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    Interessante Rechtsauffassung eines FA-Beamten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.04 14:34:17 von
    neuester Beitrag 01.10.04 18:21:57 von
    Beiträge: 107
    ID: 897.534
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      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:34:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe vor 2 Tagen ein Gespräch geführt mit einem Finanzbeamten auf Landesebene. Auf meinen Vorwurf, dass ich in Reaktion auf meine Beschwerde im Mai 2002 beim Land vom bearbeitenden Beamten keine Hinweise auf die geltende Rechtslage, nämlich Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung auf Basis der zu dieser Zeit laufenden Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf Spekusteuer
      auf Wertpapierveräusserungsgewinne erhalten habe, und auch das FA nicht zur Einhaltung der AO aufgefordert wurde,
      sagte der mir doch glatt, dass sich jeder selbst über die Rechtslage zu informieren hat und wenn man feststellt, dass
      das FA rechtswidrig handelt müsse man eben das Finanzgericht bemühen, dafür gebe es das schliesslich.
      Dass die Oberfinanzdirektion mich nicht über die geltende Rechtslage aufgeklärt hat, obwohl ich mich Rat und Hilfe suchend an sie gewandt hatte, interessiert sie nicht im Geringsten.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:39:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      sind eben Beamte
      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:44:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      aus einer einstmals seriösen Behörde ist eine Räuberbande geworden. Danke Herr Lafontaine und Herr Eichel! :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 15:01:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Finanzbeamte wissen doch selbst überhaupt nichts!:cry:

      Ich glaube dort arbeiten nur noch Aushilfskräfte?:confused:
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 15:03:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      :eek:
      Habe mal versucht Deinen zweiten Satz (der ganze Text besteht ja nur aus 3 Sätzen) in einem Zug, ohne Luft zu holen, zu lesen.
      Aber der nahm ja gar kein Ende.:(
      ;)

      Aber jetzt mal ernsthaft:

      dass sich jeder selbst über die Rechtslage zu informieren hat

      Wir möchten unseren Angestellten nach §8(2) EStG monatlich Sachbezüge bis zu EUR 44,00 zukommen lassen. Zum Bsp. in Form eines Gutscheines. Unsere Frage war jetzt, ob auf diesem Gutschein die "Ware" genau benannt sein muss, und ob die "Ware" nur genauso viel kosten darf wie der Gutscheinbetrag.
      Das Lohnbüro kann uns hierzu keine genaue Auskunft geben:mad: . Auf Nachfrage bei der LSt-Stelle des Finanzamtes wussten die auch nicht wie es richtig sein muss. :mad:

      Die haben die Gesetze und können keine Auskunft geben wie diese richtig angewendet werden.
      Spätestens bei der nächsten LSt-Außenprüfung hauen die einen dann alles als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt rein.

      #1
      Hat zwar nicht direkt mit deiner Sache was zu tun, aber was Auskünfte vom FA betrifft allergrößte Vorsicht. Und am besten wenn mgl. die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. :(

      Vielleicht kann mir ja ein/e User/in hier weiterhelfen???
      Wäre schön. Danke im Voraus.:kiss:

      Gruß Mask
      ;)

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      Avatar
      schrieb am 26.08.04 15:20:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Sommer vorigen Jahres habe ich mich direkt beim Finanzministerium über die Rechtslage die Spekusteuer betreffend erkundigt. Ich hatte auch mitgeteilt, dass der Steuerbescheid in 2002 per Zwang vollzogen wurde. Im September 2003, nach Monaten des Wartens, erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Zwangsvollziehung rechtens war, weil das geltende Recht nun einmal die Einziehung dieser Steuer vorsehe.
      3 Monate später erhalte ich das Urteil des Finanzgerichtes, in welchem steht, dass der Steuerbescheid
      selbst nicht rechtens war.
      Ich kann nur noch einmal Alle warnen die glauben, dass eine Behörde die Wahrheit von sich gibt, wenn es um Rechte des Steuerzahlers geht. Ich habe nun wirklich alles getestet, nicht weil es mir Spass macht, sondern in tiefer Verzweiflung. Das Ergebnis ist so niederschmetternd, dass ich die Schilderung solcher Vorgänge für staatsfeindliche Propaganda gehalten hätte, wäre das Ganze nicht mir selbst widerfahren.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 15:25:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5
      schriftlich hat auch keinen Sinn, im Endeffekt wird sich auf Irrtum des Beamten berufen, was für diesen keine rechtliche Konsequenz hat, den Betrieb trifft aber die Neufestsetzung voll in Nachveranlagung... hier Zollverfahren.
      ts ts
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 16:32:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alle Beamten mit 1 und 2 durchzählen und anschließend alle 1`er heimschicken.

      Bezüge werden weiter bezahlt, dies birgt nur einen kleinen Schaden. Den Schaden, den Beamte anrichten, wenn sie arbeiten, ist größer als ihre Bezüge.

      :kiss::mad::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 19:39:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ dummensteuer

      wenn man das so liest,wem du alles damit auf die nerven gehst um für deine sagenhaften gewinne bloss keine steuern zahlen zu müssen , fragt man sich
      1. warum du nicht einfach eine fachkraft fragst und bezahlst und
      2.ob du glaubst,dass der rest der menscheit hauptsächlich für dein wohlergehen zu sorgen hat.

      dass keiner gern steuern zahlt ist klar,aber du hälst steuerpflich ja direkt für einen unmoralischen angriff.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 20:36:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tante Else, lies doch bitte in Zukunft meine Postings nicht mehr.
      Ich habe den Eindruck, dass Du eine Beamtin bist. Da geht Dir die Diskussion sicher auf die Nerven. Recht so !!!
      Meine früheren Postings hast Du ohnehin nicht gelesen, sonst hättest Du jetzt nicht so einen beleidigenden Stuss gepostet. Leute wie Du sollten das Board meiden.
      Freu Dich doch auf Deinen Pension, die Du sicher nicht verdient hast.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 22:33:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      1. bin ich keine beamtin.

      2. hast du niemand das posten zu verbieten.
      (die zeiten sind auch im osten vorbei)

      3. ist mir schleierhaft wie jemand mit 7 millionen gewinn sich dermassen weltfremd und überheblich empören kann wenn er davon auch noch steuern zahlen soll.
      frag` mal deine mitbürger,die jetzt so fleissig gegen hartz IV demonstrieren,was die davon halten.

      4.frage ich mich ,ob du `99 allen ernstes geglaubt hast mit solchen gewinnen steuerfrei zu bleiben.die heutige diskussion über die verfassungsmässigkeit ist doch wie ein unerwartetes wunder.du tust aber gerade so,als sei es der normalzustand,dass nur lohnsteuerzahler geschröpft werden.
      der normalzustand wäre aber gewesen,dass ca. 50% steuer anfällt.darauf hättest du dich einstellen müssen.

      und:was wäre daran so falsch ??
      dein fahne der moralischen überlegenheit kannst du einrollen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 23:27:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Tante Else

      Ich finde Deine Angriffe etwas übertrieben. Scheinbar hattest Du noch nie mit der Steuerbehörde zu tun. Ich habe auch andere Erfahrungen gemacht. Man kann auch mit der Steuerbehörde Kompromisse schliessen, was heissen soll, nicht alle Finanzbeamten handeln willkürlich.

      Auch wenn jemand nur 1000 EUR oder 10 Mio. zu versteuern hätte, erwartet man als Steuerzahler vom Staat, über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden, wenn die Rechtslage undurchsichtig. Die Finanzämter sind dazu verpflichtet.

      Ich halte die Ausführungen von Dummensteuer für sehr interessant, man kann davon lernen. Von Überheblichkeit kann überhaupt keine Rede sein.

      Ich habe vor kurzem zufällig einen ehemaligen Finanzbeamten kennengelernt, der zuletzt in der Steuerfahndung tätig war und seinen Job an den Nagel gehängt hat, weil er die "Gleichbehandlung" seiner Kunden nicht mehr ertragen konnte. Den Kleinen packen sie am Arsch, bei den Großen wird von Oben herab die schützende Hand aufgehalten.

      Warum wird die Kuh, die gemolken werden soll, nicht einfach etwas schonender behandelt? Eine Zwangsvollziehung läßt sich normalerweise auch aus Sicht des Beamten vermeiden, gerade dann, wenn Existenzen davon abhängen und die rechtliche Seite noch nicht ausreichend geklärt ist.

      Die deutschen Steuerbehörden sollten sich mal von der Schweiz eine Scheibe abschneiden. Dort werden die Steuerzahler als Geschäftspartner und nicht als Gegner betrachtet. Bei uns dagegen wird es als sportlich erachtet, dem Steuerzahler alles zu seinem Nachteil auszulegen. Dahinter steckt oft Rechtsbruch statt Rechtsschutz.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 00:30:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      es geht doch nicht darum,jemand anzugreifen,aber man muss doch die kirche im dorf lassen.

      wenn einer mit solchen gewinnen seine weitere planung so einrichtet,als müsse er darauf null steuer zahlen ,ist für die dann autretenden probleme ausschliesslich er selbst verantwortlich.
      und nicht der böse staat,der depperte beamte,die inkompetente behörde oder der unfähige steuerberater,also alle,die dummensteuer schuldig spricht.

      und so gerne ich persönlich auch meine steuer bei verfassungswidrigkeit der spekusteuer zurückbekäme,darf man doch nicht übersehen,dass die mögliche verfassungswidrigkeit nicht daraus resultiert,dass wir die steuer zahlen mussten,sondern daraus,dass dies nicht allgemein rigoros genug durchgesetzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 09:17:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu 12 von Munichstock,
      Dank für Deine freundlichen und sachlichem Worte.
      Ich habe mich immer bemüht, selbst auch relativ sachlich zu bleiben. Bist Du aus München ? Ich hoffe auch, dass Tante Elses kleiner Angriff gegen mich als aus dem Osten ein Ausrutscher war. Ich denke, solche Polemik hat hier auch nichts zu suchen. Mein Interesse an diesem Board ist deshalb so gross, weil ich hier den für mich entscheidenden Hinweis auf die § 361 und 363 der AO gelesen habe im Frühjahr 2003. Danach habe ich intensiv weiter im Internet recherchiert bis ich selbst die Argumentation für die Rückzahlung der Steuern zusammen hatte. Weder die 3 teuren Steuerberater, noch die 2 ebenfalls teuren Rechtsanwälte hatten sich die Mühe gemacht, sich über die geltende Rechtslage zu informieren.
      Deshalb auch meine wiederholten Hinweise, nicht unbedingt alles zu glauben, was Beamte, Steuerberater und Rechtsanwälte so von sich geben. Dieser Rat ist uneigennützig. Übrigens bin ich steuerehrlich und auch überzeugt von der Notwendigkeit, diese Abgabem zu zahlen.
      Da ich die Gewinne verloren hatte, musste ich 3,3 Millionen
      DM aus bereits versteuertem Vermögen zahlen. Ich hatte die Gegenwehr nur begonnen, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern, die uns drohte, weil das FA nicht warten wollte. Die hatten schon in 1999 und 2000 sich verzweifelt bemüht, uns Steuerhinterziehung nachzuweisen. 3 Beamte waren 24 Monate im Intensiveinsatz und haben jeden Ordner mehrmals durchsucht, selbstverständlich erfolglos. Der Leiter der Behörde, der Art zu reden nach ein Bürger aus den alten Bundesländern, konnte den Erfolg eines brandenburgischen Bauunternehmers nicht verkraften.
      Der massiven Schikanen im Zusammenhang mit der Steuerfahndung wegen haben wir die Firma verkauft.
      Dadurch sind dem Staat enorme Steuerausfälle entstanden, denn der neue Besitzer hat keine Unternehmerqualitäten.
      Unmittelbar nach Rückzahlung der Spekusteuer hat das
      FA wiederum unsere ehemalige Firma geprüft und zwar ausschliesslich die Zeit, als mein Mann noch Geschäftsführer war. Die 4 und einhalb Jahre danach interessierten die Beamten nicht.
      Bei der Aktion wegen der Spekueinkünfte ging es den Beamten wirklich vorrangig um unseren Ruin als Ziel, nicht um die Steuereinnahme. Dies kann ich hier so schreiben, weil beweisbar.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 10:18:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tante Else, noch ein Nachtrag:
      ich denke, dass Hartz VI nicht so unsozial ist, wie es in Medien und auf den Strassen dargestellt wird. Es ist alles eine Frage der gründlichen Information. Gestern war in unserer Regionalpresse eine Grossannonce der Bundesregierung, in der es dazu sehr detaillierte Antworten gab, die das Ganze entkrampfen müssten.
      Es hätte allerdigs nicht so weit kommen müssen, dass der Staat diese Probleme bekommt.
      Einfache Gleichung: Steuern runter - Beschäftigung rauf.
      Diese Mathematik ist allerdings nichts für eine Rot/Grüne Regierung von Gewerkschafts Gnaden.
      Übrigens, Tante Else, Steuern müssen nicht rigoros, sondern konsequent und in der optimalen Höhe erhoben werden. Mein Einkommenssteuersatz liegt bei knapp 60 % durch die Solisteuer.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 10:21:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es muss natürlich heissen Hartz IV.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 14:55:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Dummensteuer:
      Hartz VI kommt noch: Zusammenlegung von Altersrente und Sozialhilfe.
      Hartz V kommt auch noch: Zusammenlegung von EU-Rente und Sozialhilfe.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 14:00:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es wird hier immer wieder auf die Auskunftspflichten der FÄ hingeweisen bzw. darauf, dass die FÄ gerade keine Auskünfte erteilen bzw. erteilte Auskünfte willkürlich ignorieren.
      Die Auskunfts- bzw. Beratungspflichten der FÄ ist in § 89 AO geregelt. Wenn man hier mal nachliest, wird man feststellen, dass von Gesetzes wegen Auskünfte nur in eng begrenzten Rahmen von den FÄ zu erwarten sind.
      Auskunft zu materiell-rechtlichen Fragen muss von den FÄ nicht erteilt werden. Hierfür gibt es die Steuerberater, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine.
      In speziellen Fragen des Lohnsteuerabzugsverfahren gibt es die sog. Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und für sonstige steuerliche Frage die sog. verbindliche Auskunft nach Treu un Glauben.
      In bestimmten Fällen kann und muss also das FA schriftlich eine verbindliche Auskunft geben. Der Antragsteller muss in diesen Fällen aber auch mitarbeiten.
      Wer glaubt in einem Telefonat oder in einer persönlichen Vorsprache von jedem Beamten zu jeder Zeit und zu jeder Frage eine (kostenlose) Auskunft zu erhalten, glaubt etwas, was leider nicht von dieser Welt ist.

      Noch etwas zu gerichtlichen Entscheidungen.
      Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Bezogen auf das Gericht gilt dies vor allem deshalb, weil die von uns gewählten Volksvertreter nicht in der Lage sind Steuergesetze zu schaffen, die auch minder belichtete Steuerbeamte bzw. genauso belichtete Steuerbürger verstehen können.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 14:04:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hier als Nachtrag der Wortlaut des 89 AO:

      Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 15:43:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Pegru,natürlich kann man die Behörden nicht mit jedem Kleinkram behelligen. Letztendlich geht es ja nur darum, dass das FA seine Tätigkeit, hier speziell Steuerbescheide zu erteilen, auf dem Boden des jeweils geltenden Rechts auszuüben hat.
      Wenn das FA aber die ständige Rechtssprechung des BFH missachtet in der Hoffnung, dass es keiner merkt, und wenn, dann ist es hoffentlich zu spät, dann ist das Rechtsbeugung ( Betrug ?). Vor allem dann, wenn bei der Beantragung der Aussetzung der Vollziehung schon auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen wird und der Antrag abgelehnt wird mit der Begründung, dass die Zwangsvollstreckung rechtens ist, solange das Bundesverfassungsgericht für 1999 und Folgejahre keine Entscheidung getroffen hat. So geschehen bei mir in 2002.
      Leider ist die Qualifikation der meisten Steuerberater und RAe nicht ausreichend für das insgesamt immer komplizierter werdende Steuersystem, so dass selbst hohe Aufwendungen für die Beratung selten zu einem optimalen Ergebnis führen werden.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 16:40:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi Dummensteuer,
      du erwartest sicher eine Antwort.
      Ich kenne deinen Fall nur aus deinen Beitägen.
      Riesiger Gewinn in 99, Verlust in 00, Rücktrag nur zum Teil; wegen Abschnittsbesteuerung wurden Steuern festgesetzt, obwohl das Geld futsch ist.
      Trotzdem. Rechtsbeugung ist ein ziemlich schwerer Vorwurf, laut Strafgesetzbuch immerhin ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr!).

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 22:59:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wie soll man es nennen, wenn einem widerrechtlich 3,3 Millionen DM abgezwungen werden?
      Das Finanzgericht hat eindeutig festgestellt, dass der Steuerbescheid rechtswidrig war, der mit Zwangsmassnahmen durchgesetzt wurde. Ist dass keine Beugung des geltenden Rechts ?
      Ein Verbrechen ist dies allerdings nicht, wenn von FA-Beamten durchgeführt. Eher ein Ausdruck von Übereifrigkeit
      oder vorauseilendem Gehorsam. Die Folgen trägt ohnehin der Steuerzahler. Das spielt doch alles keine Rolle.
      Denkt noch mal daran, dass H.Eichel es sehr eilig hatte, die Steuern für 1999 einzutreiben, wenn nötig mit Zwang, als das Bundesverfassungsgericht nur für die Jahre bis 1998 entschied. War das keine Rechtsbeugung ? Erst ein Finanzgericht machte seinem Treiben ein vorläufiges Ende.
      Bei Kenntnis der Rechtslage, die man doch voraussetzen kann bei einem Minister, hätte er die Vollziehung nicht veranlassen dürfen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 00:04:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Rechtsbeugung: Da ist zwar ein schwerwiegender VOrwurf,nach der Rechtsprechung können abner Finanzbeamte diese Straftat gar nicht begehen, weil es ihnen an der erforderlichen richterlichen Unabhängogkeit fehlt:

      StGB § 339 Rechtsbeugung

      --------------------------------------------------------------------------------

      Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 00:20:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Unter Rechtssache versteht man zunächst von Gerichten zu entscheidende Strafsachen und Rechtsstreitigkeiten. Weiterhin fällt auch das Ermittlungsverfahren darunter oder die Entscheidung über die Aufhebung von einem Haftbefehl. Nicht darunter fallen Steuerfestsetzungsverfahren oder Verfahren über Verwarnungsgelder.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 00:21:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 01:15:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      #5 Mask

      Gutscheine nur mit korrekter Bezeichnung der Ware!!! Am besten mit der Firma die diese Scheine einlösen soll vorher sprechen!!!

      Tip: damit der Angestellte auch weis was er bekommt ganz unten den Vermerk setzen das dieser Gutschein einen Gegenwert von 44,- Euro besitzt.
      Dieser Teil des Gutscheins muß dann aber in jeden Fall wieder abgetrennt werden sonst gibts ärger!!!!!!!

      hoffe geholfen zu haben
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 10:35:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      Sag ich doch, Nataly, es sind höchstens Amtspflichtverletzungen, wenn es nicht rechtens zugeht, und schliesslich kann sich ja auch ein Beamter mal irren.
      Im Zweifelsfalle gegen den Steuerbürger. Das sind sowieso alles potentielle Steuerhinterzieher.
      Der FA-Beamte muss auch nicht alles wissen oder sich nach jedem § der AO richten.
      Originell war schon, dass bei uns die Aussetzung der Vollziehung in 2002 mit Hinweis auf § 361 verwehrt wurde, im Jahre 2003 aber mit Hinweis auf § 361 gewährt wurde.
      Dabei hat man beim Lesen dieses § nicht den Eindruck, es könnte sich um einen Gummiparagrafen handeln.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 10:49:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nataly, ich habe die empfohlene Seite gelesen. Es geht doch darum, dass der Amtsträger in Ausübung seines Amtes bewusst (!!!) einem Anderen einen Schaden zugefügt haben muss, um von Rechtsbeugung sprechen zu können.
      Dies ist doch aber in unserem Falle geschehen.
      Ich halte Dich auf dem Laufenden, wie es in unserem Fall weitergeht. Wir haben doch Klage eingereicht beim Landgericht. Bestandteil unserer Klage ist der mit Beweisen unterlegte Vorwurf sachfremder Beweggründe bei Entscheidung über die Vorgehensweise der Beamten und der auch daraus resultierende Schaden, der uns zugefügt wurde.
      Wir haben einen routinierten, auf Verwaltungsrecht spezialisierten RA aus den alten Bundesländern an unserer Seite und sind sehr optimistisch was den Verlauf des Verfahrens angeht.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 17:52:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Nataly,
      interessante Homepage. Werde sie mir merken.
      Ergebnis (keine Rechtsbeugung) hat mich überrascht und wird auch in meinem alten Kommentar zum StGB bestätigt. Die Frage musste sogar irgendwann mal vom Bundesgerichtshof entschieden werden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 17:59:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi Dummensteuer,
      du bist mit einer Klage vor dem Landgericht. Meinst du hier das Zivilgericht?
      Was ist den Gegenstand dieser Klage? Geht es da um Schadenersatz wegen Verletzung von Amtspflichten?

      Halte uns über deine Klage auf dem Laufenden, danke.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:32:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zivilgericht. Jawohl, es geht um eine Schadensersatzklage.
      Es ist schon schlimm, dass Leute, sobald sie Beamte sind, quasi für ihr Tun nicht bestraft werden können, egal was sie anrichten. Hat das eine Gesellschaft eigentlich nötig?
      Das Schlimmste, was denen passieren kann, ist, dass sie mal eine Beförderung nicht bekommen.
      Irgentwie kann ich mich damit nicht abfinden. Früher glaubte ich, der Kapitalismus sei eine reine Leistungsgesellschaft. Mittlerweile habe ich den Eindruck,
      dass das "gemeine Volk" lediglich der Erfüllungsgehilfe einer immer gigantischer werdenden Büro-Klepto-Kratie zu sein hat. Denkt mal an die "Agentur für Arbeit", der blanke Wahnsinn, was da an Geldern sinnlos vergeudet wird.
      Der Tag ist nicht fern, da verwalten die nur noch sich selbst.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:05:19
      Beitrag Nr. 32 ()
      "Der Tag ist nicht fern, da verwalten die nur noch sich selbst."

      Dieser Tag liegt bereits in der Vergangenheit. Eine Behörde, die (wie diese) die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bonner Republik überlebt hat, ist einfach nicht reformfähig. Guido Westerwelle hat recht mit seinem Vorschlag, die Arbeitsverwaltung aufzulösen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:08:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      Zu #28:

      "Es geht doch darum, dass der Amtsträger in Ausübung seines Amtes bewusst (!!!) einem Anderen einen Schaden zugefügt haben muss, um von Rechtsbeugung sprechen zu können."

      Das reicht leider immer noch nicht. Wenn der Amtsträger keine richterliche Unabhängikeit genießt, kann er nicht wegen Rechtsbeugung bestraft werden. Außerdem stellt die Steuerfestsetzung keine "Enzscheidung in einer Rechtssache" dar.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:10:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      irgendwie hab ich da nen problem:confused::confused:
      Das Finanzgericht hat eindeutig festgestellt, dass der Steuerbescheid rechtswidrig war, der mit Zwangsmassnahmen durchgesetzt wurde.

      wieso unternimmst du dann nichts gegen den steuerbescheid???:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:32:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Theak, ich haben alles unternommen, was in diesem Staat möglich ist, und deshalb auch mein Geld zurück erhalten.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:45:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      Nataly (28).
      Es ging doch nicht nur um die "Steuerfestsetzung".
      Wir hatten dem FA ausreichend Sicherheiten angeboten und hätten ohne Einwände die entsprechenden Verzugszinsen akzeptiert, um Zeit zu gewinnen, die Verluste auszugleichen. Dies wäre mir problemlos in 2003 gelungen. Es geht ja nicht im Wesentlichen um die Steuerfestsetzung, sondern um das deutliche Bemühen des FA, uns mit allen verfügbaren Machtmitteln in den Ruin zu treiben. Nur deshalb begann meine entschiedene Gegenwehr. Sicher ist das Ganze in seinen Ausmassen auch eine Ausnahme. Jedenfalls hat H. Eichel unseren Fall als "Einzelfall" beschrieben (Pressezitat). Ich hatte unmittelbar nach Kenntniserhalt dieses Zitats an die Kontakt-Adresse des Ministeriums die Anfrage gemailt, inwiefern dies ein Einzelfall ist, aber natürlich keine Antwort erhalten.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 10:08:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Nataly( zu 32), genau so sehe ich das auch, wollte mich bloss nicht so deutlich äussern. Jetzt wage ich auch die sinngemässe Wiedergabe eines Zitats des Politikers Rüttgers in der Presse, in welchem er äussert, dass das Beamtenrecht nur in einer blutigen Revolution beseitigt werden kann.
      Da die Deutschen eher dulden, als sich zu wehren, werden die Schafe wohl noch lange geschoren werden.
      Ich habe mich ja auch erst gewehrt, als es ums Überleben ging. Ich kenne aus unserem Ort etliche Beispiele für Firmenzusammenbrüche, die vermeidbar gewesen wären, wenn das FA nicht regelrecht Klassenkampf betreiben würde. Viele Mitarbeiter des FA hier vor Ort haben sich zu DDR-Zeiten sehr engagiert, na Ihr könnt Euch schon denken, für welche Institution.
      Es gibt interessante Seiten zur Zivilcourage, seht mal bei Melhorn.de nach.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 11:55:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Dummensteuer: darf ich Dich etwas fragen ?
      Wenn ich richtig verstanden habe bist Du derjenige dem vor kurzen vom FG Brandenburg AdV für 1999 gewährt wurde. Bekanntlich hat FA gegen diese Entscheidung Revision eingelegt, wie ist hier der Stande der Dinge ? Wann ist der Verhandlungstermin ?

      Du schreibst ".. Jedenfalls hat H. Eichel unseren Fall als " Einzelfall" beschrieben (Pressezitat). "
      Wo stand denn das ?
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 18:39:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      Im Rahmen einer im Jahre 2001 gegen mich durchgeführten Steuerfahndung, die sich im Nachhinein als völlig sinnlos erwies und keine einzige Mark an Steuernachzahlungen erbrachte, musste ich auch die von mir verwalteten Aktiengeschäfte meines Sohnes offenlegen. Ich übergab alle Vorfälle der Kalenderjahre 96 - 01 meinem langjährigen Steuerberater, der einen Nachzahlungsbetrag von rd. DM 90.000,-- ermittelte. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass besagter Steuerberater mit der Behandlung dieses Metiers völlig überfordert war und nicht einmal die einfachsten Grundbegriffe der anzurechnenden Körperschafts- und Kapitalertragssteuer kannte.

      Notgedrungen musste ich mich um die vom Finanzamt geforderten Erkärungen selbst kümmern und nun erneut mit noch größerem Erschrecken feststellen, dass die Bürgerrechte meines Sohnes mittels arglistigem Verschweigens, absoluter Unfähigkeit der zuständigen Beamten und unverfrorenen Lügen seitens der Behörde mit Füßen getreten wurden.

      - Eine Auslands-Firmenanleihe, für die die damalige Citi-Bank wegen eines Wechsels der Bank bereits DM 19.000,-- zuviel an das Finanzamt abgeführt hatte, sollte aus fadenscheinigen Gründen nicht als bereits gezahlte Steuer angerechnet werden.

      - Die von den Banken ausgestellten Steuerbescheinigungen seien angeblich nicht im Original eingereicht worden.

      - Reisekosten zu zwei Jahreshauptversammlungen wollte man trotz der schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Firmen nicht anerkennen, weil sie nicht genügend aufgeschlüsselt seien und die Firmen sowieso jedem Aktionär diese "Gefälligkeitsbescheinigungen" auf Wunsch ausstellen würden.

      - Die bereits erwähnte Auslandsanleihe, gekauft am 19.5.99,
      dem Konto wieder gutgeschrieben am 23.5.00, sei innerhalb der Spekulationsfrist vom einem Jahr "wiederveräußert" worden und deswegen sei der Gewinn steuerpflichtig.

      - Bei den privaten Veräußerungsgeschäften sollte ein Verlust von ca. 7000,-- EU nicht anerkannt werden, weil dieses Geschäft innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt sei. Dabei war die entsprechende Firma lediglich von einer anderen nach Halten der Aktie von acht Monaten übernommen worden. Nach Aussage des Finanzamtes sei aber bei Übernahme bzw. Fusion der betreffenden Firma eine neue Aktie gekauft worden.

      Eine Beschwerde bei der zuständigen Oberfinanzdirektion erwies sich als zunächst wirkungslos. Der höchst ineffiziente Papierkrieg hatte unglaubliche Ausmaße angenommen und füllt bis zum heutigen Tage 1 1/2 dicke Aktenordner. Mein Sohn wurde mit Mahnungen, Säumniszuschlägen, Vollstreckungsankündigungen und letztendlich sogar mit dem Einsatz eines Kuckucksklebers in massivster Form bedroht und genötigt - sein guter Ruf mit böswilliger Absicht beschädigt.

      Erst nach Ablauf von rund zwei Jahren erhielt er eine offensichtlich von der OFD betriebene Einspruchsentscheidung, die ihm in den wesentlichen Punkten Recht gab. Aber auch diese Entscheidung reichte mir nicht, weil auch hier einige Gesichtspunkte erneut falsch dargestellt waren. Da ich aber einen Finanzgerichtsprozess vermeiden wollte, griff ich nun meinerseits zum groben Mittel der Androhung eines Strafprozesses gegen die namentlich benannten Sachbearbeiter wegen Nötigung und Gebührenüberhebung gemäß § 240 und 352 StGB.

      Dieses Schreiben bewirkte ein kleines Wunder, denn die Einkommenssteuererklärungen wurden nun ein 3.Mal zu Gunsten meines Sohnes geändert und statt DM 90.000,-- zu zahlen wurden ihm nun EU 2.500,-- erstattet.

      Deshalb, Dummensteuer, kämpfe bis zum letzten Atemzug! Du hast weitaus mehr Leidensgenossen, als Du Dir in Deinen kühnsten Träumen vorstellen kannst. Lass` Dich vor allem nicht von typisch deutschen Neidgenossen aus dem Konzept bringen - jenen verkorksten Schmarotzerfiguren, die ihre Mäuler aufreißen, aber nicht einmal fähig sind, sich selbst, geschweige denn ihre evtl. Familie, zu ernähren.

      Beste Grüße KP



      -
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:24:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zu 38 von jewg: das Zitat muss im Handelsblatt gestanden haben.
      Das FA hat Beschwerde beim BFH in München eingelegt gegen das Urteil des FG Brandenburg.
      Das geht mir allerdings nicht sehr nahe. Meine Steuern für 1999 zahle ich erst zurück, wenn ich Schadensersatz erhalten habe. Allerdings auch erst dann, wenn alle andere Aktionäre ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Da kann man gespannt sein, wie die das ohne rückwirkende Aufhebung des Bankengeheimnisses anstellen wollen. Das Finanzgericht Münster hat da schon mal Einhalt geboten.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:36:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Kartoffelpürree, mein Mitgefühl für das, was Ihr durchgemacht habt. Jetzt glauben einige sicher endlich, dass ich nicht übertrieben habe. Bist Du aus den alten oder neuen Bundesländern ?
      Es ist eben leider wirklich so, dass für den FA-Beamten jeder Bürger ein Steuerhinterzieher ist, dem das Fell über die Ohren zu ziehen ist, und wenn es die Fakten nicht hergeben wird eben manipuliert und die Wahrheit auf den Kopf gestellt. Wenn es dann wegen eines renitenten Steuerzahlers doch nicht klappt ist es eben ein "Irrtum vom Amt". Prima System und klappt meistens, wer wagt schon, aufzumucken.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:50:28
      Beitrag Nr. 42 ()
      #39: Deine Erfahrungen mit einem inkompetenten Steuerbarater kann ich gut nachvollziehen. Ich habe hier schon mehrfach meine diesbezüglichen Erlebnisse mitgeteilt, und hatte immer den Eindruck, daß ich damit bei einigen Boardteilnehmern "vom Fach" auf Unglauben gestoßen bin.
      Meine Erfahrung ist, daß man bei allem, was mit Kapitalertägen, Spekulationsgwinnen usw. zu tun, zumindest ernshaft damit rechnen muß, daß eine normaler Steueberater auf diesem Gebiet genauso unbeleckt ist wie der Mann von der Müllabfuhr. Nun wäre es ja für einen Fachmann evtl. möglich sich in einem konkreten Fall das notwendige Wissen zu verschaffen. Da stößt man aber allgemein auf die Haltung "das zahlt mir keiner" und entsprechend sieht die Beratung aus.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 22:02:22
      Beitrag Nr. 43 ()
      #35
      na gottseidank!!:):):)

      ich finde leider den artikel nichtmehr:confused::confused: aber es geht um ne frau die div steuergesetze für diesen staat mit ausgearbeitet hat. die prozessiert seit zwei jahren ohne erfolg:confused::confused::confused:

      nix ist unmöglich, zumindest nicht in deutschland wenn´s um steuern geht!!!:eek::eek::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 22:42:56
      Beitrag Nr. 44 ()
      # Dummensteuer, ich bin Rheinländer, also "Wessi" seit meiner Geburt, was mich aber in keinster Weise daran hindert, für jeden Bürger in jedem Winkel unseres Landes Solidarität zu empfinden, wenn er an dieser verkommenen Bürokraten-Diktatur zu leiden hat. Schon seit Jahren bin ich der Meinung, dass zwischen der Stasi-Diktatur der ehemaligen Ostzone (Verzeihung, aber die Lügenbezeichnung DDR geht mir nur schwer über die Lippen) und der westdeutschen Wirklichkeit nur graduelle Unterschiede bestanden, die sich in Zukunft noch weiter einebnen werden. Jedenfalls danke ich für Dein Mitgefühl, obwohl ich ehrlich eingestehen muss, dass mir das Abwatschen dieser verlogenen Bürokraten letztendlich sogar noch klammheimliche Genugtuung verschafft hat.

      Unsere in der Welt wohl einmalige, total verkorkste und für Niemanden mehr durchschaubare Steuerstruktur bietet immerhin die Möglichkeit, die politischen Falschmünzer samt ihrer subalternen Beamtenkriecher an ihrem eigenen Paragraphendickicht aufzuhängen. Jeder freiheitlich denkende Bürger ist aufgerufen, mit allen Mitteln Widerstand zu leisten und dieses bürokratieverseuchte System als das zu entlarven, was es in Wahrheit ist - eine verrottete und korrupte, sich selbst vernichtende Krake. Und wenn die Feder nicht mehr reicht, dann soll es das Schwert sein, denn was sich nicht evolutionär verändert, wird sich immer und für alle Zeiten revolutionär verändern.

      Sorry, eigentlich sollte das hier kein politisches Statement werden, aber angesichts der Zustände hier zu Lande wächst die Wut in mir gewaltig.

      # quotiks, Steuerberater und Anwälte sind wohl mit Ausnahme der vollversorgten Staatsbürokraten die einzigen Berufe, die sich wie die Karnickel vermehren. Ich habe meinem Steuerberater nie getraut, schon alleine deswegen, weil kein noch so kluges Gehirn diesen ganzen Steuersalat erfassen kann - hieran wäre auch Einstein gescheitert. Da gibt es leider nur eine Alternative - im Notfall muss man die Dinge selbst in die Hand nehmen. Aber diese Erfahrung wirst Du sicher schon selbst gemacht haben.

      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 09:10:19
      Beitrag Nr. 45 ()
      KP (Posting 39),
      sind in den zwei Jahren nicht auch Kontenpfändungen durchgeführt worden ? Das FA wartet doch nicht so lange.
      Bei uns haben die Beamten sogar die Mieten und die Betriebskosten der Mieter unserer Wohnungen gepfändet und eingefroren, so dass wir neben den Steuern auch noch diese Mittel aufbringen mussten, also Überzahlung in 6 stelliger Höhe leisten mussten. Diese eingefrorenen Gelder sind nicht als Steuerzahlung angerechnet worden. Alles rechtswidrig. Unser damaliger RA hat alles widerspruchlos hingenommen. Wenn wir noch unsere Firma gehabt hätten, wäre uns der zur Vorfinanzierung der Aufträge dringend benötigte Kontokorrent von 1.000.000,- DM sofort gestrichen worden, da haben die Banken kein Mitleid, es gibt strenge Vorschriften. Unser Konkurs wäre unvermeidlich gewesen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 14:14:49
      Beitrag Nr. 46 ()
      natürlich sind an deinem elend nur die genannten beamten,behörden,anwälte und steuerberater schuld.
      du selbst bist natürlich viel schlauer und mit weitblick gesegnet.

      aber welcher idiot hat dir damals eigentlich geraten,mit 7 millionen gewinn immer weiter und weiter zu zocken und nicht mal wenigsten das geld zur seite zu legen,das du für die steuerzahlung brauchen würdest??

      wer konnte denn da in seiner gier den hals nicht voll kriegen ?
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 14:52:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tante Else, Du liest ja schon wieder meine Postings, das sollst Du doch nicht!
      Du bist offenbar so verkrampft vor Neid, dass Du immer noch nicht mitbekommen hast, dass es gar nicht darum geht,
      ob oder warum Geld da oder eben nicht da war, sondern absolut und ausschliesslich darum, dass die Behörden geltendes Recht zu respektieren haben und sich nicht Willkür oder, so wie bei Dir, auch noch Sozialneid in allen seinen Ausdrucksformen breit macht.
      So, nun such Dir ein anderes Objekt für Deinen Bedarf an Unmutsäusserungen und unkonstruktiver Polemik.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 15:36:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      ich lese deine postings doch so gerne,weil sie ein interessantes beispiel für realitätsverlust sind.

      auch deine ferndiagnosen zu meinen persönlichen umständen sind lustig.

      zu sozialneid besteht kein anlass,mir gehts eigentlich ziemlich gut.vor allem deshalb,weil ich meine gewinne noch habe.sogar nach steuern.

      ich bin auch nicht verkrampft. nicht mal vor lachen,denn ich bin eigentlich auch nicht schadenfroh.

      aber es sollte doch auch erlaubt sein,angesichts deiner selbstmitleidigen schuldzuweisungen an alle und jeden mal darauf hinzuweisen,dass du es hauptsächlich selbst vermasselt hast.

      ohne diese einsicht würdest du (und andere) es ja wieder genauso machen,wenn ihr demnächst mal wieder auf 7 mios gewinn sitzt.

      übrigens habe ich meine gewinne ganz überwiegend nach april 2000 gemacht,weil ich die hype vorher aus misstrauen verpasst hatte ,aber nachher sicher war,dass es gewaltig bergab gehen wird.
      also sozusagen das kontrastprogramm zu dir.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 16:15:20
      Beitrag Nr. 49 ()
      @TanteElse

      wenn ich das richtig gelesen habe, ist das Problem bei Dummensteuer, dass obwohl Sicherheitsleistung angeboten wurde wahllos vollstreckt wurde. Eine solche Handlungsweise nimmt zumindestens billigend eine überäßige und unnötige Schädigung des Steuerpflichtigen in kauf. Ich kann daher Deine Äusserungen nicht nachvollziehen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:01:52
      Beitrag Nr. 50 ()
      hmm,so schwierig ist`s eigentlich nicht.

      1999 , 2000 und 2001 musste man bei 7 mios gewinn davon ausgehen,dass man ca 3,5 bis 4 steuern zu zahlen hat.
      von einer verfassungswidrigkeit war damals realistischerweise nicht mal zu träumen.
      also musste man sich so einrichten,dass man zahlen kann.
      das geht aber nicht,wenn man alles verzockt.

      oder anders:
      99 bis 01 konnte kein mensch davon ausgehen,dass er die steuerforderung durch stellung einer sicherheitsleistung würde aufschieben können.
      da war es völlig klar,entweder zahlen oder es wird vollstreckt.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:29:14
      Beitrag Nr. 51 ()
      # Dummensteuer, um Deine Frage zu beantworten, nein, bei meinem Sohn und schon garnicht bei mir selbst gab es Konten- oder Mieterpfändungen, weil ich sowohl gegen die ersten sowie die zweiten Falschbescheide rechtzeitig Einspruch eingelegt und AdV beantragt habe. Schon die erste Beantragung auf Aussetzung der Vollziehung wurde innerhalb von ca.14 Tagen genehmigt. Erst danach ergab sich dann die unendliche Geschichte eines Papierkrieges, mit dem ich Punkt für Punkt die irrigen Rechtsauffassungen der FA-Bürokraten widerlegen konnte. In dieser Zeit bin ich abends mit der AO, dem Einkommenssteuergesetz und allen brauchbaren Informationen in`s Bett gegangen und morgens mit dem Mist wieder aufgewacht.

      Nach Ablauf von mehr als 14 Monaten erhielt ich dann ohne vorherige Ankündigung die korrigierten Steuerbescheide, gegen die ich dann erneut Einspruch einlegte und wiederum AdV beantragte. Auch diese AvD wurde nach einigem Hin und Her nach Ablauf weiterer 4 - 5 Wochen akzeptiert. Da aber in dieser Chaos-Behörde die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, hetzte man meinem Sohn zwischenzeitlich den Kuckuckskleber auf den Hals. Glücklicherweise befand sich mein Sohn zum Zeitpunkt dieses ungebetenen Besuchers auf seiner Arbeitsstätte, denn man braucht nicht viel Fantasie, um sich nach diesem nicht endenwollenden Nervenkrieg auszumalen, dass er diesen Pimpf ungespitzt in den Boden gekloppt hätte.

      Trotzdem ist der hier geschilderte Sachverhalt im Vergleich zu den rüden Verbrecher-Methoden der öffentlichen Plünderer in Deinem Falle geradezu harmlos. Dass die Staatsbankrotteure sicherlich unter Berufung auf den rechtswidrigen Erlass des SPD-Versagers Eichel, für die vom BVerfG nicht behandelten Folgejahre 99 ff. derart rechtsverletzend die Spekulationssteuern einzutreiben, liegt nach meiner Einschätzung natürlich auch an der Höhe der Summe. Zweifellos wollten sich hier einige karrieregeile Staatsparasiten ein goldenes Lenkrad verdienen. Ich an Deiner Stelle würde zumindest versuchen, gegen diese Wegelagerer Strafantrag zu stellen.

      # Tante Else, bei seiner Klage hat sich seinerzeit der Steueranwalt Tipke auf den Gleichheitsgrundsatz der Besteuerung berufen und dabei in`s Feld geführt, dass rund 95% aller Spekulanten ihre Gewinne, die sie binnen Jahresfrist erzielt haben, nicht versteuern würden. Hättest Du armseliges Würstchen einen über dem Freibetrag liegenden Gewinn erzielt, wärst Du wahrscheinlich der Letzte gewesen, der sich zu den ca. 5% Ehrlichen hätte zählen können. Deine dümmlichen Kommentare sprechen für sich, deshalb solltest Du vom Neid zerfressener Geisteskrüppel Dich schnellstens vom Acker machen. Hat Dir Deine Mutti nicht beigebracht, dass man nicht dazwischen rufen darf, wenn sich Erwachsene unterhalten?
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:34:04
      Beitrag Nr. 52 ()
      Contenance, Kartoffelbrei!

      Rheinländische Herkunft rechtfertig keine Pöbeleien! ICH muss das wissen....;)

      Jeder Jeck is anders!
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:36:24
      Beitrag Nr. 53 ()
      Tante Else, Du lernst es nicht.
      Hinter Deiner Schadenfreude verbirgst du die Befürchtung, dass Du die angeblich von Dir gezahlten Steuern doch nicht zurück erhälst. Übrigens, warum bin ich zu Deinem Hobby geworden ?
      Wie wäre es, wenn Du Dich mal Denjenigen zuwenden würdest, die ihre Gewinne behalten, aber keine erklärt haben, da haben sich doch schon etliche zu Wort gemeldet.
      Da kannst Du Dich dann moralisch und sonstwie entrüsten.
      Ich habe mir dies verkniffen, weil es unstrittig ist und nichts bringt, genau wie Deine Beiträge: uninteressant und nutzlos.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:46:45
      Beitrag Nr. 54 ()
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 17:51:28
      Beitrag Nr. 55 ()
      bild bezieht sich auf 51,
      53 kam dazwischen,während ich mein foto eingescannt habe.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 18:13:50
      Beitrag Nr. 56 ()
      Kartoffelpürree, Du hast mal wieder den richtigen Ton getroffen. Ich muss das wissen, mein Vater stammt aus Düsseldorf und war Musikschulleiter.
      Übrigens hatte ich ebenfalls rechtzeitig AdV beantragt, die aber abgelehnt wurde. Im Sommer 2003 habe ich zwei Beamte des FA, die Leiterin und die Vollstreckungsbeamte, bei der Polizei wegen Amtsmissbrauch und Nötigung angezeigt. Nach detailliertester Darstellung und Beweisführung durch mich stellte der Staatsanwalt fest, dass alles rechtens war, und selbst wenn nicht, wäre Amtsmissbrauch keine strafbare Handlung. Wir müssten schon eine Schadensersatzklage erheben, wenn wir etwas erreichen wollten. Das haben wir dann auch getan. Am 10.09.03 entscheidet das Zivilgericht über die Annahme der Klage.
      Übrigens sollten wir "Tante Else" ignorieren. Die alte Frau hat einfach keinen Stil, nur Dreck an den Händen und wer weiss wo noch. Und Altersdemenz hat auch schon zugeschlagen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 18:19:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      Es muss natürlich heissen 10.09.2004
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 18:52:39
      Beitrag Nr. 58 ()
      Selbstverständlich hatte ich auch rechtzeitig Einspruch eingelegt. Ohne diesen wäre mir die AdV in 10/2003 nicht gewährt worden.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 19:51:51
      Beitrag Nr. 59 ()
      # Dummensteuer, eine Schadensersatzklage ist besser als nichts, nur steht nach meinen Lebenserfahrungen leider zu befürchten, dass diese abgewiesen wird. In unserem Duckmäuser- und Untertanenstaat hat es ja eine lange Tradition, das Aufbegehren gegen die Obrigkeit im Sinne der sogenannten Staatsräson abzustrafen. Das ist wohl ein deutsches Erbübel.

      Man darf auch nicht übersehen, dass es sich bei den Robenträgern gleichfalls um Beamte handelt - und wann kratzt schon die Krähe der anderen ein Auge aus.

      Immerhin hast Du im Gegensatz zu einem Strafverfahren bei einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess noch die hauchdünne Chance, dass Dir tatsächlich der entstandene Schaden ersetzt wird. Ich wünsche Dir jedenfalls für den 10.09. alles nur erdenklich Gute und würde mich freuen, wenn Du die interessierten Diskutanten hier im Board und auch mich auf dem Laufenden halten könntest. Viel Glück!


      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 20:25:22
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hallo Leute,

      eine Frau kommt morgens um 9.30 Uhr wie gewohnt in die Küche und sieht ihren Mann mit den Füssen auf den Tisch und den Kaffee in der Hand beim Zeitungslesen.

      Da fragt Sie: Schatz müsstest Du nicht seit 2 Stunden im Amt sein?

      Daraufhin läßt er die Tasse fallen und sagt: Scheiße, ich dachte ich bin schon im Amt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 23:03:16
      Beitrag Nr. 61 ()
      Kartoffelpuffer..Reiß Dich zusammen...Herzlichst
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 23:13:01
      Beitrag Nr. 62 ()
      Karoffelpürree,
      ich gehe davon aus, dass auch beim Finanzgericht die Richter verbeamtet sind. Die Richter beim Finanzgericht des Landes Brandenburg haben 2 Mal, noch dazu innerhalb sehr kurzer Zeit, das Verhalten von Beamten verurteilt.
      Unser RA hat in einer sehr gründlichen Art und Weise die Argumentation erstellt, mit der wir Schadensersatz fordern.
      Also sind wir nun zuversichtlich, dass auch das Zivilgericht sich objektiv der Aufgabe stellen wird, hier tatsächlich Recht zu sprechen, unabhängig von der Staatsräson.

      Beste Grüsse D.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 05:25:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      Zwei Beamte treffen sich Nachmittags im Amt auf dem Flur.

      Sagt der eine zum anderen:

      "Ey, kannst´e auch nicht schlafen?"
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 09:00:13
      Beitrag Nr. 64 ()
      Habe am gestrigen Abend im NDR eine Sendung über Beamtenwillkür gesehen. Es betraf einen Stadtbezirk Hamburgs. Da wurden durch den Beamten nicht genehmigungspflichtige Markisen, die von Gaststättenbesitzern zum Schutz der Gäste angebracht wurden, kurzerhand zu baulichen Konstrukten erklärt. Die Unternehmer wurden aufgefordert, eine entsprechende Genehmigung einzuholen, die dann abgelehnt wurde.Einige der Fälle füllen mittlerweise dicke Aktenordner, weil sich die Unternehmer nicht mit diesem Irrsinn abfinden wollen und dehalb klagen müssen. Ein Tierarzt wollte die Genehmigung, dass seine Kunden ihre Autos auf seinem Vorgartenrasen parken dürfen, weil sie zunehmend andere Praxen aufsuchen wegen der langen Fusswege mit den kranken Tieren. Die Genehmigung wurde nicht erteilt, weil eine Vorschrift aus den dreissiger Jahren so etwas nicht vorsieht.
      Was mich, als aus dem Osten kommend, bei solchen Vorfällen besonders bewegt ist die Tatsache, dass in der BRD tatsächlich so ein kleiner Sachbearbeiter, nur weil er Beamter ist, allein Entscheidungen treffen kann, gegen die man weder mit dem gesunden Menschenverstand noch, oft genug, mit RA-Hilfe etwas tun kann. Da spielt Existenz- und Arbeitsplatzvernichtung überhaupt keine Rolle.
      Ohne in Nostalgie verfallen zu wollen muss ich sagen, dass das Eingabensystem in der DDR gut funktioniert hat. Hatte man ein gravierendes Problem, so konnte man bei der Eingabenstelle sein Problem vortragen. Innerhalb von 14 Tagen musste geantwortet werden. Dies tat kein einzelner Beamter, sondern ein Gremium. Deshalb war es nicht möglich, dass ein Individuum sozusagen sein Mütchen an den Bürgern kühlen konnte, weil ihm gerade danach war.
      Warum wird einzelnen Personen in einem angeblich demoratischen Staatswesen uneingeschränkte Macht übertragen ? Das schadet dem Bürger und damit der gesamten Gesellschaft.
      Ich kann mir das bisher nur so erklären, dass es um die Demonstration der Macht des Staates ( der Beamten) an sich geht. Jedenfalls ist das Ganze weiss Gott auch kein Zukunftsmodell.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 18:07:14
      Beitrag Nr. 65 ()
      zu #64
      und was hätte das gremium zu deiner folgenden eingabe gesagt: "ich liebe bananen, ich will hier raus!!"??
      ich denke für den haftbefehl hätten die keine 2 wochen gebraucht.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 18:14:33
      Beitrag Nr. 66 ()
      oder zu dieser: "warum kann ich mit meiner o-mark keine aktien kaufen und million scheffeln!"
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 18:48:04
      Beitrag Nr. 67 ()
      Werderforever, Leuten, die es im Gegensatz zu Dir unter den Bedingungen der Marktwirtschaft zu sehr überdurchschnittlichem Wohlstand gebracht haben ging es auch schon in der DDR nicht schlecht.
      Aber was weisst Du von Leistungsbereitschaft, Risikobereitschaft, Initiative, der Fähigkeit schöpferisch
      zu arbeiten. Alles Fremdworte für einen Geiferer wie Dich. Du kannst Dir meiner totalen Verachtung sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 21:10:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      dummensteuer
      wenn man Sie als alten SED-Bonzen mit jedem Posting besser kennenlernt,kann man jedem Beamten der Sie plattmacht nur zurufen:bravo,weiter so.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 21:54:43
      Beitrag Nr. 69 ()
      Absolut indiskutabel, Dein Beitrag. Viel Spass beim Müllsortieren ab Hartz IV !
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 17:00:42
      Beitrag Nr. 70 ()
      # 64 - Dummensteuer, ich unterhalte schon seit vielen Jahren u.a. Geschäftsbeziehungen zu Firmen in den neuen Bundesländern. Selbst zu Zeiten vor der Wiedervereinigung habe ich schon Kontakte zur damaligen DIA ( Deutsche Innen- und Außenhandel im damaligen Ostberlin ) unterhalten und auch Geschäfte getätigt. Ich weiß also genau, wovon ich rede, wenn es um die Befindlichkeiten insbesondere mittelständischer Unternehmen ostzonalen Standorts geht. In zahlreichen Gesprächen ist mir sowohl von Firmeneigentümern, Geschäftsführern und deren Angestellten in auffallender Übereinstimmung immer wieder sinngemäß das Gleiche bestätigt worden: Man habe, endlich in der Freiheit angekommen, eigentlich gehofft, bürokratischer Willkür entsprungen zu sein und müsse nun in zunehmendem Maße feststellen, dass es im Jetzt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kein Jota besser sei. Im Gegenteil, man empfinde die bürokratische Gängelung sogar noch bedrückender als je zuvor.

      Natürlich lässt sich der Unterdrückungsmechanismus eines totalitären Spitzel-Großgefängnisses auch mit dem Deutschland heutiger Prägung nicht vergleichen. Offenkundig dürfte aber inzwischen für jeden Bürger sehenden Auges klar sein, dass besonders die rot-grünen Flickschuster mit immer bedrohlicher werdenden Eingriffen in den freien Markt und den damit verbundenen Bürokratenschikanen auf dem besten Wege sind, eine DDR-Light zu einzurichten. Trotzdem können Vergleiche mit Gremien kommunistischer Kader-Verbrecher bei schlichten Gemütern leicht zu Missverständnissen führen, obwohl ich das, was Du wirklich ausdrücken wolltest, verstanden habe.

      Freiheit stirbt zentimeterweise! Gerade gestern ist trotz massiver Proteste fast aller deutschen Medien, angefangen bei ARD und ZDF, über Springer-, Spiegel-, Burda-Verlage usw. die Pressefreiheit eingeschränkt worden, weil der Europäische Gerichtshof dem monegassischen Prinzesschen Caroline nach jahrelanger Klage nur deswegen Recht gegeben hat, weil dieses Bienchen ohne eigene Zustimmung fotografiert worden ist. Ich bin zwar ein radikaler Verfechter individueller Freiheit - eine andere gibt es nicht - sehe aber viel eher die Gefahren, die mit dem ausdrücklichen Akzeptieren dieses unsinnigen Urteils durch die SPD verbunden sind. Folgt man der hanebüchenen Urteilsbegründung, darf künftig auch nicht mehr über die gefärbten Haare unserer Kanzler-Karikatur geschrieben werden. Wehret den Anfängen!

      Am 1.5.2005 tritt das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft, das so gut wie allen Behörden Zugang zu einem automatisierten Kontenabfragesystem gewährt. Scheinheiligerweise ist dieses Gesetz angeblich zur Terrorbekämpfung eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Aber nicht nur bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Bafög-Betrügern können dann die Konten abgefragt werden, sondern auch die Finanzämter können über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist. Der totale Überwachungsstaat ist nicht mehr fern. Ob Habenichtse oder Reiche - es trifft uns alle!

      Sorry, Dummensteuer, das wollte ich eigentlich nicht alles hier hineinstellen, aber es geht ja nicht nur um unsere eigene, sondern vor allem um die Zukunft unserer Kinder. Was mir aber wichtig erscheint, sind vielleicht einige Tipps oder Grundsätze, die ich im widerwärtigen Umgang mit Behörden aller Art, mehr noch mit Bau- und Gewerbeaufsichtsämtern, Kreisverwaltungen und Berufsgenossenschaften als mit Finanzämtern, meistens erfolgreich, praktiziert habe:

      1) Bei Forderungen jedweder Art, sofern sie mir denn ungerechtfertigt erscheinen, verlange ich grundsätzlich den Nachweis der entsprechenden Gesetze oder Verordnungen. Du glaubst nicht, wie oft manche Bürokraten-Faulenzer dann schon in`s Trudeln geraten.

      2) Nur selten greife ich Behörden in ihrer Gesamtheit an, sondern versuche immer wieder, den Verantwortlichen oder den Initiator einer zweifelhaften Forderung zu ermitteln, um gegen diesen persönlich vorzugehen. Das ist erheblich wirksamer.

      3) Bei mehr oder weniger unsinnigen Forderungen drohe ich sofort mit der Presse. Selbstverständlich drohe ich nicht in`s Leere, sondern mache dies auch wahr, wenn es erforderlich wird.

      4) Eskaliert die Auseinandersetzung und der Fall landet vor Gericht, lade ich auch hierzu mindestens die örtliche Presse ein, die bei sorgfältiger Schilderung des objektiven Sachverhalts immer gerne kommt. Zwei Mal war nicht zuletzt wegen der Anwesenheit der Presse bei der Gerichtsverhandlung der Ausgang des Verfahrens positiv. Deshalb möchte ich Dir unbedingt raten, bei dem anstehenden Gerichtstermin am 10.9. die Presse einzuladen,falls Du es noch nicht getan haben solltest. Auch das kann kleine Wunder bewirken.

      Halte mich bitte nicht für einen Querulanten oder einen Prozesshansel - ich bin Geschäftsmann, nicht mehr und nicht weniger, der mit Ausnahme unserer irrwitzigen Bürokratie mit jedermann gut auskommt. Auch Beamte zählen zu meinem Freundeskreis, nur lebe ich nach dem Motto: "Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt."

      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 18:39:24
      Beitrag Nr. 71 ()
      # - Dummensteuer, auch für den Fall, dass Deine Klage von vorneherein abgewiesen werden sollte, wäre es sicher wichtig, vorher die Presse zu informieren und zu dem anstehenden Gerichtstermin einzuladen, denn Dein Fall hat ja schon Wellen geschlagen und ist von allgemeinem öffentlichen Interesse. Käme es zu keiner Verhandlung, hast Du immerhin die Möglichkeit, nur Deine Version detalliert öffentlich zu machen. Dies wäre auch im Hinblick auf Parallelverfahren von Bedeutung, denn nichts hassen die politischen und beamteten Bankrotteure mehr als Öffentlichkeit. Gerade deswegen möchten sie ja am liebsten die "Vierte Gewalt" in die Knie zwingen.

      Hinzu kommt, dass ein nicht zu unterschätzender Presserummel auch anderen, total verunsicherten Anlegern helfen kann, denn es wird ja immer wieder vergessen, dass Wertpapiere in der Regel aus bereits bereits versteuerten Geldern gekauft werden, was im Grunde genommen einer Doppelbesteuerung entspricht. Dass ein Anleger auch erhebliche Risiken mit Wertpapieren eingeht und im Extremfall einen Totalverlust erleiden kann, ist den vielen Neidhammeln in unserer verkorksten Wohlstandsverteilungsrepublik sowieso selten klar.

      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 20:34:08
      Beitrag Nr. 72 ()
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 17:18:50
      Beitrag Nr. 73 ()
      Dies war mal ein interessanter Thread, schade.

      Dummensteuer, halt uns trotzdem auf dem Laufenden

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 11:43:33
      Beitrag Nr. 74 ()
      Kartoffelpürree, ich komme gerade von einer Woche Fahrt ins Blaue ( vom Brandenburger Land nach Luxemburg über Bamberg, Würzburg,Trier, dann zurück über Cochem, Wartburg (Eisenach), Mühlhausen, Leipzig retour. Wir unternehmen jedes Jahr so eine Fahrt, um uns " ein Bild " machen zu können.
      So viel zur Begründung meiner "Abwesenheit" von diesem Thread.
      Ich danke Dir für Deine Worte. Leider bin ich als humanistisch gebildeter Mensch auch ein "Sensibelchen" und ärgere mich natürlich über Beiträge, die geistig unter der Gürtellinie angesiedelt sind.
      Zu Deinen Hinweisen:
      Die Presse hatte ich schon in 2002 einbeziehen wollen.
      "Finanzen.net"," Boerse-online", "Handelsblatt". Ich habe es dann aufgegeben, weil ich den starken Eindruck hatte, dass die Leute dort mit dem Finanzamt nichts zu tun haben wollten, jedenfalls hat sich niemend der Sache angenommen.
      Die örtliche Presse habe ich dann natürlich nicht mehr angesprochen, denn die musste die Rache des FA ja besonders fürchten. Was die Annahme der Klage betrifft halte ich Dich auf aktuellem Stand.
      Mit dem Gefühl der Verwandtschaft im Geiste
      beste Grüsse
      D.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 15:13:36
      Beitrag Nr. 75 ()
      ScorpionKing, habe gerade den TAZ-Artikel gelesen und bin sehr geschockt. Mir fehlen die Worte, um meine momentanen Gefühle zu beschreiben. Ich glaubte bisher, dass es besonders die FA-Beamten im Osten sind, die mit Unternehmern nicht klarkommen, weil diese aus Überlebenskampfgründen an postiven Bilanzen interessiert sein müssen und dadurch suspekt sind. Das Schicksal des Tierfilmers zeigt mir aber, dass es lediglich notwendig ist, frei von jeglichen normalen Wertevorstellungen und menschlichen Regungen zu sein, um für die Beamtenlaufbahn qualifiziert zu sein.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 21:03:34
      Beitrag Nr. 76 ()
      # Dummensteuer, freue mich, wieder von Dir zu hören. Hoffe nach dem übermorgen anstehenden Tag einer weiteren Entscheidung nur Gutes vernehmen zu dürfen.

      Schade, dass Du mit der Presse bisher nicht zu Rande gekommen bist, denn ich habe hiermit eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Deine Befürchtung hinsichtlich der Rachsucht der aufgeblasenen Bürokratie ist zwar theoretisch möglich, aber doch eher unwahrscheinlich. Zeit für einen Anruf bei der örtlichen Presse besteht ja immer noch. Bei einem Telefonat mit Schilderung des Sachverhalts lässt sich leicht ausloten, wie die Zeitung reagiert. Aber schließlich ist das Deine Entscheidung - ich kann nur mit meinen Erfahrungswerten raten.

      Es adelt Dich, wenn Du auf Grund Deiner humanistischen Bildung auf die Ergüsse minderbemittelter Neidgenossen sensibel reagierst - aber sind das diese Typen wert? Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil - und dann ganz schnell vergessen und, wie Du selber richtig bemerkt hast - ignorieren! Mitleid bekommt man geschenkt - Neid muss man sich verdienen. Nochmals viel Glück und

      beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 23:36:11
      Beitrag Nr. 77 ()
      KP, es ist lediglich eine Entscheidung über die Zulassung der Klage. Eine Verhandlung ist für den Tag nicht angesetzt. Die Presse zu laden wäre also frühestens für die Verhandlungen sinnvoll. Wir brauchen viel Geduld.
      Beste Grüsse D.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 23:41:20
      Beitrag Nr. 78 ()
      Dass ihr eine humoristische Bildung habt ,merkt man wirklich.

      Aber verderbt es euch nicht mit allen!
      Wenn ihr euch demnächst heiraten wollt,braucht ihr nämlich einen Standesbeamten .
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 12:43:25
      Beitrag Nr. 79 ()
      #Dummsteuer

      Man sollte immer beide Seiten hören/Lesen bevor man sich ein Urteil bildet.

      Der im Beitrag der TAZ genannte Tierfilmer hatte das Schiff erst aus privaten Anlass angeschafft und wollte es dann als Steuersparmodell verchartern.

      Das Finanzamt besser gesagt die Betriebsprüfung hat dann aber festgestellt, dass die Vercharterung der Liebhaberei zuzuordnen ist. Soll heissen, dass der Steuerpflichtige nicht mit Gewinnerzielungsabsicht die Vercharterung betreibt.

      Derartige Fälle gibt es auch anderswo, z. B. jemand mit hohen Einkünften und Kindern, sagen wir mal pferdeverliebte Töchter, schafft sich einen Stall und zwei, drei Pferd für seine Kinder an und erklärt dem Finanzamt, er wäre jetzt Pferdezüchter und die negatiben Einkünfte hieraus sind den positiven gegenzurechnen.

      Der Tierfilmer wiederum betreibt nun tatsächlich eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, jedoch glaubt ihm doch nun keiner im finanzamt mehr, dass das Schiff, welches er ursprünglich aus privaten Interessen angeschafft hat, nun überhaupt nicht mehr privat genutzt wird.





      FAZIT:

      Ihr solltet nicht so Pauschal auf die Beamten schimpfen.

      Sicher, es gibt solche und solche. Wie unter den Bürgern auch.

      Aber gerade die Finanzbeamten haben mit immer weniger Leuten mehr zu bewerkstelligen und dass bei Steuergesetzen, die keiner mehr beherrscht.


      BEDENKE:

      80 % der steuerlichen Lektüre weltweit kommt aus der BRD!!!
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 23:08:44
      Beitrag Nr. 80 ()
      ScorpionKing, "mein" Finanzamt schnitt bei der Bewertung entsprechend schlecht ab, war im letzten Fünftel aller Wertungen.
      Was den Tierfilmer angeht, so denke ich, dass ein so erfolgreicher Mensch mit enormem Fanatismus bzw. grosser Hingabe arbeitet und auch nicht auf die Uhr gucken kann und feststellen muss, welche Stunde oder Minute er gerade privat aus Freude an der Natur über die Reling guckt, um dann ab der Minute oder Stunde wieder ausschliesslich Tierfilmer zu sein. Ich glaube, eine solche Trennung kann man bei dieser Tätigkeit gar nicht ziehen. Da ist man ständig mit Leidenschaft bei der Sache, sonst ist einem kein Erfolg beschieden.
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 19:59:02
      Beitrag Nr. 81 ()
      zu #67:

      "Werderforever, Leuten, die es im Gegensatz zu Dir unter den Bedingungen der Marktwirtschaft zu sehr überdurchschnittlichem Wohlstand gebracht haben ging es auch schon in der DDR nicht schlecht."

      Schön, dass Du meinen Konto/Depotstand kennst! :laugh:
      Kannste mir auch den von meinem Nachbarn verraten?
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 20:10:53
      Beitrag Nr. 82 ()
      zum Tierfilmer:

      Da rennt jemand mit ner rührigen Story zur
      Zeitung, die basteln da ohne steuerliche Vorbildung
      einen Artikel, die zur Zeit sehr gut im Volk ankommen muss.
      Meine Meinung:
      Wenn Du jedem der mit seiner Jacht (oder auch mit seinem Auto) Filmchen dreht die Vorsteuer erstattest, ist D bald pleite...
      Der Mann braucht braucht 5 Jahre für einen Haubentaucherfim. Wie soll er da Gewinn machen?? Damit handelt es sich immer um einen Fall der Liebhaberei!
      Ausserdem hat er zwei Gerichtsverfahren verloren (das zum Thema böses und dummes FA).
      Ich frage mich nur, wie der Mann Steuerschulden aufgebaut haben soll (bei den Verlusten). Vielleicht ist der Fall auch nur ein wenig komplexer, aber leider darf sich das FA ja nicht in den Medien wehren (Steuergeheimnis).
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 11:22:39
      Beitrag Nr. 83 ()
      Zu 81
      Es wäre schön, wenn Du mir den Sinn Deines Postings erläutern würdest. Er erschliesst sich mir nicht.
      Oder soll es einfach sinnfrei sein ? So als künstlerisches Experiment a la da da da ?
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 20:18:15
      Beitrag Nr. 84 ()
      Dummensteuer: "Werderforever, Leuten, die es im Gegensatz zu Dir ....zu sehr überdurchschnittlichem Wohlstand gebracht haben..."

      ist doch eindeutig, oder!?!

      und was sagst da zu #82?
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 21:37:09
      Beitrag Nr. 85 ()
      Werderforever, es ist nun einmal so, dass man immer nur die "Fakten" verarbeiten kann, die einem zugänglich sind oder gemacht werden. Deshalb ist man ja auch so leicht zu manipulieren.
      Wenn Einer sich aufregt, dass ein Anderer Millionen verdient hat, hat er eben keine Millionen, oder ? Ist aber auch egal.
      Das mit dem vom FA berücksichtigten Steuergeheimnis leuchtet mir nicht ein. Bei mir hatten die kein Problem, 27 Mietparteien davon in Kenntnis zu setzen, daß ich wegen Steuerschulden ( mit auf den Cent genauer Angabe) zwangsvollstreckt werde. Dieses Verhalten wird die Position des FA bei dem Schadensersatzprozess nicht verbessern
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 22:13:05
      Beitrag Nr. 86 ()
      war das etwa dein mietshaus (WOW). dann wollte das FA wohl die miete pfänden und musste die mieter zwangsweise informieren. über die mitteilung der genauen höhe kann man natürlich streiten, aber die mieter müssen ja wissen, bis zu welchem betrag sie das geld abdrücken müssen (obwohl das bei dir sicher die miete der nächsten jahre war ;) ).

      Hab mich übrigens nicht aufgeregt, dass du millionen verdient hast. die besitz ich natürlich tatsächlich nicht. ansonsten hätt ich werder wohl noch ne kleine verstärkung gegönnt. ;)

      also ham wir jetzt nen waffenstillstand und ich widme mich wieder dem tecdax-forum.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 22:22:25
      Beitrag Nr. 87 ()
      nachtrag:
      auf jeden fall kann das FA nicht mit deiner steuerakte zur zeitung rennen. nur wenns dem verwaltungsverfahren dient (hier wohl geld eintreiben) ists möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 07:38:29
      Beitrag Nr. 88 ()
      @werderforever:
      Auch wenn es dem Verwaltungsverfahren (Geld eintreiben) nützlich wäre, dürfte das Finanzamt nicht mit der Steuerakte zur Zeitung rennen.
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 09:11:10
      Beitrag Nr. 89 ()
      Unser damaliger RA hatte, da wir die Rechtmässigkeit solcher Datenweitergabe anzweifelten, uns gesagt, daß sich das FA hier völlig korrekt verhalten hätte.
      Dieser RA wird übrigens auch von uns verklagt, das fordert auch das FA selbst, weil man erst alle ebenfalls Schuldigen zur Kasse bitten muß, bevor eine staatliche Behörde dann den Rest zahlt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 11:02:33
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hi Dummensteuer,
      endlich konnte ich den Beschluss des FG Brandenburg über Dein AdV-Verfahren in der Fachliteratur nachlesen. Es ist in DStRE 2004 S. 936 veröffentlicht.

      In der Presse war immer wieder zu lesen, dass das FG Brandenburg die Meinung vertreten habe, dass die Auffassung Deines FA von der Verfassungsmäßigkeit der SpekuSteuer ab 1999 unzutreffend abwegig sei.

      Dem Beschluss vom 24.05.2004 kann ich eine derartige Wertung nicht entnehmen.
      Der Beschluss behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit in materiell-rechtlicher Hinsicht überhaupt nicht, sondern weist den Antrag des FA als unzulässig zurück.

      Da vorliegend das FG früher bereits eine AdV ausgesprochen hatte, kann diese AdV nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO nur geändert werden, wenn jemand ohne Verschulden maßgebliche Umstände nicht geltend gemacht hatte (dies liegt nicht vor!) oder wenn veränderte Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen würden.
      In der maßgeblichen Anweisung des Bundesfinanzministeriums (geeignete Fälle wieder aufzugreifen) liegt aber gerade kein veränderter Umstand.
      Dies und nichts anderes ist nach Ansicht des FG Brandenburg unzutreffend abwegig.

      Ich befürchte, dass der BFH in diesem Verfahren nichts über die eigentliche Rechtsfrage aussagen wird, da allein diese formalen Gründe ausreichen um die Beschwerde Deines FA in Bausch und Bogen abzuweisen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 17:57:42
      Beitrag Nr. 91 ()
      @nataly:
      ok, war schlecht formuliert von mir.zeitung geht natürlich nie.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 11:26:33
      Beitrag Nr. 92 ()
      Pegru, die Formulierung "unzutreffend abwegig" stand im Urteil des FG vom 29.12.2003.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 16:44:32
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hi Dummensteuer,
      welches Urteil vom 29.12.2003 meinst Du?
      Betrifft das Urteil Deinen Fall?
      Hast Du hierzu eine Fundstelle?

      Im Beschluss 24.05.2004 jedenfalls bezieht sich die Formulierung unzutreffend abwegig auf die verfahrensrechtliche Situation und nicht auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 08:10:21
      Beitrag Nr. 94 ()
      Die Formulierung bezieht sich auf die Annahme, dass aus der Nichtigkeitserklärung der Verfassungswidrigkeit für 1997 und 1998 geschlossen und gefolgert werden könne, dass 1999ff. verfassungskonform seien.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 08:36:41
      Beitrag Nr. 95 ()
      @Baron:
      Durch ein wörtliches Zitat der gesamten Passage ließe sich die Streitfrage, worauf sich das "unzutreffend abwegig" bezieht, am besten klären.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:41:18
      Beitrag Nr. 96 ()
      Ich zitiere die Passage:
      "Unter diesen Umständen ist die Auffassung des Bundesministers der Finanzen in seinem o.g.Schreiben, für die Veranlagungszeiträume komme eine Aufhebung eines Vollziehungsaussetzungsbeschlusses nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO in Betracht, unzutreffend abwegig.
      Das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) hat weder die Besteuerung von Einkünften aus privaten Wertpapierveräusserungsgeschäften im Jahre 1999 für verfassungsgemäß erklärt noch ausgeführt, dass insoweit keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 FGO vorlägen. Darüber hinaus ist eine - neue - Auffassung der Finanzverwaltung bereits wegen der fehlenden Bindungswirkung für das Gericht nicht mit einer inzwischen ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung gleichzusetzen."
      Hoffe, damit geholfen zu haben.
      Dummensteuer
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:43:43
      Beitrag Nr. 97 ()
      Stimmt. Bezog sich ja auf die AdV...Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:43:52
      Beitrag Nr. 98 ()
      Zu 93
      Pegru, ich hatte mich geirrt, es war doch vom 24.05.2004.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:56:29
      Beitrag Nr. 99 ()
      @pegru und dummensteuer:
      "Im Beschluss 24.05.2004 jedenfalls bezieht sich die Formulierung unzutreffend abwegig auf die verfahrensrechtliche Situation und nicht auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit."

      Könntet ihr bitte die gesamte Passage posten, damit sich jeder ein Urteil bilden kann, worauf sich das "unzutreffend abwegig" bezieht.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 12:58:19
      Beitrag Nr. 100 ()
      @Dummensteuer: kannst Du uns über den Stand der Dinge in dem Revisionsverfahren auf dem Laufenden halten.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:35:34
      Beitrag Nr. 101 ()
      Mache ich selbstverständlich !
      Gruss an alle Diskussionsteilnehmer

      Dummenst.
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 15:50:03
      Beitrag Nr. 102 ()
      In § 69 FGO zur Aussetzung der Vollziehung heißt es unter Abs. 6, Satz 2 wörtlich: "Jeder Beteiligte kann die Änderung oder Aufhebung wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen".

      Unmittelbar nach dem BverfG-Urteil vom März d.J. hatte der SPD-Bankrotteur Eichel nebst seiner höchst überflüssigen Staatssekretärin Barbara Hendricks bei allen 571 Finanzämtern die sofortige Vollziehung der von dem Urteil nicht betroffenen Folgejahre 99 ff. angeordnet. Da aber die im Urteil angeführten Vollzugsdefizite für die Kalenderjahre 97 und 98 auch für die Folgejahre objektiv weiterhin bestehen, ist diese Anordnung (keineswegs eine Beantragung) eindeutig rechtswidrig - nichts anderes besagt die Formulierung "unzutreffend abwegig". Die Urteilsbegründung des FG Brandenburg ist eine schallende Ohrfeige für diese politischen Rechtsverdreher und Falschmünzer.

      Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass offensichtlich sehr viele Finanzamtsbürokraten in vorauseilendem Gehorsam das rechtsuntaugliche Minister-Dekret beim ausgemergelten Steuerzahler umzusetzen versuchten, um in liebedienerischer Absicht einige Pluspunkte für die eigene Karriereleiter zu sammeln. Nicht zuletzt geht es auch darum, diese widerlichen Karrieristen, die sich auf Kosten des Steuerzahlers profilieren möchten, zu erkennen und anzuprangern.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 07:47:58
      Beitrag Nr. 103 ()
      Hi Nataly, Dummensteuer und Co,

      der Beschluss vom FG Brandenburg ist veröffentlicht in DStRE 2004 S. 956.
      Die Vorgeschichte ist bekannt, Dummensteuer bekam 2003 (Bechluss vom 28.12.2003) vor dem FG eine Aufhebung der Vollziehung; nach dem Urteil des BVerfG v. 9.3.04 und dem BMF v. 19.3.2004 beantragt da FG nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO den Beschluss vom 28.12.2003 wieder aufzuheben (um so weiter vollstrecken zu können).
      Eine Änderung eines AdV-Beschlusses eines FG ist nur möglich, wenn im ursprünglichen Verfahren bestimmte Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht worden sind oder veränderte Umstände vorliegen.

      Es folgt, soweit ich es für erforderlich halte, eine möglichst wörtliche Wiedergabe des Beschlusses.
      Tippfehler bitte ich zu entschuldigen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 07:48:50
      Beitrag Nr. 104 ()
      Gründe:
      Der Antrag des Ag. vom 1.4.2004 ist unzulässig. die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO liegen nicht vor.

      Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine Aufhebung des Beschlusses wegen im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände ersichtlich nicht in Betracht kommt. Der Ag. beruft sich zudem nur auf das nachträglich ergangene Urteil des BVerfG vom...sowie auf das BMF-Schreiben vom...

      Eine Aufhebung des Beschlusses wegen veränderter Umstände scheidet ebenfalls aus. Allerdings ist ein Änderungsantrag zulässig, wenn der betreffende Antragstellers die veränderten Umstände im Einzelnen darlegt (s. z. B. ....). Daran fehlt es hier. Der Ag hat lediglich das o. g. Urteil des BVerfG sowie das BMF-Schreiben erwähnt. Aus dem Urteil des BVerfG ....ergibt sich aber nicht, dass die Besteuerung von Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren im Streitjahr 1999 verfassungsgemäß sei. Vielmehr hat das BVerfG es lediglich abgelehnt, eine Nichtigkeitserklärung für die Folgejahre nach 1998 auszusprechen. Das BVerfG hat lediglich hervorgehoben, das selbst fortbestehende normative Defizite sich möglicherweise nicht mehr in verfassungsrechtlich relevanter Weise für die Folgejahre nach 1998 auswirken. Darüber hinaus wird in dem Urteil auf die Notwendigkeit weiterer Feststellungen insoweit hingewiesen.
      Unter diesen Umständen ist die Auffassung des BMF in seinem Schreiben, für die Veranlagungszeiträume ab 1999 komme eine Aufhebung eines Vollziehungsaussetzungsbeschlusses nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO in Betracht, unzutreffend abwegig. Das BVerfG hat weder die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr 1999 für verfassungsgemäß erklärt noch ausgeführt, dass insoweit keine ernstlichen Zweifel i. S. des § 69 FGO vorlägen. Darüber hinaus ist eine – neue – Auffassung der Finanzverwaltung bereits wegen der fehlenden Bindungswirkung für das Gericht nicht mit einer inzwischen ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung gleichzusetzen.

      Es folgen weitere Ausführungen...

      Der Senat hat die Beschwerde im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.3.2004 , auch wenn dieses zumindest prozessual in fällen der vorliegenden Art verfehlt ist, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.


      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 08:39:47
      Beitrag Nr. 105 ()
      @pegru: Danke fürs Posting.
      Danach bezieht sich der Ausdruck "unzutreffend abwegig" unmittelbar auf die Auffassung des FA, es komme eine Aufhebung des Beschlusses nach §69 Abs. 6 Satz 2 FGO in Betracht:


      FGO § 69


      (1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen
      Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die
      Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung
      von Grundlagenbescheiden für die darauf beruhenden Folgebescheide.

      (2) Die zuständige Finanzbehörde kann die Vollziehung ganz oder teilweise
      aussetzen. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel
      an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn
      die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende
      öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die Aussetzung kann
      von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Soweit die
      Vollziehung eines Grundlagenbescheides ausgesetzt wird, ist auch die
      Vollziehung eines Folgebescheides auszusetzen. Der Erlass eines
      Folgebescheides bleibt zulässig. Über eine Sicherheitsleistung ist bei der
      Aussetzung eines Folgebescheides zu entscheiden, es sei denn, dass bei der
      Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheides die Sicherheitsleistung
      ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Ist der Verwaltungsakt schon
      vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung
      der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung
      der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die
      anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer
      und um die festgesetzten Vorauszahlungen, beschränkt; dies gilt nicht, wenn
      die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zur Abwendung wesentlicher
      Nachteile nötig erscheint.

      (3) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung ganz oder
      teilweise aussetzen; Absatz 2 Satz 2 bis 6 und § 100 Abs. 2 Satz 2 gelten
      sinngemäß. Der Antrag kann schon vor Erhebung der Klage gestellt werden. Ist
      der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, kann das
      Gericht ganz oder teilweise die Aufhebung der Vollziehung, auch gegen
      Sicherheit, anordnen. Absatz 2 Satz 8 gilt entsprechend. In dringenden
      Fällen kann der Vorsitzende entscheiden.

      (4) Der Antrag nach Absatz 3 ist nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag
      auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt
      nicht, wenn

      1. die Finanzbehörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden
      Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
      2. eine Vollstreckung droht.

      (5) Durch Erhebung der Klage gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder
      der Berufsausübung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts
      gehemmt. Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende
      Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder zum Teil beseitigen, wenn sie es
      im öffentlichen Interesse für geboten hält; sie hat das öffentliche
      Interesse schriftlich zu begründen. Auf Antrag kann das Gericht der
      Hauptsache die hemmende Wirkung wiederherstellen, wenn ernstliche Zweifel an
      der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen. In dringenden Fällen kann
      der Vorsitzende entscheiden.

      (6) Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach den
      Absätzen 3 und 5 Satz 3 jederzeit ändern oder aufheben. Jeder Beteiligte
      kann die Änderung oder Aufhebung wegen veränderter oder im ursprünglichen
      Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen.

      (7) Lehnt die Behörde die Aussetzung der Vollziehung ab, kann das Gericht
      nur nach den Absätzen 3 und 5 Satz 3 angerufen werden.
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 18:13:30
      Beitrag Nr. 106 ()
      so ist es Nataly,
      es handelt sich "lediglich" um eine rein prozessuale Wertung.
      Die Zulassung der Beschwerde zum BFH (obwohl dies eigentlich "verfehlt" war) zeigt allerdings, dass das FG Brandenburg hofft, dass der BFH nicht nur zur rein formalen Rechtsfrage, sonder auch zur eigentlichen Frage, verfassungswidrig ja oder nein, Stellung nehmen wird.

      Ich weiß nicht,wie der BFH entscheiden wird, vor Gericht und auf hoher See sind wir ja bekanntlich in Gottes Hand.
      Ich befürchte allerdings, dass der BFH die Beschwerde ebenfalls als "unzutreffend abwegig" einstufen und diese verwerfen wird.

      Dummensteuer wird an dieser Entscheidung "wenig oder viel" Freude haben.
      In der Hauptsache muss nach meiner Meinung entweder das FG oder später der BFH die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen.
      Ich denke, dass Rechtssicherheit (für die Jahre 1999 bis 2003) in den nächsten Jahren nicht bestehen wird.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 18:21:57
      Beitrag Nr. 107 ()
      Ich rechne damit, dass der BFH die Beschwerde zurückweisen wird, allerdings ohne dabei die Formulierung "unzutreffend abwegig" zu verwenden. Damit hätte Dummensteuer zumindest einen Etappensieg erreicht.


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