht ok :D Immerhin darf man eine Beleidigung doch mit einer Gegenbeleidigung quittieren und dann hätte er es gleich amtlich für seine Unterlagen :D :D :D

      Je mehr ich mit "meiner" community darüber spreche, desto lockkerer wirds für mich...dem würg eine saunegative rein!...merke: Mit unter 90 Prozentern niemals Geschäfte machen...der ist selbst schuld :D
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:24:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hoffentlich reichen die 80 Zeichen auch aus. Ansonsten müßtest Du noch einen Artikel von ihm ersteigern.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:29:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mensch olcapri,

      willst du dich wirklich auf dieses Niveau begeben?
      Dann bist du doch auch nicht besser als er.

      Kann deine Aufregung ja nachvollziehen, bleib
      cool...

      Zieh mal an den Ohrläppchen und sag: Wuusaaaaahh!

      Ein gutes Buch über Gandhi oder Laotse lesen wär auch nicht übel. Gibt´s bei ebay....

      Nimm ihm den Stoff ab und schreib was von "Nie wieder" oder so in die Bewertung. Keine Beleidigungen !!!

      Netten Abend noch allerseits

      DS
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:33:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dollarscheffler hat recht. ;) Ich machs so. Schönen Abend und erholsames Wochenende allen Cyberfreunden.

      Ich surfe jetzt mal zu Büchern von Laotse.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:56:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      ihr macht wiederholt einen denkfehler wenn ihr den tip gebt auf seine bewertung zu warten und dann eine "ultranegative" danach abzugeben.

      er wird ueberhaupt nicht bewerten bzw. auch warten dass du es zuerst machst.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 21:58:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich habe eine gute rache:

      nenn uns doch mal seinen unsernamen bei ebay. wie müllen ihm dann mal den briefkasten voll :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 22:19:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1

      bei all deinen rektionen hier, die nicht weniger beleidigend sein dürften, würde ich dir das gesamte bgl.
      gesetzbuch um die ohren hauen um dich zur erfüllung zu zwingen! vermutlich hat er seine gründe........

      s.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 22:35:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn ich mir Deine Threads so durchlese:

      Einschreiben Ärger
      Handwerker-Ärger

      Das spricht für sich.


      Du gehörst wirklich zu den Querulanten, die permanent klagen und die Amtsgerichte überlasten.

      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 22:36:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich bin jedenfalls auf der Seite des Verkäufers und würde ihn gerne vor Gericht vertreten.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 22:40:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      OHNE WORTE:

      #1 von olcapri 01.12.01 11:51:25 Beitrag Nr.: 5.010.503 5010503
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | historischer Thread
      Hi Cyberfreunde!

      Diesen Beitrag habe ich mal aus einem anderen Forum kopiert, da auch ich schon mal ne Mahnung von denen gekriegt habe (die ich auch anstandslos zahlte; jedoch zu Recht in voller Höhe (mit Mahngebühren)?!

      ********************************

      Compuserve ein Skandal!

      Oder wie seht ihr das? Ich teile euch einfach mal nur die Fakten auf, ein Bild könnt ihr euch dann ja selber machen.

      Ich habe vergessen meine Telefonrechnung zu zahlen, woraufhin ich berechtigterweise eine Mahnung der Telekom erhielt. :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:Auf dieser Mahnung war ein niedrigerer Rechnungsbetrag angegeben, als auf meiner Telefonrechnung.

      Kurz und gut, ich überwies diesen Betrag und erhielt kurz darauf eine berechtigte 1. Zahlungserinnerung der Fa. Compuserve über 22 Mark für in Anspruch genommene Internetdiensleistungen. ZUZÜGLICH Umbuchung/Mahngebühren in Höhe von 18,70 DM!

      Wenn man sich beschweren will: Kein Problem! Dafür gibt es ja eine "Hotline" für 2,42 die Minute! oder ein FAX für 2,42 die Minute.

      Eine e-mail Adresse hat diese Internetfirma erst gar nicht angegeben.

      Meine Meinung: CompuServe eine Firma die man sich merken sollte.

      Gruß Kurt

      PS: Ich überweise selbstverständlich nur die 22 Mark und keinen Pfennig mehr! Und letztendlich geht es auch gar nicht um 18,70 DM sondern um die Dreistigkeit mit der man hier vorgeht!
      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 08:11:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      machs wie ich,mich kann einfach niemand beleidigen,oder im Straßenjargon:was stört es eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert :D
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 09:27:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Beleidigende Bewertungen funktionieren gar nicht bei ebay. Ich wollte auch mal meinem Frust so Platz machen. Aber die müssen bei ebay ein "Schimpfwort-Such-und Verhinderungsprogramm" haben. Bei mir war es das dezente Wörtchen "Idiot", worauf die Meldung kam, dass diese Bewertung nicht angenommen werden kann, wg. Beleidigung (oder so ähnlich, ist schon eine Weile her). Vielleicht sind kreative Wortlösungen ein Ausweg. " So ein hinterfotzige Sauwurzn..."...
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 09:36:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Auf ebay kannst Du überdeutlich sehen, wie verkommen unsere Gesellschaft ist und das wird von Tag zu Tag schlimmer. :(
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 11:27:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      @dabeiseit1987...deinen Namen merke ich mir...:laugh:

      Nun ja, was soll man sagen. Habe mich schon wieder beruhigt. Die behauptung, ich würde die "Gerichte" überlasten, stimmt aber defintiv nicht! Ich war bisher nur zweimal vor Gericht und habe zweimal gewonnen. Spricht doch für sich. Alles andere habe ich versucht auf gutem Wege zu bereinigen.


      bei einer anderen ebay Sache:
      Würdet ihr denn etwas bei ebay bezahlen, niemals (trotz drei Mahnungen!)würde eine Lieferung kommen und diesen Typen dann nicht anzeigen? Solchen Leuten gehört doch wohl das Handwerk gelegt, und das ist mir schon 3 mal passiert!
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 20:21:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi,

      zahlen, auf Lieferung warten, wenn der Paketdienst kommt unauffällig zwanzig Gramm Heroin in das Päckchen schmuggeln, die Annamhe verweigern, zwei Tage später die Bullen zu den Versender schicken!!!

      Was ne Lapalie :mad: !!!

      Gruß Kai


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